4.2. Passivseite der Bilanz - Fremdkapital Flashcards
(13 cards)
Verbindlichkeiten Definition
- Verpflichtungen des Unternehmens, die zum Bilanzstichtag hinsichtlich Höhe und Fälligkeit feststehen
- Merkmale:
-> wirtscaftliche Belastung für Unternehmen
-> Zahlung kann juristisch erzwungen werden
-> Wert eindeutig feststellbar
Verbindlichkeiten - Ausweis
- Saldierungsverbot mit Forderungen (Grundsatz)
- Sladierungsgebot nur für Pensionsverpflichtunegn (Saldierung mit Vermögensgegenständen zur Deckungg)
- Gliederung nach Gläubigergruppen
- Angaben der Restlaufzeit (kurzfristige (< 1Jahr), mittelfristige, langfristige Verbindichkeiten (> 5 Jahre))
Typen von Verbindlichkeiten 1
- Anleihen:
- langfristige Darlehen über Kapitalmarkt
- Gesonderter Ausweis von Wandelschuldverschreibungen - Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten:
- Bankkredite
- tatsächlich in Anspruch genommene Kredite - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- Anzahlungen von Kunden an Unternehmen
- keine Saldierung mit nicht abgerechneten od. halbfertigen Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferunegn und Leistungen:
- Ausstehende Zhalungen an Lieferanten
- Auch Leasingverträge
Typen von Verbindlichkeiten 2
- Verb. aus Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel:
- Ausgestellte Wehsel - Verb. ggü. verbndene Unternehmen (Tochterunternehmen):
- gesonderter Ausweis zur Offenleggung der Verflechtungen - Verb. ggü. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
- gesonderter Ausweis zur Offenlegung der Verflechtungen - sonstige Verb.:
- Sammelposten
- Steuerschulden, ausstehende Sozialabgaben
- gesonderter Ausweis von Verb. ggü. Gesellschaftern einer GmbH
Verpflichtungen außerhalb der Bilanz
Eventualverbindlichkeiten:
- Haftungsverhältnisse und Risiken, die möglicherweise eine Belastung darstellen (Höhe und Zahlungsfrist nicht bekannt)
- z.B. Bürgschaften etc.
- kein Ausweis in der Bilanz, gesonderte Darstellung
Verpflichtungen außerhalb der Bilanz - außerbilanzielle Geschäfte und Verpflichtungen
- Sachverhalte, die dauerhaft keinen Eingang in die Bilanz finden
- z.B. Factoring, Pensionsgeschäfte etc.
- Darstellung der Chancen und Risiken bei großen Kapitalgesellschaften verpflichtend
- sonstige finanzielle Verpflichtungen als Gesamtbetrag
Bewertung von Verbindlichkeiten
Grundsatz:
- Erfüllungsbetrag
- Höchstwertprinzip, keine Minderung des Erfüllungsbetrags
- bei Sachforderungen voraussichtlicher Geldwert bei Erfüllungszeitpunkt
Sonderprobleme:
- Lieferantenkonto kann abgezogen werden, wenn Inanspruchnahme babsichtigt ist
- Agio/Disagio wird über Rechnungsabgrenzungsposten verrechnet
- Un- und niederverzinsliche Darlehen dürfen nicht abdiskontiert werden
- Zero-Bond: Ausgabebetrag ist “Erfüllungsbetrag”
- Leasingverträge: Barwert der Zahlungen für Tilgungsanteil
Rückstellungen Definition
s. Abbild F. 19
- zukünftige Belastung, Höhe und Fälligkeitszeitpunkt nicht sicher bestimmt (z.B. Mitarbeiterrente)
- Verpflichtung gegenüber Dritten (statische Bilanzinterpretation) als auch künftige Aufwände (dynamische Bilanzinterpretation)
- Bildung von Rückstellungen aufwandwirsam
- Bewertung zum Erfüllungsbetrag
Aufwandsrückstellungen
Beispiel s. F. 20
- Unternehmen schuldet sich die Verpflichtung selbst”
- gem. §249 HGB eng definiert
- Instandhaltung: Ansatzpflicht bei Nachholung innerhalb von drei Monaten im Folgejahr
- Abraumbeseitigung: Ansatzpflicht bei Nachholung innerhalb des Folgejahres
Verbindlichkeitsrückstellungen
- Außenverpflichtung des Unternehmens
- Gem. §249 HGB weiter gefasst
- Ungewisse Verbindlichkeiten (Verpflichtung gegn Dritte, Ungewissheit etc.)
- Spezialfälle (Drohverlust, Kulanzen)
s. Tabelle F. 21 !!!
Bewertungsproblem
- Erfüllungsbetrag verweist auf zukünftige Verhältnisse, d.h. Preis und Kostensteigerungen müssen mit berücksichtigt werden
- Schätzungen sind so weit es geht u objektivieren, z.B, mit statistischen Wahrscheinlichkeiten
- Pauschalbewertung bei gleichartigen Risiken
- Schätzintervall: großer Ermessenspielraum
- Rückstellungen mit Restlaufzeit von 1 > Jahr werden abgezinst
- Zinssatz äquivalent zur Laufzeit
- Gem. §253 HGB gilt Zinssatz = Marktzins = 10-Jahresdurchschnitt ermittelt von der Bundesbank
wichtigste Rückstellungsarten
s. F. 24+25
- Pensionsrückstellungen
- Rückstellungen ggü. Mitarbeitern, z.B. für Altersteilzeit oder Abfindungen
- Steuerrückstellungen, z.B. vor Betriebsprüfungen
- Rückstellungen für Garantieverpflichtungen
- Kulanzrückstellungen
- Umweltschutzmapnahmen, z.B. zur Beseitigung von Schadstoffen
- Rückstellungen für Prozessrisiken, z.B. Deutsche Bank 2015-17
Übrige Bilanzposten - Rechnungsabgrenzungsposten, Latente Steuern
s. F. 26 + 27
nicht so relevant