3. TEIL/ Kapitel 2 (Mängel des Vatragsschlusses) Flashcards
(11 cards)
Was ist bei einem Vertrag, außer der übereinstimmenden Willenserklärung noch erforderlich
-Geschäftsfähigkeit
-Fehlen eines Willensmangels
-Möglichkeit und Erlaubtheit des Vertragsinhaltes
-Kein laesio enormis
-Formvorschriften
Wer ist Geschäftsfähg
Wer sich durch sein eigenes rechtsgeschäftliches Handeln berechtigen und verpflichten kann
Aufgrund was kann die Geschäftsfähigketi beschränkt sein oder fehlen
Alter und Geisteszustand
Wessen Geschäftshandlungen sind nichtig
-Kinder
-Entscheidungsunfähige Personen ohne oder mit für das betreffende Rechtsgeschäft nicht befugtem Vorsorgebevollmächtigten
Was kann das Rechtgeschäft einer entscheidungsunfähigen Person sein, wenn es in den Wirkungsbereich des Vertreters fällt
ist schwebend unwirksam, also nicht wenn verweigert und wirksam, wenn genehmigt
Was passiert, wenn das nichtige Geschäft erfüllt worden ist
Bereits geleistetes kan rückgefordert werden
Wann kan das Geschäft von der entscheidungsunfähigen Person zurückgefordert werden
Wenn es noch wirklich vorhanden ist oder zu ihrem Nutzen verwendet worden ist
Was ist mit Mangel der freien Willensbildung gemeint
Freie Willensbildung liegt nicht vor bei : Drohung und List
Drohung
Wille ist nicht frei gebildet, wenn Androhung von Mord, Körperverletzung oder aufdecken von Straftat kausal für den Vertragsabschluss waren
List
Wille ist nicht frei gebildet, wenn List (Vorspielung falscher Tatsachen und Verschweigen wahrer Tatsachen kausal für den Vertragsabschluss waren), wenn List durch Dritten passiert, der nicht in Verbidnung zu Vertragspartner steht, ist Vertrag nur anfechtbar, wenn Vertragspartner davon wusste
Wie und wie lang ist Drohung und List anfechtbar
Person kan sich nur von Vertrag lösen, wenn sie vor Gericht anfechtet
-Verjährung von Drohung: 3 Jahre ab Wegfall von Drohung
-Verjährung von List: 30 Jahre ab Vertragsschluss