7. Internationale Rechnungslage Flashcards

(36 cards)

1
Q

Allgemeine Frage

A

Wie können Unternehmen und Ihre Bilanzen international verglichen werden?

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2
Q

Grundlagen (Antwort auf Frage)

A
  • Internationale Waren und Kapitalmärkte brauchen vergleichbare Informationen (nationale Bilanzierung nicht sinnvoll)
    -> Entwicklung von gemeinsamen Grundsätzen seit 1973
    -> International Accounting Standards Board in London
  • IFRS = International Financial Reporting Standards
  • IFRS-Abschluss ersetzt HGB Einzelabschluss nicht, sondern erganzt ihn (s.F.1)
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3
Q

Nach welcher Art bilanziert was?

A
  • Kapitalmarktorientierte KapG + Konzernabschluss -> nach IFRS (Pflicht)
  • Kapitalmarktorientierte KapG + Einzelabschluss -> Grundsätzlich HGB (Wahlrecht zur Offenlegung nach IFRS)
  • Übrige Kapitalgesellschaften + Konzernabschluss -> Wahlrecht HGB od. IFRS
  • Übrige KapG + Einzelabschluss -> Grundsätzlich HGB (Wahlrecht zur Offenlegung nach IFRS)
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4
Q

Struktur der IFRS

A
  • folgen englischen Rechtssystem (case law) mit sehr viel detaillierteren Vorschriften als dem deutschen (code law)
  • Aufbau der IFRS: (s. F. 2)
    1. Allgemein (Grundlagen)
    2. Speziell (Standards, IAS/IFRS)
    3. Spezieller (Interpretations)
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5
Q

Conceptual Framework (Ziele)

A
  1. Zielsetzung der Rechnungslage -> nur Informationsbereitstellung, keine Besteuerung
  2. Qualitative Merkmale der Rechnungslegung -> Infos relevant und glaunwürdig sein
  3. Definition, Ansatz und Bewertung von Posten -> Definition Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital etc.
  4. Kapital und Kapitalerhaltung -> Finanzeirtschaftliche (geldliche) oder leistungswirtschaftliche (güterliche) Erhaltung
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6
Q

Conceptual Framework (Ziele) - wesentliche Unterschiede zum HGB

A
  • andere Zielsetzung
  • Fokus auf Investoren statt Gläubiger
  • relevante
  • HGB Fokus auf Kreditgerber, IFRS Kapitalmarktorientiert
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7
Q

Prinzipien der IFRS Rechnungslage

A

Primäre Anforderungen:
- Relevanz -> Prädiktiver Wert, bestätigender Wert, Materiality
- glaubwürdige Darstellung -> Neutralität, frei von Fehlern, Vollständig

Sekundäre Anforderungen:
- Relevanz -> Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit
- glaubwürdige Darstellung -> Pünklichkeit, Verständlichkeit

-> Vorischts-/Realisations-/Imparitätsprinzip nicht genannt!

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8
Q

Assets und Liabilities (Definition von Vermögenswert

A
  • weniger Interpretationsspielraum als HGB
  • Asset: Ressource, aus vergangenen Ereignisse und Erwartung künftiger wirtschaftlicher Nutzen
  • Liability: Gegenwärtiege Verpflichtung des Unternehmens aufgrund vergangener Ereignisse -> Erfükkung = Abfluss wirtschaftlicher Nutzen
  • Probability: Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses/ -abflusses
  • Reliable measurement: Verlässliche Bestimmbarkeit des Vermögenswerts bzw. Belastung
    -> Bei Erfüllung: Aktivierungspflicht/ Passivierungspflicht
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9
Q

Assets und Liabilities

A
  • dynamische Sichtweise (vs. statische Definition im HGB) -> Unterschied
  • Veräußerbarkeit kein zwingendes Kriterium
  • alle nach HGB bezeichnete VW passen auch hier rein (z.B. auch Schulden = Liability)
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10
Q

Bilanzierung nach IFRS - Struktur des Statement of Financial Position

A
  • s. Abbild F. 6 !!!
  • Unterschied in Gliederung der Schulden (Verbindlichkeiten) -> HGB nach Schuldenart, IFRS nach Fristigkeit
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11
Q

Immaterielle Vermögensgegenstände: Intangible Assets

A

Postenspezifische Ansatzkriterien: (Voraussetzungen)
1. Identifizierbarkeit -> Eindeutige Abgrenzung von anderen Posten
2. Beherrschung -> Ausübung aller Rechte zur Cash flow-Erzielung
3. Künftiger wirtschaftl. Nutzen -> Erzielung eines Cashflows (direkt/indirekt)

  • Identifizierbarkeit = Separierbarkeit + Rechtsgrundlage
  • Kriterien im Ergebnis ähnlich wie im HGB
  • Ansatzpflicht(!) nach IFRS vs. Ansatzwahlrecht im HGB
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12
Q

Immaterielle Vermögensgegenstände: Intangible Assets - Unterschied

A
  • Ansatzkriterien an sich gleich, aber alle identfizierten Posten müssen in der Bilanz angesetzt werden
  • HGB: Wahlrecht, wenn Vermögensgegenstände selbst produziert wurden
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13
Q

Internationale Rechnungslage 1

(s. F. 8)

A

Erwerbsjahr:
- Obergrenze: Anschaffungs-/ Herstellkosten
- Abschreibung: grds. monatsgenau

Folgejahre (1. Methode): (gleich HGB)
- Verfahren: meist linear
- Nutzungsdauer: vertraglich bestimmt
- Außerplanmäßige Abschr.: Pflicht, wenn erzielbarer Betrag < Restbuchwert

Folgejahre (2. Methode): (anders als HGB)
- Neubewertung zum fair value, falls aktiver Markt besteht

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14
Q

Internationale Rechnungslage 2

A
  • Wahlrecht hinsichtlich Folgebewertung: Anschaffungskosten od. Fair Value
  • Fair Value wesentlicher Unterschied zu HGB
  • Unbegrenzt nuztbare Vermögensgegenstände werden nicht planmäßig abgeschrieben (bleiben in der Bilanz stehen)
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15
Q

Impairement (außerplanmäßige Abschreibungen)

A
  • jährliche Prüfung auf außerplanmäßige Abschreibungen
  • Impairment wenn erzielbarer Betrag < Buchwert (Buchwert muss auf erzielbaren Betrag zurück gestuft werden
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16
Q

Impairment - Tabelle erzielbarer Betrag

s. F. 9!!!

A
  1. Beizulegender Zeitwert abzgl. der Verkaufskosten = Marktwert
    - Absatzpreis vermindert um Veräußerungskosten
    - Externer Wert - Verüußerungsfall
  2. Nutzungswert = Barwert
    - Barwert zukünftiger Einzahlungsüberschüsse
    - Interner Wert - Nutzungsfall
17
Q

Firmenwert Goodwill

A
  • nicht planmäßig abgeschrieben wiel ist unbegrenzt nutzbares immaterielles Wirtschaftsgut
  • jährlicher Impairment Test
  • fundamentaler Unterschied zu HGB: HGB Firmenwert wird abgeschrieben, IFRS bleibt in der Bilanz stehen außer muss korrigiert werden
18
Q

Sachanlagen Property Plant and Equipment

A
  • Erstbewertung zu Anschaffungskosten, Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder Fair Value
19
Q

Folgebewertung von Sachanlagen (s. Abbild F. 11)

A

Cost mode (planmäßige Abschreibung):
- Fortführung der historical costs
- Berücksichtigung außerpl. Wertminderungen und begrenzter Wertsteigeurngen
- Wert: Recoverable amount

Revaluation model: (nicht abschreiben)
- Neubewertung Fair Value
- Berücksichtigung außerpl. Wertmindeurngen und unbegrenzter Wertsetigerungen
- Wert: Fair Value

20
Q

PPE Anschaffungskosten - Bewertung

(s. F. 12)

A

Erwerbsjahr:
- Obergrenze: Anschaffungs-/ Herstellungskosten
- Abschreibung: grds. monatsgenau

Folgejahre:
- Verfahren: linear, geometrisch-degressiv, nach Leistung
- Nutzungsdauer: realistische Schätzung
- Außerplanmäßige Abschreibungen: Pflicht, falls erzielbarer Betrag < Restbuchwert
- Zuschreibung: Pflicht (mit Obergrenze)

  • Wertaufholung ähnlich wie HGB mit Obergrenze
21
Q

PPE - Neubewertungsmethode

s. F. 13!!!

A

Erwebsjahr:
- Obergrenze: Anschaffungs-/ Herstellungskosten
- Abschreibung: grds. monatsgenau

Folgejahre:
- Neubewertung zum fair value (mit Rücklagenbildung)
- Planmäßige Abschreibung vom fair value
- Sinkender Fair Value: 1. Rücklagenauflösung, 2. Abschreibung
- Bei Wertaufholung: 1. Zuschreibung, 2. Rücklagenbildung

  • Zuschreibungen fließen in spezielle Neubewertungsrücklage -> ergebnisneutral
  • Wertmindeurngen von dieser ausgeglichen
22
Q

Finanzinstrumente

s. F. 14

A
  • = Verträge, die bei einem Unternehmen zum finanziellen Vermögenswert und beim anderen Unternehmen zu finanziellen Verbindlichkeit od. Eigenkapitalinstrument führen
  • IFRS drei Kategorien:
    -> Financial Instruments (FI) at Armortised Cost (anschaffungskosten)
    -> FI at Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral)
    -> FI at Fair Value Through Profit and Loss (erfolgswirksam)
23
Q

Bewertung von Financial Instruments

A
  • grds. Wahlrecht bei Anschaffung hinsichtlich eder Kategorien
  • Fair Value = Marktwert = Börsenkurs (falls verfügbar)
  • Fair Value ermöglicht Zuschreibungen bis zum aktuellen Wert
  • Wahlrecht bei Aktien unwiderruflich
  • Financial Assets Held for Trading fallen immer in Kategorie FVTPL (wirken sich immer auf GUV aus)
24
Q

Vorräte Inventories (Umlaufvermögen ähnlich nach HGB abgeschrieben)

A

Definition:
- Vorräte Vermögenswerte, die im normalen Geschäftsverkehr veräußert werden od. dem Produktionsprozess dienen

Bewertung:
- Niederwertsprinzip HGB
- Anschaffungs-/ Herstellkosten od. Nettoveräußerungswert
- Fifo als Vereinfachungsverfahren

25
Schulden Liabilities - Definition
- Unterteilung nach Fristigkeit - Liabilities = Verbindlichkeiten + Rückstellungen und passiven Rechnungsabgrenzungsposten - Differenzierung zw. Current und non-current - Rückstellungen für Pensionen, Verpflichtungen ggü. Mitarbeitern, Garantien, Umweltschutz etc.
26
Schulden Liabilities - Bewertung
- grds. Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten - Umfangreiche Sonderregelungen für diverse Unterkategorien (z.B. separate IFRS für Pensionsverpflichtungen mit ähnlicher Abzinsungslogik wie im HGB -> zu Marktzinsen) - Differenzen liegen hier in den detaillierten Sachen zw. den Posten
27
Bilanzieurng nach IFRS
s. Tabelle/ Abbild Bilanz F. 18!!! - auf Aktiva Seite Unterschiede - auf Passiva Seite keine wesentlichen Unterschiede
28
Ergebnisrechnung nach IFRS - Statement of Profit or Loss
- entspricht GuV der HGB - Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren - Ergebnis kann von HGB abweichen, da Vermögenswerte anders bewertet werden können - Realisationsprinzip wird großzügiger interpretiert als im HGB
29
Ergebnisrechnung nach IFRS - Other Comprehensive Income (OCI) s. Beispielrechnung F. 20 !!!
- Effekte der Neubewertungsrücklagen - IFRS beinhaltet erfolgsneutrale Wertverändeurngen von Bilanzpositionen (v.a. im Anlagevermögen) - Ergebnis wird zusätzlich zum Profit or Loss ausgewiesen - Profit/Loss + OCI = Total Comprehensive Income (Gesamteinkommen des Unternehmens)
30
Kapitalflussrechnung nach IFRS - Grundlagen
- Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses nach IFRS - Kapitalflussrechnung bildet Entwicklung der Finanzmittel im Berichtszeitraum ab, Einzahlungen und Auszahlungen - Aussage über Liquidität des Unternehmen - HGB verpflichtet nucht zur Kapitalflussrechnung auch keine Vorgaben - wichtige zusätzliche Informationen für Stake Holders, Investoren etc. s. Einflussgrößen F. 21!!!
31
Ermittlung des Cash Flows
- direkte Methode: Cash Flow = Einzahlungen - Auszahlungen - indirekte Methode: Cashflow = Jahresüberschuss + nicht zahlungswirksamer Aufwand - nicht zahlungswirksamer Ertrag
32
Ermittlung des Cash Flows - Zahlungseffekte von Ergolgsgrößen s. Beispielrechnung F. 23 !!!
Nicht zahlungswirksamer Aufwand: - Abschreibungen - Zuführung zu Rückstellungen - Bestandsminderung -> Zurechnung zu JÜ Nicht zahlungswirksamer Ertrag: - Zuschreibungen - Auflösung von Rückstellungen - Bestanderhöhung -> Abrechnung abgezogen von JÜ
33
Frage: Warum wird indirekte Methode verwendet, wenn umständlicher?
- im Jahresabschluss GuV immer Bestandteil, daher ist von diesem Ergebnis (Verlust / Gewinn) aus leichter auf den Cash Flow zurück zu rechnen - Indirekte Methode daher Standardmethode im Jahresabschluss
34
Konzernabschluss nach IFRS - Grundlagen
- Bilanz + Gesamtergebnisrechnung + Cash Flow Statement + Anhang - Bestandteile des Konzernabschlusses entsprechen denen des Einzelabschlusses - Herausrechnen der Kapital und Leistungsbeziehungen zwischen Mutter und Tochter (Vollkonsolidierung für von M kontrollierte U) - Joint Ventures werden at Equity konsolidiert (ander als HGB)
35
Konzernabschluss nach IFRS - Konsolidierungskreis s. F. 24
Im engeren Sinne: - Vollkonsolidierung von Mutter- und Tochterunternehmen Im weiteren Sinne: - Vollkonsolidieurng von Mutter und Tochter und Equity Bewertung von Gemeinschaftsunternehmen und Assoziierte Unternehmen
36
IFRS Konsolidierung - Grundsätze
- Ablauf mit HGB vergleichbar (sogar leichter) - IFRS weniger Wahlrechte, Imparitätsprinzip gilt nicht, erleichtert die Neubewertung/Vereinheitlichung - Bei Kapitalkonsolidieurng gilt: Goodwill wird nach IFRS nicht planmäßig abgeschrieben, d.h. lediglich Impairment Test