Verkehrsunfallaufnahme Flashcards
(8 cards)
Unterschied 34 StVO u. 142 StGB
+ Verkehrsunfall DEFI
34 StVO (Unfall):
- auch der eigene Schaden erfasst
- jeder Unfall ordnungswidrig
- greift bei jedem messbaren Schaden
- Vorsätzlich/Fahrlässig
142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort):
- fremder Schaden geschützt
- Straftat
- ab 25 Euro
- Vorsatz
(Defi Verkehrsunfall muss sitzen!)
Verkehrsunfall:
Jedes plötzliche zumindest für einen Beteiligten ungewolltes Ereignis, welches mit dem öffentlicher Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängt und bei dem fremder Personen und/oder fremder nichtbelangloser Sachschaden entstanden ist.
Unfallaufnahme
- Auftrag
- Absperren der Unfallstelle
- Ansprechen
- Spurensicherung
- Unfallmitteilung
- Unfallstelle vermessen
- Fertigung der schriftlichen Unterlagen und Skizze
- Auftrag/Anfahrt, - Auftrag/Eintreffen
Auftrag/Anfahrt:
> So viele INFOS sammeln wie möglich (EB fragen!)
- Gibt es Verletzte? Feuerwehr u. RTW vor Ort? (Falls ja, dann Berechtigung für Sonderwege etc. klären - Sonderrechte 35 StVO, Wegerecht 38 StVO)
- Was ist das für ein Ort? (Z.B. Kurvenbereich, Autobahnauffahrt etc.)
- Wie viele Fahrzeuge sind beteiligt?
- Ist Anrufer noch vor Ort?
Auftrag/Eintreffen: - Überblick verschaffen - Status 4 (am EO eingetroffen) > Lagemeldung dem EB schildern! - Erste Hilfe Leistung - Feuerwehr, RTW kontaktieren - wenn möglich = Meldung an Verkehrswarndienst
- Absperren (Eher “Absicherung”)
- größtes Sicherungsmittel = Streifenwagen!
- Aufsteckleuchte (oben auf Fustkw)
- Lübecker Hüte (Hütchen, Pilonen)
- Faltsignal
> Aufschrift “Gefahrenstelle”
> Aufschrift “Unfall” - 2 Weitwarnleuchten
- 4 Elektroblitzleuchten
- 4 Lübecker Hüte
- Verkehrswarndienst
Leitsatz: Nicht Kleckern, Klotzen!
(!) Absicherung unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Übersicht an der Unfallstelle
- Witterungsverhältnisse
- Unfallörtlichkeit (Innerhalb, außerhalb etc.)
- erlaubte Geschwindigkeit
- Schwere des Unfalls
- je ungünstiger die genannten Umstände, desto früher weitläufiger u. länger erfolgt die Absicherung/Absperrung!
- Im Einzelfall prüfen, ob Um- oder Ableiten des Verkehrs (Praxis meist Ableiten)
- Laut StVO = Pflicht der Unfallbeteiligten den Unfall abzusperren, wenn Polizei kommt dann Polizei dafür zuständig!
- bestmögliche Sicherung = schnellstmögliche Räumung der Unfallstelle
- Ansprechen
- Gibt es Verletzte? Brauchen Sie einen RTW?
(Im Unfallbericht kommt dann rein, ob RTW verlangt/benötigt wurde oder nicht) - INFORMATIVE BEFRAGUNG (ohne Wertung):
> Wer gehört zu welchem Fahrzeug?
> Wer ist Unfallbeteiligter, Geschädigter, Zeuge?
> Papiere aushändigen lassen
> erste Angaben zum Unfallhergang (auch ohne Wertung, nur um Status zu klären also wer, wie, wo, was)
> ggf. Fahndungsmaßnahmen einleiten
> > Abwägen wann noch informative Befragung u. wann schon richtige Befragung zwecks BELEHRUNG!!!
- nach Feststellung der Unfallbeteiligten = BELEHRUNG!!!
Belehrungen (gehört noch zu Ansprechen!)
Belehrung Betroffener:
- Tatvorwurf
- Status Owi-Betroffener
- Äußerungsrecht (kann/muss sich aber nicht äußern)
- Frage nach Verstanden
Gesetzlich geregelt = 55 OwiG iVm 136 StPO
Belehrung Beschuldigter:
- Tatvorwurf
- Status Beschuldigter
- Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht
- Hinweis auf Anwalt mit entsprechender Liste, Hinweis auf Beweiserhebungsanträge zu seiner Entlastung u. kann sich später schriftlich noch äußern
- Frage nach Verstanden
- Frage nach Äußerungswunsch
Gesetzlich geregelt = 136 StPO iVm 163a StPO
Belehrung Zeugen = 52, 55, 57 StPO
> Aushändigen Opferschutzblatt
- Wenn Zeuge/Geschädigter/Betroffener/Beschuldigter sich äußern möchte dann konkrete Schilderung des SV anhand der 3 Phasen:
- Pre-Crash-Phase (Situation vor Unfall)
- Crash-Phase (Kollisionsphase)
- Post Crash-Phase (Situation nach Unfall)
» ständig Notizen machen!!! (gelbes Heft) + 1 Klemmbrett besorgen zum Schreiben!
Merke: Befragung IMMER GETRENNT (beide Beamten müssen selben Wissensstand haben)
- Weitere MN in Bezug auf Alkohol/Drogen u. MN in Bezug auf die Fahrzeuge
> z.B. Fz schieben (niemals Fahrzeug fahren)
> Abschleppen (seine Kosten)
> wenn Fz fahrbereit dann möglich Freund, Familie etc. von Person anrufen, um es möglw. wegzufahren
> bei Automatik= Schlüssel geben lassen! (Mit Einstellung “P” lässt er sich nicht wegfahren!
- Spurensicherung
- Fotos!!!
> ÜBERSICHTSAUFNAHME = ganze Unfallstelle aus Fahrtrichtung der beteiligten Fahrzeuge bzw. Fahrzeugführer, also in Richtung in die sie gefahren sind fotografieren (Beobachter erkennt die Stelle)
> DETAILAUFNAHME = Beschädigung des Fz, Maßstaben anlegen - Biologische Spuren = z.B. Blut, Haare etc.
- Materielle Spuren = Lackabsplitterung, Fahrzeugteile
- Spuren auf u. neben der Fahrbahn
- Unfallstelle vermessen
- Fertigung der Unfallmitteilung
- bei Tod und KV immer Unfallmitteilung (Vorderseite an Unfallbeteiligten, Rückseite für uns Polizei)
- Unfall mit Straftat = Vorgangsnummer “Ust” + Fertigung Unfallmitteilung also das Blatt (Unfallstraftat u. KEINE Verkehrsstraftat bei Unfall bei ComVor anlegen!!!)
- Unfälle im Bußgeldbereich = VuO (hier Visitenkarte austeilen)
- Unfall vor Ort abgeschloßen = VuA (Visitenkarte austeilen)
- Alleinbeteiligung Tod o. schwere KV = Unfallmitteilung + Visitenkarte
(Unfallmitteilung immer ausfüllen, dient auch als Checkliste)
Allg. Hinweise zur Unfallmitteilung:
- Fortlaufende Lagemeldung
- Immer Verbleib der Verletzten erfragen (RTW fragen, wohin sie gebracht werden)
- Verbleib der Fahrzeuge klären (z.B. Autohaus o. Sicherstellung etc. > können an Unfallstelle nicht stehen bleiben!)
- Verstärkung anfordern (wenn Hilfe bei Absperren, Alkoholtest usw.)
> wenn keine Verstärkung kommt = ins Auto setzen u. wir neben ihm (Zeit nutzen u. Unfallmitteilung solange schreiben)
(!) 2 Kriterien für Durchfallen bei Prüfung: Wenn wir Geschädigte, Beschuldigte, Zeugen abhauen lassen!!! (Besonders wenn sie Alkohol, BTM konsumiert haben)
Möglich: Durchsuchen, Schlüssel wegnehmen, Person ins Auto reinsetzen, anschnallen, Beschlagnahme des Führerscheins u. beobachten bis geklärt wird!