8 Kündigungsschutz Flashcards

1
Q

Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

A

Mitarbeiter von Kleinbetrieben (i.d.R. mehr als 10 AN)

  • unterliegen auch den Vorschriften zum besonderen Kündigungsschutz
  • jedoch kein allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG > keine Überprüfung des Grundes können nur die allgemeinen Unwirksamkeitsgründe geltend machen
  • aber Beachtung ,,kleiner Sozialauswahl”
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2
Q

Reaktionen des AG bei (Wirtschafts)krise

A
  1. Abbau Überstunden/Resturlaub
  2. Kurzarbeit
    - erheblicher Ausfall aus wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen
    - Verringerung der AZ mit entsprechender Gehaltsreduzierung (sowie t.w. Ausgleich eines Entgeltverlustes durch die Agentur für Arbeit)
    - nur im Einvernehmen mit AN/Betriebsrat
  3. Betriebsbedingte Änderungskündigung (erhöhte AZ, geringerer Lohn, Versetzung)
  4. Betriebsbedingte Beendigungskündigung
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3
Q

Was sind mögliche Rechtsfolgen der Kündigung

A

Weiterbeschäftigungsanspruch

Abfindungsanspruch

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4
Q

Weiterbeschäftigungsanspruch

A
  • grd. kein Anspruch des AN auf Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist während des Prozesses
  • Ausnahmen:
  • – Betriebsrat hat Kündigung widersprochen und AN stellt Anspruch auf WB oder
  • -AN hat in erster Instanz Klage gewonnen oder
    • Kündigung ist offensichtlich unwirksam (z.B: Verstoß gegen Schriftformgebot)
    • es sei denn, überwiegendes Interesse des AG an Nichtmehrbeschäftigung des AN
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5
Q

Abfindungsanspruch

A
  • grds. kein Anspruch des AN auf Abfindung
  • Ausnahmen:
      1. §1a bei betriebsbedingter Kündigung:
  • > AN reicht keine Klage ein
  • -> entsprechender Hinweis des AG in Kündigung
  • -> Höhe: mind. 0,5 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; keine Höchstgrenzen
  • -> keine Sperre bei Bezug von AL Geld
  • -2. §9 KSchG
  • -> bei Urteil, dass Kündigung unwirksam (= Arbeitsverhältnis weiterbesteht) und
  • -> wenn Fortsetzung unzumutbar für AN oder AG
  • — Gericht löst dann Arbeitsverhältnis auf
  • — unter Zahlung einer angemessenen Abfindung nur infolge vertraglicher oder gerichtlicher Einigung
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6
Q

Arbeitsgerichtsverfahren

A

Prozessvertretung:

  • in 1. Instanz : jeder kann sich selbst vertreten
  • in 2. und 3. Instanz: Rechtsanwalt erforderlich

Kosten

  • in 1. Instanz: wer verliert > trägt Gerichts- und nur eigene Anwaltskosten
  • in 2. und 3. Instanz: wer verliert > trägt Gerichts- und Anwaltskosten des Gegners sowie eigene
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