VL 1Gesundheitsökonomie - Sozialstaat Deutschland Flashcards

(62 cards)

1
Q

Gesetzliche Grundlagen des Sozialstaats?

A

Artikel eins des GG: würde des Menschen ist unantastbar
& staatliche Verpflichtung
ART 2: PSK & kör. Unversehrtheit
Art 3: Gleichberechtigung, Benachteiligung

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2
Q

Sozialstaat Gleichberechtigung

A

Frauenanteil sehr gering in Führungspositionen

Ärzte je höher desto weniger Frauen

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3
Q

Gesetzliche Grundlage- Sozialstaatpostulat

A

Ar 2 G
- Deutschlands ein demotischer und sozialer Bundesstaat

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4
Q

Sozialstaat- Verfassungsgrundlage

P

A

Sozialstaatspostulat – Auftrag nach Art 20 GG
• Sozialstaatsprinzip – kein einklagbares Recht, nur ein Postulat
• Ausgestaltung des Sozialstaats durch die Politik
• Grundgesetz enthält KEINE eindeutigen sozialen Grundrechte
Bundesverfassungsgericht „akzeptiert“:
• Der Staat kann durch eine aktive Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen
• Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von
der Politik festgelegt

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5
Q

Sozialstaat - Umsetzung
Mögliche Elemente des Sozi´zialstaatsprinzips
P

A

Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums durch einklagbare Rechte auf Hilfe durch den Staat
• Ermöglichung der Mitgliedschaft in Sozialversicherungen unabhängig vom Einkommen

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6
Q

Sozialstaat steht im gesetzt aber

A

einklagbares recht, was es bedeutet steht nicht im gesetzt

Umsetzung hängt von Politik ab in Umfang und Art

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7
Q

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“
kann z.B. interpretiert werden als staatlicher Auftrag, um
P

A
  • Notfall-/Katastrophenschutz aufzubauen
  • Krankenhäuser vorzuhalten
  • Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften zu organisieren
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8
Q

Soziale Sicherung:

P

A

Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen die das Ziel haben die Bürger gegen Risiken zu schützen

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9
Q

Wodurch entstehen die Risiken

P

A
  1. vorübergehenden oder dauerhaften, durch Krankheit
    2., Unfall,
    3Alter oder
    4.Arbeitslosigkeit
    … Verlust von Arbeitseinkommen
  2. den Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern)
  3. unplanmäßige Ausgaben im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Unfall oder Tod
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10
Q

Soziale Sicherung in Deutschland - Historie

P

A
  • Industrialisierung im 19 JHD führt zu sozialer Verarmung der Arbeiter
  • Zunehmende gesellschaftliche Gegensätze boten politischen Sprengstoff
    • Es musste gezeigt werden, dass der Staat mehr zu bieten hat als politische Vertretung der Arbeiterschaft
    • politisches Ziel Reichskanzler Bismarcks:
    langfristige Sicherung der Regierungsautorität gegen das sich auflehnende Proletariat
    –> Versicherungsbaum: Invalidenv., Krankenversicherung., Unfall.
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11
Q

Sozialgesetzgebung (Bismarck

A

sehr schnell: zeigt die not der regierung
1881 Kaiserliche Botschaft
• 1883 Krankenversicherung der Arbeiter
• 1884 gesetzliche Unfallversicherung
• 1889 gesetzliche Rentenversicherung
Weiterentwicklung
• 1911 Versicherungsgesetz für Angestellte —> nicht so große not
• 1927 Arbeitslosenversicherung
• 1995 Pflegeversicherung (erst seit 25 jähren jung)

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12
Q

3 Säulen der sozialen Sicherung
wie sicher der Staat die Bürger ab
P

A
1. Fürsorge (Staat. direkt)
Anspruchsgrundlage: Bedürftigkeit
- Sozialhilfe, Krankenhilfe
2. Versorgung (dienstverhält. mit Staat)
Dienstverhältnis (Dienstleistung)
- Beamtenpension
-Beihilfe
-Kriegsopferversorgung
3. Versicherung
Versicherungsverhältnis (Beiträge)
- Gesetzliche Versicherungen (Risikobereiche)
1. Krankheit
2.Unfall
3.Rente
4. Arbeitslosigkeit
5. Pflege
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13
Q

Sozialstaat Deutschland – 5 Grundprinzipien
- demokratischer 6 sozialer Budesstaat
P

A
  1. Versicherungspflicht
  2. Bedarfsdeckungsprinzip
  3. Subsidiaritätsprinzip
  4. Selbstverwaltungsprinzip
  5. Solidaritätsprinzip
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14
Q

1.Versicherungspflicht

P

A

Grundsätzlicher Versicherungszwang

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15
Q
  1. Bedarfsdeckungsprinzip

P

A
  • Konkreter individueller Bedarf im Notfall

existenzielle Notsituation bevor Staat einspringt

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16
Q
  1. Subsidiaritätsprinzip

P

A
  • Verantwortung des Einzelnen vor Verantwortung des Staates
  • Selbsthilfe vor Gemeinschaftshilfe

Im Sozialwesen: Selbstverwaltung der nicht staatlichen Organisationen

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17
Q
  1. Selbstverwaltungsprinzip

P

A
  • Übertragung von Verwaltungsaufgaben an eigenständige Organisationen
  • Beteiligung der Bürger an staatlichen Aufgaben
  • ehrenamtliche Tätigkeit in Verwaltungsräten (Sozialwahlen)
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18
Q
  1. Solidaritätsprinzip

P

A

Risikogemeinschaft steht im Falle der Bedürftigkeit für das einzelne Mitglied ein, um

  • individuelle Risiken abzusichern
  • wirtschaftliche und soziale Schwächen auszugleichen
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19
Q

Konsequenzen der 5 Grundprinzipien des Sozialstaats Deutschland
P

A

Junge für Alte
Reiche für Arme
Gesunde für Kranke
Kinderlose für Kinderreiche

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20
Q

generstionsvertrag/ Generationswippe

P

A

immer mehr alte als junge

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21
Q

Wo ist die soziale Sicherung/ Leistungen in Deutschland niedergeschrieben

A

Sozialgesetzbücher (SGB)

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22
Q

Ausgabe für Sozialleistungen - Entwicklung

P

A

Sozialausgaben steigen seit Jahren stark an
Anteil der Sozialausgaben an
Wirtschaftsleistung (BIP) steigt an
Seit 2010 gute wirtschaftliche Entwicklung
und niedrige Arbeitslosigkeit → kein Anstieg des BIP-Anteils

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23
Q

Soziale Sicherung - Versicherungen

A
  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  2. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
  3. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
  4. Arbeitslosenversicherung (ALV)
  5. Pflegeversicherung (PflV)
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24
Q

Anteil Sozialversicherungsbeiträge am Lohn (Lohnnebenkosten)

P

A

Sozialversicherungsbeiträge (= Lohnnebenkosten) sind bis 2000 kontinuierlich gestiegen
Sozialreform 2010 („Agenda 2010“) hat Kosten und Beiträge reduziert
Seit 2010 Beitragssatzstabilität (möglich wegen der sehr guten Wirtschaftslage und geringen Arbeitslosigkeit)

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25
Sozialleistungen in Deutschland - Prognose | P
• Prognosen gehen von weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen aus, wenn die Regierung keine entlastenden Massnahmen ergreift (Generationenvertrag)
26
Differenzierte Betrachtung der Sozialversicherungsbeiträge
``` KV: 14-15% PV: 2-3% steigt stark RV: 18-19% AV: 2-3 % 2010-2021 ```
27
Wie sind die Sozialversicherungsbeiträge aufgeteilt | P
Paritätisch Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50%
28
Welche Versicherung wird nicht paritätisch behandelt?
Unfallversicherung
29
Beitragsbemessungsgrenzen | P
Abhängig vom Gehalt --> Solidaritätsprinzip max Gehalt dann steigt Versicherung nicht mehr wird jedes jähr neu berechnet
30
gesetzliche Rentenversicherung | Versicherungsträger
``` 16Landesversicherungsanstalten • Bundesversicherungsanstalt • für Angestellte (BfA) = Deutsche Rentenversicherung • Bundesknappschaft • Seekasse • Bundesbahn-Versicherungsanstalt = Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ```
31
rentenversicherung - Versicherungspflicht P
grundsätzliche Versicherungspflicht (keine Einkommenbegrenzung) Ausnahme: - berufsständige Altersversorgung durchgeführt wird (Ärzte, Anwälte
32
Ausnahme Versicherungspflicht Rentenversicherung: P
- berufsständige Altersversorgung durchgeführt wird (Ärzte, Anwälte
33
Höchstbeitrag Rentenversicherung: P
nach Beitragbemessungsgrenze
34
Aufgabe der Rentenversicherung P
1. Gewährung von Rente an Versicherte und Hinterbliebene 2. Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten 3. Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Bevölkerung (> Prävention) 4. Gewährung von Altersruhegeld und Renten wg. Erwerbsminderung
35
Leistungen Rentenversicherung P
1. Medizinische, berufsfördernde, ergänzende und sonstige Leistungen zur Rehabilitation 2. Altersruhegeld 3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten 4. Renten wg. Todes für Witwen/Witwer, Waisen und frühere Ehegatten 5. Leistungen für die Kindererziehung
36
Rentenversicherung Aufgabenentwicklung P
1. Ausgaben für Renten steigen kontinuierlich 2. Ausgaben sind schon lange nicht mehr durch RV-Beiträge finanziert 3. Bereits seit Jahren steigende Steuerzuschüsse in das RV-System (25% in 2018)
37
Altersvorsorge 3 Säulen P
1. Gesetzliche Rentenversicherung 2. Betriebliche Altersversorgung 3. Private Versorgung
38
Betriebliche Altersvorsorge P
Finanzielle Leistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Altersversorgung anbietet
39
Was ist zu unterschieden bei der betrieblichen Altersvorsorge P
1. Arbeitgeber (AG)-finanziert - Direktzusage (AG zahlt) - Unterstützungskasse (Versorgungseinrichtung, AG zahlt ein) 2. Arbeitnehmer (AN)-finanziert durch Entgeltumwandlung - Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfond - AN zahlt von seinem Bruttoeinkommen, steuerlicher Vorteil für AN, weniger Sozialversicherungsbeiträge für den AG))
40
Private Altersvorsorge P
Geldanlage, die ein Arbeitnehmer für sich selbst tätigt, um im Rentenalter mehr Geld zur Verfügung zu haben
41
Was ist zu unterschieden bei der privaten Altersvorsorge | P
1. Rein private Altersvorsorge - private Rentenversicherung - Lebensversicherung - andere Formen der Geldanlage (Immobilien, Aktien etc.) 2. Vom Staat unterstützte private Altersvorsorge - durch Vorteile bei der Steuer - z.B. Riester-Renten (für Angestellte), Rürup-Renten (für Selbstständige)
42
DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Unfallversicherungsträger P
• Gewerbliche Berufsgenossenschaften (BG, gewerblich gegliedert in 9 BG) Sonderfälle. Landwirtschaftliche BG, See-BG • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (19 Unfallkassen) Bund, Länder und Gemeinden Bundesanstalt für Arbeit Feuerwehrunfallversicherungskassen
43
Unfallversicherung Aufgaben P
1. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten 2. Heilung, Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Erleichterung der Verletzungsfolgen 3. Arbeits- und Berufsförderung für den Verletzten/ Erkrankten 4. Entschädigung der Versicherten, Angehörigen und Hinterbliebenen durch Geldleistungen
44
Unfallversicherung – was ist versichert? P
1. Arbeitsunfall (auch Arbeitsunfälle im Straßenverkehr, z. B. bei Taxifahrern) 2.Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zurück) 3. Berufskrankheit (soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt)
45
Unfallversicherung – Leistungen P
1. Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen 2. Heilbehandlung 3. Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und sonstigen Hilfsmitteln 4. Berufshilfe 5. Verletztengeld und Verletztenrente 6. Hinterbliebenenrente
46
Unfallversicherung Entwicklung
``` Arbeitsunfälle verringern sich Wegunfälle verringern sich Berufskrankheiten verringern sich Tödliche Arbeitsunfälle/Wegunfalle --> einzige Sozialversicherung mit Rückgang --> guter Arbeitsschutz ```
47
Unfallversicherung Einnahmen & Kosten P
Unfallversicherung zu 100% Arbeitgeber- finanziert • geringe Kostensteigerung • keine Beitragssteigerungen
48
Unfallversicherung – Zusammenfassung P
* Zunehmend besserer Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen und öffentlichen Institutionen * seit Jahren Reduktion von Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten * dadurch abnehmende Zahl von Rentenzahlungen * dadurch seit Jahren keine Kostensteigerungen in der DGUV * sinkende Versicherungsbeiträge seit Jahren und damit Ausnahme unter den Sozialversicherungen * Aber: psychische Erkrankungen bisher nicht anerkannt als Berufskrankheit
49
Arbeitslosenversicherung Träger P
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
50
Aufgaben Arbeitslosenversicherung P
1. Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt 2. Zügige Besetzung offener Stellen 3. Individuelle berufliche Fähigkeiten stärken und ausbauen 4. Unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken 5. Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungsstruktur
51
Arbeitslosenversicherung Leistungen An Arbeitnehmer P
1. Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld I) 2. Unterstützung der Beratung und Vermittlung 3. Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
52
Arbeitslosenversicherung Leistungen An Arbeitgeber: P
1. Zuschüsse bei Einstellungen 2. finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen 3. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz 4. Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Reha
53
Arbeitslosengeld 1
``` Beschäftigungsdauer (Monate) Ma Bezugsdauer (Monate) 12 - 6 18 - 8 20 - 10 24 -12 ```
54
Arbeitslosengeld 1 Ausnahmen
> 24 Monate Versicherungspflichtige Beschäftigung Alter > 50 Jahre Bezugsdauer gestaffelt bis maximal 24 Monate
55
Arbeitslosengeld I (SBG III): P
* für erwerbsfähige Arbeitslose (können > 3h/Tag arbeiten) * 60% (67% bei Kindern) des Nettolohns * Finanzierung:Arbeitslosenversicherung
56
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld („Hartz IV“, SGB II): P
* Für erwerbsfähige Arbeitslose (nach Arbeitslosengeld I) * Existenzminimum * Finanzierung:Bundeshaushalt
57
• Sozialgeld: P
für Kinder, erwerbsunfähige Minderjährige in einer Bedarfsgemeinschaft
58
• Sozialhilfe (SGB XII): P
* Existenzsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/-unfähigkeit * Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit, Grundsicherung im Alter, Eingliederungshilfe bei Behinderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten * Parallelstruktur zu Arbeitslosengeld II, gleiche Höhe * Finanzierung: Landkreise, kreisfreie Städte
59
Soziale Sicherung in Deutschland – Grundsätze - Finanzierung P
1. Kapitaldeckungsverfahren | 2. Umlageverfahren
60
Kapitaldeckungsverfahren P
− Versicherungsunternehmer spart für jeden Versicherten aus Beiträgen und Zinsen für spätere Leistungen durch Bildung von Rücklagen an − jede Generation bringt Mittel für eigene Versorgung selbst auf − Beispiel: private Altersvorsorge, Lebensversicherung
61
• Umlageverfahren P
− eingezahlte Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der Leistungen herangezogen − Rücklagen in geringem Umfang − Einzahler finanzieren andere − Aufgrund demographischer Entwicklung Schieflage: immer weniger zahlen ein, Leistungsempfänger werden mehr und bedürftiger (älter, kränker) − Beispiele: alle Sozialversicherungen
62
Soziale Sicherung in Deutschland – Sonderfall - Krankenversicherung Organisationsprinzipien in der GKV P
• Pflichtversicherung wenn Versicherter nicht für sich selbst sorgen kann (90%) • Freiwillige Versicherung von der Versicherungspflicht Befreite können freiwillig in die gesetzliche Versicherung eintreten