Art. 1 I GG Menschenwürde Flashcards

1
Q

Eröffnung des Schutzbereichs

Sachlicher Schutzbereich

Art. 1 I GG

A

Schwer einzugrenzen, somit Schutzbereich schwer zu definieren

Objektsformel: Der Schutzbereich umfasst den sozialen Wert- & Achtungsanspruch eines Menschen, der es verbietet den Mensch zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen der seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt

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Q

Eröffnung des Schutzbereichs

Persönlicher Schutzbereich

Art. 1 I GG

A
  • Jedermann GR (alle natürlichen Personen)
  • Nasciturus & Verstorbene
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3
Q

Eingriff in den Schutzbereich

Eingriff

Art. 1 I GG

A
  • In Art. 1 I GG darf nicht durch eine Maßnahme öffentlicher Gewalt eingeschränkt werden
    –> Menschenwürde gilt absolut
  • Jeder Eingriff ist unzulässig
    –> Art. 1 I GG an oberster Stelle der freiheitlichen Demokratie

Aber: Schutz nur vor schweren Beeinträchtigungen druch den Staat

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4
Q

Sachlicher Schutzbereichs

Relevante Fallkonstellationen

Art. 1 I GG

A
  • Verhinderung elementarer Rechtsgleichheit (zB. rassistische Diskriminierung
  • Verletzung körperlicher Integrität (zB. Folter / schwer kranker Angeklagter im Strafverfahren)
  • Verletzung der geistig-seelischen Integrität (zB. Hypnose durch staatl. Organ)
  • Fehlende Grundabsicherung des Lebens (zB. durch Steuerung des Existenzminimums)
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