Arbeitslosenversicherung Flashcards
(132 cards)
Was ist die Zielsetzung der Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung will durch arbeitsmarktliche Massnahmen zugunsten versicherter Personen drohende Arbeitslosigkeit verhüten und bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen.
Welche Risiken (5 Gebiete) deckt die Arbeitslosenversicherung ab?
Arbeitslosenentschädigung (ALE) Entschädigung des Einkommensausfalls bei Arbeitslosigkeit
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) Ersatz von Lohnkosten bei Kurzarbeit Schlechtwetterentschädigung (SWE) Ersatz von Lohnkosten bei wetterbedingten Arbeitsausfällen Insolvenzentschädigung
(IE) Einkommensersatz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) Beiträge an Massnahmen zum Bekämpfen der Arbeitslosigkeit
Was ist das Ziel der AMM?
Mit den AMM soll:
die möglichst rasche Wiedereingliederung – auch von erschwert vermittelbaren Personen – gefördert werden; die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person verbessert werden, damit sie rasch und dauerhaft wieder eingegliedert werden können; die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit vermindert werden.
Welche Artikel der Bundesverfassung bilden die verfassungsmässige Grundlage für das AVIG?
Art. 114 BV-CH
Wann (Datum) ist das AVIG in Kraft getreten?
Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) ist betr. Insolvenzentschädigung 1. Januar 1983 in Kraft gesetzt worden; betr. die übrigen Bestimmungen per 1. Januar 1984
Nennen Sie fünf am Vollzug der Arbeitslosenversicherung beteiligte Organe.
mögliche Lösungen sind: Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft, Direktion für Arbeit; Oberaufsicht) Kantonale Amtsstellen (KAST, Abteilung der kantonalen Volkswirtschafs-Direktion; genannt AWA, BECO, KIGA) RAV (regionales Arbeitsvermittlungszentrum) LAM-Stellen (Logistik für arbeitsmarktliche Massnahmen) Arbeitslosenkassen (öffentliche und private) Zahlstellen der Arbeitslosenkassen tripartite Kommission (Vertreter/innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der kantonalen Verwaltung) Arbeitgeber
Welchem Departement ist das Seco (Direktion für Arbeit) unterstellt
Dem WBF (eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung)
Neben den öffentlichen (= kantonalen) Arbeitslosenkassen gibt es auch private. Nennen Sie drei grosse private Arbeitslosenkassen:
- unia
- syndicom
- syna
Im Zusammenhang mit der ALV wird von tripartiten Kommissionen gesprochen. Was ist darunter zu verstehen?
Tripartit: Vertreter/innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der kantonalen Verwaltung Diese Kommissionen kümmern sich um die Belange der RAV und LAM-Stellen sowie allfällige weitere vom Kanton übertragene Aufgaben.
Was bedeutet im Zusammenhang mit der ALV IIZ?
IIZ = Interinstitutionelle Zusammenarbeit Die kantonalen Amtsstellen, RAV, LAM-Stellen und die Arbeitslosenkassen arbeiten eng zusammen mit Berufsberatungsstellen und Berufsbildungsbehörden, Sozialdiensten, Durchführungsorganen der Invaliden-, Kranken- und Unfallversicherung, weiteren privaten und öffentlichen Institutionen, die für die Eingliederung Versicherter wichtig sind.
Welche Personenkreise (Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstätige) sind obligatorisch versichert?
Das AVIG enthält keine konkrete Nennung der versicherten Personen; genannt werden die beitragspflichtigen und anspruchsberechtigten Personen. Der Arbeitslosenversicherung sind laut Bundesgesetz (AVIG) alle Arbeitnehmenden – auch solche ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG) – angeschlossen.
Gibt es Personen, die zwar versichert, aber nicht beitragspflichtig sind? ggf. welche Personengruppen?
Ja, unter 18-jährige Arbeitnehmende, inkl. Lernende
und umgekehrt, gibt es Personen, die zwar beitragspflichtig, aber versichert nicht sind? ggf. welche Personengruppen?
Ja, Geschäftsleitungsmitglieder und ihre im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten (kein Anspruch auf Kurzarbeits-, Schlechtwetter- oder Insolvenzentschädigung; In Bezug auf Arbeitslosenentschädigung haben sie zudem höhere Anforderungen zu erfüllen als «gewöhnliche» Arbeitnehmende.
Wie hoch ist der in der ALV maximal versicherte Verdienst?
Jahreslöhne von CHF 148’200.–
Welches ist der mindestversicherte Verdienstausfall, damit ggf. ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht?
CHF 500.– pro Monat
Welches Finanzierungsverfahren liegt den ALV-Finanzen zu Grunde?
Das Ausgaben-Umlage-Verfahren (sog. modifiziertes AUV, weil mit Ausgleichsfonds)
Welche sind die wichtigsten Finanzierungsquellen der ALV?
Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber sowie (ggf.) Kapitalerträge des ALV-Ausgleichsfonds
Wann genau beginnt und endet die ALV-Beitragspflicht für Arbeitnehmende?
Beginn analog AHV, Ende mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder Erreichen des ordentlichen Renteneintrittsalters
Wie hoch sind die Beitragssätze für Arbeitnehmende und -geber (ggf. maximal versicherter Verdienst)?
Für Jahreslöhne bis CHF 148’200.– je 1,1%; für Jahreslöhne ab CHF 148’201.– je 0,5% (Solidaritätsbeitrag) Der maximal versicherte Verdienst beläuft sich auf CHF 148’200.– pro Kalenderjahr.
Wie werden die ALV-Beiträge eingetrieben?
Zusammen mit den AHV-Beiträgen über die Arbeitgeber an die AHV-Ausgleichskassen. Die ZAS (zentrale Ausgleichstelle) übermacht diese dem Seco zur Alimentierung der Arbeitslosenkassen.
Die ALV wird als massgebender Lohn angesehen. Wie verhält es sich mit der Aufteilung der Beiträge?
Von der Arbeitslosenentschädigung werden 5,225% AHV/IV/EO-Beiträge abgezogen (kein Abzug für ALV). Der Arbeitgeberanteil wird zulasten des ALV-Ausgleichsfonds übernommen. Ferner werden Beiträge für die NBU (Suva) und die Risikodeckung in der berufl. Vorsorge (Auffangeinrichtung) abgezogen.
Nach welchem Parameter (Benchmark) ist massgebend für ein Anheben des Höchstbetrags der Gesamtentschädigung?
Der maximal im Rahmen der Unfallversicherung (UVG) versicherte Verdienst.
Welche Regelung gilt für die Teuerungsanpassung der ALV?
Grundsätzlich braucht es keine Teuerungsanpassung, weil der maximal versicherte Jahresverdienst mit dem des UVGs automatisch angepasst wird und die Entschädigung je nach Personengruppe 70 oder 80% des letztversicherten Verdienstes beträgt.
Welche Arbeitnehmenden haben, wenn die spezifischen Voraussetzungen erfüllt sind, Anspruch auf Leistungen der ALV?
Alle Arbeitnehmenden mit Wohnsitz in der Schweiz, dies unabhängig von ihrer Nationalität