Art. 3 GG Flashcards

1
Q

Art 3 I GG - Allg. Gleichheitssatz

A

I. Ungleichbehandlung/ Gleichbehandlung wesentlich Gleichens,
–> Bilden einer Vergleichsgruppe

II. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung

  1. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetztes
  2. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetztes

III. Folge der Verletzung des Gleichheitssatzes durch den Gesetzgeber

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2
Q

Materielle Verfassungsmäßigkeit des Ungleichbehandelnden Gesetztes

A

I. Willkürformel
Sachgerechter, vernünftiger Grund für die Ungleichbehandlung

II. Verhältnismäßigkeit von Auswirkung der Ungleichbehandlung und Rechtfertigendem Grund (sog. neue Formel)
1. Anwendbarkeit: Immer bei Ungleichbehandlung aufgrund
personenbezogener Merkmalen ähnlich Art. 3 II GG

  1. Verhältnismäßigkeitsprüfung:
    - Zweck
    - Geeignetheit
    - Erforderlichkeit
    - Angemessenheit
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3
Q

Folge der Verletzung des Gleichheitssatzes durch den Gesetzgeber

A

I. Führt das Gesetz zu Belastungen ist es nichtig

II. Führt es zu Begünstigungen von denen eine Gruppe unzulässig ausgeschlossen ist, Feststellung der Unvereinbarkeit mit Art. 3 I GG

  • Bei Nichtigkeitserklärung gäbe es gar keine Begünstigungen
  • Begünstigung der Ausgeschlossenen = Kompetenzüberschreitung
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4
Q

Art. 3 I GG und die Verwaltung

A

Verpflichtung zur Systemgerechtigkeit

I. Verwaltung handelt nach einem bestimmten System

II. Nach diesem System müsste der Kläger die Leistung erhalten/ nicht verfolgt werden

III. Rechtmäßigkeit des Systems
–> Keine Gleichheit im Unrecht!!!

IV. Sachliche Berechtigung zur Abweichung vom System

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