Subjektives Rechtfertigungselement Fahrlässigkeit Flashcards

1
Q

Objektive Lösung

A

Der Verteidiger braucht keinen Notwehrwillen.

- > Glück gehabt.

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2
Q

Subjektive Lösung

A

Der Verteidiger muss in Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände handeln (genereller Notwehrwille).
- > Der Verteidiger ist nicht gerechtfertigt, wenn er das Bestehen der Notwehrlage nicht erkannt hat.

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