Aufbau
“Normales” Gutachten wie bei Typ 1
Erst in den Zweckmäßigkeitserwägungen beim “Wie”
eingehen auf §§ 916 ff. ZPO, dann:
- Rechtsschutzmöglk.
- Zulässigkeit des Antrages
- mat. Erfolgsaussichten des Antrages
- weitere Zweckmäßigkeitserwägungen zu §§ 916 ff. ZPO
Mdt ist Antragsgegner und hat bereits eine einstweilige Vfg/Arrestbeschluss “erhalten”
Widerspruch gg. die einstweilige Vfg nach § 924 ZPO:
I. Mdtbegehren
II. Rechtsbehelf
III. Zulässigkeit
allem Prozess-Vss, Formerfordernis der Widerspruchseinlegung § 924 II ZPO, bei LG Anwaltszwang § 78 ZPO + Abgrenzung Berufung + § 927 ZPO
IV. Mat-rechtl. Erfolgsaussichten
V. Beweisprognose
V. Zweckmäßigkeit, §§ 924 III, 707 ZPO + mögl SchaE § 945 ZPO
OS Formulierung einst. Rechtsschutz
Da für den Mdt. eine schnelle Sicherung seiner Rechte sinnvoll ist, sind im Folgenden die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 916 ff, 935 ff. ZPO zu prüfen.
Statthafte Antragsart
statthafte Antragsart: Arrest nach §§ 916 ff. ZPO nur für Ansprüche zur Zahlung von Geld
§§ 935 ff ZPO sonstige Ae, z.B Herausgabe u. UnterlassungA
Räumung von Wohnraum per einstw. Vfg. nur in engen Grenzen, § 940a ZPO
Für Räumung außerhalb von Wohnraum, 940 ZPO.
Sicherungsverfügung: § 935 ZPO
Regelungsverfügung § 940 ZPO
Leistungsvfg: § 940a ZPO u. in Eingen Ausnahmefällen (z.B Unterhaltsrecht o HerausgabeA bei verbotener Eigenmacht)
Zuständiges Gericht
§ 919, 937, 942, 943 ZPO
bei Wettbewerbssachen: §14 UWG
bei § 937 I ZPO, bei APR an § 32 ZPO denken!
Zulässigkeits-Vss für Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Arrest-/Verfügungsanspruch und Arrest-/verfügungsgrund schlüssig behauptet
-Antragsteller hat bereits die Hauptsache rechtshängig gemacht –> Kein Einwand der Rechtshängigkeit nach § 261 III Nr. 1 ZPO (zwei verschiedene Streitggst.)
einstwl. Rechtsschutz nur Sicherung
-in derselben Sache bereits frühere Eilanordnung u. Rechtskraft steht neuem Antrag entgegen –> mat. Rechtskraft steht neuen Antrag nicht entgegen wenn die Vollzugsfrist des § 929 II, III 2 verstrichen und die abermalige Sicherung erforderlich ist.
Schlüssigkeitsprüfung der Ansprüche des Antragstellers
Arrest-/Verfügungsanspruch §§ 916, 935 f. ZPO (= der zu sichernde Anspruch)
Arrest-/Verfügungsgrund = Dringlichkeit, §§ 917 f. , 935, 940 ZPO
OS Verfügungsgrund (=Dringlichkeit) § 935 ZPO
Ein Verfügungsgrund liegt gem. § 935 ZPO dann vor, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Diese Voraussetzungen liegen vor, da …
Verfügungsansprüche
= nicht auf Geld gerichtete Ansprüche
meistens aus §§ 823, 1004 (analog), 861 f., 650e, 894 BGB
oder HerausgabeA aus § 985 BGB
oder Rückübertragungsanspruch aus § 812, 816 I 2 BGB
§ 294 ZPO “Glaubhaftmachung”
Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache dann, wenn das Vorliegend der Tatsache überwiegend wahrscheinlich ist.
Dagegen Beweismaß “Bewiesen” =
Bewiesen ist eine Tatsache, wenn sie zur Überzeugung des Gerichts ohne vernünftige Zweifel besteht.
§ 294 ZPO Beweismittel
= nur präsente Urkunden, sofort mögliche Augenscheinsbeweise
oder sistierte Zeugen u. Sachverständige, i.d.R aber wohl nur eidesstattliche Versicherung damit Beschluss ohne mündliche Verhandlung ergehen kann.
Zweckmäßigkeitserwägungen OS
Zu fragen ist, welche prozessualen Maßnahmen vorliegend zweckmäßig sind.
Zweckmäßigkeitserwägungen
Standard wie bei Klägerklausur, vor allem Schriftsatz um § 93 ZPO zu verhindern
+ besondere Aspekte
- Mdt Aufforderung zur eidesstattlichen Versicherung
–> Hinweis auf Strafbarkeit
- Hinweis Mdt auf fehlende Bindungswirkung für Hauptprozess, Rechtsbehelfe des Gläubigers + SchaE-Pflicht
- Antrag einstweiligen. Vfg/Arrest
-§ 937 II ZPO einstweiligen. Vfg / § 922 I ZPO Arrest
- Vollstreckungsanträge § 890 II, 758a ZPO
- Vorgehen nach § 930 I 3 ZPO
- Angabe der Lösungssumme § 923 ZPO
Zweckmäßigkeit eidesstattliche Versicherung
Mdt zur eidesstattlichen Versicherung auffordern
wenn Beweislage wackelig, dann
–> Hilfsantrag Stattgabe gg. Sicherheitsleistung durch den Antragsteller, § 921 ZPO
Zusätzliche Zweckmäßigkeitserwägungen
Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache!
Ausnahme: Erfüllung des gefährdeten Anspruches (Leistungsverfügung) nur wenn schwere und nicht wieder gutzumachende Schäden (auf Erfüllung angewiesen/Existenzgefährdung) oder der Gegner nicht schützenwürdig ist (v.a verbotene Eigenmacht)
mündliche Verhandlung
Arrest i.d.R ohne (§922 I 1 ZPO)
einstweilige Verfügung nur in Ausnahmefällen ohne mündliche Verhandlung
( § 937 II ZPO: bei besonderer Dringlichkeit –> prüfen )
Auch wenn Vss des § 937 II (-) trotzdem Erlass ohne mündliche Verhandlung anregen
Vorbereitung der Vollstreckung bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren
bei Unterlassungsansprüchen Antrag nach § 890 II ZPO
bei herauszugebenden Gegenständen in der Wohnung des Antragsgegners, Antrag nach § 758a ZPO (vorsorgliche Durchsuchungserlaubnis)
Eintragung ins GB (zB Vormerkung 650e BGB), Antrag = Eintragungsersuch nach § 941 ZPO anregen.
Zusätzliche Zweckmäßigkeitserwägungen Arrest
Art des Arrests
persönlicher: Schuldner werden bestimmte Maßnahmen auferlegt: zB Meldepflicht, Verhaftung, beschlagnahme Ausweispapiere
nur subsidiär!
Entscheidung im Beschlussweg beantragen, § 922 I 1 ZPO!
dinglicher: Vollstreckung in Vermögen des Schuldners, ohne Möglichkeit einer Verwertung. Vollziehung nach § 928 ZPO
- Mögliche Vollziehung des Arrest durch Forderung des Antragsggn gg. Dritten nach §§ 829, 930 I 3 ZPO?
Verbindung des Arrestantrages mit Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, Folge: Entstehung eines Arrestpfandrechts, welches sich in PfängungspfandR umwandelt, wenn Antragsteller Hauptsachetitel erlangt und zustellt
–> Überweisung der Forderung. ist unzulässig u. entspr Überweisungsbeschluss nichtig, denn das wäre bereits Verwertung und nähme die Hauptsache vorweg!
Anträge Arrest Formulierung
Arrest:
Antrag Einstweilige Verfügung Formulierung Herausgabe
Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruches auf .. hat der Antragsgegner den … an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben.
Anträge Einstweilige Verfügung Formulierung Unterlassen
Anträge Einstweilige Verfügung Formulierung bei A auf Auflassung
Anträge Einstweilige Verfügung Formulierung, A auf GB-Berichtigung
!!!Glaubhaftmachung eidesstattliche Versicherung!!! Formulierung
Zur Glaubhaftmachung für den gesamten vorstehenden Sachverhalt wird Bezug genommen auf die beigefügte eidesstattliche Versicherung des ..