7. Internationale Rechnungslage Flashcards
(36 cards)
Allgemeine Frage
Wie können Unternehmen und Ihre Bilanzen international verglichen werden?
Grundlagen (Antwort auf Frage)
- Internationale Waren und Kapitalmärkte brauchen vergleichbare Informationen (nationale Bilanzierung nicht sinnvoll)
-> Entwicklung von gemeinsamen Grundsätzen seit 1973
-> International Accounting Standards Board in London - IFRS = International Financial Reporting Standards
- IFRS-Abschluss ersetzt HGB Einzelabschluss nicht, sondern erganzt ihn (s.F.1)
Nach welcher Art bilanziert was?
- Kapitalmarktorientierte KapG + Konzernabschluss -> nach IFRS (Pflicht)
- Kapitalmarktorientierte KapG + Einzelabschluss -> Grundsätzlich HGB (Wahlrecht zur Offenlegung nach IFRS)
- Übrige Kapitalgesellschaften + Konzernabschluss -> Wahlrecht HGB od. IFRS
- Übrige KapG + Einzelabschluss -> Grundsätzlich HGB (Wahlrecht zur Offenlegung nach IFRS)
Struktur der IFRS
- folgen englischen Rechtssystem (case law) mit sehr viel detaillierteren Vorschriften als dem deutschen (code law)
- Aufbau der IFRS: (s. F. 2)
1. Allgemein (Grundlagen)
2. Speziell (Standards, IAS/IFRS)
3. Spezieller (Interpretations)
Conceptual Framework (Ziele)
- Zielsetzung der Rechnungslage -> nur Informationsbereitstellung, keine Besteuerung
- Qualitative Merkmale der Rechnungslegung -> Infos relevant und glaunwürdig sein
- Definition, Ansatz und Bewertung von Posten -> Definition Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital etc.
- Kapital und Kapitalerhaltung -> Finanzeirtschaftliche (geldliche) oder leistungswirtschaftliche (güterliche) Erhaltung
Conceptual Framework (Ziele) - wesentliche Unterschiede zum HGB
- andere Zielsetzung
- Fokus auf Investoren statt Gläubiger
- relevante
- HGB Fokus auf Kreditgerber, IFRS Kapitalmarktorientiert
Prinzipien der IFRS Rechnungslage
Primäre Anforderungen:
- Relevanz -> Prädiktiver Wert, bestätigender Wert, Materiality
- glaubwürdige Darstellung -> Neutralität, frei von Fehlern, Vollständig
Sekundäre Anforderungen:
- Relevanz -> Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit
- glaubwürdige Darstellung -> Pünklichkeit, Verständlichkeit
-> Vorischts-/Realisations-/Imparitätsprinzip nicht genannt!
Assets und Liabilities (Definition von Vermögenswert
- weniger Interpretationsspielraum als HGB
- Asset: Ressource, aus vergangenen Ereignisse und Erwartung künftiger wirtschaftlicher Nutzen
- Liability: Gegenwärtiege Verpflichtung des Unternehmens aufgrund vergangener Ereignisse -> Erfükkung = Abfluss wirtschaftlicher Nutzen
- Probability: Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses/ -abflusses
- Reliable measurement: Verlässliche Bestimmbarkeit des Vermögenswerts bzw. Belastung
-> Bei Erfüllung: Aktivierungspflicht/ Passivierungspflicht
Assets und Liabilities
- dynamische Sichtweise (vs. statische Definition im HGB) -> Unterschied
- Veräußerbarkeit kein zwingendes Kriterium
- alle nach HGB bezeichnete VW passen auch hier rein (z.B. auch Schulden = Liability)
Bilanzierung nach IFRS - Struktur des Statement of Financial Position
- s. Abbild F. 6 !!!
- Unterschied in Gliederung der Schulden (Verbindlichkeiten) -> HGB nach Schuldenart, IFRS nach Fristigkeit
Immaterielle Vermögensgegenstände: Intangible Assets
Postenspezifische Ansatzkriterien: (Voraussetzungen)
1. Identifizierbarkeit -> Eindeutige Abgrenzung von anderen Posten
2. Beherrschung -> Ausübung aller Rechte zur Cash flow-Erzielung
3. Künftiger wirtschaftl. Nutzen -> Erzielung eines Cashflows (direkt/indirekt)
- Identifizierbarkeit = Separierbarkeit + Rechtsgrundlage
- Kriterien im Ergebnis ähnlich wie im HGB
- Ansatzpflicht(!) nach IFRS vs. Ansatzwahlrecht im HGB
Immaterielle Vermögensgegenstände: Intangible Assets - Unterschied
- Ansatzkriterien an sich gleich, aber alle identfizierten Posten müssen in der Bilanz angesetzt werden
- HGB: Wahlrecht, wenn Vermögensgegenstände selbst produziert wurden
Internationale Rechnungslage 1
(s. F. 8)
Erwerbsjahr:
- Obergrenze: Anschaffungs-/ Herstellkosten
- Abschreibung: grds. monatsgenau
Folgejahre (1. Methode): (gleich HGB)
- Verfahren: meist linear
- Nutzungsdauer: vertraglich bestimmt
- Außerplanmäßige Abschr.: Pflicht, wenn erzielbarer Betrag < Restbuchwert
Folgejahre (2. Methode): (anders als HGB)
- Neubewertung zum fair value, falls aktiver Markt besteht
Internationale Rechnungslage 2
- Wahlrecht hinsichtlich Folgebewertung: Anschaffungskosten od. Fair Value
- Fair Value wesentlicher Unterschied zu HGB
- Unbegrenzt nuztbare Vermögensgegenstände werden nicht planmäßig abgeschrieben (bleiben in der Bilanz stehen)
Impairement (außerplanmäßige Abschreibungen)
- jährliche Prüfung auf außerplanmäßige Abschreibungen
- Impairment wenn erzielbarer Betrag < Buchwert (Buchwert muss auf erzielbaren Betrag zurück gestuft werden
Impairment - Tabelle erzielbarer Betrag
s. F. 9!!!
- Beizulegender Zeitwert abzgl. der Verkaufskosten = Marktwert
- Absatzpreis vermindert um Veräußerungskosten
- Externer Wert - Verüußerungsfall - Nutzungswert = Barwert
- Barwert zukünftiger Einzahlungsüberschüsse
- Interner Wert - Nutzungsfall
Firmenwert Goodwill
- nicht planmäßig abgeschrieben wiel ist unbegrenzt nutzbares immaterielles Wirtschaftsgut
- jährlicher Impairment Test
- fundamentaler Unterschied zu HGB: HGB Firmenwert wird abgeschrieben, IFRS bleibt in der Bilanz stehen außer muss korrigiert werden
Sachanlagen Property Plant and Equipment
- Erstbewertung zu Anschaffungskosten, Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder Fair Value
Folgebewertung von Sachanlagen (s. Abbild F. 11)
Cost mode (planmäßige Abschreibung):
- Fortführung der historical costs
- Berücksichtigung außerpl. Wertminderungen und begrenzter Wertsteigeurngen
- Wert: Recoverable amount
Revaluation model: (nicht abschreiben)
- Neubewertung Fair Value
- Berücksichtigung außerpl. Wertmindeurngen und unbegrenzter Wertsetigerungen
- Wert: Fair Value
PPE Anschaffungskosten - Bewertung
(s. F. 12)
Erwerbsjahr:
- Obergrenze: Anschaffungs-/ Herstellungskosten
- Abschreibung: grds. monatsgenau
Folgejahre:
- Verfahren: linear, geometrisch-degressiv, nach Leistung
- Nutzungsdauer: realistische Schätzung
- Außerplanmäßige Abschreibungen: Pflicht, falls erzielbarer Betrag < Restbuchwert
- Zuschreibung: Pflicht (mit Obergrenze)
- Wertaufholung ähnlich wie HGB mit Obergrenze
PPE - Neubewertungsmethode
s. F. 13!!!
Erwebsjahr:
- Obergrenze: Anschaffungs-/ Herstellungskosten
- Abschreibung: grds. monatsgenau
Folgejahre:
- Neubewertung zum fair value (mit Rücklagenbildung)
- Planmäßige Abschreibung vom fair value
- Sinkender Fair Value: 1. Rücklagenauflösung, 2. Abschreibung
- Bei Wertaufholung: 1. Zuschreibung, 2. Rücklagenbildung
- Zuschreibungen fließen in spezielle Neubewertungsrücklage -> ergebnisneutral
- Wertmindeurngen von dieser ausgeglichen
Finanzinstrumente
s. F. 14
- = Verträge, die bei einem Unternehmen zum finanziellen Vermögenswert und beim anderen Unternehmen zu finanziellen Verbindlichkeit od. Eigenkapitalinstrument führen
- IFRS drei Kategorien:
-> Financial Instruments (FI) at Armortised Cost (anschaffungskosten)
-> FI at Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral)
-> FI at Fair Value Through Profit and Loss (erfolgswirksam)
Bewertung von Financial Instruments
- grds. Wahlrecht bei Anschaffung hinsichtlich eder Kategorien
- Fair Value = Marktwert = Börsenkurs (falls verfügbar)
- Fair Value ermöglicht Zuschreibungen bis zum aktuellen Wert
- Wahlrecht bei Aktien unwiderruflich
- Financial Assets Held for Trading fallen immer in Kategorie FVTPL (wirken sich immer auf GUV aus)
Vorräte Inventories (Umlaufvermögen ähnlich nach HGB abgeschrieben)
Definition:
- Vorräte Vermögenswerte, die im normalen Geschäftsverkehr veräußert werden od. dem Produktionsprozess dienen
Bewertung:
- Niederwertsprinzip HGB
- Anschaffungs-/ Herstellkosten od. Nettoveräußerungswert
- Fifo als Vereinfachungsverfahren