Individual Verfassungsbeschwerde Flashcards

1
Q

Individual VB, Art. 93 I Nr. 4a GG iVm §§ 13 Nr. 8a, 90, 92 ff BVerfGG

A
I. Beteiligtenfähigkeit, § 90 I BVerfGG
II. Prozessfähigkeit, ungeregelt
III. Tauglicher Beschwerdegegenstand, § 90 BVerfGG
IV. Beschwerdebefugnis, § 90 I BVerfGG
V. Rechtswegerschöpfung, § 90 II BVerfGG
VI. Keine Subsidiarität, ungeregelt
VI. Rechtsschutzbedürfnis
VII. Form und Frist, §§ 23 I, 92, 93 BVerfGG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Beteiligten- und Prozessfähigkeit der IndividualVB,

A

I. Beteiligtenfähigkeit§ 90 I BVerfGG
Jedermann (alles was Grundrechtsfähig ist!)

II. Prozessfähigkeit, ungeregelt

  • Minderjährige (GR-Mündigkeit)
  • juristische Personen (Vertretung!)
  • -> Nur bei Anlass prüfen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Tauglicher Beschwerdegegenstand der IndividualVB, § 90 I BVerfGG

A

Akt öffentlicher Gewalt

  • Nur Handeln deutscher Staatsgewalten
  • nach hM Exekutive, Legislative, Judikative

Handeln und Unterlassen!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Vorliegen öffentlich rechtlichen Handelns (Unterfall des Akts öffentlich rechtlicher Gewalt)

A

I. Immer wenn Handlung aufgrund öffentlich rechtlicher Norm

II. Wenn Handlung ohne berechtigende öffentlich rechtliche Norm

  1. Handelnder ist öffentlich rechtlich, und
  2. Zusatzkriterium (1 muss erfüllt sein)
    - eindeutig öffentlich rechtliche Handlungsform (zB. VA.), oder
    - 2-Stufen Theorie, oder
    - Sachzusammenhang
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Problem der Entscheidungskette (Welches Urteil ist anzugreifen), RechtssatzVB

A

iR der RechtssatzVB liegen idR mehrere gerichtliche Entscheidungen vor.

I. Verletzung von Verfahrensgrundrechten
Angriff jeder Entscheidung die auf dem gerügten Verfahrensfehler beruht, soweit der Fehlger nicht durch spätere Verfahren geheilt wurde!

II. Verletzung materieller Grundrecht/ Verstoß gegen Willkürgebot
Angriff der letztinstanzlichen Entscheidung genügt!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Beschwerdebefugnis IndividualVB

A

I. Behaupten der Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten oder Grundrechtsgleichen Rechten

II. Betroffenheit des Beschwerdeführers

  1. selbst
  2. gegenwärtig
  3. unmittelbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Gegenwärtig Betroffen (IndividualVB)

A

Grds. (-), bei nur möglicher Verletzung irgendwann in der Zukunft

Aber (+) wenn:

  • Normadressaten jetzt schon zu später nicht mehr rückgängigzumachenden Entscheidungen gezwungen wird
  • dem Betroffenen ein Abwarten nicht zumutbar ist und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit betroffen zu sein besteht

hinreichend Wahrscheinlich hängt ab von:

  • Möglichkeit des Beschwerdeführers seine Betroffenheit darzulegen
  • inwieweit die Maßnahme auf einen tatbestandlich eng umgrenzten Personenkreis ziehlt oder große Streubreite hat und Dritte auch zufällig erfassen kann

–> Bei vollzugsbedürftigen Normen reicht schon, wenn nicht völlig unwahrscheinlich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Unmittelbar Betroffen (IndividualVB)

A

Liegt vor wenn einzelne Regelungen der angegriffenen Norm direkt in grundrechtlich geschützte Positionen eingreifen (self-executing Norm)
–> es bedarf zur Umsetzung keines Vollzugsaktes mehr

Ausnahme:
Gegend en Vollzugsakt kann gar nicht, oder nicht zumutbar vorgegangen werden
- Vollzugsakt wird im geheimen erfolgen
- Risiko strafrechtlicher Verfolgung
- Vollzugsakt führt zu irreparablen Schäden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Rechtswegerschöpfung IndiviudalVB

A

I. Grundsatz, § 90 II 1 BVerfGG
Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten vor den Fachgerichten
1. Prinzipale Normenkontrolle vor den Fachgerichten, § 47 VwGO
2. Vorl. Rechtsschutz ist eigener Rechtsweg (kein Abwarten des
Hauptverfahrens)

II. Ausnahme, § 90 II 2 BVerfGG (Vorab-Entscheidung)

  • allgemeine Bedeutung
  • schwerer unabwendbarer Nachteil
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Subsidiarität (Individual VB)

A

Die VfB ist unzulässig wenn es möglich, zumutbar und sinnvoll ist, eine Inzidente Kontrolle durch die Fachgerichte herbeizuführen
- Möglich, zB durch Klage
- Zumutbar
- Sinnvoll
iDr (-) wenn ein Fall von Art. 100 GG vorliegt, außer es liegt ein nicht unerheblicher Aufklärungsbedarf in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht vor

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Herleitung der Subsidiarität (IndividualVB)

A

Aus dem Grundsatz der Rechtswegerschöpfung hergeleitet

I. VfB ist ein außerordentlicher Rehtsbehelf, grds. sollten die Fachgerichte die Grundrechtsverletzung ausräumen

II. Bundesverfassungsgericht soll keine Beweisfragen klären

III. Beschwerdeführer muss alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben um

  • die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen durch der FachG zu erwirken
  • oder die Grundrechtsverletzung zu verhindern
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Subsidiarität iRd Rechtssatz VfB

A

Die Rechtssatz-VfB ist unzulässig, wenn eine inzidente Kontrolle vor den Fachgerichten möglich, zumutbar und sinnvoll ist.

I. Möglich: zB. Klage gegen Maßnahmen die auf Grund der Norm ergangen sind, oder Leistungen die verweigert wurden

II. Zumutbar: Wenn sich der Beschwerdeführer der Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung aussetzten müsste

III. Sinnvoll: idR (-), wenn Art. 100 GG vorliegt
Ausnahme: Bestehen eines nicht unerheblichen Aufklärungsbedarfs (tatsächlich oder rechtlich)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Beschwerdebefugnis IndividualVB

A

I. Behaupten der Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten oder Grundrechtsgleichen Rechten

II. Betroffenheit des Beschwerdeführers

  1. selbst
  2. gegenwärtig
  3. unmittelbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Rechtsschutzbedürfnis iRd Individual VfB

A

Grds. kein Problem. Nur besonders bei Erledigung der Sache.

Besteht nach Erledigung bei:

  • Wiederholungsgefahr
  • Besondere Bedeutung des Eingriffs und des verletzten Grundrechts
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

“Fehlerprüfung” des BVerfG bei Urteilsverfassungsbeschwerden (nur Anwendbar, wenn die Urteilsgründe benannt sind)

A

Achtung!!! Alternativer Aufbau zum klassischen Schutzbereich - Eingriff - Rechtfertigung
–> Gleich Prüfung des Urteils
Für Klausur, wenn möglich, in die Angemessenheit iRd Verhältnismäßigkeit einbauen

Prüfung:

  1. Alle relevanten Grundrechte geprüft (nicht schon eins übersehen, sonst Verf.Widrig)
  2. Grundrechte nicht generell falsch ausgelegt
  3. Grundrecht im Einzelfall richtig angewendet
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Begründetheit der Rechtssatz-VfB

A

I. Obersatz:
VfB ist begründet wenn Beschwerdeführer durch das Gesetz in seinen Grundrechten/ grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist

II. Normale Grundrechtprüfung:

  1. Schutzbereich
  2. Eingriff
  3. Rechtfertigung
17
Q

Begründetheit der Urteils-VfB

A

Obersatz:
VfB ist begründet wenn Beschwerdeführer durch die gerichtliche Entscheidung in spezifisch verfassungsrechtlicher Weise in seinen Grundrechten/ grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist

I. Feststellung des Prüfungsumfangs
BVerfG ≠ Superrevisionsinstanz. Nur Kontrolle Konformität mit:
- Verfahrensgrundrechten
- materiellen Grundrechten
- de Willkürverbot

II. Aufbau: Normale Grundrechtsprüfung bei Einzelaktsverletzung

  1. Schutzbereich
  2. Eingriff
  3. Doppelte Rechtfertigung (AGL und Einzelakt)