Betrieb-V Flashcards
(122 cards)
Hierarchie in betrieblichen Fragen
Die gesamte Zugmannschaft untersteht dem Fdl. Tfz-Mannschaft und Schaffner sind an betriebliche Weisungen des Zgf gebunden
Notwendigkeit des Zgf
P-Züge, ausgenommen Militärzüge, müssen mit einem Zgf besetzt werden (außer 0:0 Betrieb). Andere Züge werden mit einem Zgf besetzt, wenn dies notwendig oder zweckmäßig ist
RoLA sind nP-Züge und daher nicht mit Zgf besetzt
Platz des Zgf
Grundsätzlich an der Zugspitze
Zgf allgemein
Zgf ist für SIcherheit und Ordnung beim Zug verantwortlich. Er trägt als Dienstabzeichen die blaue Kappe mit rotem Steg und/oder das rote Namensschild mit Funktionsbezeichnung
Dem Zgf muss alles mitgeteilt werden, was sein Eingreifen erfordert oder die Bahnbenützenden des Zuges betrifft
Lautsprecherdurchsagen
Zuständiger MA in lokbespannten Zügen des Regionalverkehrs
- der Zub
- Ist bei einem Zug, der mit seitenselektiver Türsteuerung verkehren soll, diese gestört, verständigt der Tfzf die Reisenden von der Ausstiegsseite
Lautsprecherdurchsagen
Zuständiger MA in Zügen des Regionalverkehrs, die mit Triebwagen/zügen geführt werden
Durchsagen erfolgen durch:
- das FIS
- den Tfzf, wenn FIS gestört
- den Tfzf, wenn erforderliche Ansagen im FIS nicht programmiert
- Tfzf in übrigen Triebwagen (5047, 5147)
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV
Züges des Fernverkehrs
Immer durch Zub
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV
Nahverkehr mit tauglicher seitenselektiver Türsteuerung
Grundsätzlich keine Durchsage der Ausstiegsseite
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV Nahverkehr ohne (tauglicher) seitenselektiver Türsteuerung
- bei WZ und DWZ durch Tfzf
- in allen anderen Fällen durch Zub
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV
Nahverkehr
End-, Wende- bzw. Manipulationsbf
Wird der besetzte Führerstand eines Zuges mit seitenselektiver Türsteuerung durch den Tfzf deaktiviert, ist die Ausstiegsseite immer vor dem Abrüsten durch den Tfzf anzusagen
Züge ohne Zub
Zgf-Aufgaben
obliegen
a) dem zugvorbereiter im Ausgangsbf bis zur Feststellung der Abfahrbereitschaft sowie im Endbf nach Stillstand des Zuges. Bei Lastwechsel und in Grenz-(Übergangs-)bf gilt dies sinngemäß
b) sonst dem Tfzf des Zugtfz
Sicherung des Wagenzugs, wenn Tfz Zug verläßt
Obliegt MA des Bf
Grundsätzlich sichert jener MA, der das Tfz abkuppelt
Sind keine geeigneten MA des Bf verfügbar erfolgt dies über Auftrag des Fdl durch den Tfzf
ev. ist in diesem Bf eine Checkliste “Kuppeln und Sichern” vorhanden
Sicherung des Wagenzuges bei verbleibendem Tfz
Verantwortung des Zgf,
bei Zügen ohne Zub: Tfzf des Zug-Tfz im Einvernehmen mit Fdl
Tätigkeit des Zugvorbereiters nach erfolgter Zugvorbereitung gemäß Pkt. 63, 4
- Übermittelt die Angaben für die Zuganzeigen dem IB
- stellt dem Tfzf des Zug-Tfz die Zugpapiere zur Verfügung
Verständigung des Tfzf durch Zugvorbereiter
-Übergabe der Zugpapiere darf ggf. auch vor der Teilbremsprobe stattfinden (falls Bestimmungen Pkt. 63(4) erfüllt)
Werden am Zug Manipulationen vorgenommen, so ist der Tfzf des führenden Tfz sofort vom Beginn und Ende aller Tätigkeiten zu verständigen, und weiters falls Aufgrund der Tätigkeiten Änderungen in der Zugvorbereitung notwendig sind
Ggf. sind dem Tfzf neue Zugpapiere zu übergeben bzw. diese zu korrigieren
Abholung der Zugpapiere
Bei Laständerungen und im Endbf
Zugvorbereitung Lokzug
Bei Lokzügen entfallen grundsätzlich die AUfgaben des Zugvorbereiters.
Aufgaben des Zgf übernimmt Tfzf des führenden Tfz
Werden Wahen (Skl) beigegeben, wir der Zug wie ein Güterzug behandelt
Bremsberechnung erfolgt durch Tfzf (vereinfachte Vorgangsweise)
Lokzug
Max. Anzahl Tfz
20
Als welche Züge werden Hilfszüge behandelt
nP-Züge
Bedingungen für P-Züge ohne Zub
a) Gesamtzuglänge darf Länge der Bahnsteige der Bst mit planmäßigen Halten nicht übersteigen (ausg. Fz, die nicht der Personenbeförderung dienen und abgesperrt am Zugschluss befinden)
b) taugliche seitenselek. Türsteuerung
c) taugliche Türraumüberwachung mit Anzeige des Zustands beim Tfzf für alle Fz, die zur Personenbeförderung bestimmt sind
d) Fz müssen Türtaster od. Griffe besitzen, an denen ein unbeabsichtigtes Hängenbleiben hintangehalten wird
e) in jedem Einstiegsbereich eine taugliche Fahrgastnotsprechstelle zum Tfzf
f) taugliche Innen- und Außenbeschallung
P-Züge ohne Zub
Ausfall / Nichtvorhandensein bestimmter Einrichtungen
Falls
- Türraumüberwachung
- Türtaster od. Griffe besitzen, an denen ein unbeabsichtigtes Hängenbleiben hintangehalten wird
- Fahrgastnotsprechstelle in jedem Einstiegsbereich
nicht vorhanden oder tauglich, dürfen nur ein- oder zweigliedrige Triebwagen/züge geführt werden. Der Tfzf muss den gesamten Zug überblicken können. Alle anderen P-Züge dürfen nur bis zum nächsten planmäßigen Anhaltebg geführt werden. Der IB ist zu verständigen
P-Züge ohne Zub
Ausfall der seitenselekt. Türst. od. Innen/Außenbeschallung
Zug ist am betreffenden Bahnsteig zu räumen
sofern kein Zub zur Verfügung steht
ev. kann einzelnes Fz abgesperrt werden
Bedienung der Türen bei erreichter Abfahrtszeit
- Türen bereits geschlossen (Meldelampe erloschen): Rücknahme der Türfreigabe, nach Kontrolle der Zustandsanzeige ist der Zug in Gang zu setzen
- Türen noch geöffnet: Bahnbenützenden sind zu waren. Erfolgt dies durch Tfzf, dann über Außenbeschallung mit Wortlaut:
“Vorsicht - Zug fährt ab”
Tfzf nimmt Türfreigabe zurück, nach Kontrolle der Zustandsanzeige ist der Zug in Gang zu setzen
Sind die Fz mit einem Warnton, der das Schließen der Türen ankündigt, ausgerüstet, kann die Warnung durch Tfzf entfallen (z.B 4020, 4023, 4024, 4124, 4746, 5022, DWZ)
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Voraussetzungen für 0:0 Betrieb
Zu beachten
- Max. zulässige Wagenzuglänge ist in der Checkliste “Strecken und Fz für den 0 zu 0 Betrieb” ersichtlich
- Ausgenommen sind Fz, die nicht der Personenbeförderung dienen und sich abgesperrt am Zugschluss befinden (z.B. weiteres Tfz)
- Strecke und Fz müssen in der Checkliste aufgelistet sein. Ein Fahren auf Strecken ohne planmäßigen Aufenthalt ist zulässig (Umleitungsverkehr)