Sachbeschädigung Flashcards
(8 cards)
§303 StGB Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Sache
jeder körperliche Gegenstand
fremd
jede Sache, die nicht im Allgemeintum des Täters steht, eigentumsfähig und nicht herrenlos ist
Beschädigung
jede unmittelbare Einwirkung auf die Sache und eine dadurch verursachte, nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit oder bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
Zerstörung
Existenzvernichtung oder vollständige Aufhebung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
Verändern des Erscheinungsbildes
Abänderung des äußeren Zustandes der Sache gegen oder ohne Willen des Eigentümers