Rechtsstellung der Abgeordneten Flashcards

1
Q

Woraus kann die Rechtsstellung der Abgeordneten abgeleitet werden?

A

Art. 38 I 2 GG i.V.m. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(Abgeordnetengesetz – AbgG) von 1977. Weitere Konkretisierungen durch die GOBT.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Welcher Schlüsselbegriff umschreibt die Rechtsstellung der Abgeordneten?

A

freies Mandat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was ist vom Schutzbereich des freien Mandats umfasst?

A

Verleiht den Abgeordneten die Befugnisse, die zur Ausübung des Mandats im Rahmen des Bundestags
nötig sind: Bestandteile sind u.a.
- Teilnahme- und Rederecht (vgl. §§ 27 I, 31, 48 GOBT)
- Antrags- und Initiativrecht (vgl. §§ 20 II 3, 82 I GOBT)
- Frage- und Informationsrecht (§§ 16, 27 II, 105 GOBT)
- Recht auf Teilnahme an einer Fraktion (Ausgestaltung in der GOBT in den Grenzen des Art. 38 I 2 GG)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Welchen Schranken unterliegt das freie Mandat?

A

Art. 21 I GG: freies Mandat steht in Spannung zur Bedeutung von Parteizugehörigkeit (Art. 21 I GG) und Fraktionsdisziplin, dabei grds. Vorrang des Art. 38 I 2 GG (z.B. führt Partei-/Fraktionsausschluss nicht zum Mandatsende, vgl. § 46 BWahlG)

Zulässige Einschränkungen des freien Mandats:

(1) politischer Druck, „Fraktionszwang“
(2) Rückruf von Abgeordneten aus einem Ausschuss (actus contrarius zum Recht der Fraktionen, Abgeordnete zu benennen, § 57 II 1 GOBT)
(3) Ausschluss aus der Fraktion: allerdings nur nach Durchlaufen eines rechtsstaatlichen Verfahrens und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig

Unzulässige Einschränkungen: jede Art von Verpflichtungserklärung (Abgrenzung schwierig)

Art. 40 I 2 GG: Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags/Schutz der Funktionsfähigkeit des
Bundestages

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was meint Indemnität?

A

Art. 46 Abs. 1 GG: Freistellung von jeder rechtlichen Verantwortlichkeit (straf- und zivilrechtlich) für im Bundestag getätigte Äußerungen von Abgeordneten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wo liegt die Grenze der Indemnität?

A

Grenze: Verleumdung, Art. 46 Abs. 1 S. 2 GG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was ist Immunität?

A

Immunität, Art. 46 Abs. 2 GG: Schutz vor Strafverfolgung (nicht: Straffreiheit) – nähere Ausgestaltung in § 107 GOBT i.V.m. Anlage 6

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Welche Funktion haben Immunität und Indemnität?

A

Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundestages (vor exekutiven Eingriffen), keine Privilegien für Abgeordnete

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Welcher Rechtsschutz steht dem Abgeordneten zur Verfügung?

A

Dem Abgeordneten steht zur Verteidigung seiner Statusrechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG zunächst
das Organstreitverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 63 ff. BVerfGG zur Verfügung. Das Organstreitverfahren führt jedoch nicht weiter, wenn die Exekutive oder die Judikative seine Abgeordnetenrechte verletzt. Hier kann er auf die Verfassungsbeschwerde zurückgreifen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly