Alpm: KommunR 2 Flashcards

1
Q

Welche Formen der Straßennutzung gibt es?

A
  1. Gemeingebrauch §13 StrG
    = umfasst Verkehr/ kommunikativen Gemeingebrauch/ ruhender Verkehr
    = Fortbewegung muss Hauptzweck sein
  2. Sondernutzung §16 StrG
    = keine Fortbewegung wg Ortsfestigkeit
  3. zivilrechtl sonstige Nutzung §21 StrG
    = soweit kein Gemeingebrauch u durch Benutzung keine Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs
    = zivilrechtl Gestattung erforderl
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2
Q

Abgrenzung Sondernutzung §16 StrG zu zivilrechtl sonstigen Nutzung §21 StrG

A

=entscheidend ist, ob durch Sondernutzung der widmungsgem Gebrauch beeintr wird

a. Beeinträchtigung (+) wenn..
=tats Benutzung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen od erhebl erschwert würde

b. keine Beeintr, wenn…
= keine abstrakte Gefährdung u das öffentl Interesse in straßenrechtl Sicht nicht berührt wird
= Sicherheit u Leichtigkeit des Verkehrs wie ohne das störende Ereignis

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