Aufgabe 3: Begriff und Aufgaben des Rechnungswesens Flashcards
(5 cards)
Das Rechnungswesen enthält alle Verfahren zur ziffernmäßigen Erfassung und Zurechnung der betrieblichen Vorgänge.
Antwort:
✅ Richtig
Begründung:
Das ist die Definition des Rechnungswesens: Es erfasst alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge zahlenmäßig (ziffernmäßig) und ordnet sie dem jeweiligen Betriebsgeschehen zu. Dazu zählen Buchführung, Kostenrechnung, Statistik und Planung.
Zur Aufgabe des Rechnungswesens gehören die Funktionen der Dokumentation, der Kontrolle und der Planung.
Antwort:
✅ Richtig
Begründung:
Diese drei Funktionen sind klassische Aufgaben des Rechnungswesens:
Dokumentation: Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge
Kontrolle: Wirtschaftlichkeit und Effizienz analysieren
Planung: Grundlage für Entscheidungen schaffen
Diese Aufgaben ergänzen sich und bilden gemeinsam das Ziel, den Betrieb steuerungsfähig zu machen.
Die Dokumentationsaufgabe des Rechnungswesens dient vorrangig der medienwirksamen Darstellung des Unternehmens.
Antwort:
❌ Falsch
Begründung:
Die Dokumentation dient der rechtlich geordneten und nachvollziehbaren Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen, nicht der Außendarstellung.
Ihr Zweck ist v. a.:
Nachprüfbarkeit durch Finanzamt und Eigentümer
Belegprinzip und Rechenschaftslegung
➡️ Nicht medienwirksam, sondern rechts- und steuerrelevant.
Frage:
Die Kontrollaufgabe zielt darauf ab, die Wirtschaftlichkeit, nicht aber die Rentabilität des Unternehmens transparent zu machen.
Antwort:
❌ Falsch
Begründung:
Die Kontrollfunktion umfasst sowohl:
Wirtschaftlichkeit (Verhältnis Aufwand zu Ertrag)
Rentabilität (Verzinsung eingesetzten Kapitals)
Beide Größen sind wichtig zur Unternehmenssteuerung und werden durch das Rechnungswesen transparent gemacht. Daher ist die Aussage zu einschränkend.
Die Planungsaufgaben sind keinesfalls stückbezogen, da in diesem Fall der zeitliche Charakter der Planung fehlt.
Antwort:
❌ Falsch
Begründung:
Planung im Rechnungswesen ist durchaus stückbezogen möglich (z. B. Absatz-, Produktions-, Stückkostenplanung).
Zeitlicher Charakter (z. B. monatlich, jährlich) ergänzt die Planung, ist aber kein Ausschlusskriterium. Stück- und Zeitbezug schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.