Depositum - Verwahrung / Hinterlegung Flashcards
Def. Depositum
Depositum oder Hinterlegung/Verwahrung
ist die unentgeltliche Verwahrung einer Sache
Klagen beim Depositum
- bonae fidei iudicium (Zinsen)
actio depositi directa H gg V
actio depositi contraria V gg H
Wenn den Verwahrer Gegenansprüche zustehen, kann er…
RETENTIONSRECHT:
so kann er den Vertragsgegenstand bedingt zurückbehalten
- keine exceptio doli, weil bfi
Was ist das Utilitätsprinzip?
Haftung nach Interesse bei vom Vertragstzpus abweichenden wirtschaftlichem Interesse
Haftungsmaßstab beim Depositum im Normalfall
Im Normalfall hat der Hinterleger ein größeres wirtschaftliches Interesse an dem Vertrag, so
haftet der Verwahrer nur für
dolus und culpa lata
(nach diligentia quam in suis rebus)
und der Hinterleger für
vis maior, casus, custodia, und culpa levis nach casum sentit dominus
diligentia quam in suis rebus
Der Verwahrer muss die hinterlegten Sachen mindestens so gut behandeln, wie er seine eigenen behandelt
Verstöße gegen diligentia quam in suis rebus nennen wir:
culpa in concreto bzw culpa in abstracto
Haftungsmaßstab nach Utilitätsprinzip
erhöhtes Interesse des Verwahrers
Hinterleger haftet für
vis maior
Verwahrer haftet für
dolus, culpa und custodia iSv casus minor
Haftungsmaßstab nach Utilitätsprinzip
erhöhtes Interesse des Verwahrers
wenn der Verwahrer die Sache unbefugt in Gebrauch nimmt
CASUS MIXTUS HAFTUNG
–> Furtum
Verwahrer haftet immer für den Untergang der Sache
Hinterleger für nichts
Unterschiede zwischen depositum irregulare und Vereinbarungsdarlehen
4P
Ursprungszustand:
bei dep. irregulare ist der Ursprungszustand ein depositum, beim Vereinbarungsdarlehen eine Schuld
Zinsen:
bei dep. irr. kann man formfrei zinsen vereinbaren, beim Vereinbarungsdarlehen nur durch eine Kreditstipulation
Interessen:
beim dep. irr. hat der Verwahrer ein Sicherungsinteresse, beim Vereinbarungsdarlehen nicht
Klagen:
dep. irr.: actio depositi (directa/ contraria)
Vereinbarungsdarlehen: Darlehens-condictio (a. certae creditae pecuniae oder a. triticaria)
depositum irregulare def.
def. die Umwandlung eines Geld-Depositums in ein Mutuum
- kann angenommen werden, wenn der Geldsack nicht plombiert ist
Wann erwirbt der Verwahrer beim depositum irregulare Eigentum?
schon mit der Änderung der conventio nicht erst, wenn er auf das Geld zugreift.
Kraft Änderung der conventio entsteht nämlich auch eine traditio brevi manu und die zwei voraussetzungen für einen Realvertrag sind erfüllt (conventio und datio)
Depositum irregulare aus sachenrechtlicher Sicht
- Eigentum geht an den Verwahrer über
hier muss also der Hinterleger ding. berechtigt sein
der Verwahrer wird vom detentir zum possesor via
TRADITIO BREVI MANU
commendare
das Anvertrauen
Zinsen beim depositum irregulare
als bonae fidei iudicium sind beim depositum Zinsen vorgesehen. Ein iudex kann also den Verwahrer bzw den Darlehensnehmer auf allfällige Verzugs- und/oder Gebrauchszinsen verurteilen, es sei denn das depositum irregulare entsteht im Interesse des Darlehensgebers/Hinterlegers
Zu welchem Zeitpunkt entsteht ein depositum irregulare?
Im ZP, wo der Verwahrer auf das Geld zugreift