Definitionen Körperverletzung Flashcards
(29 cards)
anderer Person
jede vom Täter verschiedene natürliche Person
natürliche Person
“Mensch”
körperliche Misshandlung:
jede üble, unangemessene Behandlung die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit objektiv nicht nur unerheblich beeinträchtigt
körperliches Wohlbefinden
das Körperempfinden des Opfers, das vor der Einwirkung bestand
Körperliche Unversehrtheit
der zum Zeitpunkt der Einwirkung bestehende Zustand körperlicher Integrität und somatischer Funktionsfähigkeit des Opfers
Gesundheitsschädigung
jedes Hervorrufen oder Steigern eines mindestens vorübergehenden - pathologischen g.h. vom Normalzustand der körperlichen Funktionen abweichenden krankhaften Zustands
Kausalität
Ein Verhalten ist kausal für den eingetretenen Erfolg, wenn die fragliche Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der eingetretene Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio-sine-qua-non-Formel)
objektive Zurechnung
Ein Erfolg ist de, Täter zurechenbar, wenn der Täter durch sein Verhalten ein rechtlich relevantes Risiko e
geschaffen hat. indem sich der eingetretene Erfolg in seiner konkreten realisiert hat
andere gesundheitsschädliche Stoffe
solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch wirken und im konkreten Fall geeignet sind, die Gesundheit in erheblichen Maße zu schädigen
Def. Gift
jede organische oder anorganische Substanz, die chemisch oder chemisch-physikalisch wirkt und im konkreten Fall geeignet ist, die Gesundheit in erheblichen Maße zu schädigen
gefährliches Werkzeug
jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, durch Einwirkung auf den Körper erhebliche Verletzungen herbeizuführen
beibringen
wenn eine Verbindung der Substanz mit dem Körper des Opfers dergestalt hergestellt wird, dass diese dort ihre gesundheitsschädliche Wirkung auslöst
Waffe
Gegenstand, der nach seiner Bauart geeignet und bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen
Überfall
jeder plötzliche, unerwartete Angriff auf den sich das Opfer nicht vorbereiten kann
hinterlistig
(ist der Überfall), wenn der Täter erkennbar planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht abzielende Weise vorgeht, um dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren
Gegenstand
körperfremdes Hilfsmittel, feste Objekte
gemeinschaftlich
wenn mindestens zwei am Tatort anwesende Beteiligte einverständlich zusammenwirken und dem Opfer unmittelbar gegenübertreten
das Leben gefährdende Behandlung
wenn die Tathandlung abstrakt dazu geeignet ist, das Leben des Opfers nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu gefährden
§223 StGB Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) der Versuch ist strafbar.
Von wann bis wann ist jemand “Mensch”
von Beginn der Eröffnungswehen bis zum Hirntod
§230 StGB Strafantrag
Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
§224 StGB gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§229 Fährlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§226 StGB Schwere Körperverletzung
1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1.
das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.