PR § 71 Flashcards

Gutgläubiger Erwerb des Eigentums

1
Q

Welcher guter Glaube wird i.R.d. §§ 932 ff. BGB geschützt?

A

NUR guter Glaube an das EIGENTUM

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2
Q

Guter Glaube bei Einigung und Übergabe
1. Grundsatz
2. Sonderfall Eigentumsvorbehalt

A

§§ 929 i.V.m. 932 BGB
-> Gutgläubigkeit bei Einigung und Übergabe
-> spätere Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis unschädlich
-> gilt auch bei Eigentumsvorbehalt, weil Anwartschaft auf das Eigentum erworben wird

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3
Q

Guter Glaube bei Einigung und Vereinbarung eines Besitzkonstituts

A

§§ 930 i.V.m. 933 BGB
relevant für Sicherungsübereignung gemäß §§ 930 i.V.m. 868 BGB
-> Besitzkonstitut
-> Übergabe der Sache an den gutgläubigen Erwerber durch den (nichtberechtigten) Veräußerer

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4
Q

Guter Glaube bei Einigung und Abtretung des Herausgabeanspruchs

A

§§ 931 i.V.m. 934 BGB
-> Abtretung des Herausgabeanspruchs
-> Erlangung des mittelbaren Besitzes durch den Veräußerer ODER
-> Erlangung des Besitzes der Sache durch den Dritten
-> Gutgläubigkeit bei Abtretung oder Besitzerwerb

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5
Q

Gibt es eine handelsrechtliche Sonderregelung?

A

§ 336 Abs. 1 HGB i.V.m. §§ 932 ff. HGB
-> Erweiterung des guten Glaubens auf die Befugnis über die Sache für den Eigentümer zu verfügen
-> d.h. es ist der gute Glaube an die (Verkaufs-)Berechtigung gemäß § 185 Abs. 1 BGB geschützt
-> für den gutgläubigen Erwerb müssen die Voraussetzungen der §§ 932-934 BGB vorliegen
-> § 935 BGB (-), weil ein guter Glaube an die Verkaufsberechtigung abhanden gekommener Sachen nicht existiert

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