ZGB Ehe- und Erbrecht Flashcards

(131 cards)

1
Q

Welche Themen beinhaltet das Eherecht? (4) + Gesetzesartikel

A
  1. Eheschliessung
  2. Ehescheidung
  3. Wirkungen der Ehe
  4. Güterrecht der Ehegatten

ZGB 90-251

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2
Q

Nenne die Ehevoraussetzungen (2)

A
  1. Ehefähigkeit (Urteilsfähigkeit + Volljährigkeit)
  2. keine Ehehindernisse (bestehende Ehe, nahe Verwandtschaft)
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3
Q

Wie läuft die Eheschliessung ab? (3)

A
  1. Ehegesuch stellen beim Zivilstandesamt
  2. Ehevorbereitungsverfahren
  3. öffentliche Trauung mit zwei volljähigen, urteilsfähigen Zeugen
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4
Q

Nenne die Wirkungen der Ehe (7) + Gesetzesartikel

A

Art 159-179

  1. Eheliche Gemeinschaft
  2. Name
  3. Unterhalt der Familie
  4. Vertretung der ehelichen Gemeinschaft
  5. Eheliche Wohnung
  6. Auskunfspflicht
  7. Eheschutzmassnahmen
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5
Q

Was sind die Rechte und Pflichten der Ehegatten (3) + Gesetzesartikel

A

Art 159
1. Gleichberechtigung der Partner
2. umfassende Lebens- und Erziehungsgemeinschaft
3. Treu- & Beistandspflicht (moralisch, materiell)

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6
Q

Welche Punkte beinhaltet der “Unterhalt der Familie” + Gesetzesartikel (4)

A

Art 163-165

  1. gemeinsam für gebührenden Unterhalt sorgen
  2. Verständnis über die Beträge, die jeder nach seinen Möglichkeiten beitragen kann
  3. Betrag zur freien Verfügung (bei Kinderbetreuung)
  4. angemessene Entschädigung (bei ausserordentlichen Beiträgen)
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7
Q

Wie ist die Vertretung der ehelichen Gemeinschaft zu verstehen? (3)

A

jeder Ehegatte vertritt die Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse (lebensnotwendige Ausgaben)

in Notfällen auch über das Alltägliche hinaus

Mithaftung des anderen Partners

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8
Q

Welche Auskunftspflicht besteht in eine Ehe?

A

über Vermögen, Schulden und Einkommen

weiteres kann richterlich angeordnet werden

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9
Q

Welche Eheschutzmassnahmen sieht das Gesetz vor? + Gesetzesartikel

A
  1. Vermittelnder Schutz durch Beratungsstellen (Freiwillig)
  2. Autoritative, richterliche Massnahmen
    - Geldleistungen
    - Beschränkung Verfügungsbefugnisse
    - Aufhebung gemeinsamer Haushalt

ZGB 171-179

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10
Q

Wovon ist eine Scheidung abhängig und in welchen Artikeln wird diese geregelt?

A

ZGB Art 111-134

abhängig vom Willen der Eheleute (Verschuldensfrage nicht mehr relevant)

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11
Q

Welche Punkte sind im Scheidungsverfahren zu regeln? (7)

A
  1. Scheidung an sich
  2. Kinderzuteilung, Unterhalt, Besuchsrecht
  3. Unterhaltsbeiträge für den Gatten
  4. Wohnung der Familie
  5. Güterrechtliche Auseinandersetzung
  6. Verteilung PK-Ansprüche (während der Ehe erworben)
  7. Kosten des Verfahrens
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12
Q

Wie wird bei einer Scheidung normalerweise die Sorge der Kinder geregelt?

A

im Grundsatz gemeinsame Sorge, wenn uneinig = vom Gericht zu entscheiden

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13
Q

Nenne die 3 Arten der Scheidung

A
  1. gemeinsames Begehren
  2. auf Klage
  3. auf Klage wegen Unzumutbarkeit
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14
Q

Wie läuft eine Scheidung auf gemeinsames Begehren ab? (2)

A
  1. vollständige Einigung und Scheidungsnebenfolgen werden in einer Konvention (Vereinbarung) geregelt
  2. Vorlegung der Konvention am Gericht zur Genehmigung
    -> Teileinigung = strittige Punkte werden gerichtlich entschieden
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15
Q

Was ist die Voraussetzung zur Scheidung auf Klage?

A

min. zwei Jahre getrennt leben und während dieser 2 Jahre Eheschutzmassnahmen ohne Erfolg “durchführen”

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16
Q

Wo ist die Scheidung auf Klage einzureichen + Gesetzesartikel

A

ZPO 271-294

am Wohnort des Ehegattens und direkt am Gericht (keine Schlichtungsverhandlung)

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17
Q

Was bedeutet Scheidung auf Klage wegen Unzumutbarkeit

A

wenn die 2 Wartejahre nicht zumutbar sind aus schwerwiegenden Gründen (Gewalttätigkeit, Verbrechen, schwerwiegende Kränkung)

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18
Q

Was ist die Ehetrennung, was sind ihre Folgen + Gesetzesartikel

A

ZGB 117 + 118

wenn Scheidung aus religiösen Überzeugungen nicht möglich
Folgen:
führt zur Gütertrennung
ABER: Erhalt von Erbschaftsansprüchen und Unterstützungspflichten

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19
Q

Wann kommt es zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung? (3)

A
  1. Scheidung
  2. Tod
  3. Wechsel Güterstand
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20
Q

Welche Güterstände sind vom Gesetz vorgesehen?

A
  1. Errungenschaftsbeteiligung (= ordentlich)
  2. Gütergemeinschaft (=vertraglich)
  3. Gütertrennung (=vertraglich)
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21
Q

Kann die Gütertrennung nur durch einen Ehevertrag begründet werden?

A

Nein kann auf Antrag unter besonderen Umständen eintreten (Konkurs, Verpfändung, Auskunftsverweigerung) oder vom Gericht angeordnet werden

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22
Q

Welche Vermögensmassen existieren bei der Errungenschaftsbeteiligung? Wie sieht die Verwaltung / Haftung aus?

A

je Partner zwei Massen:
Eigengut und Errungenschaft

jeder waltet und haftet mit seinem Vermögen

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23
Q

Nenne alle Gegenstände des Eigengutes + Gesetzesartikel (6)

A

ZGB Art 198

  1. Gegenstände persönlicher Gebrauch
  2. Vermögenswerte (vor der Ehe erworben, während Ehe unentgeltlich)
  3. Genugtuungansprüche
  4. Ersatzanschaffungen für Eigengut
  5. Gegenstände, die durch Ehevertrag zu Eigengut erklärt werden
  6. Kapitalleistungen einer Vorsorgeeinrichtung
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24
Q

Erkläre das Surrogationsprinzip

A

Besagt, dass Vermögenswerte derjenigen Vermögensmasse zugeordnet werden aus welcher das Geld für die Anschaffung kommt/kam

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25
Was gehört zur Errungenschaft?+ Gesetzesartikel (5)
ZGB 197 1. Arbeitserwerb (oder Ersatzeinkommen) 2. Ertäge aus Eigengut 3. Leistungen aus Vorsorge (Rente) 4. Ersatzanschaffungen aus Errungenschaften 5. alles was nicht Eigengut ist
26
Nenne Beispiele (3) wo das Surrogationsprinzip angewendet werden kann
1. Ersatzanschaffungen aus Eigengut oder Errungenschaften 2. Guthaben 3A 3. Lebensversicherungen mit Rückkaufwert
27
Zu welcher Vermögensmasse gehören Anwartschaften?
güterrechtlich gesehen zu keiner - werden separat behandelt (zB AHV, BVG, Risikoversicherungen)
28
Was bedeutet "Miteigentum" wird vermutet? (ordentlicher Güterstand)
Wenn man nicht mehr feststellen kann zu welcher Vermögensmasse ein Gegenstand gehört, wird er automatisch zu Errungenschaft
29
Was ist eine "untrennbare Mischung"? (ordentlicher Güterstand)
Vermögenswerte (v.a. Konten) vermischen sich und es kann nicht mehr festgestellt werden zu welcher Vermögensmasse es gehört = Errungenschaft
30
Definiere Vorschlag und Rückschlag
Bei der Auflösung eines Güterstandes werden die Errungenschaften hälftig geteilt und dem anderen zugewiesen = Vorschlag ist die Summe negativ = Rückschlag (wird nicht berücksichtigt bei der Auseinandersetzung)
31
Wie berechnet sich der Vorschlag?
Saldo Errungenschaften + Hinzurechnungstatbestände nach Art 208 + Ersatzforderungen nach Art 206 + 209 ./. Schulden der Errungenschaften = Vorschlag
32
Welcher Zeitpunkt ist ausschlaggebend für Umfang und Wert der Errungenschaft?
Umfang = Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Tod, Einreichung Scheidung) Wert = Zeitpunkt Scheidungsurteil
33
Definiere wann der Fall einer Ersatzforderung bzw. Mehrwertanteil entstehen könnte
Wenn während der Ehe ein Vermögenswert die Vermögensmasse wechselt
34
Unterscheide Ersatzforderung und Mehrwertanteil
Mehrwertanteil: Vermögensmasse geht von Partner A zu Partner B Ersatzforderung: Vermögensmasse (Eigengut) wird zu Errungenschaft oder umgekehrt bei Partner A
35
Was sind die Voraussetzungen um einen Mehrwertanteil geltend zu machen, die Folgen + Gesetzesartikel
ZGB Art 206 1. Leistung zur Verbesserung, Erwerb, Erhalt von Vermögensgegenständen von Partner A zu Partner B 2. ohne Schenkungsabsicht oder Gegenleistung 3. ein Mehrwert entsteht Minderwert wird nicht berücksichtigt im Gegensatz zu Art 209 (Ersatzforderung) Folgen: volle Rückerstattung der Leistungen kann schriftlich wegbedungen werden (Ehevertrag)
36
Was sind die Voraussetzungen für eine Ersatzforderung, die Folgen + Gesetzesartikel
ZGB Art 209 1. Leistung zur Verbesserung, Erwerb oder Erhalt von Vermögensgegenständen von Vermögensmasse 1 Partner A zu Vermögensmasse 2 Partner A 2. konjunktureller Mehrwert entsteht Minderwert wird ebenfalls berücksichtigt
37
Unterscheide konjunktureller und industrieller Mehrwert
konjunkturell: - durch Marktlage, ohne wertschöpferische Tätigkeit Gatte/ Dritter industriell: entsteht durch intensive Bewirtschaftung des Vermögens = Einkommen = Errungenschaft
38
Wie wird ein konjunktureller Mehrwert aufgeteilt?
Nach Anteil der verwendeten Vermögensmasse
39
Was ist eine Hinzurechnung (2)+ Gesetzesartikel
ZGB Art 208 1. unentgeltliche Zuwendung der letzten 5 Jahre vor der güterrechtlichen Auseinandersetzung, wenn ohne Zustimmung Partner 2. Vermögensentäusserung, die vorgenommen wurden um den Anteil des anderen absichtlich zu schmälern
40
Beschreibe den Ablauf einer güterrechtlichen Auseinandersetzung (2.10)
1. Trennung Frauen- und Mannengut 1.1 Rücknahme Eigengut 1.2 Teilung von Miteigentum 1.3 Begleichung gegenseitiger Schulden 1.4 Zuordnung von Schulden ggü. Dritten 2. Berechnung Vorschlag / Rückschlag 2.1 Summe Errungenschaften beider 2.2 Korrektur zugunsten des Miteigentums 207 2.3 Hinzurechnungen 208 2.4 Mehrwertanteile 206 2.5 Ersatzforderungen 209 (Mehr- und Minderwert 2.6 abzüglich Schulden
41
Wie viel erhält jeder Ehegatte vom Vorschlag, wie viel vom Rückschlag im Normalfall? Sind andere Regelungen denkbar? + Gesetzesartikel
ZGB Art 216 Normalfall: je 50/50 der Errungenschaften Anteile oder gar Meistbegünstigung durch Ehevertrag möglich Wichtig: Pflichtteile nicht gemeinsamer Kinder dürfen nicht verletzt werden
42
Definiere Gütergemeinschaft + Gesetzesartikel
ZGB Art 221-246 ist ein vertraglicher Güterstand, wo 3 Gütermassen existieren: 1. Eigengut A 2. Eigengut B 3. Gesamtgut
43
Welche Arten der Gütergemeinschaft existieren? + Gesetzesartikel
1. Allgemeine Gütergemeinschaft Art 222 2. Beschränkte Gütergemeinschaft Art 223 = Errungenschaftsgemeinschaft 3. andere Gütergemeinschaft Art 224
44
Wie gestaltet sich die Allgemeine Gütergemeinschaft?
Vermögen und Einkünfte werden dem Gesamtgut zugeordnet Mindestumfang Eigengut: - Gegenstände persönlicher Gebrauch - Genugtuungsansprüche - Ersatzanschaffungen für das Eigengut
45
Worin unterscheiden sich die Errungenschaftsgemeinschaft und die andere Gütergemeinschaft?
wo die Erträge aus Eigengut hinfallen Errungenschaftsgemeinschaft = ins Gesamtgut andere Gemeinschaft = ins Eigengut (hierbei ist eine genaue Definition des Eigen- und Gesamtguts vorzunehmen)
46
Wie gestaltet sich die Verfügungsgewalt und Schuldenhaftung bei der Gütergemeinschaft? + Gesetzesartikel
ZGB Art 227-235 - jeder verwaltet sein Eigengut und über das Gesamtgut im ordentlichen Rahmen - gemeinsame Verfügung über Gesamtgut bei ausserordentlichen Anschaffungen Haftung: Vollschulden (Schulden der Gemeinschaft für ordentliche Geschäfte): mit Eigengut + Gesamtgut Eigenschulden: mit Eigengut + 50% Gesamtgut
47
Was ist der Vorteil einer Gütergemeinschaft?
es kann vertraglich festgelegt werden, was Gesamtgut ist. Dies gibt mehr Spielraum und Erbansprüche gemeinsamer Nachkommen können umgangen werden
48
Wie kann die Gütergemeinschaft aufgelöst werden? (3)
1. Tod 2. Vereinbarung anderer Güterstand 3. Scheidung (hier erfolgt die Teilung wie bei der Errungenschaftsbeteiligung, jedoch ehevertragliche Abänderungen möglich)
49
Nenne die Merkpunkte zur Gütertrennung (3) + Gesetzesartikel
ZGB 185-192 / 247-251 vertraglicher oder angeordneter Güterstand 2. jeder waltet und haftet mit seinem eigenen Vermögen 3. kein Gesamtgut 4. keine Ansprüche auf allfällige Vermögensvermehrung
50
Nenne die Formvorschrift des Ehevertrags + Gesetzesartikel
ZGB 182-184 öffentliche Beurkundung kann vor oder nach der Eheschliessung geschlossen werden
51
Welche Änderungen können mittels Ehevertrag vorgenommen werden? (9)
ordentlicher Güterstand: 1. Zuweisung Vermögenswerte der Errungenschaft zu Eigengut 2. Erträge Eigengut sollen im Eigengut bleiben 3. Ausschluss, Änderung Mehrwertanteil 4. Vorschlagsbeteiligungsänderung 5. Zuteilung Wohnung / Hausrat an überlebenden Gatten Gütergemeinschaft: 6. Beschränkung auf Errungenschaft 7. Ausschluss Vermögenswerte 8. Zuweisung zum Gesamtgut 9. Bestimmungen über Teilung des Gesamtguts
52
Worum geht es im Erwachsenenschutzrecht? (4)
1. Erweiterung der Vormundschaft 2. Regelung von Situationen, wo die Person nicht mehr oder nur noch teilweise selber handeln kann 3. Rechte der Bedürftigen besser schützen 4. Grössere Flexibilität der behördlichen Massnahmen
53
Wie ist der Erwachsenenschutz organisiert? (3)+ Gesetzesartikel
ZGB 360-456 1. Eigene Vorsorge 2. Behördliche Massnahmen 3. Zuständigkeit der Fachbehörde KESB
54
Wie ist die Eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzgesetz unterteilt (2)?
1. Vorsorgeauftrag 2. Patientenverfügung
55
Nenne die Merkpunkte zum Vorsorgeauftrag (7)
1. Bestimmung entscheidungsberechtigte Person im Fall von Urteilsunfähigkeit 2. Personen - & Vermögensvorsorge 3. Form: handschriftlich oder öffentlich beurkundet 4. Zivilstandesamt führt Liste über Aufträge 5. KESB prüft Eignung der Beauftragten Person und händigt Legitimationsurkunde aus 6. Entschädigung kann vertraglich geregelt oder von der KESB bestimmt werden 7. KESB schreitet ein bei Missbrauch der Vertreterverhältnisse
56
welche gesetzlichen Massnahmen greifen wenn kein Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung vorhanden ist?
1. Vertretung durch Ehegatten 2. Vertretung bei medizinischen Massnahmen gem. Art 378 ZGB 3. schriftlicher Pflegevertrag bei Heimaufenthalten (kantonale Aufsicht)
57
Was sind die behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzgesetz?
erstrangig Betreuung durch Familie/ Nahestehende zweitrangig von der KESB angeordnete Massnahmen und Beistandsmandate
58
Nenne die verschiedenen Beistandsmandate und erkläre kurz (5)
1. Dauermandat (von KESB ernannt, so wenig wie nötig, Berichterstattung an KESB) 2. Begleitbeistand (Erledigung best. Angelegenheiten, keine eingeschränkte Handlungsfähigkeit) 3. Vertretungsbeistand (Einschränkung Handlungsfähigkeit möglich, Vermögensverwaltung) 4. Mitwirkungsbeistand (best. Handlungen nur noch mit Zustimmung Beistand, Schutz des Hilfsbedürftigen) 5. Umfassende Beistandschaft (dauerhafte UrteilsUNfähigkeit, alle Angelegenheiten: Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr)
59
wann kann die KESB eine fürsorgerische Unterbringung anordnen?
1. schwere psychische Störungen 2. geistige Behinderung 3. schwere Verwahrlosung periodische Prüfung vorgesehen
60
Welche Bereiche umfasst das Erbrecht des ZGBs + Gesetzesartikel
1. gesetzliche Erben 457-466 2. Verfügungen von Todes wegen 467-536 3. Eröffnung des Erbganges 537-550 4. Wirkung des Erbganges 551-601 5. Teilung der Erbschaft 602-640
61
Was regelt das Erbrecht? (2)
1. Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten auf die Erben 2. bestimmt wie und über wie viel vom Vermögen des Erblassers verfügt werden kann
62
Wer ist per Gesetz ein Erbe?
1. überlebender Ehegatte 2. Nachkommen 3. Eltern, Geschwister und deren Nachkommen 4. Grosseltern, Onkel/Tante und deren Nachkommen gem Parentelsystem
63
Was ist ein Parentel und welche sind im Erbrecht relevant?
Eine Verwandschaftslinie Im Erbrecht relevant: 1.-3. Parentel
64
Kann von der gesetzlichen Erbfolge abgesehen werden?
Ja, durch eingesetzte Erben und Erbverträge unter Wahrung des Pflichtteils
65
Wann greift das Parentelsystem?
wenn weder Erbvertrag, noch Testament vorhanden ist = gesetzliche Rangfolge
66
Wer erbt wenn niemand im 1.-3. Parentel vorhanden ist? + Gesetzesartikel
ZGB 466 Gemeinweisen (Kanton oder Gemeinde)
67
Sind Eltern von vorverstorbenen Ehegatten erbberechtigt?
nein
68
Wie viel erben Nachkommen? + Gesetzesartikel
a. 1/2, wenn überlebender Ehegatte vorhanden b. sonst alles ZGB 457
69
Wie viel erbt ein überlebender Ehegatte? + Gesetzesartikel
ZGB 462 a. 1/2, wenn Nachkommen vorhanden b. 3/4, wenn Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind c. sonst alles
70
Wie viel erbt das elterliche Parentel? + Gesetzesartikel
ZGB 458 a. nichts, wenn Nachkommen vorhanden sind b. 1/4, wenn überlebender Ehegatte vorhanden ist c. sonst je Elternteil 1/2
71
Wie viel erbt das grosselterliche Parentel? + Gesetzesartikel
ZGB 459 a. nichts wenn Nachkommen, Ehegatten oder Angehörige des elterlichen Parentels vorhanden sind b. sonst ganze Erbschaft (je 1/2 wenn noch am Leben)
72
Nenne die Regeln der Erbfolge (3)
1. höheres Parentel erbt nur, wenn niemand im niedrigeren vorhanden ist 2. Eintrittsprinzip (Nachkommen treten an die Erbstelle ihrer vorverstorbenen Vorfahren) 3. Zerfall der Erbschaft in zwei bei unverheirateten Personen (je hälftig an Mutter- und Vaterseite - wenn eine Seite bereits verstorben = alles an andere Seite)
73
Welche Arten von Verfügungen von Todes wegen existieren?
1. letztwillige Verfügung (Testament) 2. Erbvertrag
74
nenne die wichtigsten Merkpunkte zur Verfügung von Todes wegen (5)
1. formstreng, vertreterfeindlich, höchstpersönlich 2. Entfaltung der Wirkung nach Tod 3. nur von urteilsfähigen, mündigen Personen errichtbar 4. Verteilung der Erbschaft via Verfügung kann nicht an Dritte abgetreten werden 5. Wahlrechte einräumen ist erlaubt
75
Was ist ein Vertrag über Erbanwartschaft? (3)
1. ein Vertrag zwischen zwei Erben, wenn der Erblasser noch am Leben ist. 2. Es ist keine Verfügung von Todes wegen 3. nur mit Zustimmung Erblasser erlaubt
76
Nenne die wichtigsten Punkte zum Testament + Gesetzesartikel (4)
ZGB 498-511 1. Einseitiges Rechtsgeschäft 2. kann jederzeit abgeändert und ergänzt werden (in Errichtungsform) oder vernichtet werden 3. gesetzliche Vermutung: neu ersetzt alt 4. Aufbewahrung bei kantonaler Stelle möglich
77
Welche Arten von Testamenten gibt es?
1. eigenhändiges Testament ZGB 505 (handschriftlich + Unterschrift, mit TT/MM/JJ) 2. öffentliches Testament ZGB 499ff (Beglaubigung durch zwei Zeugen, sowie 1 Notar) 3. Mündliches Nottestament ZGB 506 (ausserordentliche Umstände, 2 Zeugen werden mit Beurkundung beauftragt)
78
Nenne die wichtigsten Punkte zum Erbvertrag (5)
1. zweiseitiges Rechtsgeschäft 2. Öffentliche Beurkundung 3. zwei Zeugen nötig 4. Abänderung nur im gegenseitigen Einverständnis möglich 5. Einschränkung: Pflichtteilsschutz
79
Was ist der Pflichtteil? + Gesetzesartikel
ZGB 471 Einschränkung der frei verfügbaren Quote des Nachlasses durch gesetzliche Erbansprüche Werden anhand des gesetzlichen Anspruches gerechnet
80
Nenne die Pflichtteile gültig bis 2022
Nachkommen = 3/4 Ehegatten = 1/2 jedes Elternteil = 1/2 jeweils des gesetzlichen Anspruches
81
Nenne die Pflichtteile ab 2023
Nachkommen und Ehegatten = 1/2 des gesetzlichen Anspruches
82
Nenne die wichtigsten Punkte zur Nutzniessung einer Erbschaft (5)
1. kann dem überlebenden Ehegatten gewährt werden 2. Voraussetzung: keine nichtgemeinsamen Nachkommen 3. entfällt bei Wiederheirat auf jene Teile der Erbschaft die pflichtteilsgeschützt gewesen wären 4. Erbschaft ist Eigentum der Kinder, wird aber vom überlebenden Gatten vollumfänglich genutzt 5. frei verfügbare Quote: 1/2
83
Nenne die wichtigsten Punkte zur Enterbung (5)
1. einseitiges Rechtsgeschäft 2. Pflichtteil kann verletzt werden 3. Gründe: a) schwere Straftat b) Familiäre Pflichten schwer verletzt c) Präventiventerbung 4. Verpflichtung zur Enterbung Dritte kann nicht festgehalten werden 5. Möglichkeit zur Widerrufung und Vergebung muss gegeben sein
84
Was ist eine Präventiventerbung? + Gesetzesartikel
1/2 des Pflichtteils kann präventiv entzogen werden, wenn ein Erbe Verlustscheine hat und diesen Erbteil seinen Nachkommen zukommen lassen möchte Voraussetzung: Verlustschein bei Eröffnung Erbgang noch vorhanden ZGB 480
85
Was ist ein Erbverzicht?
Eine Enterbung durch Einwilligung mittels Erbvertrag
86
Welche Verfügungsgeschäfte sind im Erbrecht vorgesehen? (8)
1. Erben einsetzen 2. Vor- und Nacherben einsetzen 488 3. Vermächtnisse/Legate ausrichten 484 4. Erbe an Auflagen und Bedingungen knüpfen 482 5. Nutzniessung Ehegatte 6. Stiftung auf Todesfall errichten 493 7. Einsetzung Willensvollstrecker 517 8. Teilungsvorschriften 608
87
Nenne die wichtigsten Punkte zu Vermächtnissen (4)
1. stehen Vermächtnisnehmer zu 2. obligatorischer Anspruch ggü. Erben 3. Ersatzvermächtnis möglich, wenn Bedachter bereits verstorben 4. Verschaffungsvermächtnis, wenn Gegenstand nicht in Erbmasse (Erben müssen beschaffen, wenn im Testament erwähnt)
88
Was ist ein Willensvollstrecker?
Person (jur. / nat. / Erbe), die bestimmt wird um den Nachlass zu verteilen gem. den Richtlinien der Verfügung. Bis zur Teilung kann er alleine über die Erbschaft verfügen.
89
Was ist das Willensvollstreckerzeugnis?
Wird zum Zwecke der Ausweisung gegenüber Dritten von der Testamenteröffnungsbehörde ausgestellt und überreicht. muss innert 14 Tagen abgelehnt werden, sonst gültig
90
Was sind die Aufgaben des Willensvollstreckers? (6) + Gesetzesartikel
ZGB 518 (nicht abschliessend) 1. Überblick über Vermögen, Schuld, Pflichtteile, etc. verschaffen 2. Kosten Todesfall + Steuern begleichen 3. Vermächtnisse ausrichten 4. Info an Erben (Erben haben Auskunftsrecht) 5. Teilungsvorschlag, Rechenschaftsbericht und Schlussrechnung abgeben (min. jährlich) 6. Teilung in Absprache mit Erben vornehmen
91
Was ist der Sinn eines Willensvollstreckers?
Erbgemeinschaften sind nur einstimmig handlungsfähig, der Willensvollstrecker bis zur Teilung alleine = gut bei zerstrittenen Erbgemeinschaften
92
Nenne die wichtigsten Punkte zur Ungültigkeitsklage (3) + Gesetzesartikel
1. Erbe oder Bedachter kann klagen 2. Anfechtung mangelhaftes Testament 3. Frist: 1 Jahr relativ, 10- 30 Jahre absolut ab Kenntnis der Verfügung und des Ungültigkeitsgrundes ZGB 519
93
Welche Mängel können bei der Ungültigkeitsklage geltend gemacht werden (4)
1. Erblasser war nicht verfügungsfähig 2. Mangelhafter Wille (Bedrohung, Zwang, Irrtum) 3. Rechtswidriger, unsittlicher Inhalt 4. Formmangel
94
Wann gilt die 30-jährige Frist bei der Ungültigkeitsklage?
bei bösgläubigen Bedachten im Falle von Verfügungsunfähigkeit oder Rechtswidrigkeit = war schon bei der Errichtung der Verfügung bösgläubig, wusste über die Ungültigkeit Bescheid und beansprucht die erbrechtlichen Vorteile
95
Nenne die wichtigsten Punkte zur Herabsetzungsklage (6)+ Gesetzesartikel
ZGB 522ff 1. wenn Pflichtteil gemindert oder belastet wird 2. First: 1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung 3. Klage richtet sich gegen den Begünstigten 4. auch für Verfügung unter Lebenden möglich 5. spätere Verfügungen gehen früheren vor 6. Gläubiger der benachteiligten Erben ebenfalls berechtigt, wenn Verlustscheine vorhanden sind
96
Nenne Beispiele für Verfügungen unter Lebenden (5)
1. Schenkung 2. Erbabfindung 3. Auskaufsbeträge 4. Entäusserung mit Umgehungsabsicht (Herabsetzungsklage => wenn Begünstigter gutgläubig nicht mehr bereichert = kein Rückerstattungszwang) 5. Zuwendungen auf Anrechnung an Erbteil (mit oder ohne Ausgleich)
97
Wo wird der Erbgang eröffnet? innert welcher Frist?
am letzen Wohnort des Erblassers innerhalb von 1 Monat nach Ableben
98
Nenne die (4) Voraussetzungen eines Erben
1. lebend (ZGB 542) 2. erbfähig = rechtsfähig, ZGB 539 3. erbwürdig (ZGB 540) 4. keine Ausschlagung
99
Unter welchen Umständen kann der Erbgang eröffnet werden ohne das jemand gestorben ist? Was muss im Speziellen beachtet werden?
bei einer Verschollenerklärung jedoch muss für eine bestimmte Zeit Sicherheiten für Rückgabe an Besserberechtigte oder den Verschollenen gewährleistet werden
100
Nenne die Wirkung des Erbganges
Universalsuzkession in die Rechte und Pflichten des Erblassers
101
Kann man unwissend Erbe werden?
Ja, man wird auch Erbe wenn man keine Kenntniss vom Tod des Erblassers hat
102
Nenne die wichtigsten Punkte zu den Sicherungsmassregeln (3) + Gesetzesartikel
1. verhindert das Verschwinden / Verheimlichen von Vermögenswerte aus der Erbschaft 2. werden angeordnet (Erben, Gläubiger, Vermächtnisnehmer oder Behörde) 3. Zuständigkeit am letzten Wohnsitz des Erblassers ZGB 551-559
103
Nenne die wichtigsten Punkte zur Siegelung (4) + Gesetzesartikel
1. nach kantonalem Recht 2. dient der Sicherung des Nachlasses (prov. Aufnahme der Vermögenssituation) 3. meist in Kombination mit Sicherungsinventar 4. Anwendung bei Gefährdungstatbeständen oder unbekannte / im Ausland lebende Erben ZGB 552
104
Nenne die wichtigsten Punkte zur Inventaraufnahme (5) + Gesetzesartikel
1. Sicherung der Vermögenswerte 2. Meist in Kombination mit Siegelung 3. v.a bei Erben unter Vormundschaft oder auf Verlangen 4. Frist zur Ausschlagung (3 Monate) beginnt mit Bekanntgabe des Inventars 5. Auskunftpflicht ggü. Erben ZGB 553
105
Wann kommt eine Erbschaftsverwaltung zum Zuge? + Gesetzesartikel
ZGB 554-556 bei Ungewissheit, wer das Erbe antritt oder zum Schutz der Miterben
106
Wer kann Erbschaftsverwalter sein?
jede fähige, integre Person
107
Wo sind Testamente einzuliefern? Besteht eine gesetzliche Pflicht?
an der Nachlassbehörde es besteht eine gesetzliche Pflicht (bei Verletzung = erbunwürdig + Straftat der Urkundenunterdrückung)
108
Müssen formungültige Testamente ebenfalls eingereicht werden? sind sie gültig?
müssen eingereicht werden und wenn rechtskräftig dann sind sie ebenfalls gültig
109
innert welcher Frist wird ein Testament eröffnet? in welcher Form?
1 Monat, schriftlich oder mündlich
110
Was ist ein Erbschein? wann wird er ausgestellt?
Bescheinigt die Erbenstellung, innert 1 Monat nach Testamentseröffnung bzw. Tod
111
Kann ein Erbschein angefochten werden? Wenn ja, wie?
ja mittels einer Ungültigkeitsklage
112
Wie kann man eine Erbschaft annehmen? (3) + Gesetzesartikel
ZGB 560 1. Universalsuzkession 2. Eintritt in Verträge (Erbvertrag) 3. Verfügungshandlungen über die Erbschaft
113
Nenne die wichtigsten Punkte zu den Annahmearten im Zusammenhang mit einem öffentlichem Inventar (3 + 4 Unterpunkte)
1. kann innert 1 Monat verlangt werden 2. Inventarsbehörde erlässt Rechnungsfrist (Schulden und Forderungen) 3. Erbe hat nach Erstellung 1 Monat Zeit um: - Ausschlagung - Amtliche Liquidation verlangen - unter öffentlichem Inventar annehmen = keine Haftung für nicht inventarisierte Schulden - vorbehaltslos annehmen
114
Nenne die wichtigsten Punkte zur amtlichen Liquidation (4) + Gesetzesartikel
ZGB 593-597 1. kann von jedem Erben verlangt werden, wenn noch keine die Erbschaft angenommen hat 2. keine Haftung für Schulden der Erbschaft 3. Versilberung Vermögen 4. Überschuss steht Erben zu
115
Nenne die wichtigsten Punkte zur Ausschlagung (6) + Gesetzesartikel
ZGB 566-579 1. innert 3 Monaten vom Tod/Verfügung 2. Erbenstellung entfällt (wie vorverstorben) = Nachrückung der Erben oder konkursamtliche Liquidation 3. bei Zahlungsunfähigkeit des Erblassers wird sie gesetzlich vermutet 4. Recht verwirkt, wenn über Erbschaft verfügt wurde 5. Kann bei überschuldetem Erbe von Gläubiger angefochten werden 6. Haftung ggü. Gläubiger des Erblassers, wenn in den letzten 5 Jahren Vermögenswerte empfangen wurde
116
Nenne die Charakteristika einer Erbengemeinschaft vor Teilung (3) + Gesetzesartikel
ZGB 602-606 1. Gesamteigentum 2. Auskunftsrecht und -pflicht 3. Solidarische Haftung
117
Was passiert mit Vollmachten beim Ableben?
erlöschen, sobald Tod bekannt ist, ausser es ist anders vereinbart
118
Wie erfolgt die Teilung einer Erbschaft? (3)
1. Realteilung 2. Teilungsvertrag 3. Bildung von Losen durch Gericht (Teilungsklage)
119
Was ist eine Ausgleichung? + Gesetzesartikel
ZGB 626-632 Ausgleichung von unentgeltlichen Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten an einen gesetzlichen Erben "auf Anrechnung an den Erbteil" oder "Zuwendung mit Ausstattungscharakter" an Nachkommen
120
Wer ist ausgleichungspflichtig?
nur gesetzliche Erben
121
Was ist der Zweck des Ausgleichungsklausel?
gesetzliche Vermutung, dass alle Erben gleichbehandelt werden sollen
122
Was sind Gegenstände mit Ausstattungscharakter? (4)
1. Heiratsgut 2. Vermögensabtretung 3. Schuldenerlass 4. alles was zur Existenzbegründung,-sicherung,-verbesserung verwendet werden kann
123
Was sind keine Gegenstände mit Ausstattungscharakter? (2)
1. übliche Gelegenheitsgeschenke 2. Erziehungs- und Ausbildungskosten im üblichen Rahmen
124
Welcher Zeitpunkt ist massgebend für den Wert einer Ausgleichung?
Zeitpunkt des Erbgangs
125
Was sind Erbgangsschulden?
Schulden, die durch den Tod entstanden sind (Bestattung, etc.)
126
Was sind Erbschaftsschulden?
Schulden, die in der Erbschaft enthalten sind (vom Erblasser)
127
Wann verjähren Erbschaftsschulden? Wie sieht die Haftungssituation aus?
innert 5 Jahren nach Teilung = solidarische Haftung innert 5 Jahen nach Fälligkeit (nach Teilung) = Haftung mit Höhe Erbteil
128
Nenne die wichtigsten Punkte zur Erbschaftsklage (3) + Gesetzesartikel
ZGB 598-601 1. Klage von nichtbesitzenden Erbe an besitzenden Nichterben 2. auf Herausgabe der Erbschaft 3. Frist 1 Jahr ab Kenntnis, 10 Jahre ab Tod /Eröffnung Testament
129
Nenne die wichtigsten Punkte zur Teilungsklage (3) + Gesetzesartikel
ZGB 604 1. nicht besitzender Erbe an besitzenden Erben 2. jederzeit verlangbar, ausser wenn ungeborenes Kind Erbe ist 3. Gericht am letzten Wohnort Erblasser zuständig
130
Nenne die wichtigsten Punkte zur Vermächtnisklage (2) + Gesetzesartikel
ZGB 562-565 1. Vermächtnisnehmer hat obligatorischen Anspruch 2. Verjährung innert 10 Jahren nach Fälligkeit oder Testamenteröffnung
131
Wie kann ehe- und erbrechtlich der Ehegatte meistbegünstigt werden? (6)
1. Güterstand modifizieren 2. 100% Vorschlag vermachen 3. Kinder auf Pflichtteil setzen 4. Nutzniessung am Nachlass einräumen 5. 1/2 Nachlass zum Eigentum vermachen 6. Zuweisung von Wohnung und Hausrat