Administration Flashcards
Pflichten des Ausbildenden
- berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln - planmäßig zeitlich und sachlich gegliedert durchzuführen - selbst oder durch Ausbilder - Ausbildungsmittel - Berufsschule + Berichtsheft - charakterliche Förderung - Ausbildungszweck! - Zeugnis
Verkürzung allgemein
Auf (gemeinsamen) Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in dieser Zeit zu erreichen ist.
Verkürzung wegen schulischer Vorbildung:
Abitur und FH-Reife: Verkürzung um ein Jahr.
Mittlere Reife, FOS-Reife: Verkürzung um 6 Monate.
Kein Anspruch auf Vergütung des 2. Ausbildungsjahres(Freiwillig möglich)
Verkürzung wegen beruflicher Vorbildung:
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder Einstiegsqualifizierung (EQ): Verkürzung um ein Jahr möglich.
Meist Anspruch auf Vergütung des 2. Aus-bildungsjahres.
Verkürzung wegen guter Leistungen
(vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung)
Gute betriebliche Leistungsbewertung. Berufs-schule: Notendurchschnitt besser als 2,5 in allen prüfungsrelevanten Fächern. Antrag mit Berufsschulzeugnis, betriebl. Bescheinigung, Zwischenprüfungsergebnis und Kopie des Berichtsheftes.
Verkürzung wegen Ausbildungsplatzwechsel
Wechsel des Betriebes: Ausbildungszeiten in demselben Beruf werden meist vollständig anerkannt. Bei früherer Ausbildung in einem ähnlichen Beruf: Anrechnung von einem Jahr möglich.
Maximale Verkürzung
24 Monate bei 3,5-jähriger Ausbildung18 Monate bei 3-jähriger Ausbildung12 Monate bei 2-jähriger Ausbildung
Verlängerung der Ausbildungszeit
Auf Antrag des Auszubildenden
Vor der Entscheidung ist der Ausbildende zu hören
Mögliche Gründe: Erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung, vom Auszubildenden nicht zu vertretende Ausfallzeiten
Teilzeitausbildung
1.
1. Modell: Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit:
Arbeitszeit (inkl. Berufsschule): mind. 25 Wochenstunden (bzw. 75% der wöchentlichen Arbeitszeit)
- Modell: Teilzeitausbildung
Verlängerung der Ausbildung um eine Jahr bei mind. 20 Wochenstunden.
Die Berufsschulzeit bleibt in Vollzeit. Eine Kürzung der Vergütung bei Teilzeitausbildung ist umstritten.
ärztliche Bescheinigung
JARBSCHG
Minderjährige Auszubildende haben bei Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung zu erbringen (die nicht älter als 14 Monate ist).
Nachuntersuchung nach 9 bis 12 Monaten. Ansonsten Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses möglich.
Urlaubsanspruch
bis 15 Jahre: mind. 30 Werktage/25 Arbeitstage
bis 16 Jahre: mind. 27 Werktage/23 Arbeitstage
bis 17 Jahre: mind. 25 Werktage/21 Arbeitstage
Volljährige: mind. 24 Werktage mind. 20 Arbeitstage
Teilurlaubsanspruch
Im ersten Ausbildungsjahr, das zum 01.08. oder 01.09. beginnt, hat der Azubi nur Anspruch auf Teilurlaub von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Ausbildungsmonat. Wenn die Ausbildung vor dem 02.07. beginnt oder nach dem 30.06. endet, gilt der volle Urlaubsanspruch
Ausbildungszeiten
Minderjährige Auszubildende
Max. 40 Stunden an fünf Wochentagen und acht Stunden täglich. An einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden, wenn an anderen Tagen der Woche entsprechend weniger gearbeitet wird.
Keine Beschäftigung zw. 20.00 und 6.00 Uhr.
Anspruch auf eine Stunde Pause je achtstünd. Arbeitstag. (Pause spätestens nach 4,5 Stunden obligatorisch. Bei Arbeitszeit unter 6 Stunden: halbe Stunde Pause. Pausenphase mind. 15 min.)
Ausbildungszeiten
Volljährige Auszubildende
Normalfall: max.40 Stunden/Woche an 5 Tagen, täglich 8 Stunden (48 Std. an 6 Tagen). Bis 10 Std. tgl. (max. 50/60) möglich, wenn Ausgleich innerhalb von 6 Monaten.
Tarifvertragliche Regelungen sind zu beachten.
Überstunden bei Azubis nur, wenn auch diese dem Ausbildungszweck dienen, besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.
Anspruch auf eine halbstündige Pause je achtstünd. Arbeitstag, spätestens nach 6 Stunden. (Pausenphase mind. 15 min.). Bei mehr als 9 Std. Arbeit mind. 45 min. Pause.
Anrechnung der Berufsschule aus die Arbeitszeit bei
Minderjährigen Auszubildenden
Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Wenn weiterer Berufsschultag pro Woche: nur die konkrete Zeit in der Schule (plus Pausen) angerechnet.
Blockunterricht: 40 Stunden angerechnet, wenn 5 Tage und mind. 25 Std.