4.1. Passivseite der Bilanz - Eigenkapital Flashcards

(18 cards)

1
Q

Was ist Eigenkapital?

A
  • von den Eigentümern der Unternehmung zur Verfügung gestellt
  • ohne zeitliche Befristung
  • Zufluss von außen oder durch Verzicht auf Gewinnausschüttung
  • Residualgröße der Bilanz: Differenz von Vermögen und Fremdkapital
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2
Q

Grundlagen der Bilanzierung bei EK

A
  • Unterschiede bei Personen- und Kapitalgesellschaften (aufgrund unterschiedlicher Haftungsregeln)
  • Bilanzierung im HGB lediglich für Kapitalgesellschaften verbindlich geregelt
  • Differenzierung von konstanten und variablen Eigenkapitalkonten
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3
Q

Differenzierung konstante und variable Eigenkapitalkonten

A

konstante EK-Konten:
- steht Kapitalgesellschaften unbeschränkt als Haftungsvermögen zur Verfügung

variable EK-Konten:
- weisen Schwankungen auf und bilden den Geschäftserfolg ab (bei Personen- und Kapitalgesellschaften)

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4
Q

Konstantes Eigenkapital

s. Tabelle F. 2

A
  • Benennung: gezeichnetes Kapital = Grundkapital (AG) = Stammkapital (GmbH)
  • Bilanzierung in voller Höhe (nominal)
  • Erhöhung oder Herabsetzung nur durch Beschluss der Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung
  • Eigenkapitalveränderungen werden anhand der variablen Kapitalkonten darestellt
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5
Q

Exkurs: Stille Reserven

Was sind stille Reserven

A
  • Marktwert > Bilanzwert, Unternehmen mehr wert als in der Bilanz ausgewiesen
  • höherer Unternehmenswert schlägt sich im EK nieder (Saldoposten)
  • nicht in der Bilanz erischtlich
  • Auflösung stiller Reserven immer mit Gewinnausweis (und Steuerpflicht) verbunden (realisationsprinzip)
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6
Q

Stille Reserven - Ursachen

A
  • Vorsichtsprinzip der Bilanzierung
  • Imparität: Vermögen zu niedrigeren Werten ausweisen, Schulden zu höheren Werten bilanzieren
  • Imparitätsprinzip/Vorsichtsprinzip keine Fehler der HGB-Bilanzierung, sondern folgen aus der Adressatenorientierung
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7
Q

Problem: Hybride Finanzinstrumente

A
  • Bsp.: stille Beteiliggungen, Genussrechte, Mezzanine-Kapital
  • Abgrenzung ggü. Fremdkapital schwierig
  • Anforderungen an EK:
    -> Rückzahlung im Insolvenzfall nachgeordnet
    -> Teilnahme an Verlusten in voller Höhe, Vergütung ergebnisabhängig
    -> langfristige Kapitalüberlassung
  • Finanzierungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind FK
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8
Q

Gezeichnetes Kapital = Grundkapital

A

Grundkapital der AG:
- min. 50 T€, aufgeteilt in Aktien
- Typen von Aktien (Nennbetragsaktien, Stammaktien, Vorzugsakten etc.)

Stammkapital der GmbH:
- min. 25 T€ (muss nicht direkt da sein)
- “Unternehmensgesellschaft”(haftungsbeschränkt) ab 1€

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9
Q

Erhöhung/Herabsetzung (Änderung) des gezeichneten Kapitals

A
  • Beschluss der Haupt- / Gesellschafterversammlung, min. 75% Zustimmung
  • Ziel der Erhöhung: Ausgabe neuer Aktien
  • bedingte Kapitalerhöhung zur Schaffung von Bezugsrechten für Gläubiger bzw. Arbeitnehmer/Management oder zur Vorbereitung eines Unternehmenszusammenschlusses
  • apitalherabsetzung zum Ausgleich von Verlusten oder zur Ausschüttung liquider Mittel an Gesellschafter/Aktionäre (sehr selten)
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10
Q

Variables EK: Rücklagen

s. Beispiel F. 7

A
  • Geld, das dem Unternehmen zufließt aber nicht zum gezeichnetem EK gehört
  • sind keine Rückstellungen
  • Kapitalrücklagen -> durch Zuführung finanzieller Mittel von außen
  • Gewinnrücklagen -> durch erwirtschaftete Beträge aus Gewinnen
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11
Q

Verwendbarkeit der Rücklagen

s. Abbild F.8

A
  • eingeschränkt im Sinne des Gläubigerschutzes
  • Beschränkung durch HGB und Satzung
  • Ausschüttung geschützer Rücklagen an Eigentümer nicht zulässig
  • gesperrte Rücklagen dienen der Verlustrechnung, sofern Verlust nicht gedeckt werden kann
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12
Q

Bilanzierung eigener Anteile

s. Abbild F.9

A
  • Haltung eigener Anteile unzulässig (Gläubigerschutz)
  • Ausnahme nach §71 AktG. (Mitarbeiterbeteiligung, Abwehr gefährlicher Situationen)
  • bilanzielle Behandlung wie Kapitalherabsetzung
  • Rückbeteiligungen (Tochter hält Anteile der Mutter) sind ökonomisch gesehen eigene Anteile: Kompensation durch spezielle Rücklagen
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13
Q

Erfolgsausweis

Formen des Erfolgsausweises s. F. 10

A
  • Gewinn kann am Ende ausgeschüttet werden oder nicht
  • Erolgsausweis: Darstellung des Gewins und seiner Verwendung in der Bilanz
  • keine gesetzlichen Vorgaben für Personengesellschaften (GoB gelten)
  • drei Möglichkeiten für Kapitalgesellschaften (je nach Situation zum Bilanzstichtag)
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14
Q

Ergebnisverwendung: Vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn

A
  • Jahresüberschuss : Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bilanzgewinn: maßgeblich für die Ausschüttungen an Anteilseigner
  • Wie man vom Jahresüberschuss auf den Bilanzgewinn kommt s. Abbild F. 11
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15
Q

Darstellung in der Bilanz - vor Ergebnisverwendung

A
  • Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag (= Ergebnis der GuV)
  • Gewinn- und Verlustvortrag (nicht verwendetes Ergebnis des Vorjahres)
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16
Q

Darstellung in der Bilanz - nach teilweiser Ergebnisverwendung

A
  • Bilanzgewinn bzw. -verlust (anstatt JÜ und Vorträge)
  • Bilanzgewinn = Ergebnis der aktuellen und früheren Perioden, d.h. kein Hinweis auf Leistungsfähigkeit des Unternehmens
17
Q

Darstellung in der Bilanz - nach vollständiger Ergebnidverwendung

A
  • weder JÜ noch Bilanzgewinn
  • Ergebnis ist bereits den entsprechenden Posten zugeordnet (Rücklagen und ggf. Verbindlichkeiten ggü. Anteilseignern
18
Q

Übersicht nach Rechtsformen

A

s. Tabelle F. 13 !!!