4.2. Passivseite der Bilanz - Fremdkapital Flashcards

(13 cards)

1
Q

Verbindlichkeiten Definition

A
  • Verpflichtungen des Unternehmens, die zum Bilanzstichtag hinsichtlich Höhe und Fälligkeit feststehen
  • Merkmale:
    -> wirtscaftliche Belastung für Unternehmen
    -> Zahlung kann juristisch erzwungen werden
    -> Wert eindeutig feststellbar
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2
Q

Verbindlichkeiten - Ausweis

A
  • Saldierungsverbot mit Forderungen (Grundsatz)
  • Sladierungsgebot nur für Pensionsverpflichtunegn (Saldierung mit Vermögensgegenständen zur Deckungg)
  • Gliederung nach Gläubigergruppen
  • Angaben der Restlaufzeit (kurzfristige (< 1Jahr), mittelfristige, langfristige Verbindichkeiten (> 5 Jahre))
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3
Q

Typen von Verbindlichkeiten 1

A
  1. Anleihen:
    - langfristige Darlehen über Kapitalmarkt
    - Gesonderter Ausweis von Wandelschuldverschreibungen
  2. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten:
    - Bankkredite
    - tatsächlich in Anspruch genommene Kredite
  3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
    - Anzahlungen von Kunden an Unternehmen
    - keine Saldierung mit nicht abgerechneten od. halbfertigen Leistungen
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferunegn und Leistungen:
    - Ausstehende Zhalungen an Lieferanten
    - Auch Leasingverträge
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4
Q

Typen von Verbindlichkeiten 2

A
  1. Verb. aus Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel:
    - Ausgestellte Wehsel
  2. Verb. ggü. verbndene Unternehmen (Tochterunternehmen):
    - gesonderter Ausweis zur Offenleggung der Verflechtungen
  3. Verb. ggü. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
    - gesonderter Ausweis zur Offenlegung der Verflechtungen
  4. sonstige Verb.:
    - Sammelposten
    - Steuerschulden, ausstehende Sozialabgaben
    - gesonderter Ausweis von Verb. ggü. Gesellschaftern einer GmbH
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5
Q

Verpflichtungen außerhalb der Bilanz

A

Eventualverbindlichkeiten:
- Haftungsverhältnisse und Risiken, die möglicherweise eine Belastung darstellen (Höhe und Zahlungsfrist nicht bekannt)
- z.B. Bürgschaften etc.
- kein Ausweis in der Bilanz, gesonderte Darstellung

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6
Q

Verpflichtungen außerhalb der Bilanz - außerbilanzielle Geschäfte und Verpflichtungen

A
  • Sachverhalte, die dauerhaft keinen Eingang in die Bilanz finden
  • z.B. Factoring, Pensionsgeschäfte etc.
  • Darstellung der Chancen und Risiken bei großen Kapitalgesellschaften verpflichtend
  • sonstige finanzielle Verpflichtungen als Gesamtbetrag
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7
Q

Bewertung von Verbindlichkeiten

A

Grundsatz:
- Erfüllungsbetrag
- Höchstwertprinzip, keine Minderung des Erfüllungsbetrags
- bei Sachforderungen voraussichtlicher Geldwert bei Erfüllungszeitpunkt

Sonderprobleme:
- Lieferantenkonto kann abgezogen werden, wenn Inanspruchnahme babsichtigt ist
- Agio/Disagio wird über Rechnungsabgrenzungsposten verrechnet
- Un- und niederverzinsliche Darlehen dürfen nicht abdiskontiert werden
- Zero-Bond: Ausgabebetrag ist “Erfüllungsbetrag”
- Leasingverträge: Barwert der Zahlungen für Tilgungsanteil

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8
Q

Rückstellungen Definition

s. Abbild F. 19

A
  • zukünftige Belastung, Höhe und Fälligkeitszeitpunkt nicht sicher bestimmt (z.B. Mitarbeiterrente)
  • Verpflichtung gegenüber Dritten (statische Bilanzinterpretation) als auch künftige Aufwände (dynamische Bilanzinterpretation)
  • Bildung von Rückstellungen aufwandwirsam
  • Bewertung zum Erfüllungsbetrag
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9
Q

Aufwandsrückstellungen

Beispiel s. F. 20

A
  • Unternehmen schuldet sich die Verpflichtung selbst”
  • gem. §249 HGB eng definiert
  • Instandhaltung: Ansatzpflicht bei Nachholung innerhalb von drei Monaten im Folgejahr
  • Abraumbeseitigung: Ansatzpflicht bei Nachholung innerhalb des Folgejahres
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10
Q

Verbindlichkeitsrückstellungen

A
  • Außenverpflichtung des Unternehmens
  • Gem. §249 HGB weiter gefasst
  • Ungewisse Verbindlichkeiten (Verpflichtung gegn Dritte, Ungewissheit etc.)
  • Spezialfälle (Drohverlust, Kulanzen)

s. Tabelle F. 21 !!!

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11
Q

Bewertungsproblem

A
  • Erfüllungsbetrag verweist auf zukünftige Verhältnisse, d.h. Preis und Kostensteigerungen müssen mit berücksichtigt werden
  • Schätzungen sind so weit es geht u objektivieren, z.B, mit statistischen Wahrscheinlichkeiten
  • Pauschalbewertung bei gleichartigen Risiken
  • Schätzintervall: großer Ermessenspielraum
  • Rückstellungen mit Restlaufzeit von 1 > Jahr werden abgezinst
  • Zinssatz äquivalent zur Laufzeit
  • Gem. §253 HGB gilt Zinssatz = Marktzins = 10-Jahresdurchschnitt ermittelt von der Bundesbank
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12
Q

wichtigste Rückstellungsarten

s. F. 24+25

A
  • Pensionsrückstellungen
  • Rückstellungen ggü. Mitarbeitern, z.B. für Altersteilzeit oder Abfindungen
  • Steuerrückstellungen, z.B. vor Betriebsprüfungen
  • Rückstellungen für Garantieverpflichtungen
  • Kulanzrückstellungen
  • Umweltschutzmapnahmen, z.B. zur Beseitigung von Schadstoffen
  • Rückstellungen für Prozessrisiken, z.B. Deutsche Bank 2015-17
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13
Q

Übrige Bilanzposten - Rechnungsabgrenzungsposten, Latente Steuern

A

s. F. 26 + 27

nicht so relevant

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