Definition psychologische Diagnostik, Definition, Aufgabe
Anwendungsfelder klinischer Diagnostik
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 1. Beschreiben
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 2. Erklärung
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 3. Vorhersagen
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 4. Selektion
–> Auswahl und Platzierung
1. Auslese von passenden Personen an bestimmte Bedingungen (Auszubildende, Studierende, Stellenbewerber*innen)
2. Auslese von passenden Bedingungen für bestimmte Personen (Berufsberatung, Studienberatung, Trainingsmaßnahmen)
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: Modifikation
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Begründung von Maßnahmen: Arten von Maßnahmen
Aufgabe und Ziele psychologischer Diagnostik: 5. Evaluation von Maßnahmen
z.B.: Sympotmverbessrung nach Therapie, Trainingserfolg, Berufserfolg, …
–> Evaluation ist mehr als Diagnostik, aber ohne Diagnostik ist Evaluation nicht möglich
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen: 2. Schweigepflicht
Strafgesetzbuch § 203 (Verletzung von Privatgeheimissen):
(1) Wer unbefugt ein
a) fremdes Geheiminis
b) namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder
c) ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, dass ihm
(2) als Berufspsychologen anvertraut wurde oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
–> inkludiert alle im Rahmen von diagnostischen Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht
Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht
Schtrafgesetzbuch § 138 (Nichtanzeigen geplanter Straftaten):
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung:
a) eines Hochverrats
b) eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit
c) einer Geld- oder Wertpapierfälschung oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Eurochecks
d) Eines Mordes, Totschlags, Völkermordes oder eiens Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eines Kriegsverbrechens oder Verbrechen der Aggression
e) einer Strafttat gegen die persönliche Freiheit
f) eines Raubes oder einer rauberischen Erpressung
g) einer gemeingefährlichen Straftat
zu einer Zeit vor der Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht: Gemeingefährliche Straftaten
Rechtliche Rahmenbedingungen: 3. Offenbarungspflicht: Erweiterung
(2) Ebenso wird bestraft, wen
a) von der Ausführung einer Strafttat nach §89a (vorbereitung einer schweren staatsgefährenden Gewalttat) oder
b) von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a(Bildung terroristischer Vereinigungen)
zur einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt, …
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterlässt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswiedirgen Tat glaubhaft erfahren hat, wird die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
Fachliche Voraussetzungen und ethische Verantwortung: Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten
Verantwortung beim Datenschutz: Definition Datenschutz
Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft im Zusammenhang auch mit dem SChutz der Privatsphäre
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 1. privater Bereich
im privaten bereich anvertraute Geheimnisse unterliegen nicht der Schweigepflicht, da sie sich auf die Berufstätigkeitsausübung bezieht
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 2. Annonymisierung
Wer Daten in anonymisierter Form weitergibt “offenbart” nicht
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 3. Schweigepflicht gegenüber allen
Schweigepflicht gilt auch gegenüber Personen, die ebenfalls der Scheigepflicht unterliegen (Kolleginnen, Anwälinnen, Ärtz*innen)
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 4. Weitergabe
Weitergabe ist dann zulässig, wenn Betroffene/r einwilligt (stillschweigend, mündlich oder schriftlich)
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 5 Kinder
Auch Kinder sind durch die Schweigepflicht geschützt, aber Eltern haben Informationsrecht –> Beides ist im Einzelfall abzuwägen (Einsicht- und Urteilsfähigkeit des Kindes hier wichtig, Ausnahme Kindeswohlgefährdung)
Rechtliche Rahmenbedingungen: Besonderheiten bei der Schweigepflicht: 6. Zeugnisverweigerungsrecht
Vor Gericht besteht in zivilrechtlichen Prozessen ein Zeugnisverveigerungsrecht für Berufspsychologinnen, nicht jedoch bei Strafprozessen (Ausnahme: Psychologische Psychotherapeutinnen, die im Rahmen einer Heilbehandlung Informationen erhielten)