AG Teil 1 Flashcards

1
Q

Aktiengesellschaft

Unterschied Personengesellschaften und juristische Personen

A
  1. Rechtspersönlichkeit
  2. Statuten (Schriftform) / HRE konstitutiv
  3. Aktienkapital
  4. Mitglieder haften nicht
  5. Juristische Personen als Mitglieder
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Aktiengesellschaft
Die Körperschaft als juristische Person

A

Die Körperschaft ist eine Personenverbindung mit Rechtsfähigkeit. Die Vereinigung der Mitglieder erhält selbst die Rechtspersönlichkeit zugesprochen, sie wird als (juristische) Person behandelt. Als solche tritt sie im Rechtsverkehr selbständig als Trägerin von Rechten und Pflichten auf. Durch die Handlungen ihrer Handlungen erwirbt sie für sich Eigentum, begründet Schulden, schliesst Verträge ab; sie kann klagen und beklagt werden. Die Körperschaft ist Alleineigentümern der ihr gehörenden Sachen».

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Aktiengesellschaft

  • Definition
A

Die Aktiengesellschaft ist eine kapitalbezogene Körperschaft, die in der Regel wirtschaftliche Zwecke verfolgt und ein kaufmännisches Unternehmen betreibt, für deren Verbindlichkeiten ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen haftet und die ein in bestimmter Höhe festgesetztes, in Teilsummen (Aktien und allenfalls auch Partizipationsscheine) zerlegtes Grundkapital (Aktienkapital und allenfalls Partizipations-Kapital) aufweist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Aktiengesellschaft

  • Vorkommen
A

Klein- Grossunternehmen Aufteilung in Prozent? 95%, 5%

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Aktiengesellschaft
Stadien der Gründung (Schema)

A

Bei der AG als juristischer Person ist die Einhaltung einer gesetzlichen Prozedur notwendig, damit eine dem Willen der Gründerpersonen entsprechende, nach aussen gültige Rechtsperson entsteht. Der Gründungsakt kann in die Errichtung und die Entstehung aufgeteilt werden.

Gründungsstatuten: Festlegung Grundvoraussetzung für die Gründung

Zwei Phasen: Errichtung und Entstehung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Aktiengesellschaft

  • Stadien der Gründung -> Errichtung
A

formeller Grünundsakt (Errchtungsakt)

  1. Anzahl Mitglieder -> eine Pers. reicht aus
  2. Statuten -> Grundvoraussetzung
  3. Zeichnung der Aktien (gültig gezeichnet) -> Ausgabebetrag höher als Nennwert -> Agio
  4. Liberierung -> Einbezahlung auf Bankkonto
  5. Organe bestellen -> GV = alle Aktionäre (VR und Revisionsstelle bestellen
  6. Errichtungsakt -> schriftliche Dokumentation des Willens -> öffentl. Beurkundung

–> AG ist errichtet aber noch nicht entstanden, erst mit HRE entstanden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Aktiengesellschaft

  • Stadien der Gründung -> Entstehung
A

AG entsteht erst mit dem Eintrag im HR
1. Anmeldung zum Eintrag ins HR
2. Eintrag ins HR

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Aktiengesellschaft

  • Gründervorteile
A

Obwohl in der AG das Prinzip das Gleichbehandlung gilt können bei der Gründung einzelnen Mitgliedern gewisse Vorteile eingeräumt werden. Gründervorteile können auch für Dritte gelten. Vorteile sind nicht aktien- sondern personenbezogen.

-> in Statuten vermerken

-> Rechenschaft über die Begründung und Angemessenheit (Prüfung durch Revisor)

Privilegien
- Privilegien bei der Gewinnausschüttung
- das Recht, der AG bestimmte Produkte zu liefern
- Angestelltenverhältniss in der AG
- das Recht auf Benutzung der Anlage der AG
- Verpflichtungen der AG gegenüber Dritten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Aktiengesellschaft
- Erwerb von Aktien

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Aktiengesellschaft

  • Was heisst «Vinkulierung»?
A

Beschränkte Übertragbarkeit bei Namenaktien

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Aktiengesellschaft
Vinkulierung Unterschied börsenkotiert vs, nicht börsenkotiert

A

Börsenkotiert:
Prozentklausel möglich -> Statuten eine prozentmässige Begrenzung
er kann zwar mehr Aktien erwerben, aber es werden nur Stimmen für die Aktien bis zur Prozent Grenze gegeben -> Vermeidung feindliche Übernahme
Treuhanderklärung -> Erwerber gibt auf Verlangen der AG keine oder falsche Auskunft über die Eigentumsverhältnisse
es soll verhindert werden, dass die Prozentklausel umgangen wird

Nicht börsenkotiert
Prozentklausel + Ablehnung auch aus wichtigen statuarischen Gründen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Aktiengesellschaft
- verschiedene Aktionärstypen Namenaktien

A

Namenaktien
* im Aktienbuch eingetragene Aktionäre mit Stimmrecht
* im Aktienbuch eingetragene Aktionäre ohne Stimmrecht
* Aktionäre die Aktien erworben haben, sich aber nicht bei der AG gemeldet haben, sog. Dispoaktionäre
* Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, die aber ihre Aktien ausserbörslich veräussert haben, ohne dass der Erwerber dies der AG gemeldet hat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Aktiengesellschaft
Unterschied Personengesellschaften und juristische Personen

A
  1. Rechtspersönlichkeit
  2. Statuten (Schriftform) / HRE konstitutiv
  3. Akienkapital
  4. Mitglieder haften nicht
  5. Juristische Personen als Mitglieder
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Abschluss von Rechtsgeschäften vor der Gründung

A

Handeln im eigenen Namen
* Folge: Berechtigung und Verpflichtung nur der handelnden Personen -> Rückgriff möglich

Handeln im Namen Gründergesellschaft
* Folge: Berechtigung und Verpflichtung aller Gesellschafter solidarisch nach dem Recht der einfachen Gesellschaft

Handeln im Namen der zukünftigen AG
* Folge: „Die AG kann innert drei Monaten nach der Gründung die Berechtigungen und
* Verpflichtungen ohne Zustimmung des Vertragspartners übernehmen
* Bemerkungen:
1. Übernimmt die AG die Verpflichtungen nicht, so haften die
Handelnden selber persönlich und solidarisch
2. Haben diese als Vertreter der Gründergesellschaft (G)
gehandelt, so werden alle Gesellschafter dieser einfachen
Gesellschaft solidarisch gemäss OR 544 III verpflichtet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Erwerb der Persönlichkeit

A

Die Gesellschaft erlangt das Recht der Persönlichkeit erst durch durch
die Eintragung in das Handelsregister.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Stimmrecht des Aktionärs
-> Grundsatz

A

Die Aktionäre üben ihr Stimmrecht in der Generalversammlung nach
Verhältnis des gesamten Nennwerts der ihnen gehörenden Aktien aus.

17
Q

Stimmrecht des Aktionärs
-> Ausnahme

A

Die Statuten können das Stimmrecht unabhängig vom Nennwert nach der
Zahl der jedem Aktionär gehörenden Aktien festsetzen, so dass auf jede
Aktie eine Stimme entfällt.

In diesem können Aktien, die einen kleineren Nennwert als andere Aktien
haben, nur als Namenaktien ausgegeben werden und müssen voll liberiert
sein. Der Nennwert der übrigen Aktien darf das Zehnfache des Nennwertes
der Stimmrechtsaktien nicht übersteigen.

18
Q

Recht des Aktionärs auf Dividende

A
  1. Gewinnstrebige Geschäftsführung -> Absolut wohlerworbenes Recht: Unentziehbar; braucht Zust. Aktionär
  2. Recht auf jährliche Dividende: Relativ wohlerworbenes Recht: kann durch Reservebildungen beschränkt werden
  3. Auszahlung beschlossene Dividende -> Gläubigerrecht; kann durch Zession übertragen werden
19
Q

Berechnung Anteile am Gewinn und Liquidationsergebnis

A

Im Verhältnis der
auf das Aktienkapital einbezahlten Beträge zu berechnen
-> Liberierung, nicht Nennwert

20
Q

Unverzichtbare Rechte

A

Können auch mit Zustimmung der
betr. Personen nicht entzogen werden
* Teilnahmerecht an der GV
* Recht auf Einberufung einer Generalversammlung
* Rederecht an der Generalversammlung
* Informations- und Kontrollrechte
* Klagerechte
* Minderheitenrechte
* Stimmrecht
* Einsichts- & Auskunftsrecht

-> Mitwirkungs- und Schutzrechte
-> Verzicht im Einzelfall möglich, Nicht generell zum Voraus

21
Q

Unentziehbare Rechte

A

Können nicht ohne, aber mit Zustimmung der betr. Personen entzogen werden
* Aufhebung Gewinnstrebigkeit der AG
* Recht auf Gleichbehandlung
* Nichtigkeitsklage
* Anfechtbarekeitsklage
* Bezugsrecht

22
Q

Pflichten des Aktionärs

A

Liberierungspflicht
-> Keine Nebenleistungspflicht
-> Verspätete Zahlung → Verzugszinsen
-> Keine Zahlung → Kaduzierung

23
Q

Übertragung vinkulierter Namenaktien

A
24
Q

Austrittsrecht Aktionäre
Ausschlussrecht AG

A

Der Aktionär hat kein Austrittsrecht aus der AG
Die AG hat kein Ausschlussrecht des Aktionärs

25
Q

Schritte Bargründung

A
  1. Gründer stellen Statuten auf
  2. Gründer zeichnen das Aktienkapital
  3. Gründer zahlen das Aktienkaptial auf Sperrkonto ein
  4. Die Statuten werden von der GV genehmigt, der VR und RS werden gewählt
  5. Der Beschluss der GV wird öffentl. beurkundet
  6. Die Gesellschaft wird in HR eingetragen
  7. Die Bank gibt das Aktienkapital wieder frei, das auf das Konto einbezahlt wurde.
26
Q

Was wird unter Aktienkapital verstanden

A
  • Bestandteil des Grundkapitals
  • Summe der Nennwerte der Aktien (= Teilsummen)
  • Rechnerische Grösse, welche die Gesamtheit der von den Gesellschaftern übernommenen Einlageverpflichtungen in das Gesellschaftsvermögen umfasst.
  • Quote auf der Passivseite der Bilanz, in deren Höhe Vermögenswerte in der AG vorhanden sein sollen
27
Q

AG mit gemeinnützigem Zweck?

A

Die Aktiengesellschaft kann auch für gemeinnützige Zwecke gegründet werden.

28
Q

Was ist eine Aktie?

A
  • Verbriefung einer Mitgliedschaft
  • Summe von Rechten und Pflichten
  • Wertpapier