5 Beendigung Arbeitsverhältnis Flashcards

1
Q

Beendigung des

rArbeitsverhältnisses

A

Arbeitsvertrag ist Dauerschuldverhältnis
• Pflichten erlöschen erst nach Beendigung zum Beispiel durch
— Anfechtung Paragraph 123 BGB (insbesondere wegen Einstellungsbetrugs)
—Ablauf einer Befristung (mit oder ohne Sachgrund)
—Aufhebungsvertrag (meist mit Abfindung)
—Kündigung (Einseitige Willenserklärung)

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2
Q

Wie lassen sich Kündigung aufgliedern?

A

Ordentliche Kündigung
—Personenbedingt, Betriebsbedingt, verhaltensbedingt

Außer ordentliche Kündigung

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3
Q

Was sind generelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine ordentliche Kündigung gemäß Paragraph 622 BGB

A
  1. zwingend Schriftform/Zugang
  2. Berechtigung/Vollmacht des kündigenden
  3. Anhörung des Betriebsrates (Zustimmung des Betriebsrates jedoch nicht notwendig Verkündigung)
  4. Einhaltung der Kündigungsfrist ( Zugang?)
  5. Kündigung als letztes Mittel (Ultima Ratio)
  6. Kein Verstoß gegen besonderes Kündigungsverbot bei bestimmten Mitarbeiter Gruppen
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4
Q

Anhörung des Betriebsrates

A

Bei unterlassene oder fehlerhafte Anhörung ist Kündigung unwirksam
Betriebsrat kann wieder sprechen Austin in Paragraph 102 Absatz 3BETRVG genannten Gründen
Widerspruch oder Bedenken in einer Woche mitzuteilen
Arbeitgeber aber ein Widerspruch nicht gebunden

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5
Q

Einhaltung der Kündigungsfrist (Zugang?)

A

— Maßgeblich zuerst vertragliche Fristen; längere vertragliche Fristen als die gesetzlichen grundsätzlich nur zu Gunsten des Arbeitnehmers möglich Paragraph 622 Abs. 5 BGB
—Bei Fehlen vertragliche Regelung: Fristen nach Paragraph 622 BGB: Grund Fristen je nach Vertragsdauer verlängert (allerdings nur für Arbeitgeber)

  • Kündigungsfrist Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder Ende des nächsten Monats
  • Kündigungsfrist Arbeitgeber: je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers
    Kürzere Kündigungsfristen grundsätzlich als die gesetzlichen nur zulässig für — die Probezeit – zwei Wochen
    — bei Einstellung als Aushilfe bis zu drei Monaten
    — Betriebe mit weniger als 20 Arbeitnehmern, so lange Frist von mindestens vier Wochen
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6
Q

Kündigung als letztes Mittel

A

Zunächst mildere Maßnahmen zu ergreifen sofern zumutbar für Arbeitgeber zum Beispiel
Fortbildungsoder Umschulungsmaßnahmen,
Versetzung,
Änderungskündigung vor Beendigungskündigung,
eventuelle Abmahnung erforderlich

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7
Q

Was sind Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung?

A
  1. Zwingend Schriftform Paragraph 623 BGB/Zugang (wichtig für Fristen)
  2. Berechtigung)/Vollmacht des kündigenden
  3. Anhörung des Betriebsrates (wie bei ordentlicher Kündigung Anhörung des Betriebsrates, allerdings nur drei Tage)
  4. Wichtiger Grund! Im Verhaltensbereich (mit vorheriger Abmahnung) oder im Vertrauensbereich (ohne Abmahnung)
  5. Im Verhaltensbereich grundsätzlich vorherige Abmahnung erforderlich
  6. Muss letztes Mittel sein (Änderungskündigung vor Beendigungskündigung)
  7. Nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme des wichtigen Grundes
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8
Q

Wichtiger Grund

A

Wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses und zumutbar machen (Einzelfallbetrachtung):
Im Verhaltensbereich mit vorheriger Abmahnung
— Beharrliche Arbeitsverweigerung, häufiges zu spät kommt zu früh gehen, —— eigenmächtige Urlaubsantritt
—wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten
— Körperverletzung, Beleidigung, sexuelle Belästigung gegenüber Arbeitgeber, Kunden oder Kollegen
— Untersuchungshaft längere Haftstrafe wenn Arbeitgeber nicht durch zumutbaren Maßnahmen den Ausfall überbrücken können
—übermäßige Nutzung von Internet Telefon beziehungsweise entgegen ausdrücklichen Verbot

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9
Q

Wichtiger Grund im Vertrauensbereich (ohne Abmahnung)

A
  • Grobe Verletzung der Treuepflicht (Spesen Betrug, Bestechlichkeit, Verrat von Betriebsgeheimnissen, Stechuhr Betrug),
  • Einstellungsbetrug (auf zulässige Frage gelogen)
  • vorgetäuschte/angekündigte Krankheit
  • unerlaubte Nebentätigkeit während Krankheit oder Urlaub
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbots
  • Diebstahl grundsätzlich auch Bagatellen
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10
Q

Nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme des wichtigen Grundes

A

Arbeitgeber kann auch nur ordentliche Kündigung aussprechen

Bei Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung Umdeutung in ordentliche Kündigung

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11
Q

Allgemeine Unwirksamkeitsgründe Für Kündigungen

A

— Fehlende Vollmacht des kündigen
— fehlende Anhörung des Betriebsrates
— Verstoß gegen Schriftformgebot
— Verstoß gegen besondere Kündigungsverbote
— Verstoß gegen gute Sitten (zum Beispiel aus Rachsucht oder wegen Homosexualität)
— nicht Einhaltung der zwei Wochen Frist bei Paragraph 626 BGB
— fehlende Abmahnung kann (bei Verhaltensbedingte Kündigung)

Müssen allerdings gerichtlich geltend gemacht werden gemäß Paragraph vier Kündigungsschutzgesetz , zum Beispiel durch Kündigungsschutzklage —> dies passiert nicht automatisch

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