Ref Anwaltsstation: Anwaltsklausur 2 Flashcards
(6 cards)
(Notfall-)Zweckm.k.erwägungen
Welche Punkte sind IMMER kurz anzuführen u nicht nur wenn problematisch?
- welcher Antrag ist zu stellen/ ob der Klage/ Rat an M
- Kostenfalle §93
- wen sollte man verklagen
- wo sollte man klagen
- bei schriftl Vorverfahren immer VU-Antrag §331 III
- Klagenhäufung §260
= wenn mehrere Anträge, ob kumulative od alternative Häufung - Hinweis auf Anwaltszwang wenn §78 greift
- Hinweis auf §130d dass Klageeinreichung über beA erfolgt
- Anträge sollen bestimmt gestellt werden §253 II Nr.2
Zweckm.k.erwägungen
Wann ist die Erhebung einer Teilklage zweckmäßig?
= wenn hohes Prozessrisiko besteht u deshalb aus Kostenersparnisgründen nur ein Teil des Anspr eingeklagt werden soll
(-) keine Rechtskraft u Verjähr.hemmung für nicht eingeklagten Teil im Folgeprozess
(-) Gegner könnte neg Festst.widerklage erheben, wodurch Rechtskraft zuungunsten des M erzeugt würde
-> grds wegen überwiegender Nachteile nicht ratsam
Zweckm.k.erwägungen
Wann ist ein eigenes Mitverschulden abzuziehen?
= ggf ist bei SE-Anspr nur Quote einzuklagen, da sonst bei Teilabweisung eine Kostentragungspflicht droht
= NICHT bei Schmerzensgeld, da Mitverschulden bereits in Bemessung des angem Schmerzensgelds einfließt
Zweckm.k.erwägungen
Wann ist M zu einer (zusätzl) Festst.klage zu raten?
= zb wenn Höhe des zukünftig entstehenden Schadens noch nicht genau feststeht um Verjähr.hemmung für Gesamtanspr herbeizuführen
= Leistungsantrag auf Zahlung ist mit einem Festst.antrag über Verpflichtung des Schädigers zu verbinden, die zukünftigen Schäden zu ersetzen
= Festst.interesse besteht, wenn Schadenseintritt in Zukunft mögl ist weil Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen
Zweckm.k.erwägungen
Wann ist M zu einer negativen Festst.klage zu raten?
= zB wenn sich Gegner eigener Anspr od Gestaltungsrechte berühmt, die ihm in Wirklichkeit nicht zustehen
= Beweislast für Bestehen trägt dann Gegner auch wenn er eig Beklagter ist
= erhebt Gegner positive Festst.-/ Leist.klage entfällt Festst.interesse nachträgl u diesbezügl ist für erledigt zu erklären, da eigene Festst.klage nach RH unzul wurde
Zweckmk.erwägungen
Ist ein Mandantenschreiben erforderl u wenn ja, mit welchem Inhalt?
I. darlegen, ob ein Mand.schreiben angebracht sein kann, mit…
1. Antwort auf Fragen
2. Aufklärung über Proz.risiko
3. Hinweis falls es eine jur bessere Vorgehensweise als die von M gibt
4. Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten
5. Erfragen der vollst Zeugenanschrift
II. ggf Schreiben an Rechtsschutzversicherung des M, wenn rechtsschutzversichert
-> Schreiben im praktischen Teil ausformulieren (Bearbeitervermerk) nach Entwurf der Klageschrift