§25 II UA, Vermeintliche Mittäterschaft Flashcards

1
Q

Voraussetzung

A

Der vermeintliche Mittäter vollzieht zwar wirklich eine Handlung; diese stellt aber nur in der Vorstellung des Täters den Beginn der Tatausführung dar.

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2
Q

Rspr

A

Aus der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs folgt, dass eine Zurechnung möglich sein muss. Es genügt, dass mit diesem Verhalten aus Sicht des Täter die Schwelle zum Versuchsbeginn überschritten wird.

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3
Q

hL

A

Zugerechnet werden kann nach §25 II nur ein tatbestandliches Verhalten. Dieses muss also nach der Vorstellung des Handelnden selbst den Beginn einer Tatbestandsverwirklichung darstellen. Er muss also mit Tatentschluss handeln.

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