§25 Staatsleitende Prozesse ausserhalb der Rechtsetzung Flashcards
(13 cards)
Weitere Dimensionen der Staatsleitung
Neben Rechtsetzung und aussenpolitischem Handeln:
andere Handlungsformen: Finanzbeschlüsse, Konzessionen, Realakte und Infos
Sie müssen im Rechtsstaat eine gesetzliche Grundlage haben!
In Krisensituationen nicht immer gegeben.
Finanzhaushalt, Budget, Finanzplanung
Verfassungsrechtlicher Rahmen
BV kennt finanzpolitische Instrumente
►Ausgabenbremse 159 III b BV (qualifiziertes Mehr)
►erfüllt Ziel des ausgeglichenen Haushalts (126 I BV) noch nicht
►Schuldenbremse 126 II-V
►Einnahmen des Bundes werden im Kompetenzkatalog geregelt 128-133
►Besteuerung will besondere rechtsstaatliche Anforderungen 127
►Steuerharmonisierung 129
►Ausschluss von Kantonen von bestimmter Besteuerung 134
►Finanz- und Lastenausgleich 135
Handhabung der verfassungsrechtlichen Vorgaben
Grundsatz des Haushaltsgleichgewicht muss vom Bundesrat
bei Finanzplan, Voranschlag (Entwurf) und Staatsrechnung beachtet werden.
Gilt auch für BVers bei Festsetzung Voranschlag,
Beschluss Ausgaben und Abnahme der Staatsrechnung.
Voranschlag (Budget)
Bundesrat entwirft jährlich bis Ende August
den Voranschlag für das nächste Haushaltsjahr 29 FHG
bewilligte Gesamtausgaben (Aufwände + Investitionen) geschätzte Gesamteinnahmen (Erträge + Investitionseinnahmen) 30 II FHG
BVers hat Voranschlag festzusetzen 167 BV.
untersteht nicht Referendum > einf. Bundesbeschluss 25 II ParlG
Wie hoch darf es sein?
Ausgaben nach Einnahmen richten, aber nicht Einnahmen = Ausgaben.
“Konjunkturfaktor” 13 FHG erlaubt Abweichung > Höchstbetrag
bei ausserord. Zahlungsbedarf darf Höchstbetrag überschritten werden.
126 III BV, 15 FHG, 159 III c BV > muss kompensiert werden 126 IV, 16ff.
Besondere Ausgabenbeschlüsse
Für bestimmte Kreditbegehren muss
BR der BVers besondere Botschaft unterbreiten (=Antrag) 23 I FHG
Für Kreditbegehren mit grosser politischer Bedeutung kann
BR der BVers besondere Bortschaft unterbreiten (=Antrag) 23 II FHG
Für Kredite, die nicht im Voranschlag kann
BR bei BVers Nachtragskredit beantragen 33 FHG
Für Kredite über mehrere Jahre
kann Parlament Verpflichtungskredit bewilligen
Braucht BR irgendwann mehr: Zusatzkredit 27 FHG
Abnahme der Staatsrechnung
Staatsrechnung stellt Einnahmen und Ausgaben des letzten Jahres dar.
Kontrolle, ob Voranschlag eingehalten worden ist > Abweichung:
durch BR begründet oder mit bewilligten Nachtrags/Zusatzkredite gedeckt.
Bundesrat erstellt 183 I
Vorprüfung durch Finanzkommission 50 I ParlG
BVers genehmigt 167
Politische Planung
gibt Überblick über Gesetzgebungsarbeiten und weitere Massnahmen, die in der betreffenden Wahlpersiode initiiert oder weitergeführt werden sollen.
sog. Legislaturplanung
180 I BV und 6 I RVOG: BR dafür zuständig.
BR legt Ziele in Botschaft fest, BVers beschliesst. 146 I ParlG
=Bundesbeschluss über die Legislaturplanung
144 I ParlG: letzte Session > Ziele für nächstes Jahr
BR legt Geschäftsbericht ab: Abweichungen von Zielen begründen 144 III
Allgemeiner Informationsauftrag
durch Informationsbeauftragte (zB BR-Sprecher).
Bundesrat
180 II BV und 10 RVOG: Informationsaufgabe
BR delegiert i.d.R. an Verwaltung 10a RVOG
> allgemeines Öffentlichkeitsprinzip > BGÖ
Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt ist nicht mehr gültig.
Bundesversammlung
tagt öffentlich 158, zu Info verpflichtet 5 und 48 ParlG
Information vor Abstimmungen
10a BPR unterscheidet zwei Typen:
BR kann neben Parteien in der Öffentlichkeit auftreten
BR erstellt Abstimmungserläuterungen (Sicht der Behörden)
Grundsätze: Sachlichkeit, Vollständigkeit, Transparenz, Verhältnismässigkeit
Regierung sogar verpflichtet zu informieren, “wenn die Einflussnahme privater Akteure die Willensbildung der Stimmberechtigten in ganz schwerwiegender Art beeinträchtigt oder geradezu verunmöglicht”
Bewältigung ausserordentlicher Lagen
Polizeiliche Generalklausel
ist die (un)geschriebene Ermächtigung an die Exekutive, Massnahmen zum Schutz von bedrohten Polizeigütern zu treffen, um schwere und unmittelbare Gefahr abzuwenden oder bestehende zu beseitigen.
Im Bund in 173 I b und 185 II verankert. Siehe auch 7 RVOG
36 I 3: Für Einschränkung Grundrechte vorbehalten (ersetzt Rechtsgrundlage).
Massnahmen der aussenpolitischen Interessenwahrung
185 I und 184
Dringliche Krediterteilung
28 und 34 FHG
Extrakonstitutionelles Staatsnotrecht
BVers stellt BR Vollmacht für alle Zuständigkeiten aus.