3.4 .2 Entgelt ohne Arbeit Flashcards

1
Q

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

A
  • sofern Dauer der AU länger als 3 Kalendertage
  • keine Mitteilung der Diagnose an AN
  • Vorlage: spätestens am 4. Kalendertag
  • aber: Vereinbarung früherer Vorlage zulässig
  • während der Krankheit:
    • verboten, was Genesung gefährdet oder verzögert
    • erlaubt, was Gesundheitszustand verbessert
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2
Q

Anfechtung der AU durch AG bei Indizien, wie

A
  • Ankündigung oder Androhung der Krankheit
  • häufiger Arztwechsel
  • auffällig häufige oder häufige kurze Krankheit
  • Beginn der Krankheit häufig am Wochenbeginn/ende
  • ausstellender Arzt stellt häufig Atteste aus
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3
Q

Was kann man dann machen?

A
  • Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse oder Betriebsarzt mit Untersuchung des AN
  • bei vorgetäuschter Krankheit (fristlose) Kündigung möglich
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4
Q

Reaktionen des AG bei Krankheit des AN

A
  • wenn AN infolge der Krankheit nicht mehr (vollständig) für bisherigen Arbeitsplatz geeigent:
    • betriebliche Wiedereingliederungsmanagement /Angebot eines leidensgerechten ABP
    • wenn dies nicht vorhanden:
  • –> TZ Angebot für vorherigen ABP
  • –> Änderungskündigung für TZ oder anderen ABP
  • -> Beendigungskündigung als letztes Mittel
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5
Q

Entgeltfortzahlung wg Risiken

A

1 Betriebsrisiko

2 Wirtschaftsrisiko

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6
Q

Betriebsrisiko

A
  • keine Arbeitsmöglichkeit aus objektiven Hintergundsgründen
  • Bsp: Unterbrechung der Stromzufuhr, Brand, Maschinenausfall, Überschwemmung
  • Risiko trägt AG: er muss daher vollen Lohn zahlen (hier aber Versicherungen möglich & AG erhält von Versicherungen Lohn zurück)
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7
Q

Wirtschaftsrisiko

A
  • Beschäftigung zwar objektiv möglich, aber wirtschaftlich sinnlos
  • Risiko trägt AG - muss Lohn daher voll zahlen
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8
Q

Arbeitskampfrisiko

A

bei legalem Streik in eigenem Betrieb:

  • -> AG muss streikendem AN kein Entgelt zaheln (Streikgeld nur für Gewerkschaftsmitglieder, ca 2/§ des Bruttogehalts)
  • bei nur mittelbarer Betroffenheit (=Fernwirkung): z.B. Streik in Zuliefererbetrieb
  • –> AG muss grds allen Entgelt weiterzahlen
  • –> Ausnahme: in beiden betrieben Gl. Gewerkschaft; dann ist AG ggüber allen AN Zahlungsplicht frei
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9
Q

Entgelttransparenzgesetz

A

Ziel -> Aufdeckung von Misständen und Durchsetzung der Entgeltgleichheit bei gleichwertiger Arbeit
mehr als 200 AN
- Auskunftsanspruch für AN
mehr als 500 AN
- Einführung von betrieblichen Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von entgeltgleichheit
mehr als 500 AN in Kapitalgesellschaften:
- Bericht zur Gleichstellung und entgeltgleichheit

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