Ref Anwaltsstation: Berufungsklausur Flashcards
(11 cards)
Aufbau Berufung aus Anwaltssicht
A. Mandantenbegehren
B. Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung
I. Rechtsbehelfsprüfung
II. Zulässigkeit der Klage
III. Materiell-rechtliche Erfolgsaussichten
C. Zweckmäßigkeitserwägungen
OS Rechtsbehelfsprüfung
„Zu prüfen ist, welcher RB zugunsten des M vorliegend in Betracht kommen könnte. Da es dem M um ein Vorgehen gegen das Urteil vom… ankommt, ist an eine Berufung nach §§ 511ff. ZPO zu denken.“
Statth.keit der Berufung
a. § 511 I ZPO: gg erstinstanzliche Urteile
b. § 514 II ZPO: gg ein VU, wenn der Einspruch nicht statthaft ist
Wann ist K/B beschwert?
a. K ist beschwert, wenn das Urteil nachteilig von seinen gestellten Anträgen abweicht
b. B ist beschwert, wenn ihn das erstinstanzliche Urteil rechtlich belastet
OS: Begr.heit der Berufung
…wenn die erstinstanzl Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht § 546 od das Gericht von iSv § 529 falschen od unrichtigen Tatsachen ausgegangen ist u die Entscheidung hierauf beruht, § 513
Schema: Begr.heit der Berufung
- Entscheidungserhebliche Verfahrensverstöße
- Rechtsfehler bei Zu.keit der Klage
= NICHT Unzust.keit §513 II - Rechtsfehler bei Begr.heit der Klage
Begr.heit: Mögl Verfahrensfehler
= Verstoß gg rechtliches Gehör Art. 103 I (Nichtberücksichtigung eines Vortrags…)
= gg Öffentlichk.grds §169 GVG
= gg richterl Hinweispflicht §139
= gg Anforderungen des § 313
Zweck.mk.erwägungen?
I. Rat an Mandanten, ob je nach Erfolgsaussichten Berufung (ggf tlw) eingelegt werden sollte
II. Schnelle Einreichung bei Zeitdruck mit Hinweis auf §130a
III. Welcher Antrag ist zu stellen?
IV. Antrag auf vorläufige Einstellung der ZVR §§719, 707 aus anwaltlicher Vorsicht, wenn zugleich Berufung mit eingelegt u begründet wird
V. PKH-Antrag §§114ff
VI. Anwaltswechsel
VII. Antrag auf Zulassung der Revision, wenn Voraussetzungen vorliegen §543
Zweck.mk.erwägungen?
III. Welcher Antrag ist zu stellen?
- üblicherw Antrag auf Abänderung des Urteils u eigene Entscheidung des Berufungsgerichts
- im Falle von §538 II ist nur Antrag auf Aufhebung u Zurückverweisung mögl
- ggf Änderung der Anträge aus 1.Instanz §533
Zweck.mk.erwägungen?
PKH-Antrag §§114ff
a. verbunden mit (unbedingter) Berufungseinlegung
(-) Kostenrisiko, wenn PKH nicht bewilligt wird, weil Beruf.einlegung nicht unter Bedingung gestellt werden kann
b. zweckmäßig isoliert PKH zu beantragen u bei nicht rechtzeitiger Entscheidung WE in vorigen Stand §233 wegen unverschuldeter Säumnis (Mittellosigkeit)
Zweckm-k.erwägungen
Was ist bei Anwaltswechsel zu beachten?
= bei unterlassener/ fehlerhafter Berufungseinlegung wegen Fristversäumnis Streitverkündung ggü Anwalt mit Voraussetzungen u Wirkung der Streitverkündung
= Wechsel ist anzuzeigen wegen §§172, 87