Finalising Flashcards
Aufgaben des Ausbilders in der Endphase der Ausbildung
- Auf die Prüfung vorbereiten
- Zur Prüfung anmelden
- Ein Ausbildungszeugnis erstellen
- Die Auszubildenden verabschieden / übernehmen
In den letzten sechs Monaten der Berufsausbildung kann bereits - unter dem Vorbehalt einer bestandenen Abschlussprüfung - ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.
Zulassung zur Prüfung
- Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis
- Fehlzeiten von mehr als 10% gefährden die Zulassung
Die (gestreckte) Abschlussprüfung
seit 2003
Zwischenprüfung wird zu Prüfungsteil 1 und gewertet mit ca. 25-40% der Gesamtnote.
Teil 1 kann nicht wiederholt werden, bevor Teil 2 abgeschlossen ist. Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, obwohl im zweiten Prüfungsteil ausreichende Leistungen erbracht wurden, kann Teil 1 der Prüfung wiederholt wer-den.
Der Prüfungsausschuss
Die Mitglieder werden durch die Kammer für maximal 5 Jahre berufen.
Vertreter der
- AG + Stellv.
- AN + Stellv.
- Lehrer + Stellv.
Beschlussfähigkeit, wenn 2/3 der Mitglieder mitwirken, mindestens jedoch 3 Mitglieder anwesend sind.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vositzende/r.
Erhält der Azubi die Bescheinigung über die bestandene Prüfung, …
… endet die Ausbildung! Lässt man den Azubi weiterarbeiten, begründet sich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Besteht der Auszubildende die Prüfung nicht, …
so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zu den nächstmöglichen Wiederholungsprüfungen, längstens jedoch um ein Jahr. Die Vergütung bleibt gleich. (Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag)
Wird die zweite Wiederholungsprüfung (3. Versuch) nicht bestanden, ist die Ausbildung erfolglos beendet.
Ausbildung in einem anderen, auch ähnlichen Beruf ist dann teilweise noch möglich. Teile der nicht bestandenen Ausbildung können ggf. anerkannt werden.
Das Ausbildungszeugnis
Inhalt
- Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung
- erworbene berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden
- Angaben über Verhalten und Leistung (auf Verlangen des Auszubildenden)
- Abschlussformulierung
Aufbau von Ausbildungszeugnissen
- Angaben zur Person und zum Ausbildungsberuf sowie Dauer der Ausbildung
- Ggf. kurze Selbstdarstellung des Unternehmens
- Hauptaufgaben / Ziel der Ausbildung, ggf. durchlaufene Abteilungen
- Systematische Leistungsbeschreibung und besondere Erfolge (Zeugniskodex)
- Zusammenfassende Leistungsbewertung (Zeugniskodex)
- Hinweis auf Weiterbeschäftigung bzw. Grund des Ausscheidens (-Bedauern, -Dank, -Zukunftswünsche)
Zeugniskodex
1: stets zur vollsten
2: stets zur vollen
3: zur vollen
4: zur Zufriedenheit
5: im Großen und Ganzen
6: bemühte sich
Verschlüsselungstechniken
- Notwendiges fehlt
- Entwertungen (unwichtiges wird besonders betont)
- Betonte Selbstverständlichkeiten
- Einschränkungen
- Mehrdeutigkeiten (Bereitschaft, aber Erfolg fehlt)
- Verneintes Gegenteil
- Knappheit
Der Übernahmeprozess
Manche Tarifverträge sehen eine (zeitlich begrenzte) Weiterbeschäftigungspflicht von Auszubildenden nach der Ausbildung –auch bei Nicht-Übernahme –vor (z.B. Metall/Elektro).
Ein Auszubildender kann nach der Ausbildung mit oder ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden. Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §14 Abs. 2 TzBfG, das eine Befristung unzulässig machen könnte.
Begabtenförderung „Berufliche Bildung“ des BMBW
Wer?
min. 87 Punkte (1,9) und jünger als 25
Was?
Aufstiegsfortbildung
berufsbezogene Qualifizierung
Wie?
bis zu 6000€ in 3 Jahren bei 10% Eigenanteil