Bundesregierung Flashcards

1
Q

Welche Normen sind für die Bundesregierung maßgeblich?

A

Art. 62 - 69 GG, Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg), Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)

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2
Q

Wie setzt sich die Bundesregierung zusammen?

A

Bundeskanzler und Bundesminister

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3
Q

Wie lautet der Status der Bundesregierung?

A

Eigenständiges Verfassungsorgan

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4
Q

Zentrale Funktionen der Bundesregierung?

A

Leitung der Regierungsgeschäfte (Art. 64 GG) und Kontrolle der Gesetzesausführung (Art. 84 III-V; Art. 85 II-IV GG); Gesetzgebungsinitiative (Art. 76 I GG) und Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG); Planung des Haushalts (Art. 110 GG); Führung der auswärtigen Politik (Art. 32 I GG) sowie, bevollmächtigt durch den Bundespräsidenten (Art. 59 I 2 GG), Verhandlung und Abschluss völkerrechtlicher Verträge; Mitwirkung bei der Rechtsetzung der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Rates (Art. 235 f. AEUV – Bundeskanzler) und des Rates der Europäischen Union (Art. 237 ff. AEUV – Bundesminister)

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5
Q

Woraus ergibt sich die “politische Allzuständigkeit” der Bundesregierung?

A

Aus ihrem Status als Staatsleitungsorgan

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6
Q

Was folgt aus der politischen Allzuständigkeit der Bundesregierung?

A

Ihre Aufgaben und Rechte sind vielfältig und nur auszugsweise im Grundgesetz normiert.

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7
Q

Warum “Kanzlerdemokratie”?

A

Kanzler besitzt Richtlinienkompetenz (Art. 65 S. 1 GG): bestimmt die Grundlinien der Regierungspolitik i.S.d. allgemeinen politischen Ausrichtung.

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8
Q

Welches Problem kann sich hinsichtlich des Amtsbeginns eines Kanzlers stellen?

A

Verfehlen der Kanzlermehrheit im Bundestag

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9
Q

Welche drei Probleme können im Zusammenhang mit dem Amtszeitende eines Bundeskanzlers stehen?

A

Rücktritt, konstruktives Misstrauensvotum, Vertrauensfrage

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10
Q

Besitzt der Bundespräsident bei der Ernennung von Bundesministern eigenes Ermessen?

A

Nein

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11
Q

Welche Funktion haben Bundesminister?

A

Politische Führung der zugewiesenen Sachressorts (Minister als Schaltstelle zwischen Politik und Verwaltung), gemeinsame Regierungsarbeit mit Bundeskanzler und den übrigen Bundesministern

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12
Q

Welche Aufgaben und Rechte haben Bundesminister?

A
  1. Ressortleitung (Art. 65 S. 2 GG): jeder Bundesminister leitet das eigene Ressort selbstständig und unter eigener Verantwortung
  2. Rechts- und/oder Fachaufsicht über die dem Ministerium jeweils nachgeordneten Behörden
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13
Q

Wie bemisst sich das Amtszeitende von Bundesministern?

A

Entlassung aus dem Amt auf Verlangen des Bundeskanzlers (Art. 64 I GG), Rücktritt, Zusammentritt eines neuen Bundestages nach einer Wahl (Art. 69 II Hs. 1 GG), jede andere Erledigung der Amtszeit des Bundeskanzlers (Art. 69 II Hs. 2 GG)

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14
Q

Wie verhält es sich mit Rücktritten?

A

Nicht explizit im GG geregelt, weil Verfassungsschöpfer von Selbstverständlichkeit ausgingen - Ausfluss aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit der Übernahme politischer Ämter

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15
Q

Was unterscheidet beamtete und parlamentarische Staatssekretäre?

A

Der beamtete Staatssekretär hat das höchste statusrechtliche Amt im Ministerium inne. Er ist der
Vertreter des Ministers als Behördenleiter. Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs ist als
politische Vertretung zur Entlastung der Bundesminister 1967 geschaffen worden. Während der beamtete Staatssekretär meist eine Karriere als Ministerialbeamter durchlaufen hat, müssen die
parlamentarischen Staatssekretäre Abgeordnete des Bundestages sein (§ 1 I ParlStG)

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16
Q

Welche Funktion hat ein parlamentarischer Staatssekretär?

A

Vertretung des Ministers nach außen, also in Ausschüssen, im Plenum etc

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17
Q

Welche Funktion hat ein beamteter Staatssekretär?

A

Vertretung des Ministers nach innen

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18
Q

Welche Funktionsprinzipien weist die Bundesregierung auf?

A

Kanzlerprinzip, Ressortprinzip, Kollegialprinzip/Kabinettsprinzip

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19
Q

Was besagt das Kanzlerprinzip?

A

Verantwortung und Legitimation auf die Person

des Bundeskanzlers konzentriert –> Richtlinienkompetenz

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20
Q

Was besagt das Ressortprinzip?

A

Für die Sacharbeit im Einzelnen sind die jeweils zuständigen Bundesminister gem. Art. 65 S. 2 GG zuständig. Die Sachressorts sind den zuständigen Ministern zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Leitung übertragen.

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21
Q

Warum ist das Ressortprinzip eine Einschränkung des Kanzlerprinzips?

A

Dies ist eine Einschränkung des Kanzlerprinzips.
Die Bundesminister treffen ressorteigene
Entscheidungen eigenständig und unterliegen nicht der
Weisung des Bundeskanzlers. Lediglich in Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung sind
und eine politische Richtungsentscheidung beinhalten, kann sich die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zu einer Entscheidungskompetenz auch in konkreten Sachverhalten verdichten.

22
Q

Was besagt das Kollegialprinzip?

A

Die Bundesregierung hat als Organ über Fragen von allgemeiner innen- oder außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung zu beschließen (§ 15 Abs. 1 GOBReg)

23
Q

Was gilt bei Abstimmungen im Bundeskabinett?

A

Bei der Abstimmung besitzen Bundeskanzler und Bundesminister das gleiche Stimmrecht; es genügt eine einfache Mehrheit. Grundsätzlich erfolgt der Beschluss in gemeinschaftlicher Sitzung im Kabinettssaal des Bundeskanzleramts

24
Q

Wo ist die Verwendung des Umlaufverfahrens geregelt?

A

In der GOBReg

25
Q

Was ist eine auflösungsgerichteten Vertrauensfrage?

A

Auch bei stabiler Mehrheit kann Bundeskanzler die ihn grundsätzlich stützende Mehrheit der Abgeordneten instruieren gegen ihn zustimmen, um eine Auflösung des Bundestags herbeizuführen

26
Q

Welches Problem ergibt sich aus einer auflösungsgerichteten Vertrauensfrage?

A

Widerspruch zum Telos der Norm (Art. 68 I GG):

  1. nur bei instabilen Mehrheitsverhältnissen soll der Weg zu Neuwahlen eröffnet werden; kein Selbstauflösungsrecht des Bundestags
  2. enge Beschränkung der Auflösungsmöglichkeiten unter dem Grundgesetz folgen aus den Erfahrungen in der Weimarer Republik
27
Q

Wie kann also nach Art. 68 I GG verfassungskonform aufgelöst werden?

A

Formelle und materielle Auflösungslage müssen gegeben sein

28
Q

Wann liegt eine formelle Auflösungsfrage vor?

A

Wenn die formellen Voraussetzungen einer Auflösung

vorliegen, d.h. Art. 68 GG muss erfüllt sein

29
Q

Wann liegt eine materielle Auflösungslage vor?

A

instabile politische Lage zwischen Bundestag und
Bundesrat –> aufgrund der politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag muss die
Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers verloren gegangen sein

30
Q

Warum beschränkt das BVerfG seine Prüfung der materiellen Auflösungslage?

A

Es gesteht dem Bundeskanzler hinsichtlich der Einschätzung der politischen Lage einen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu und führt nur eine Evidenzkontrolle durch.

31
Q

Welches Problem betrifft die Äußerungsbefugnis von Bundesministern?

A

Regierungsmitglieder sind Berufspolitiker/Staatsbürger, die am politischen Meinungskampf mitwirken (Meinungsfreiheit), als Teil der staatlichen Gewalt aber zur Neutralität und dem Grundgesetz verpflichtet

32
Q

Welche Lösung hat das BVerfG hinsichtlich der Äußerungsbefugnis von Bundesministern entworfen?

A

Kritische Äußerungen durch Regierungsmitglieder mit der Chancengleichheit grundsätzlich vereinbar

ABER: Regierungsmitglieder dürfen nicht auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten zurückgreifen: “Nimmt das Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes oder die damit verbundenen Ressourcen in spezifischer Weise in Anspruch, ist es dem Neutralitätsgebot unterworfen.” (BVerfGE 138, 102, 118.)

33
Q

Welche drei Kompetenzen hat der Bundeskanzler inne?

A

Richtlinienkompetenz, Personalentscheidungen und Organisationsgewalt, Geschäftsleitungsbefugnis

34
Q

Was fällt unter “politische Richtlinien” i.S.d. Art. 65 S. 1 GG?

A

formell die grundlegenden polit. Entscheidungen (z. B. Westintegration, Ostpolitik, etc), aber auch Entscheidungen in hochpolitischen Einzelfällen (BK muss Verantwortung an sich ziehen können)

35
Q

Welche Folgen ergeben sich aus der Richtlinienkompetenz des BK für die Bundesminister?

A

Richtlinien der Politik haben gegenüber Bundesministern bindende Wirkung, BK hat das Recht und die Pflicht, ihre Einhaltung zu überwachen. Im Zweifel müssen Minister Entscheidung des BK einholen

Durchsetzung ist aber mehr eine Macht- als eine Rechtsfrage

36
Q

Was fällt unter die Kompetenz “Personalentscheidungen” des Bundeskanzlers?

A

BK darf über Besetzung von Ministerämtern und Entlassungen entscheiden (in Zusammenarbeit mit dem BP)

37
Q

Was meint “Organisationsgewalt” des BK?

A

Kompetenz zur Bildung, Errichtung, Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Gliedern und Organen durch die Bestimmung ihrer Zuständigkeiten, ihrer Zusammenhänge und ihrer inneren Ordnung sowie durch ihre persönliche und sachliche Ausstattung

38
Q

Was meint “Geschäftsleitungsbefugnis”?

A

Bundeskanzler beruft Kabinettssitzungen ein, stellt TO auf und leitet die Sitzungen

39
Q

Muss ein Antrag auf Aussprache des Vertrauens nach Art. 68 I GG für sich stehen?

A

Nein, er kann grundsätzlich mit jedem Gegenstand verbunden werden, für den ein Parlamentsbeschluss erforderlich ist

40
Q

Welche Mehrheit erfordert ein Antrag nach Art. 68 I S. 1 GG?

A

Absolute Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder des Bundestags)

41
Q

Welches Quorum ist wieso für einen Antrag erforderlich, der mit einer Vertrauensfrage verknüpft wurde?

A

bewusst herbeigeführte Antragseinheit, deshalb absolute Mehrheit auch für den Sachantrag erforderlich

42
Q

Was ist der Clou des konstruktiven Misstrauensvotums?

A

Parlament kann Bundeskanzler nur dann das Vertrauen entziehen, wenn es gleich einen Nachfolger wählt –> Einigung der Kanzlergegner auf kleinsten gemeinsamen Nenner des Regierungssturzes nicht möglich

43
Q

Wie finden Misstrauensbekundung und Neuwahl eines Bundeskanzlers beim konstruktiven Misstrauensvotum statt?

A

uno actu

44
Q

Welche Ministerien stehen nicht zur Disposition durch den Bundeskanzler?

A

Jene, die im Grundgesetz erwähnt werden (Finanzen, Justiz, Verteidigung, Auswärtiges Amt)

45
Q

Was bedeutet, dass die Minister die Ressorts “unter eigener Verantwortung” leiten?

A

Sie können zur Rechenschaft gezogen werden Antwortpflicht bei parlamentarischen Anfragen, Erscheinungspflicht (Art. 43 Abs. 1 GG)

46
Q

Für Fehler in welchem Bereich kann der BK verantwortlich gemacht werden?

A

Nur für solche, die in seiner Kompetenz liegen (also bei den Richtlinien) - sonst ist der Minister verantwortlich

47
Q

Kann der Bundestag rechtliche Sanktionen für einen Minister erlassen?

A

Nur mittelbar über das Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums

48
Q

Wo kommt das Kollegialprinzip besonders zum Ausdruck?

A

Schlichtung von Streitigkeiten und Fassung von Beschlüssen

49
Q

Was gilt für die Stellung des Bundeskanzlers, wenn Kompetenzen der “Bundesregierung” zugewiesen sind?

A

Er kann nicht mit Verweis auf seine Richtlinienkompetenz bspw. in Mehrheitsbeschlüsse eingreifen

50
Q

Wieso ist der Bundeskanzler bei einem Konflikt zwischen Kanzler- und Kabinettsprinzip in der stärkeren Position?

A

Weil er dissentierende Minister entlassen lassen kann