6. Konzernabschluss Flashcards
(29 cards)
Grundlagen - Bedeutung von Beteiligungen
s. Zeichnung F.1 für warum gibt es Konzernabschluss
- es gibt Beteiligungsunternehmen (Tochtergesellschaft) und beteiligte Unternehmen (Muttergesellschaft)
- Beteiligungen und Unternehmensverflechtungen dienen unternehmensstrategischen Zielen
- Unterschiedlich hohe Beteiligungsquoten möglich, je nach strategischem Ziel
Grundlagen - Begrifflichkeiten
- beteiligtes Unternehmen erwirbt eine Beteiligung
- Beteiligungsunternehmen verkauft sein Eigenkapital ganz oder teilweise an das beteiligte Unternehmen
- Konzern = Verbindung rechtlich selbstständiger Unternehmen, die wirtschaftlich vom Mutterunternehmen abhängig sind
Darstellung im Einzelabschluss - Positionen
- Anteile an verbundenen Unternehmen (>50% Beteiligungsquote)
- Beteiligungen (>20% bis 50%)
- Wertpapiere des Anlagevermögens (bis 20%)
Darstellung im Einzelabschluss - Problem
- wirtschaftliche Lage des Konzerns wird nur unvollkommen abgebildet
- keine Informationen über die Lage in dne Beteiligungsunternehmen (Kreditwürdigkeit)
- Lieferbeziehungen und Kreditverhältnisse innerhalb des Konzerns nicht erkennbar (v.a. bei unüblichen Preisen und Zinsen)
s. Zeichnung F.1
Funktionen des Konzernabschluss
Aufgaben des Konzernabschlusses:
- Dokumentataionsfunktion -> Aufzeichnung der Maßnahemen vom Einzelabschluss zum Konzernabschluss
- Informationsfunktion -> Fremdinformation: Externe Personen erhalten Daten, Selbstinformation: Konzernleitung erhält Daten
Wichtig: KEINE Ausschüttungsregelungsfunktion, dazu ist ausschließlich der Einzelabschluss relevant (Niederwertsprinzip/Vorsichtsprinzip nicht relevant)
Konsolidierung (Zusammenfassung aller Bilanzen der Unternehmen im Konzern)
- Kapitalbeteiligungen der verbundenen Unternehmen werden miteinander verrechnet (konsolidiert)
- Grundgedanke: 1. Positionen werden addiert, 2. Doppelzählungen herausstreichen
- Je nach Beteiligungshöhe verschiedene Konsolidierungsarten (Vollkonsolidierungm Quotenkonsolidieurng, Equity Methode F. 4)
Anwendungsbereich der Konsolidierungsarten: Stufenkonzeption
s. Schaubild F. 5
- verbundene Unternehmen (Beteiligung von über 50 %) -> Vollkonsolidierung
- Gemeinschaftsunternehmen (z.B. Joint-Venture, Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen 50 : 50) -> Quotenkonsolidierung
- Assoziierte Unternehmen (25% - 50% Beteiligung, Einfluss, aber kein Führungsrecht) -> Equity Methode
- Wertpapiere des Anlagevermögens (kaum bis kein Einfluss) -> Bewertung zu AK
Anwendungsbereiche / Voraussetzungen
- Konzern setzt min. ein vollkonsolidiertes Unternehmen (Tochterunternehmen) vor
- Konzern liegt vor, dann Gemeinschaftsunternehmen nach Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode, und Assoziierte Unternehmen nach Equity-Methode
- Konzern liegt nicht vor: Bewertung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen nach allgemeinen Vorschriten (grds. Anschaffungskosten)
Kein Konzernabschluss für …
- Einzelkaufleute und Personengesellschaften als beteiligtes Unternehmen
- von der Pflicht befreite Unternehmen (Bilanzsummer < 20 Mio.€, Umsatzerlöse < 40 Mio.€, Arbeitnehmer <250)
Konsolidierungskreis
- regelt Umfang des Konzernabschlusses
- im engeren Sinne: Einbeziehung der Tochterunternehmen im Sinne der Vollkonsolidierung
- im weiteren Sinne: Ergänzende Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen
Weltabschlussprinzip
Voraussetzungen der Vollkonsolidierung:
- Muttergesellschaft -> Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, Beherrschender Einfluss (unmittelbar oder mittelbar) auf Tochtergesellschaft
- Tochtergesellschaft -> Rechtsform beliebig, Sitz im Inland oder Ausland, je nachdem entsprechende Rechtsform
Beherrschender Einfluss
liegt vor wenn einer der Bedingungen erfüllt ist:
1. Mehrheit der Stimmrechte (Mutter hat >50% Stimmrecht bei Tochter)
2. Mitgliederbestimmung (Mutter kann >50% der Mitglieder von Leitungsorganen bestellen oder abberufen, ist Gesellschafterin)
3. Beherrschungsvertrag oder Satzungsregel (Mutter Beherrschungsvertrag mit Tochter od.Satzung sichert deren Einfluss)
4. Zweckgesellschaft (Mutter trägt Mehrheit der Risiken und Chancen eines U. für Erreichung eines Ziels)
- Stimmrechtsmehrheit kann indirekt vorliegen (Schachtelbeteiligung), wirtshcfatliche (nicht rechtliche) Inhaberschaft maßgeblich
Regelwerk
Rechnungslegungsvorschriften:
- Nicht-kapitalmarktorientierter Konzern -> Wahlrecht: HGB oder IFRS
- Kapitalmarktorientierter Konzern -> Pflicht: IFRS
Bestandteile des Konzernabschlusses:
- Konzernbilanz
- Konzern GuV
- Konzernanhang
Konsolidierungsgrundsätze
- Vollständigkeit: Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten nach Recht der Mutter aufzunehmen
- Einheitlichkeit: Bewertung einheitlich nach Bewertungsmethoden der Mutter
- Unabhängigkeit: Ansatz- und Bewertungswahlrechte können unabhängig von Einzelabschlüssen ausgeübt werden
- Stetigkeit: Kontinuität im Ansatz und Bewertung von Posten, Beibehaltung von Liederung und Postenabgrenzungen
- Wesentlichkeit: Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen
Entwicklung des Konzernabschlusses
Schritte:
1. Erstellung der Handelsbilanz II: Daten der TG sammeln und an MG ausrichten
2. Erstellung der Handelsbilanz III: Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden (Aufdeckung stiller Reserven)
3. Erstellung des Summenabschlusses: Addition der Daten auf Aktiva- und Passivaseite
4. Vornahme der Konsolidierung: (Ausstreichen von Doppelten) Kapitalkonsolidierung, Schulden-, Zwischenergebnis-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Kapitalkonsolidierung - Vollkonsolidierung
Beispielrechnung F. 14-16
Grundsatz:
- Wie sähe die Bilanz aus, wenn Mutterunternehmen die Vermögenswerte der Tochtergesellschaft erworben hätte (Asset Deal statt (Share Feal)?
- Neubewertung der Aktiva, dadurch Aufdeckung stiller Reserven
s. Beispiel F. 14-16 !!!
Ergebnis F.16:
- verbleibende Differenz von Kaufpreis und Vermögenswerte (inkl. aufgedeckter stiller Reserven) als Firmenwert
- Ergebnis entspricht einem fiktiven Asset Deal
Folgekonsolidierung
- Abschreibungen folgen neuen Buchwerten (inkl. stiller Reserven)
- Firmenwert muss abgeschrieben werden
Merkmal und Inhalt Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung
Erstkonsolidierung:
- Merkmal: Erste Kapitalkonsolidierung von Mutter und Tochter
- Inhalt: Erfolgsnetrale Aufdeckung der stilen Reserven und des Firmenwerts
Folgekonsolidierung:
- Merkmal: Zweite und weitere Kapitalkonsolidierung
- Inhalt: Erfolgswirksame Fortführung der stillen Reserven und des Firmenwerts
Erfolgswirksamkeit der Folgekonsolidierung
- stille Reserven werden mit den Vermögensgegenständen angeschreiben
- Firmenwert über 10 Jahre abgeschreiben
- wenn beides abgeschrieben ist, ist die Konsolidierung wieder erfolgsneutral
s. Bsp. F. 18
Umgang mit Minderheitsgesellschaftern
- Beteiligungshöhe 50-100% gibt es noch andere Gesellschafter (Minderheiten)
- bei Vollkonsolidierung muss deren Anteil im EK ausgerechnet werden
- Darstellung in der Konzernbilanz als “nicht beherrschte Anteile”
Quotenkonsolidierung Grundprinzipien
- Anwendungsfeld- Gemeinschaftsunternehmen (Beteiligung <= 50%)
- Verrechnung aller Posten anteilig nach Beteiligungsquote
- Vorgehen bei Erst- und Folgekonsolidierung analog zu Vollkonsolidierung
- Minderheiten brauchen nicht betrachtet zu werden, da Vermögenswerte nur anteilig zugerechnet werden
Bsp. s. F. 21 (Anna fragen)
Equity-Methode - assoziiertes Unternehmen
- Beteiligung vorhanden
- Maßgeblicher Einfluss auf Geschäfts- od. Finanzpolitik, der tatsächlich ausgeübt wird (ab 20% Beteiligung vermutet)
Equity Methode - Grundsätze
- VW,Schulden, Ergebnis werden nicht konsolidiert
- Stattdessen ausschließlich verbesserter Ausweis des Beteiligungswerts (statt Anschaffungkosten im Einzelabschluss)
- Beteiligung wird in Konzernbilanz ersetzt durch -> anteiliges EK (Buchwert), anteilige stille Reserven, Firmenwert
Equity-Methode - Beispiel & Fortschreibung
- Bsp. s. F. 23 !!!
Fortschreibung:
- Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts
- Erhöhung -> Gewinne des assoziierten Unternehmens
- Verminderung -> Verluste ds assoziierten U, Abschreibung stilller Reserven und Firmenwerts, Vereinnahmte Gewinne