3.TEIL/ Kapitel 1 (Vertragsabschluss) Flashcards
(50 cards)
Wie kommt ein Vertrag zustande
Durch übereinstimmende Willenerklärung mindestens zweier Personen, nähmlich durch Angebot und Annahme
Welche zwei Arten von Verträgen gibt es
-Konsensualverträge: Für sie genügt die Willensübereinstimmung (Konsens)
-Realverträge: Da ist neben dem Konsens noch die faktische Übergabe erforderliche (ZB Leihe)
Was muss jemand tun, der mit einem anderen einen Vertrag schließen will
Ihm das Kundtun durch ein Abgebot (Ein Vorschlag über den Inhalt des Vertrages), das Angebot ist die einleitende Willenserklärung
Was muss das Angebot enthalten & wann liegt es vor
Der Vertrag muss bereits sämtliche für den Vertragsinhalt erforderlichen Angaben (essentialia negotii) enthalten, Angebot liegt vor, wenn der andere Teil lediglich Ja sagen muss
Was sind die Kontaknahmen, welche noch kein Angebot sind (ZB bei unzureichendem Angebot)
Äußerungen im Zuge von Vertragsverhandlungen
Wann ist ein Angebot noch kein Angebot
Wenn der Bindungswile des Offerten fehlt, dann ist es kein verbindliches Abgebot, weil es sich nicht auf die Erzeugung von Rechtswirkung richtet, sondern nur Abgabe von Angeboten auffordert (invitatio ad offerendum)
Was ist wenn der Anerklärte einem freibleibendem “Angebot” zustimmt
Dann ist das bloß ein Angebot seinerseits
Was sind die Namen für solche nicht verbindlichen Angebote
Angebote “ohne obligo”, “freibleibend”, “unverbindlich”, ZB eine Schaufensterpuppe
Was entfaltet das Angebot mit Zugang beim Anerklärten
Bindungswirkung, für Dauer der Bindungswirkung ist der einseitige widerruf des Vertrages nicht mehr möglich und der Anerklärte kann durch Annahmeerklärung den Vertrag zustande bringen
Wer bestimmt die Bindungsdauer
Sie kann vom Offerten selbst bestimmt werden, wenn nicht dann hat sich laut ABGB der Adressat unverzüglich zu erklären, in face-to-face Gesprächen oder Telefon- und Chatgesprächen
Wie lang ist die Bindungswirkung/Annahmefrist in Fällen von Email, Brief, Tax
Setzt sich zusammen aus Zeit der Beförderung zum Adressaten, einer angemessenen Überlegungsfrist und der voraussichtlichen Zeit der Beförderung der Antwort an den Anbotsteller
Wie ist der Vertrag abgeschlossen
Wenn Anerklärte mit Vertrag einverstanden ist muss er Einverständnis erklären (Annahmeerklärung), die dem Erklörenden im Zeitraum der Bindungswirkung zugehen muss
Welche Vorrausetzungen für die Annahme gibt es
Annahme muss Inhaltlich voll dem Angebot entsprechen. Modifizierungen des Inhalts des Angebots lassen keine Annahme zustande kommen, sondern stellen nur ein neues Angebot (Gegenangebot) dar
Wie sieht es mit einer zu spät zugegangenen Annahme aus
Wird rechtlich als neues Angebot gesehen
In welchen Fällen ist eine ausdrückliche Annahmeerklärung nicht erforderlich
Wenn der Vertrag durch erfüllung zustande kommt, ZB Zusenden des beim Verlag bestellten Buches, Vertrag muss Bestellung nicht erst annehmen, sondern reagiert durch Zusendung des Buches
Wann liegt Konsens vor
Wenn Angebot und Annahme einander entsprechen, bei übereinstimmmenden Willenserklärungen
Was gibt es neben dem normalen Konsens noch
-Natürlicher Konsens
-Normativer Konsens
Was ist natürlicher Konsens
Wenn beide Parteien vom inneren Willen tatsächlich dasselbe wollen, dabei ist der wahre Parteiwillen, also das gemeinsame gewollte wichtiger, und der Vertrag richtet sich danach, als nach dem, wo sich beide Parteien in der Bezeichnung vergriffen haben (falsa demonstratio non nocet)
Was ist normativer Konsens
Wenn eine Partei etwas anderes meint, reicht für den Vertragsschluss schon, wenn die Erklärungen nach Maßgabe des objektiven Empfängerhorizonts übereinstimmen
Was ist, wenn die Einzelheiten des Vertrags noch nicht ausführlich geregelt worden sind
Der Vertrag wird durch das Gesetz ergänzt, wenn Gesetzgeber die Frage nicht geklärt hat und die Parteien sich nicht nachträglich einigen könne, wird ein Richter eingesetzt für die Ergänzung des Vertrages (Ergänzende Vertragsauslegung)
Was ist ein Scheingeschäft
Ein Geschäft, das nach außen hin einen Eindruck der Gültigkeit erweckt, sber eigentlich von beiden Parteien gar nicht so gewollt ist, dann gilt das “verdeckte Geschäft”, außer es ist rechtwidrig
Was ist das umgehungsgeschäft
Wenn das geschlossene Geschäft tatsächlich so gewollt ist, der Zweck des Geschäfts jedoch ein anderer ist, dann gilt das Umgehungsgeschäft, außer es ist rechtswidrig
Was ist Dissens
Nicht übereinstimmende Willenserklärung
-Dissens wegen Unvollständigkeit
-Dissens wegen Diskrepanz der Erklärungen
-Dissens wegen Mehrdeutigkeit oder Unverständlichkeit
Welche zwei Arten von Dissens gibt es
-Offener Dissens: Dissens wird den Parteien unmittelbar nach Abgabe der Erklärungen bewusst
-Verdeckter Dissens: Wird erst später entdeckt