Alpm: KommunR 2 Flashcards
1
Q
Welche Formen der Straßennutzung gibt es?
A
- Gemeingebrauch §13 StrG
= umfasst Verkehr/ kommunikativen Gemeingebrauch/ ruhender Verkehr
= Fortbewegung muss Hauptzweck sein - Sondernutzung §16 StrG
= keine Fortbewegung wg Ortsfestigkeit - zivilrechtl sonstige Nutzung §21 StrG
= soweit kein Gemeingebrauch u durch Benutzung keine Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs
= zivilrechtl Gestattung erforderl
2
Q
Abgrenzung Sondernutzung §16 StrG zu zivilrechtl sonstigen Nutzung §21 StrG
A
=entscheidend ist, ob durch Sondernutzung der widmungsgem Gebrauch beeintr wird
a. Beeinträchtigung (+) wenn..
=tats Benutzung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen od erhebl erschwert würde
b. keine Beeintr, wenn…
= keine abstrakte Gefährdung u das öffentl Interesse in straßenrechtl Sicht nicht berührt wird
= Sicherheit u Leichtigkeit des Verkehrs wie ohne das störende Ereignis