ZSB 12 Flashcards
(41 cards)
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Grundsatz
ZSB 12 umfasst
Betriebliche Bestimmungen für den Einsatz von
- Sicherheitsfahrschaltung (Sifa)
- Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
- Linienzugbeeinflussung (LZB)
- European Train Control System (ETCS)
Im Netz der ÖBB Infa sind PZB, LZB oder ETCS als Zugbeeinflussungssysteme zulässig. Alle weiteren sind zu deaktivieren bzw. passiv zu schalten
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Grundsatz
Welche Einrichtungen zu verwenden
Je nach streckenseitiger Ausrüstung (siehe StL)
Sind mehrere Einrichtungen vorhanden ist PZB (ggf. ETCS Level NTC) dort auszuwählen, wo LZB/ETCS nicht vorhanden sind
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Grundsätze und Sicherheitshinweise
- Bedienung von Sicherheitseinrichtungen ausnahmslos nur gemäß Bedienungsanleitung
- Eingriffe, welche Funktion beeinträchtigen bzw. die Wirkung ganz oder teilweise ausschalten verboten!
- Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Störungsbehebung und die betrieblich notwendige Deaktivierung des Fst
- ETCS ist immer einzuschalten (außer Störungsfall), auch auf Nicht-ETCS Strecken
- Ausgeschaltete Einrichtungen an Fz dürfen nur eingeschaltet werden, falls im RAS keine Störung vermerkt ist
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Grundsatz
Zeitpunk Überprüfung ETCS
Reset ist durchzuführen:
- Erste Vb am Kalendertag
- Über Aufforderung am DMI zum ehestmöglichen Zeitpunkt
ETCS Test ist durchzuführen:
- Nach jedem Reset (Aufforderung durch DMI)
Die erste ETCS Überprüfung am Kalendertag ist im Bordbuch zu dokumentieren
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen
Non Leading
Auf allen mit Tfzf besetzten nicht führenden Fahrzeugen
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen
Auswahl ETCS-Level
Kann Level STM PZB/LZB wegen einer Störung der PZB nicht ausgewählt werden, ist Level 0 zu verwenden
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen
Eingabe Tfzf-Nummer
Einzugeben wenn
- ETCS anfordert
- nach jedem Personalwechsel
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen
Eingabe Zugdaten
Es sind die tatsächlich im Zug vorhandenen Werte für Zuglänge und Bh einzugeben
Vmax anhand des Bfpl-Kopfes / TIM Zugdaten, Einschränkungen sind zu berücksichtigen (ausgenommen Vorschreibungen wegen Mangel an Bh)
Zugdaten bei jeder Änderung der Zugzusammenstellung und Umstellen/Ausschalten von Bremsen ändern.
Die eingegebenen daten müüsen an Hand der Unterlagen (z.B. Wagenliste) noch einmal überprüft werden
“Start einer Zugfahrt auswählen” erst dann befolgen, wenn auch die Dtaen für andere Einrichtungen eingegeben sind
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Einstellungen an Fahrzeugen
Eingabe Zugkategorie
Bei LP-Zügen und Lokzügen ist die ETCS Zugkategorie gem. Bfpl (P-Zug, nP-Zug) einzustellen
(sofern dies technisch möglich ist)
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Störungen
Anzeigefehler am DMI
Bei unplausiblen Anzeigen ist anzuhalten und ETCS mit dem Störschalter auszuschalten. Weiterfahrt nach Verständigung des Fdl
Bei unterschiedlichen Anzeigewerten der Geschw. ist immer der größere gültig
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Störungen
Systemfehler
Tritt während der Fahrt ein Systemfehler mehrmals auf, muss eine Störung der ETCS-Fzeinrichtung angenommen werden.
Sicherheitseinrichtungen
Allgemeines
Begriff Führerstandsignalisierung
Die Führungsgrößen Geschw. und Distanz werden angezeigt und deren Einhaltung überwacht
Sicherheitseinrichtungen
Sifa
Funktion
Überwacht die Tauglichkeit des Tfzf. Sie erfordert eine ständige Tauglichkeitshandlung. Unterbleibt diese, so wird eine Unterbrechung der Antriebskraft bewirkt und eine Zwangsbremsung über die indirekte Bremse eingeleitet.
Wird unterschieden in
- Impuls-Sifa
- Einfache Sifa
Sicherheitseinrichtungen
Sifa
Wann eingeschaltet
Bei besetzten Tfz und Stwg muss die Sifa tauglich und eingeschaltet sein
Sicherheitseinrichtungen
Sifa
Erprobung
Erprobung der Sifa hat mit jedem übernommenen Tfz/Stwg zu Beginn der Fahrt, bis zum Ertönen des Sifahorns/Sprachausgabe zu erfolgen.
Zusätzlich einmal pro Kalendertag Überprüfung bis zur Leistungsabschaltung/Zwangsbremsung. Dies erfolgt nach Möglichkeit bei der Ausfahrt aus dem EVU eigenen Stützpunkt. Alternativ: Im Rahmen der Vb Erprobung im Stillstand bzw. bei wegabhängiger Sifa im Zuge einer “planmäßigen Verschubfahrt” (nach Rücksprache mit IB)
Die Erprobung bis Leistungsabschaltung/Zwangsbremsung ist zu dokumentieren. Ist bei Einsichtnahme ins Bordbuch noch kein Eintrag am betreffenden Kalendertag vorhanden, ist Erprobung nach Möglichkeit durchzuführen (aber keine zwingende Voraussetzung zur Aufnahme der Fahrt)
Sicherheitseinrichtungen
Sifa
Störungen
Bei Ausfall der Sifa ist das Tfz mit zweitem Tfzf zu besetzen. Falls nicht verfügbar, vorübergehend ein MA der Bezug auf Leistungsabschaltung/Schnellbremsung/Absetzung Notruf mittels Zugfunk unterwiesen wurde
Bei Verschub-Tfz muss min. die einfache Sifa wirksam sein, ansonsten s.o.
Sicherheitseinrichtungen
PZB
Funktion
Die PZB überwacht die Beachtung von VS, HS samt Sig.nachahmern mit gelben Lichtpunkten, SchS sowie bestimmter Geschw.beschränkungen. Setzt der Tfzf nicht die entsprechenden Handlungen, wird eine Untebrechung der Antriebsleistung und eine Zwangsbremsung über die indirekte Bremse eingeleitet.
Sicherheitseinrichtungen
PZB
Einrichtungen mit PZB Gleismagneten
VS, HS samt Sig.nachahmern mit gelben Lichtpunkten, SchS
Absicherung weiterer Geschw.beschränkungen mit PZB ist dem Tfzf immer schriftlich bekannt zu geben (Bfpl, La, Befehl, Fahrtanweisung)
Sicherheitseinrichtungen
PZB
Voraussetzungen zur Fahrt auf PZB-Strecken
Zug/Nebenfahrten dürfen nur mit tauglicher eingeschalteter PZB-Einrichtung am führenden Fz verkehren. Ausgenommen davon sind geschobene Zug/Nebenfahrten sowie Nebenfahrten auf die freie Strecke und zurück.
Bei allen anderen Fz einer Zug/Nebenf. muss die PZB ausgeschaltet sein. Beim Verschub darf die PZB abgeschaltet werden (PZB 60 ausgeschaltet)
Auf Nicht-ETCS-Strecken darf beim Übergang von Zug- zur Verschubf. im Level NTC (PZB) verblieben werden.
Fahrten ohne PZB am führenden Fz dürfen nur in begründeten Einzelfällen durch den IB gestattet werden, dabei werden von diesem erforderliche Einschränkungen festgelegt.
Sicherheitseinrichtungen
PZB
Erprobung
Grundsätzlich: Täglich notwendige Überprüfung durch den Prüflauf beim Vb
Bei vorhandenen Prüfmagneten: Wirksamkeit bei jedem Befahren überprüfen
Befährt Fz keine Magneten oder werden Verschubf. in Shunting durchgeführt, genügt der Vb-Prüflauf.
Kann kein solcher ausgeführt werden: Überprüfung der Wirksamkeit in jeder Fahrtrichtung bei einem Prüfmagnet, ev. im Zuge einer “planmäßigen Verschubfahrt”. Nötigenfalls mit Prüfschaufel.
Erste Erprobung am Kalendertag ist zu dokumentieren.
Sicherheitseinrichtungen
PZB
Verschub außerhalb ETCS Bereich
Entweder
- ein-/aus-/abgeschalteter PZB oder
- ETCS Betriebsart Shunting
Sicherheitseinrichtungen
PZB 90
Ab/Ausschalten
Ab: Bei Störungen
Aus: - bei allen nicht führenden, besetzten Fz
- bei gestörter Einrichtung zum Abschalten
Sicherheitseinrichtungen
PZB
Zeitpunkt der Erprobung
Ist bei der Einsichtnahme des Bordbuchs noch kein Eintrag am betreffenden Kalendertag vorhanden und besteht eine der in der ZSB 12 genannten Möglichkeiten, ist die PZB zu erproben.
Unabhängig von einer bereits eingetragenen Erprobung ist die PZB mittels Prüflauf bei jeder Inbetriebnahme bzw. bei jedem Überfahren eines Prüfmagneten zu überprüfen.
Sicherheitseinrichtungen
PZB
Dokumentation der Erprobung
P: PZB wurde mittels Prüflauf oder auf beiden Fst erprobt
P1: PZB wurde auf Fst (Fahrtrichtung) 1 erprobt
P2: Sinngemäß
Bei Fst innerhalb des Zugverbandes (Doppelgarnitur, WZ) entfällt die Überprüfung
Die Erprobung ist keine zwingende Voraussetzung zur Aufnahme der Fahrt