Einführung Flashcards

1
Q

Definition psychologische Diagnostik, Definition, Aufgabe

A
  1. Definition: Methodenlehre der Angewandten Psychologie
  2. Aufgabe: interindividuelle Unterschiede im Verhalten und Erleben sowie intraindividuelle Merkamle und Veränderungen einschließlich ihrer jeweils relevanten Bedingungen zu erfassen
  3. Vorhersage: soll präzise Vorhersagen künftigen Verhaltens und Erlebens sowie deren evlt. Veränderungen in definierten Situation möglich machen
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2
Q

Anwendungsfelder klinischer Diagnostik

A
  1. klinische Psychologie
  2. Pädagogische Psychologie
  3. Arbeits- und Organistationspsychologie
  4. Forensische Psychologie (Rechtspsychologie)
  5. Verkehrspsychologie
  6. Gerontopsychologie/ Neuropsychologie
  7. Forschung
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3
Q

Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik

A
  1. Beschreiben
  2. Erklärung
  3. Vorhersage
  4. Selektion
  5. Begründung von Maßnahmen
  6. Evaluation von Maßnahmen
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4
Q

Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 1. Beschreiben

A
  1. Vorliegen von Verhalten/Symptomen/Eignung (ja vs. nein)
  2. Ausmaß von Verhaltensmustern (gering bis schwach)
  3. Leistungsvermögen (schwach bis stark)
  4. Kontextbedingungen und Situation
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5
Q

Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 2. Erklärung

A
  1. z.B.: von Verhaltensauffälligkeiten auf Grund
    a) eines Merkmals (z.B.: psychischer Störungen) vs.
    b) ungünstiger Rahmenbedingungen (Verstärker)
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6
Q

Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 3. Vorhersagen

A
  1. Strafrückfälligkeit
  2. Therapieempfehlung
  3. Weiterbehandlungsnotwendigkeit
  4. Schuleignung
  5. Potentialerfassung
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7
Q

Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 4. Selektion

A

–> Auswahl und Platzierung
1. Auslese von passenden Personen an bestimmte Bedingungen (Auszubildende, Studierende, Stellenbewerber*innen)
2. Auslese von passenden Bedingungen für bestimmte Personen (Berufsberatung, Studienberatung, Trainingsmaßnahmen)

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8
Q

Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Begründung von Maßnahmen

A

–> Modifikation
1. Veränderung von Merkmalen/Verhalten einer Person, um sie an Bedingungen anzupassen (Ausbildung, Fortbildung, Training, Coaching)
2. Veränderung der Bedingungen, um eine optimale Passung zur Person zu erreichen (Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Aufgaben)

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9
Q

Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Begründung von Maßnahmen: Arten von Maßnahmen

A
  1. Interventions- und Trainingsmaßnahmen:
    a) Kompensation: Fördermaßnahmen bei Lernstörungen
    b) Optimierung: Fördermaßnahmen bei außergewöhnlicher Begabung
    c) Weiterbildungsmaßnahmen: von Mitarbeitern
    d) Trainings- und Therapiemaßnahmen zu Minimierung von Rückfallwahrscheinlichkeit im Strafvollzug
    e) Therapeutische Indikation bei psychischer Störung
  2. Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen:
    a) Ausgangsverbot/ Haftverlängerung bei Strafrückfälligkeit
    b) Arbeitszeitreduktion bei Wiedereingliederung nach Unfall/Krankheit
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10
Q

Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Evaluation von Maßnahmen

A

z.B.: Sympotmverbessrung nach Therapie, Trainingserfolg, Berufserfolg, …
–> Evaluation ist mehr als Diagnostik, aber ohne Diagnostik ist Evaluation nicht möglich

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11
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen

A
  1. Verantwortungs- und respektvoller Umgang mit personenbezogenen Daten –> Verstöße werden strafrechtlich verfolgt
  2. Schweigepflicht
  3. Offenbahrungspflicht
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12
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen: 2. Schweigepflicht

A

Strafgesetzbuch § 203 (Verletzung von Privatgeheimissen):
(1) Wer unbefugt ein
a) fremdes Geheiminis
b) namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder
c) ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, dass ihm
(2) als Berufspsychologen anvertraut wurde oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
–> inkludiert alle im Rahmen von diagnostischen Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse

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13
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht

A
  1. Privater Bereich: Im privatem Bereich anvertraute Geheimnisse unterliegen nicht der Schweigepflicht, da sie sich auf die Berufstätigkeitsausübung bezieht
  2. Anonymisierung: Wer Daten in anonymisierter Form weitergibt “offenbart” nicht
  3. Schweigepflicht gegenüber allen: Schweigepflicht gilt auch gegenüber Personen, die ebenfalls der Scheigepflicht unterliegen (Kolleginnen, Anwälinnen, Ärtz*innen)
  4. Weitergabe: dann zulässig, wenn Betroffene/r einwilligt (stillschweigend, mündlich oder schriftlich)
  5. Kinder: Auch Kinder sind durch die Schweigepflicht geschützt, aber Eltern haben Informationsrecht –> Beides ist im Einzelfall abzuwägen
  6. Zeugnisverweigerungsrecht: Vor Gericht besteht in zivilrechtlichen Prozessen ein Zeugnisverveigerungsrecht für Berufspsychologinnen, nicht jedoch bei Strafprozessen (Ausnahme: Psychologische Psychotherapeutinnen, die im Rahmen einer Heilbehandlung Informationen erhielten)
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14
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht

A

Schtrafgesetzbuch § 138 (Nichtanzeigen geplanter Straftaten):
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung:
a) eines Hochverrats
b) eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit
c) einer Geld- oder Wertpapierfälschung oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Eurochecks
d) Eines Mordes, Totschlags, Völkermordes oder eiens Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eines Kriegsverbrechens
e) einer Strafttat gegen die persönliche Freiheit
f) eines Raubes oder einer rauberischen Erpressung
g) einer gemeingefährlichen Straftat
zu einer Zeit vor der Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

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15
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht: Gemeingefährliche Straftaten

A
  1. Brandstiftung
  2. Herbeiführung/Vorbereitung einer Explosion durch Kernenergie
  3. Herbeiführung/Vorbereitung einer Explosion durch Strengstoff
  4. Missbrauch ionisierender Strahlen
  5. Herbeiführung einer Überschwemmung
  6. Gemeingefähgliche Vergiftung
  7. Gefährlichen Eingriff in Bahn-/ Luft-/ Schifffahrts- oder Straßenverkehr
  8. (Räuberischer) Angriff auf Kraftfahrer-/Luft-/ Seefahrer
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16
Q

Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht: Erweiterung

A

(2) Ebenso wird bestraft, wen
a) von der Ausführung einer Strafttat nach §89a (vorbereitung einer schweren staatsgefährenden Gewalttat) oder
b) von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a(Bildung terroristischer Vereinigungen)
zur einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt, …

(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterlässt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswiedirgen Tat glaubhaft erfahren hat, wird die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

17
Q

Fachliche Voraussetzungen und ethische Verantwortung: Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten

A
  1. Sorgfaltspflicht:
    a) Sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit
    b) Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in der Durchführung/ Anwendung diagnostischer Verfahren
    c) Vertraulicher Umgang mit Personendaten
  2. Tranparenz für Adressat*innen: inhaltlich nachvollziehbar
  3. Einsichtnahme/ Datenlöschung gewähren: Einsichtnahme durch Klienten ermögluchen bzw. darauf hinwirken, wenn keine Einsicht möglich ist, vorhab darüber informieren
  4. Aufklärung und Einwilligung: Klient*innen über alle wesentlichen Maßnahmen unterrichten und Einwilligung dazu einholen –> Informierte Einwilligung
18
Q

Verantwortung beim Datenschutz

A
  1. Definition Datenschutz: Datenschutz ist der SChutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft im Zusammenhang auch mit dem SChutz der Privatsphäre
  2. Zweck und Ziel: Die Sicherung des Gruchrechts auf infrmationelle Selbstbestimmung der Einzelperson –> jeder sollte bestimmen können, wem er wann welche Daten zu welchem Zweck zugänglich macht
  3. DSGOV (auf Folien noch mal gucken + beispiele für Schweige- und Offenbahrungspflicht)