Aktionenrechliches Denken und Prozessrecht Flashcards

1
Q

Klage: Bedeutung

A

Bedeutung der Klage – “actio” = Aktion

Kennzeichnung entstammt der Doktrin des 19. Jhdt. (Pandektistik = Auseinandersetzung mit röm. Recht)
- Entdeckung des “Anspruches” (wer will was von wem woraus?) als materielle Entsprechung der römischen Klage

im römischen Recht
- (Ver-)Käuferklage
- Klage auf Herausgabe der Sache
- WICHTIG: Fallprüfung im röm. Privatrecht erfolgt nach Klagen und Einreden (nicht nach Ansprüchen)

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2
Q

Klage: historische Stufung

A

ursprünglich (XII-Tafeln): Legisaktionenverfahren – sehr schwerfällig

in Republik (Prätor ausgebildet): Formularverfahren
- Klageformel, die das Prozessprogramm definiert
- Klageformel mit typischer Formulierung (ABER der Interpretation zugänglich)

in Kaiserzeit (durch kaiserliche Rechtssprechung forgebildet: Kognitionsverfahren
- freie Form des Formularverfahrens (Kaiser nutzt das aus)
- neue Verfahrensart, die die Klage zwar kennt, aber nach Ermess entscheidet

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3
Q

Formularverfahren

A

= Kennzeichen ist die Verwendung einer Klageformel mit dem Prozessprogramm

Vorgehen:
- in iure = vor dem Prätor
- Auswahl der Klageformel und Einigung über den Prozessgegenstand zwischen Partei & Prätor (mit Schwur) – d.h. Entscheidung über Recht
- NO RETURN!

  • apud iudicem = vor dem Richter
  • Prüfung der Beweise (=Tatsachen) zur Ausfüllung der Klageformel durch Richter (als juristischer Laie)
  • Entscheidung über Tatsache

dabei gilt Klageformel als “Transportmittel” zwischen den 2 Verfahrensabschnitten

Rolle des Prätors
- Inhaber der Jurisdiktionsgewalt
- Entscheidung der Klagezulassung
- Einsetzung des Richters

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4
Q

Edikt / Edictum

A

Edictum = amtliche Bekanntmachung – dient als Grundlage für Klageformel (Edikt des Prätors)

=>Edikt des Prätors = Bekanntmachung der von ihm akzeptierten Klagen und Einreden zu behinn des Amtsjahres (d.h. Selbstbindung)
- Prätot publiziert Edikt mit möglichen Klagen/Einreden (welche er zulassen wird) – Parteien können eine dieser Formeln dann “wählen”

Ausnahmsweise auch freie Schöpfung von Klagen (“analoge” Klage / auf Sachverhalt lautende Klage) – ABER: höheres Risiko für Kläger

=> waren wichtige Rechtsquellen – Hauptrechtsquelle zu Klagen & EINreden, die im Prozess möglich und zulässig sind

Arten
- Prätorisches Edikt: ursprünglich jährigliche (für Amtsjahr) erfolgende Bekanntmachung der zulässigen Klafen, Einreden, und Stipulationen – bekanntgegeben auf dem Forum
- tralazantisches Edikt (edictum tralaticium): fortgeführter Inhalt eines prätorischen Edikts, der über das Amtsjahr hinaus Bestand hat und vom Vorgänger auf Nachfolger übergeht
- “ewiges Edikt (edictum prepetuum): seit Hadrian (130 n. Chr.) = Verkündung einer überarbeiteten fixen Version des prätorischen Edikts als Senatsbeschluss & Verbindlich für alle Inhaber von Kurisdiktionsgewalt
als von Kaiser kodifiziert –er publiziert Edikt als eigenes (ewiges)

*Analogie*
- mit ewigem Edikt kann nicht mehr jeder Prätor eigens Jurisdiktionsedikt machen (weil es ewig gilt) – daher gibt es Fragen, die allenfalls nicht im Edikt gelöst sind (Regelungslücken) – daher: Lücke soll mit Analogie geschlossen werden
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