OR AT + BT Flashcards
(208 cards)
Nenne die Teile des ORs und die Gesetzesartikel
- Allgemeiner Teil (Vertragsrecht, unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung, Stellvertretung) OR 1-183
- Besonderer Teil (wichtigste Vertragstypen) 184-529
- Gesellschaftsrecht I (Zusammenschlüsse von Personen zu Gesellschaften) 530-926
- Gesellschaftsrecht II (HR, Firmenrecht, Kaufm. Buchführung und Rechnungslegung) 927-964
- Wertpapierrecht (Verurkundung) 965-1186
Was behandelt der Allgemeine Teil des ORs? (4)
- Entstehung, Wirkung und Erlöschen von Obligationen
1.1 Folgen der Nichteinhaltung - Besondere Verhältnisse bei Obligationen
- Abtretung Forderung und Schuldübernahme
Finden die Regeln des AT-OR Anwendung auf den BT oder weitere Gesetze?
Ja wenn keine konkreten Regeln auf den spezifischen Vertrag existieren
Was ist eine Obligation?
Ein durchsetzbares Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, das Forderungen und Schulden zwischen den Personen beinhaltet
Nenne die Parteien einer Obligation
- Gläubiger (hat ein Recht)
- Schuldner (hat Pflicht)
i.d.R. sind beide Parteien Gläubiger und Schuldner
Ist eine Obligation relatives oder absolutes Recht?
Relativ, da nur gegenüber einer bestimmten Person durchsetzbar
Was sind Naturalobligationen?
nicht durchsetzbare, nicht klagbare Forderungen (z.B. Ehrenschulden, Dirnenlohn)
Nenne die Entstehungsgründe für Obligationen (4) + Gesetzesartikel
- aus Vertrag OR 1-40
- aus unerlaubter Handlung OR 41-61
- aus ungerechtfertigter Bereicherung OR 62-67
- Geschäftsführung ohne Auftrag OR 419, culpa in contrahendo
In welcher Reihenfolge sind Schadensersatzpflichten im Haftpflichtrecht zu prüfen?
- Vertrag
- unerlaubte Handlung
- ungerechtfertigte Bereicherung
Was ist ein Vertrag?
Ein Rechtsgeschäft, bei dem zwischen den Vertragsparteien Rechte und Pflichten begründet werden
Welche Arten von Verträge gibt es? (4)
- Verträge auf Eigentumsübertragung
- Verträge auf Gebrauchsüberlassung
- Dienstleistungsverträge
- Weitere Verträge
Nenne Beispiel für Verträge auf Eigentumsübertragung (3)
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
Nenne Beispiele für Verträge auf Gebrauchsüberlassung (4)
- Miete
- Pacht
- Leihe
- Darlehen
Nenne Beispiele für Dienstleistungsverträge (3)
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
Nenne Beispiele für weitere Verträge (5)
- Bürgschaft
- Spiel und Wette
- Leibrente
- Verpfründung
- einfache Gesellschaft
Wie können Verträge unterteilt werden? (3)
- einseitige Verträge (Schenkung, Garantie)
- vollkommen zweiseitige (synallagmatische) Verträge (Kauf, Miete)
- unvollkommen zweiseitige Verträge (zinsloses Darlehen)
Was ist ein Innominatkontrakt?
ein Vertrag, der im Gesetz nicht speziell geregelt ist
Was ist die Vertragsfreiheit und wie wird sie eingeschränkt? + Gesetzesartikel
OR 19
generelle Vertragsfreiheit (man kann über alles einen Vertrag abschliessen) ausser:
1. unmöglicher Inhalt
2. widerrechtlicher Inhalt
3. unsittlicher Inhalt
führt zur Nichtigkeit
Was ist die Teilnichtigkeit + Gesetzesartikel
OR 20 I
es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag auch ohne den nichtigen Teil abgeschlossen worden wäre. Nur dieser spezifische Teil ist nichtig
Unterscheide nichtig und anfechtbar
nichtig = Vertrag inexistent
anfechtbar = Vertrag kann auf Klage / Erklärung aufgehoben werden
Wie entsteht ein Vertrag?
durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen über die objektiv und subjektiv wesentlichen Vertragspunkte
Unterscheide objektiv und subjektiv wesentliche Vertragspunkte
objektiv: für jedermann erkennbar, dass sie notwendig sind um den Vertrag abzuschliessen
subjektiv: für bestimmte involvierte Personen wichtig für den Willen zum Vertragsabschluss, eine Bedingung ohne welche die Partei den Vertrag nicht abgeschlossen hätte
Erkläre das Willensprinzip
nur mit dem tatsächlichen, gemeinsamen Willen kommt ein Vertrag zu Stande (oder durch konkludentes Verhalten)
Erkläre das Vertrauensprinzip
Das Gesetz schützt die gutgläubige Partei, wenn die Willensäusserungen im guten Glauben verstanden werden dürfen, werden sie so ausgelegt und ein Vertrag kann zu Stande kommen (durch Aussagen, anstelle effektiver Wille)