2.TEIL / Kapitel 1/2 (Rechtssubjekte/ Rechtsobjekte) Flashcards

(65 cards)

1
Q

Rechtssubjekt

A

Wer Rechtsfähigkeit besitzt (natürliche/juristische Personen & manche Personengesellschaften), egal ob minderährig oder bewusstlos, kann auch niht verlieren oder entzogen werden

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2
Q

Entscheidungsfähigkeit

A

-Entscheidungsfähig ist, wer die Bedeutung und Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhanhg verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann
-Ist tatsächliche Eigenschaft einer natürlichen Person
-Wird im Zweifel bei Volljährigkeit vermutet

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3
Q

Handlungsfähigkeit

A

-Handlungsfähigkeit, ist die Fähigketi einer Person sich im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang für eigenes Handeln zu berechtigen und zu verpflichten
-Ist rechtliche Eigenschaft
-Setzt Entscheidungsfähigkeit voraus
-Teilt sich in Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Testierfähigkeit und Ehefähigkeit

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4
Q

Wie sieht es mit der Handlungsfähigkeit von juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften aus

A

haben keine, müssen durch bestimmte natürliche Person vertreten werden

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5
Q

Wie sieht es mit KI aus

A

Keine Rechts- oder Handlungsfähigkeit

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6
Q

Ab wann ist ein Mensch Rechtsfähig

A

Ab der vollendeten Lebendgeburt, Trennung vom Mutterleib, Todgeburt muss bewiesen werden

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7
Q

Wie sieht es mit noch nicht geborenen Kidnern aus

A

Heißen nasciturus,ihnen werden vom ABGB Rechtspositionen eingeräumt, welche rückwirkend sind falls Todgeburt, ungeborenes Kind wird dabei von selben Personen vertreten, von welchen es auch nach Geburt vertreten werden würde (Bei Interessenkonflikten Kurator, wichtig bei Erbrecht)

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8
Q

Wan endet die Rechtsfähigkeit

A

Mit dem Tod (Totenschein durch Totenbeschauer), wenn Leichnam fehlt muss Gericht von Tod überzeugt werden, und wenn das nciht möglich, dann Totenerklärung (begründet, dass verstorben ist)

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9
Q

Wie sieht es mit den Rechten und Pflichten einer Person nach dem Tod aus

A

Gehen nach dem Erbrecht auf sein Erben über, und nichterbliche Rechte (höchstpersönliche Rechte) können dennoch Rechtswirkung entfalten

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10
Q

Kind

A

-0-6, geschäftsunfähig
-Rechtsgeschäft ist nichtig
-Ausnahme: Zu ihrem Vorteil gemachtes Versprechen (Schenkung) und geringfügige, alterstypische Angelegenheit des täglichen Lebens (Taschengeld-Pragraf)

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11
Q

Unmüdnige Minderjährige

A

-7-13, beschränkt geschäftsfähig
-Dürfen selbstständig: Zu ihrem Vorteil gemachtes Versprechen (Schenkung) und geringfügige, alterstypische Angelegenheit des täglichen Lebens (Taschengeld-Pragraf)
-Sonstige Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam, bis gesetzlicher Vertreter bestätigt, Andere Vertragspartei kann Bestätigungsfrist geben

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12
Q

Mündige Minderjährige

A

-14-17, beschränkt geschäftsfähig
-Dürfen dasselbe wie unmündige minderjährige und noch dazu:
-Dienstverträge (könne von Vertreter mit Begründung gekündigt werden), jedoh nicht Lehr- und Arbeitsverträge
-Einkommen aus eigenem Erwerb verfügen
-Ihnen zur freien Verfügung überlassene Sache verfügen (Außer sie hat Zweck), durch solche Verfügung darf Befriedigung dr Lebensbedürfnisse nicht eingeschränkt werden

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13
Q

Wie sieht es mit der Einwilligung in medizinische Behandlungen aus bei Minderjährigen

A

-Entscheidungsfähige Person (wird bei mündigen Mind. vermutet), außer beeinträchtigt
-Nur dessen Zustimmung, bei schwerwiegenden Eingriffen auch die des Vertreters
-Bei Notfällen braucht es keine Zustimmung

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14
Q

Was sind Volljährige

A

Entscheidungs- und Handlungsfähig

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15
Q

Was für Entscheidungsunfähigkeit gibt es

A

-vorübergehende (Vollrausch)
-dauerhafte (Demenz), aber auch solche Leute können einen lichten Moment der Enstcheidungsfähigkeit haben (lucidum intervallum)

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16
Q

Wie sieht es mit dem beeinträchtigten Volljährigen aus

A

Sie sollen möglichst selbstbestimmt am Rechtsverkehr teilnehmen, haben jedoch Unterstützung
-wenn gewünscht oder erforderlich, haben sie einen Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreter,
-wenn eigentlicher gesetzlicher Vertreter in Interessenskonflikt, dann Kurator zur Vertretung

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17
Q

Was ist die Vorsorgevollmacht

A

Sie wird im Zustand der Geschäftsfähigkeit erteilt und wird im Zustand der Entscheidungsunfähigkeit wirksam

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18
Q

Was ist wenn die Person nicht rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt hat

A

Dann kann sie durch zweiseitige Vereinbarung einer gewählten Erwachsenenvertretung oder einseitigen Erwachsenenvertreter-Verfügung eine Person bezeichnen, keine Geschäftsfähigkeit notwendig

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19
Q

Was ist die Gesetzliche Erwachsenenvertretung

A

Wenn eine Personen keinen Erwachsenenevertreter wählen kann oder will, wird sie von Angehörigen in zahlreichen Angelegenheiten vertreten, sofern sie nciht widerspricht

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20
Q

Was passiert wenn gesetzliche Erwachsenenvertretung nicht in Betracht kommt

A

als ultima ratio ist ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter zu bestellen (Nahestehende Person, Notar, Rechtsanwalt)

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21
Q

Welche Vertretungsarten gibt es

A

-Vorsorgebevollmächtigung
-Gewählte Erwachsenenvertretung
-Gesetzliche Erwachsenenvertretung
-Gerichtliche Erwachsenenvertretung

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22
Q

Welches Recht hat der Betroffene bei allen genannten Vertretungsformen

A

Kann die Vertretung jederzeit beenden

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23
Q

Was ist bei allen genannten Vertretungsformen erforderlich

A

-Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
-Mitwirkung eines Notars, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein (außer gerichtliche Elternvertretung)

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24
Q

Wie sieht es mit entscheidungsfähigen Personen mit Vorsorgebevollmächtigten aus mit den Rechtsgeschäften

A

Die Handlungsfähigkeit soll durch die Vorsorgebevollmächtigten nicht eingeschränkt werden und deshalb muss die Entscheidungsfähigkeit einer vertrenene Person auch immer geprüft werden
-Rechtsgeschäfte des Entscheidungsfähigen, die in den Wirkungsbereich des Vertreters fallen sind wirksam, außer Gericht ordnet Genehmingungsvorbehalt an, dann auch manche Handlungen schwebend unwirksam

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25
Wie sieht es mit den Rechtshandlungen von vertretenen entscheidungsunfähigen Personen aus
Ihre Rechtshandlungen sind nichtig, und wenn sie in den Wirkungsbereich des Vertreters fallen, dann sind die schweben unwirksam (Frist auch), wirksam sind: -Bloß vorteilhafte Versprechen -Rechtsgeschäft des täglichen Lebens, die die Lebensverhältnisse nicht übersteiegn
26
Was passiert, wenn der Arzt die entscheidungsunfähigkeit bei einer Volljährigen person feststellt
Die entscheidungsunfähige Person muss in ihrer Entscheidung durch nahestehende Personen und Fachleute unterstützt werdn
27
Wie sieht es mit der Einwilligzung in medizinische Behandlung von entscheidungsfähiger volljähriger Person aus
Nur die Person kann der Behandlung -außer in Notfällen- zustimmen, kann auch lebensverlängernde Maßnahme ablehnen
28
Was kann der Patient noch errichten, um sich der Behandlung zu widersetzen
Kann die Behandlung in einer verbindlichen Patientenverfügung ablehnen, dann kann auch Vertreter oder ARzt nicht anders entscheiden. Vorraussetungen für PatVG: -er erfolgte umfassende ärtzliche Aufklärung -PatVG errichtet von Notar, Rechtsanwalt, rechtskundiger Mitarbeiter der Patientenvertretung oder Erwachsenenschutzverein -spätestens erneuert alle 8 Jahre
29
Was ist zu tun bei der Entscheidung, wenn die PatVG nicht alle Voraussetzungen erfüllt hat
Sie ist trotzdem in der Ermittlung des WIllens des Patienten zu berücksichtigen
30
Wie wird entschieden, wenn der Patient entscheidungsunfähig ist und keine PatVG (mehr) gibt
Der Vertreter entscheidet für den Patienten und meist wird zugunsten der Behandlung entschieden. Wenn vertretene Person zu erknenn gibt, dass sie Behandlung ablehnt, Vertreter es aber will, entscheidet Gericht
31
Was ist eine Sterbeverfügung
Nachweis eines dauerhaften, selbstbestimmten Entschlussses zur Selbsttötung, in Kraft seit 1.1. 2022
32
Was sind die Voraussetzungen für die Errichtug einer Sterbeverfügung
-Unheilbare zum Tod führende Krankheit -Schwere, dauerhafte Krankheit, welche andauernd die Lebensführung beeinträchtigt
33
Wie ist das Verhöltnis zwischen juristsichen und natürlichen Personen & was für ein Prinzip gibt es
Gleichstellungsprinzip: Juristische und natürliche Personen sollen im gleichen Umfang an Rechstverkehr teilnehmen, außer Rechtshandlungen, welche natürlichen Personen vorbehalten sind (ZB Ehe)
34
Welche zwi Arten von juristischen Personen gibt es und wie entstehen sie
-Juristische Personen des ÖR--> Entstehen durch gesetzlichen oder behördlichen Gründungsakt und Inhaltlich werden auch Organe und Umfang der Rechtsfähigkeit festgesetzt -Juristische Personen des Privatrechts--> Errcihtung durch Rechtsgeschäft der Gründer, Entstehung erst durch Rechtsfähigkeit (Mindestmaß staatlicher Mitwirkung), was genau Erforderlich ist für Entstsehung ist gesetzlich geregelt)
35
Beispiele für Juristische Personen ÖR
-Gebietskörperschaften (BUnd, Länder, Gemeinden) -Personalkörperschaften (Kammern, Sozialverichherungsträger) -Stiftungen des ÖR (ORF) -Uni Wien
36
Beispiele für Juristische Personen PR
-Interessengesellschaften von Personen (Personenveband) --> Vereine, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften -Bloße Träger eines Vermögens (Vermögensgesamtheit)--> Stiftungen, rechtsfähige Fonds, ruhende Verlassenschaften
37
Wie sieht es mit den Organen der juristischen Personen aus
SInd rehctsfähig, werden aber erst durch natürliche Personen handlungsfähig, wichtigste sind Geschäftsführungs- und Vertretungsorgane und manche haben Kontrollorgane, Personenverbände haben Mitgliedsversammlungen
38
Durch die natürlichen Personen sind die juristischen Personen nicht nur handlungsfähig, sonder auch:
haftbar, wenn Organe oder andere Machthaber einen Dritten durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben schädigen, Es gelten auch Grundsätze über die Gehilfenhaftung
39
Welche wichtigen Juristischen Personen gibt es
-Kapitalgesellschaften -Stiftungen -Vereine
40
Welche Kapitalgesellschaften gibt es
-GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) -FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft) -AG (Aktiengesellschaft)
41
Wie entsteht die GmbH
Kann zu jedem gesetzlich zulässigen Grund errichtet werden durch ein oder mehrere Personen, zur Entstehung ist Eintragung ins Firmenbuch erforderlich
42
Wie funktioniert die GmbH vermögenstechnisch
Gesellschaftler beteiligen sich durch Stammeinlagen am Stammkapital und halten dafür Geschäftsanteile -haften mit Einlagen für Gesellschaftsverbindlichkeiten -können Einlagen frei durch Notariatsakt übertragen
43
Was sind die Organe der GmbH
-Zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan: Geschäftsführer -Willensbildungsorgan: Generalversammlung (Stimmrechte richten sich nach Höhe der Stammeinlagen) -Aufsichtsrat selten zwingend
44
Was sind grundlegende Eigenschaften der FlexKapG
Wurde am 1.1.2024 durch Gesetzgeber geschaffen undähnelt sowohl der GmbH als auch der AG
45
Wie sieht es mit dem Stammkapital der FlexKapG aus
Muss min. 10000 betragen, Gesellschaftler können Anteile frei übertragen, aber es bedarf der Urkunde eines Rechtsanwalts oder Notars
46
Was sind die Organe der FlexkapG
-Willensbildungsorgan: Generalversammlung -Zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan: Geschäftsführer -Aufsichtsrat nur in Ausnahmefällen zwingend
47
Was sind die Besonderheiten der AG
Die Aktionäre beteiligen sich mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital an der Gesellschaft, Grundkapital: min 70000, Gehaftet wird mit den Aktien und sind frei übertragbar, werden bei börsennotierten AGs am Kapitalmarkt gehandelt
48
Was bedarf der Entsstehung von AGs
Eintragung ins Firmenbuch
49
Wie sieht es mit den Organen de AG aus
-Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan: Vorstand -Willensbildungsorgan: Hauptversammlung, 1x pro Jahr, Alle Aktionäre beteiligt -Kontrollorgan: Aufsichtsrat: bestellt Vorstand und kann vorzeitig abberufen
50
Wofür ist die Hauptversammlung der AG zuständig
-Bespricht Entlastung des Vorstands -Bespricht Ausschüttung von Dividenten (Anteil der Aktionäre am Gewinn) -Wählen Aufsichtsrat
51
Was sind Vereine laut Vereinsgesetz
Freiwillige, auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse zweier oder mehr Personen, welche einen gemeinsamen, bestimmten und ideelen (Nicht auf Gewinn gerichtet) Zweck verfolgen
52
Wie unterscheidet sich die Genossenschaft von dem Verein
Deren Ziel ist die Förderung der Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder
53
Wie wird der Verein errichtet und ensteht
Wird durch die Vereinbarung der Statute (Schriftliche Grundregeln) errichtet und nach Meldung bei Vereinsbehörde entsteht es durch Bescheid oder wenn er nicht innerhalb von 4-6 Wochen untersagt wird, Eintragung in das Vereinsregister bestätigt die Entstehung nochmal
54
Welche Organe sieht das Statut für den Verein vor
-Willensbildungsorgan: Mitgliederversammlung und Delegeirtenversammlung -Für Geschäftsführung und Vertretung: Zweiköpfiges Leitungsorgan
55
Welche Organe sieht das Vereinsgesetz noch für den Verein vor
-Rechnungsprüfer -Schlichtungseinrichtung
56
Was sind Stiftungen
-Eigentümer eines ihnen zur erfüllung eines bestimmten Zwecks gewidmeten Vermögens -Keine Mitglieder, nur Organe und Destinatäre (Begünstigte) und keine Personenverbände
57
Welchem Zweck können Privatstiftungen dienen
Jedem erlaubten Zweck, außer: -SIe dürfen nciht Gesellschafter oder Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft sein -Sie dürfen nicht eine gewerbsmäßige Tätigkeit, die nicht Nebentätigkeit ist, ausüben
58
Wie wird die Privatstiftung errichtet und entsteht
Wird durch Stiftungserklärung errichtet und entsteht durch Eintragung ins Firmenbuch. Stifter kannn tot oder Leben sein, Gewidmetes Vermögen muss mindestens 70000
59
Wie sieht es mit dem Stifter einer Privatstiftung aus
Spielt nach Errichtung keine Rolle außer er hat vorbehalten, dass er Stiftungserklärung ändern darf und Stiftung widerrufen darf
60
Was sind die Organe der Stiftung
Stiftungsvorstand (min 3 Mitg) für Vretretung, Verwaltung und Erfüllung des Stiftungszwecks, dürfen nicht juristische Person, Begünstigter doer dessen nahestehende Person sein
61
Was gibt es neben Privatstifutngen noch
Bundes- und Landesstiftungen
62
Welche Personengesellschaften sind rechtsfähig
OG (offene Gesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft)
63
Wie unterscheidet sich die Personengesellschaft von de Kapitalsgesellschaft
FÜr Vermögen haftet nicht nur Gesellschaft, sondern auch eine juristische ode rnatürliche Person mit eigenem Vermögen
64
Welhe Gesellschaften haben keine rechtsfähigkeit
Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Stille Gesellschaften
65
Wie definiert das ABGB ein Rechtsobjetk
alles was von Personen verschieden ist , und zum Gebrauch der Menschen dient ist im rechtlichen Sinne eine Sache