§27 Sprachenfreiheit Flashcards
(5 cards)
Verankerung
18 BV
internationale Ebene:
in Meinungsäusserungsfreiheit enthalten 19 UNOPII, 27 UNOPII
Persönlicher Schutzbereich
natürliche und juristische Personen
Schutzobjekt
18 schützt den Einzelnen im Gebrauch einer Sprache eigener Wahl.
“Sprache” ist weit zu verstehen: mehr oder weniger systematische und umfassende Ordnung von Zeichen, Lauten oder Symbolen,
die der Interaktion zwischen Menschen dient
Kerngehalt
Verpflichtung einer natürliche Person im privaten Umgang zum Gebrauch einer bestimmten Sprache.
Einschränkungen
im privaten Sprachgebrauch immer unzulässig
Einschränkungen zB
Verpflichtung zur Verwendung der Amtssprache, Unterrichtssprache
Verpflichtung zu Sprachkurs
Interessen: Migrationspolitik, Kosten bei öff. Aufgaben