Besteuerung von Mitunternehmerschaft Flashcards

(16 cards)

1
Q

Was besagt das Trennungsprinzip?

A

Gesellschaft und Gesellschafter werden unabhängig voneinander besteuert (stand alone). Sachverhalte der Gesellschaft wirken sich grds. nicht beim Gesellschafter aus und umgekehrt. Bsp. keine Verlustverrechnung zw. GmbH und Gesellschafter

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2
Q

Was besagt das Transparenzprinzip?

A

Die PersG ist kein Steuersubjekt. Die Steuerfolgen werden beim Gesellschafter gezogen § 15 I Nr. 2 EStG, § 39 II Nr. 2 AO. Auf der Ebene der OHG werden nur die Besteuerungsgrundlagen festgestellt § 180 AO. Ausnahme: GewSt § 5 S. 3 GewStG

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3
Q

Wie ist das Problem der ESt/SolZ Entnahme zu behandeln?

A

die Entnahme löst keine Steuer aus, da der Gewinn schon versteuert ist;
Schuldner der ESt sind immer die Gesellschafter;
Schuldner der GewSt ist immer auch die OHG, da Gewerbebetrieb;
gesellschaftrechtliche Regelung im Vertrag, dass immer mindestens ESt-Zahlung entnommen werden darf

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4
Q

Wie sind Verluste der Mitunternehmer und aus der Mitunternehmerschaft zu behandeln?

A
  1. Die Mitunternehmer können Verluste aus anderen Einkünften mit ihren Gewinnen aus der OHG verrechnen.
  2. Ein Verlust aus der Mitunternehmerschaft kann grds. mit anderen Einkünften verrechnet werden; aber: § 15a, 15b EStG
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5
Q

Wie ist die Dividenden Ausschüttung eine KapG and eine OHG bei den Gesellschafter der OHG zu behandeln?

A

transparent-> als ob sie die Dividende selbst erhalten hätten; nat. Pers: somit TEV, da gem. § 15 EStG er Gewerbetreibende ist; Körperschaft: § 8b VI KStG

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6
Q

Was bedarf die Mitunternehmerschaft?

A
  1. Mitunternehmerinitiative: Teilhabe an den unternehmerischen Entscheidungen/mind. die Kontrollrechte nach § 716 I BGB
  2. Mitunternehmerrisiko: Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg/ Beteiligung an den stillen Reserven
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7
Q

Wie sind die Kapitalkonten geregelt? Was besagen sie?

A

gem. § 120 HGB grds. nur 1 Kapitalkonto; aber Praxis-> regelmäßig 2

Kapitalkonto I: festes Kapitalkonto, dass über den Anteil am laufenden Gewinn und Verlust und über die Stimmrechte entscheidet.

Kapitalkonto II: variables Kapitalkonto, auf dem die laufenden Anteile am Gewin und Verlust, die Entnahmen und Einlagen erfasst werden; regelmäßig ist für das Kapitalkonto II eine Verzinsung vorgesehen.

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8
Q

Wie wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft ermittelt?

A

Aus § 15 I Nr. 2 EStG ergibt sich, dass er zweistufig-additiv ermittelt wird.

  1. Stufe: Gesamthandsgewinn gem. § 4 I 1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich
  2. Stufe: Gewinn/Verlust aus Sonderbilanzen des jeweiligen Gesellschafters sind zu erfassen
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9
Q

Was ist eine Gesamthandsbilanz?

A

WG, die im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft stehen-> alle Einnahmen und Ausgabe, die betrieblich veranlasst sind

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10
Q

Was ist eine Ergänzungsbilanz?

A

dient der Korrektur der Wertansätze einzelner Gesellschafter (z.B. Erwerb eines Anteils oder Einlage eines Betriebs)

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11
Q

Was ist eine Sonderblanz? Wan spricht man von SBV I und wann von SBV II?

A

Konsequenz der Einheitsbetrachtung § 15 I 1 Nr. 2 2. Hs. EStG; Gleichstellung mit dem Einzelunternehmer

SBV I -> dient der Gesellschaft; WG, welche der Mitunternehmer der Gesellschaft zur Nutzung überlässt

SBV II -> dient der Gesellschafterstellung und damit der EInflussnahme; WG, die der eigenen Beteiligung dienen (z.B. Refinanzierung des Gesellschafters, Anteile an der Komplementär GmbH–> Darlehen)

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12
Q

Wann redet man von Sondervergütungen?

A

Bei Vergütungen i.S.d. § 15 I Nr. 2 S. 1 Hs. 2–> Umqualifizierung von Lohn zu Gewerbe

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13
Q

Was bedeutet “korrespondierenden Bilanzierung”? Was wird dadurch gewahrt?

A

Korrespondierende Bilanzierung bedeutet, die zeit- und betragsgleiche Bilanzierung der Vergütungen als Aufwand in der Gesellschaftsbilanz und als Ertrag in der Sonderbilanz. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sondervergütungen one Auswirkungen auf den Gesamtgewinn der Mitunernehmerschaft bleiben.

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14
Q

Abgrenzung zwischen Sonder- und Ergänzungsbilanzen

A

Sonderbilanzen-> erfassen das individuelle Vermögen des Mitunternehmers. Es hat seine Grundlage in § 15 I Nr. 2 S. 1 2. Hs. EStG. Es wird zw. SBV I und SBV II unterschieden.

Ergänzungsbilanzen-> beziehen sich auf Gesamthandsvermögen. Die Ergänzungsbilanzen sind ein Wertberichtigungsposten für einzelne Mitunternehmer in Bezug auf das Gesamthandsvermögen. Aus der Ergänzungsbilanz kann sich für den Mitunternehmer ein Mehr- oder Minderkapital und entsprechende Mehr- oder Minderabschreibungen ergeben. Es werden positive und negative Ergänzungsbilanzen unterschieden.

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15
Q

Was sind Beispiele für den EInsatz von Ergänzungsbilanzen?

A
  1. Erwerb eines Mitunternehmeranteils: Die vom Erwerber bezahlten stillen Reserven werden in der positiven Ergänzungsbilanz aufgedeckt und abgeschrieben (Mehrkapital und Mehrabschreibungsaufand.
  2. Einbringung nach § 24 UmwStG: in der Bilanz der aufnehmenden Gesellschaft werden die stillen Reserven aufgedeckt, um die Beteiligung am Kapital zutreffend abzubilden. Diese Aufstockung in der Gesamthandsbilanz wird durch eine negative Ergänzungsbilanz wieder neutralisiert. (Minderkapital und Minderabschreibungen)
  3. Übertragung von WG nach § 6 V EStG: durch die ERgänzungsbilanz werden die stillen Reserven dem Übertragenden individuell zugeordnet
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16
Q

Was sind Beispiele für Ereignisse auf der 2. Stufe der Gewinnermittlung?

A

+ Geschäftsführerbezüge (SV)
+ Zinsen für Darlehen an die OHG
- Zinsen für aufgenommene Darlehen zur FInanzierung der OHG Beteiligung
+ Miete für zur Verfügung gestellten Geböude (oder WG)
- AfA und GrundSt für Gebäude (oder WG)