3. Teil Lernen (OLAT) Flashcards

1
Q

Definieren Sie den Begriff Grundherrschaft. Welche Ordnung wurde durch die Grundherrschaft geprägt und welche drei Haupttypen kann man unterscheiden?

A

• Grundherrschaft – Herrschaft über Grund und Boden sowie die darauf siedelnden (u. U. persönlich freien) Leute – Begriff belegt seit etwa 14. Jh.

• Grundherrschaft prägt Sozial- und Wirtschaftsordnung auf dem Land bis zum 19. Jahrhundert

• Haupttypen

– Villikationsverfassung/Fronhofsystem (Hinweise im 8. Jhr.)

– Rentengrundherrschaft (seit etwa 12. Jh.)

– Gutsherrschaft (seit etwa 16. Jh.)

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2
Q

In welche zwei Arten kann das grundherrliche Land unterteilt werden? Welche Rolle spielt dabei der Haupthof des Grundherrn? Welches System entstand aus dieser Organisationsform des Landes?

A

• Zweiteilung des grundherrlichen Landes in

– Salland: Eigengut des Grundherrn

– Hufeland (mansus, huoba): Zuweisung an die Bauern

• Haupthof des Grundherrn regiert anderen Hof

– Ort des Hofgerichts

– Unterkünfte auch für Tagwerker (Gesinde)

– Verwaltung durch einen maior oder villicus

• Diesem Hof sind wiederum weitere – abhängige – Höfe zugeordnet

• Dadurch: Entstehung von Fronhofsystemen

– Hierarchisch gegliederte Hofsysteme mit Oberhof und Unterhöfen

– Häufig: Verselbständigung der maiores zu eigenständigen Grundherren

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3
Q

Worin unterschied sich die Rentengrundherrschaft von der Villikationsverfassung? Was war die Gutsherrschaft?

A

• Etwa seit dem 11. Jahrhundert Übergang zur (ansatzweise schon vorher bestehenden) Zins-/Rentengrundherrschaft

• Unterschied zur Villikationsverfassung: Geschuldet werden – schwerpunktmässig – Abgaben, keine Dienste

• Dominanz bis etwa 16. Jh.

• Seit dieser Zeit v. a. östlich der Elbe Entstehung der Gutsherrschaft

– Eigenbewirtschaftung des Gutsherrn

– Persönliche Abhängigkeit der Bauern vom Gutsherrn

– Schollenbindung

• Beachte aber:

• Kontinuitäten auch freien Bauerntums

• Nebeneinander verschiedener Grundherrschaftstypen prägend für europäische Rechtstradition

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4
Q

Lassen sich Rechtnormen über die Grundherrschaft finden?

A

• Immer wieder Aufzeichnungen von Rechten und Pflichten, insbesondere in

– Stammesrechten und Kapitularien (Capitulare de villis)

– Sog. Hofrechten

– Ländlichen Rechtsquellen, insbesondere Offnungen, Weistümer und Urbare: Aufzeichnungen von Einkünften und damit auch Verpflichtungen der Herrschaftsunterworfenen

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5
Q

Über die rechtshistorische Bewertung der Grundherrschaft wird kontrovers diskutiert. Welche Positionen lassen sich ausmachen?

A

• Dissens: Grundherrschaft rechtlich geordnete Herrschaft ?

• Teile der Lehre: König und Adel sind Grundherrn kraft besonderer sozialer Position

• H. M. in der Rechtsgeschichte: Grundherrschaft durch ein Bündel von Rechtsgewohnheiten (consuetudo) geregelt

• Rechtsgewohnheiten bilden dabei soziale Situation ab

– Konkrete Herrschaftsbeziehungen im bäuerlichen Raum

– Hofrechte, Weistümer und Offnungen als Ausdruck dieser Beziehungen

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