ZPO 03.01.20 Flashcards
Der Zivilprozess (Einführung) (35 cards)
Sind dashcams vor G. zul.?
Abwägung Prozessinteresse ./. R. am eigenen Bild (unprobl. wenn Gefilmter einwilligt)
Was ist ein Vergleich?
Ein Vertrag zwischen den Parteien gem. 779 BGB, 278 V ZPO im Rahmen der gütlichen Streitbeilegung
Wann findet kein Vergleich statt?
Beteiligung von Versicherungen (Verkehrsunfall); Arzthaftung
Wann kann von der AO des pers. Erscheinens abgesehen werden, 141 ZPO?
bspw. bei Nachbarschaftssachen kann es sinnvoll sein nur die RAe zu laden, um eine gütliche Einigung zu finden. Die Parteien dürfen aber denn erscheinen, wenn sie unbedingt wünschen
Wann sollen im Wege des Beschleunigungsgrundsatzes die Zeugen sofort geladen werden?
Wenn kein Vergleich möglich ist.
Was bedeutet “Der Rechtsstreit ist ausgeschrieben” vom Anwalt in der Klageschrift?
Es soll ein Termin für die mündliche Verhandlung anberaumt werden
Was ergeht beim Fernbleiben eines Zeugen?
Es wird ein Ordnungsgeld erlassen
Nach Anberaumung des mündlichen Termins sind noch vorbereitende Schriftsätze mgl., 129 ZPO. Werden diese auch der Gegenpartei zu gestellt?
Ja
Was wird durch das schriftliche Vorverfahren schriftlich vorbereitet?
Die mündliche Verhandlung
Aus welchen 3 Schritten besteht eine wirksame mündliche Verhandlung, 128 ZPO?
- Güteverhandlung, 278 ZPO
- Erörterung des Sach- und Streitstandes durch das G.
- Stellung der Sachanträge, 137 ZPO (unabdingbar)
Woraus ergibt sich die Erörterung des Sach- und Streitstandes durch das G. in der mündlichen Verhandlung?
Durch die Prozessleitungsverantwortung, 139 ZPO
“Soweit erf.” = muss nicht, sollte aber dennoch eine rechtl. Einordnung erfolgen
Wie erfolgt die Stellung der Sachanträge in der mündlichen Verhandlung idR?
Durch Bezugnahme auf die Schriftstücke
Wann kann das G. von 128 II ZPO Gebrauch machen und auf eine mündliche Verhandlung verzichten?
Nur wenn die Parteien aktiv zustimmen (Schweigen nicht mgl)
- wenn der SV unstr. ist und nur die rechtl. Konsequenz str. ist (VW-Abgasfälle)
- Zum Ende des Verfahrens, um keinen weiteren Termin anberaumen zu müssen, wenn vorher schon Termine stattfanden (RAe erhalten nur 1x Termingebühr; Anders im Strafprozess)
Ist ein Vergleich ohne Widerruf ein ordnungsgem. Abschluss des Verf.?
Ja
Können Tatsachen, die nicht Teil der mündl. Verhandlung waren, Gegenstand der Urteilsfindung sein?
Nein
Wann ist eine mündliche Verhandlung entbehrlich?
Beschlüsse, Anerkenntnis, VU, Bagaellverfahren 495a ZPO
Was versteht man unter “Flucht in die Säumnis”?
§§ 330 f. ZPO: Bsp:
Der RA tritt nicht auf, weigert sich zB einen Antrag zu stellen, obwohl er anwesend war und verhandelt hat. Gegen ihn ergeht ein VU gegen das er Einspruch erhebt. So verschafft er sich mehr Zeit, kann weitere Beweise prüfen und diese dann im Verfahren anbringen.
Wann wird das Urteil verkündet?
310 ZPO:
- im Termin der mündl. Verhandlung
- oder binnen 3 Wo. nach der mündl. Verhandlung
Wann und wie wird ein früher erster Termin anberaumt?
275
- Termin wird mit Zustellug der Klage anberaumt
- geeignet für Fälle, die hässlich werden können - zeitnahe Güteverhandlung
- bes. einfache Verfahren
- bes. Beschleunigungsgrund (Räumungsklagen)
Kann ein Sachverständiger gegen den Willen der Parteien vom Gericht bestellt werden?
Nein. Die Parteien müssen zustimmen. Dennch handelt es sich um einen Gehilfen des G., Parteien sagen ob Sachverständiger, was /wann /we
Kann das G. von Amts wegen Zeugen ernennen und vernehmen?
Nein. das ist eine bewusste Entscheidung der Parteien. Wenn Widerspruch zu Akte (zB nur 2 von 3 Zeugen genannt), kann das G. nachfragen, ob alles ok, 139 ZPO
Wass müssen die Parteien tun, wenn der Ri. im Verfahren eigenmächtig ermittelt und gg. den Beibringungsgrundsatz verstößt?
Befangenheitsantrag (Ablehnungsgesuch) stellen 42 ZPO
Müssen die Parteien auch eine rechtl Einschätzung beibringen?
Nein, der Beibringungsgrundsatz umfasst nur den LebensSV
Ablauf des str. Zivilprozesses?
- schriftl. Erhebung der Klage und deren Zustellung an die beklagte Partei (253)
- schriftl. Klageerwiderung (276 I 2, 277 I-III)
- idR Replik (277 IV)
- Vorbereitung des Termins zur mündl. Verhandlung (273)
- Terminbestimmung (216)
- ggf. weitere Schriftsätze der Parteien bis zum Termin (zu dessen Vorbereitung, 129)
- mündl. Verhandlung (128 I, 137, 279)
- ggfs. Beweisaufnahmen und weitere Termine (284 f)
- Urteilsverkündung (310)