Administration Flashcards

1
Q

Pflichten des Ausbildenden

A
- berufliche Handlungsfähigkeit 
vermitteln
- planmäßig zeitlich und sachlich gegliedert durchzuführen
- selbst oder durch Ausbilder
- Ausbildungsmittel
- Berufsschule + Berichtsheft
- charakterliche Förderung
- Ausbildungszweck!
- Zeugnis
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2
Q

Verkürzung allgemein

A

Auf (gemeinsamen) Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in dieser Zeit zu erreichen ist.

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3
Q

Verkürzung wegen schulischer Vorbildung:

A

Abitur und FH-Reife: Verkürzung um ein Jahr.
Mittlere Reife, FOS-Reife: Verkürzung um 6 Monate.

Kein Anspruch auf Vergütung des 2. Ausbildungsjahres(Freiwillig möglich)

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4
Q

Verkürzung wegen beruflicher Vorbildung:

A

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder Einstiegsqualifizierung (EQ): Verkürzung um ein Jahr möglich.

Meist Anspruch auf Vergütung des 2. Aus-bildungsjahres.

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5
Q

Verkürzung wegen guter Leistungen

A

(vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung)

Gute betriebliche Leistungsbewertung. Berufs-schule: Notendurchschnitt besser als 2,5 in allen prüfungsrelevanten Fächern. Antrag mit Berufsschulzeugnis, betriebl. Bescheinigung, Zwischenprüfungsergebnis und Kopie des Berichtsheftes.

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6
Q

Verkürzung wegen Ausbildungsplatzwechsel

A

Wechsel des Betriebes: Ausbildungszeiten in demselben Beruf werden meist vollständig anerkannt. Bei früherer Ausbildung in einem ähnlichen Beruf: Anrechnung von einem Jahr möglich.

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7
Q

Maximale Verkürzung

A

24 Monate bei 3,5-jähriger Ausbildung18 Monate bei 3-jähriger Ausbildung12 Monate bei 2-jähriger Ausbildung

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8
Q

Verlängerung der Ausbildungszeit

A

Auf Antrag des Auszubildenden
Vor der Entscheidung ist der Ausbildende zu hören

Mögliche Gründe: Erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung, vom Auszubildenden nicht zu vertretende Ausfallzeiten

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9
Q

Teilzeitausbildung

A

1.
1. Modell: Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit:
Arbeitszeit (inkl. Berufsschule): mind. 25 Wochenstunden (bzw. 75% der wöchentlichen Arbeitszeit)

  1. Modell: Teilzeitausbildung
    Verlängerung der Ausbildung um eine Jahr bei mind. 20 Wochenstunden.

Die Berufsschulzeit bleibt in Vollzeit. Eine Kürzung der Vergütung bei Teilzeitausbildung ist umstritten.

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10
Q

ärztliche Bescheinigung

JARBSCHG

A

Minderjährige Auszubildende haben bei Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung zu erbringen (die nicht älter als 14 Monate ist).
Nachuntersuchung nach 9 bis 12 Monaten. Ansonsten Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses möglich.

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11
Q

Urlaubsanspruch

A

bis 15 Jahre: mind. 30 Werktage/25 Arbeitstage
bis 16 Jahre: mind. 27 Werktage/23 Arbeitstage
bis 17 Jahre: mind. 25 Werktage/21 Arbeitstage

Volljährige: mind. 24 Werktage mind. 20 Arbeitstage

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12
Q

Teilurlaubsanspruch

A

Im ersten Ausbildungsjahr, das zum 01.08. oder 01.09. beginnt, hat der Azubi nur Anspruch auf Teilurlaub von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Ausbildungsmonat. Wenn die Ausbildung vor dem 02.07. beginnt oder nach dem 30.06. endet, gilt der volle Urlaubsanspruch

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13
Q

Ausbildungszeiten

Minderjährige Auszubildende

A

Max. 40 Stunden an fünf Wochentagen und acht Stunden täglich. An einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden, wenn an anderen Tagen der Woche entsprechend weniger gearbeitet wird.

Keine Beschäftigung zw. 20.00 und 6.00 Uhr.

Anspruch auf eine Stunde Pause je achtstünd. Arbeitstag. (Pause spätestens nach 4,5 Stunden obligatorisch. Bei Arbeitszeit unter 6 Stunden: halbe Stunde Pause. Pausenphase mind. 15 min.)

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14
Q

Ausbildungszeiten

Volljährige Auszubildende

A

Normalfall: max.40 Stunden/Woche an 5 Tagen, täglich 8 Stunden (48 Std. an 6 Tagen). Bis 10 Std. tgl. (max. 50/60) möglich, wenn Ausgleich innerhalb von 6 Monaten.
Tarifvertragliche Regelungen sind zu beachten.
Überstunden bei Azubis nur, wenn auch diese dem Ausbildungszweck dienen, besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.

Anspruch auf eine halbstündige Pause je achtstünd. Arbeitstag, spätestens nach 6 Stunden. (Pausenphase mind. 15 min.). Bei mehr als 9 Std. Arbeit mind. 45 min. Pause.

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15
Q

Anrechnung der Berufsschule aus die Arbeitszeit bei

Minderjährigen Auszubildenden

A

Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Wenn weiterer Berufsschultag pro Woche: nur die konkrete Zeit in der Schule (plus Pausen) angerechnet.

Blockunterricht: 40 Stunden angerechnet, wenn 5 Tage und mind. 25 Std.

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16
Q

Anrechnung der Berufsschule aus die Arbeitszeit bei

Volljährigen Auszubildenden

A

Berufsschulzeit (inkl. Pausen, Freistunden usw.) wird auf die Arbeitszeit nur soweit angerechnet, wie sich der Unterricht mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Nach Berufsschultag Arbeit im Betrieb, wenn mind. 30 min. Ausbildungszeit verbleibt (ohne Fahrzeit).

17
Q

Rückzahlungsvereinbarungen

A

Rückzahlungsvereinbarungen sind in der Berufsausbildung gesetzlich untersagt.

Bei dualen Studiengängen, bei Studiengebühren. möglich.

18
Q

Ausbildungsvergütung

A

BBig: „angemessene Vergütung“

Branche+Region+Tarif

jährliche Steigerung

kann bis zu 75% Sachleistung enthalten

Nicht tarifgebundene Unternehmen dürfen die tariflichen Sätze um ca. 20% unterschreiten (Ausnahmen bei öffentlich finanzierten Ausbildungsangeboten).

19
Q

Auslandsaufenthalt

Voraussetzung und Dauer

A

Es müssen Inhalte der Ausbildung vermittelt werden. Muss vertraglich vereinbart werden (z.B. Zusatzvereinbarung) und ist der IHK mitzuteilen.

Befreiung von der Berufsschulpflicht. Berichtsheft weiterführen. Berufsschulstoff bleibt prüfungsrelevant.
Höchstens ein Viertel der Ausbildungszeit (z.B. 9 Monate bei dreijähriger Ausbildung).

20
Q

Auslandsaufenthalt

Unterstützung

A

Die IHKs und Arbeitsagenturen bieten Unterstützung (Partnersuche, Finanzierung, Verträge, Versicherungsschutz).

EU-Förderung durch “Leonardo-da-Vinci” und “Erasmus+” möglich.

21
Q

Auslandsaufenthalt

Zeitpunkt

A

Idealerweise nach der Zwischenprüfung bzw. dem ersten Prüfungsteil der gestreckten Abschlussprüfung

22
Q

Ausbildungsordnung

Inhalt

A
  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • die Ausbildungsdauer (2-3 Jahre)
  • die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
  • eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan)
  • die Prüfungsanforderungen
23
Q

betrieblicher Ausbildungsplan

A

… gewährleistet,

  • dass die Ausbildung vollständig ist
  • dass die Ausbildungsinhalte in einer sinnvollen Reihenfolge vermittelt werden (auch bzgl. der Prüfungen)
  • dass die Ausbildung organisatorisch strukturiert erfolgt
24
Q

betrieblicher Ausbildungsplan

„Flexibilitätsklausel“

A

Abweichungen zulässig, solange nicht substanziell

25
Q

Vorgehen bei der Erstellung des Ausbildungsplanes

A
  1. Alle zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten werden in eine didaktisch sinnvolle Reihenfolge gebracht.
  2. Den Inhalten werden die Abteilungen und Funktionsbereiche zugeordnet, in denen diese vermittelt werden können.
  3. Innerhalb der Abteilungen werden Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze organisiert.
  4. Persönlich und fachlich geeignete Ausbildungsbeauftragte werden am jeweiligen Lernort gewonnen (qualifiziert).
  5. Lernziele und -inhalte sowie Zeitpunkt und Zeitdauer werden mit den Ausbildungsbeauftragten abgestimmt.
26
Q

Versetzungsplan

A

(als Bestandteil des Ausbildungsplans): Reihenfolge und Dauer, in denen der Auszubildende in verschiedenen Abteilungen lernt (inkl. Urlaubsplanung).

27
Q

Stufenausbildung in der Bauwirtschaft

A

Die Ausbildungsordnung kann vorsehen, dass die Berufsausbildung in aufeinander
aufbauenden Stufen erfolgt. Nach jeder Stufe kann ein qualifizierter Abschluss erworben
werden oder die Berufsausbildung fortgesetzt werden.

jede Stufe ca. 12 Monate

28
Q

Stufenausbildung im Handel

A

Jahr 1+2:
Pflichtqualifikation und ein Wahlfach

Jahr 3:
Pflichtfach und weitere Wahlfächer

29
Q

Der Ausbildungsnachweis

A

Berichtsheft

ist täglichoder wöchentlich in möglichst einfacher Form selbständig während der Arbeitszeit zu führen (stichwortartig, schriftlich oder elektronisch; ca. 1 DIN A4-Seite für eine Woche; inkl. Themen des Berufsschulunterrichts).
Ausbilder/innen prüfen die Eintragungen mind. monatlich (mit Datum, Unterschrift).

30
Q

Die Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV)

Rahmenfakten

A

Vertretung von Jugendlichen und Azubis unter 25 Jahren.

JAV nur mit Betriebsrat

Übernahmepflicht nach Ausbildung

31
Q

Die Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV)

Aufgaben

A
  • Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden im BR.
  • Durchführung von Sitzungen und Versammlungen, Abhalten von Sprechstunden.
  • Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.
  • Mitbestimmung bei Einstellung und Kündigung von Auszubildenden
32
Q

Arbeiten vor Berufsschulunterricht

A

Nicht wenn Berufsschule vor 9 Uhr anfängt