ZSB 32 Flashcards

(92 cards)

1
Q

Voraussetzungen zur Verwendung eines Tfzf im Streckendienst

A
  • Fahrerlaubnis für Tfzf und Zusatzbescheinigung als Nachweis der erforderlichen Eignung, kentnisse und Anforderungen
  • Triebfahrzeugprüfung gemäß Triebfahrzeugführerverordnung (TFVO), vollendetes 21. Lebensjahr, Typen-/ Streckenkenntnis
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2
Q

Voraussetzungen für Tfzf im Verschubdienst

A
  • Fahrerlaubnis für Tfzf und Zusatzbescheinigung als Nachweis der erforderlichen Eignung, kentnisse und Anforderungen
  • Triebfahrzeugprüfung gemäß Triebfahrzeugführerverordnung (TFVO), jedoch noch nicht vollendetes 21. Lebensjahr, Typen-/Ortskenntnis
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3
Q

Für den Tfzf mitzuführende Dokumente

A
  • Fahrerlaubnis für Tfzf

- Zusatzbescheinigung oder Berechtigungsausweis zum Führen von Tfz im Netz der ÖBB

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4
Q

Tfzf Klassen

A

A: Verschub (A4), Bauzüge (A2), Eisenbahnfz für Unterhaltungsarbeiten (A3), sonstige (A5)

B: Strecken-Tfzf für Personen (B1) oder Güterverkehr (B2)

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5
Q

Mitzuführende Unterlagen und Gegenstände

A
  • La
  • alle gültigen Checklisten (bei entsprechender Strecken-/Typenkenntnis
  • DB 822 Fehlersuchanleitung/Bedienungsanleitung für das jeweilige Fz
  • Streckenliste (kann bei guter Streckenkenntnis entfallen)
  • Gültiger Schichtplan
  • Taschenlampe
  • Warnbluse
  • TIM und Diensthandy

Bei np-Zügen

  • Befehlsübergabeprotokolle
  • Versiegelbare Übergabetasche
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6
Q

Unterlagen, die in Papierform mitgeführt werden müssen

A
  • Checkliste 2a/2b Zuglaufcheckpoint (HOA/FOA/SOA) + Bezettelung gem. ZSB 31
  • Checkliste 3 Weichenstörung
  • Checkliste Vorfall mit Personenschaden
  • Checkliste Vorfall Grenzverkehr Slowakei (falls entsprechender Einsatz
  • Checkliste Gefahrgut
  • Kunden Checklisten 1 (Fz-Prüfung) für die jeweiligen Typen
  • La
  • Befehlsblöcke
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7
Q

Führen eines Tfz erfolgt von wo

A

vom in Fahrtrichtung vordersten Führerstand. Beim Verschub dürfen auch andere Führerstände benutzt werden

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8
Q

Grundsätze Sanden

A
  • Sand niemals auf schleudernde Radsätze
  • Sand grundsätzlich nicht auf Weichen und Gleiskreuzungen
  • Sand beim Bremsvorgang grundsätzlich nicht unter 20 km/h
  • Muss im Bh dennoch bis zum Stillstand gesandet werden, ist bei alleinverkehrenden tfz der Fdl zu verständigen
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9
Q

Spitzensignal Grundsätze

A

Grundsätzlich ist das stärkste Licht zu verwenden
Blendungen sind zu vermeiden

Das Spitzensignal ist auf Vollständigkeit zu überprüfen

  • gem. Checklisten zur ZSB 31
  • beim Ablösen
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10
Q

Erprobung Makrophon

A

Einmal während der Zugfahrt an einer Stelle mit wenig Lärmbelastung der Anrainer

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11
Q

Maximal zulässige Zugkräfte an der Zugspitze

A

450 kN

500 bzw. 600 kN auf definierten Strecken

700 kN für Schwergüterzüge

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12
Q

Max. zulässige Zugkräfte an Zwischentfz

A

150 kN

240 kN falls Zug ausschließlich mit DG

100 kN im Weichenbereich mit Signalisierung bis vmax 40 km/h

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13
Q

Voraussetzungen für erhöhte Zugkraftabgabe bei Schwergüterzügen

A
  • im Kopf des Bfpl muss Zugklasse “SWGN” oder “SWGM” stehen
  • Züge müssen ausschließlich aus Fz mit verstärkter Zugeinrichtung gebildet sein (Piktogramm) (ausg. N-Tfz)
  • Vor Fahrtantritt muss Tfzf die Piktogramme an den Tfz überprüfen
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14
Q

Erhöhung der Zugkraft auf bestimmten Rampenstrecken

A
  • Leistungsabgabe max. 600 kN, bei RoLa 500 kN
  • Tfz müssen sich in einer Steigung von min. 20 Prom. befinden (siehe Diagramme in ZSB 32)
  • am führenden Fz muss due Gesamtzugkraft aller Fz an der Spitze angezeigt werden können
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15
Q

Zulässige Druckkräfte am Zugschluss

Nachgeschobene Züge

A

Grundsatz: 150 kN
Zug ausschließlich aus DG: 240 kN (bei ROLA gemäß Auftrag)
Weichenbereiche mit Signalisierung bis 40 km/h: 100 kN (bei einfahrenden Zügen ab ersterreichter Weiche)

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16
Q

Zulässige Druckkräfte am Zugschluss

Wendezüge

A

Grundsatz: 300 kN
Weichenbereiche mit Signalisierung bis 40 km/h: 150 kN

Besteht ein WZ aus mehreren gekuppelten Wendezuggarnituren, gilt diese Begrenzung je Tfz

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17
Q

Bei Ausfall der kN Anzeige

A

Weiterfahrt nur zur Beendigung dieser Zugfahrt unter vorsichtiger Einschätzung der zulässigen Zug- und Stoßkräfte

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18
Q

Tfz ohne kN Anzeige

A

Angebrachte Tabelle ermöglicht Umrechnen der Motorströme in kN
Marke 2 entspricht 225 kN, Marke 3 150 kN

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19
Q

Zulässige dynamische Bremskräfte an Zugspitze

A

Grundsatz: 150 kN
Ausschließlich DG: 240 kN
ROLA: Gemäß Auftrag
Weichenbereich 40 km/h: 100 kN

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20
Q

Zulässige dynamische Bremskräfte am Zugschluss

A

450 kN

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21
Q

Zulässige dynamische Bremskräfte am Zwischentfz

A

Eigengewichtsabstützung 50 kN

Wird die E-Bremse HLL-gesteuert, kann dieser Wert überschritten werden

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22
Q

E-Bremse bei Mehrfachtraktion von nP-Zügen

A

An der Zugspitze darf nur bei einem Tfz der folgenden Baureihen die E-Bremse wirken:

  • 1014
  • 1142
  • 1044/1144 (falls noch nicht umgebaut)
  • DB 110
  • DB 111

Dies ist unabhängig, ob 150 od. 240 kN zulässig sind!

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23
Q

Beschränkung der geschobenen Achsen bei WZ

A

Im Nahverkehr ist die Anzahl der zu schiebenden Achsen auf 32 begrenzt.
Falls bei einer Railjet-Doppelgarnitur keine Traktionsabgabe des eingeschobenen Tfz möglich ist, dürfen vom Zugschluss aus auch mehr Achsen geschoben werden.

Besondere Bestimmungen auch für Autoschleuse Tauernbahn

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24
Q

Schleppen

Def.

A

Unter Schleppen wird die Beförderung nicht leistungsabgebender Tfz verstanden

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25
Schleppen | Typenkunde
Der MA, der das Tfz zum Schleppen vorbereitet, muss typenkundig sein. Nicht so der Tfzf, der schleppt!
26
Fahrten im Gefälle mit nP-Zügen
- Grundsätzlich Tfz mit dyn. Bremse - Ohne bzw. bei nicht ausreichender dyn. Bremse -> Sägezahnmethode - Unterschreitung der Fahrplangeschw. um min. 20 km/h (benötigte Zeit max. 60 sec) - Lösen - erneutes Anlegen erst nach min. 90 sec Falls Sägezahn nicht möglich: vmax 40 km/h
27
Sägezahnfahren
- Unterschreitung der Fahrplangeschw. um min. 20 km/h (benötigte Zeit max. 60 sec) - Lösen - erneutes Anlegen erst nach min. 90 sec Falls Sägezahn nicht möglich: vmax 40 km/h
28
Tauerntabelle
Auf bestimmten Steilabschnitten der Tauernbahn vmax Sägezahn ergibt sich aus Wagenzuggew. und Bh Tabelle 1 bei verf. E-Bremskraft bis 120 kN Tabelle 2 bei verf. E-Bremskraft zw. 120 und 200 kN Bei mehr als 200 kN entfällt bei Wagenzuggew. bis 1500 t vmx-Begrenzung. Bei mehr als 1500 t gilt Sägezahn vmax 90 km/h
29
Fahrten im Gefälle mit P-Zügen
Fällt die dyn. bremse aus oder ist nicht vorhanden gilt auf Rampen/Steilstrecken vmax 60 km/h - Sägezahn Fdl ist zu verständigen
30
Bremstechnisch unterschiedliches Wagenmaterial
Erste Bremsstufe ist mit min. 0,7 bar Druckabsenkung einzuleiten
31
Vorspannfahren vor Triebwagen und WZ (Schleppen)
Es dürfen aufgrund der Gefahr einer Überladung keine Füllstöße gegeben werden
32
Talfahrt mit alleinverkehrendem Tfz ohne dyn. Bremse
Bei Gefälle von 15 Prom. und mehr vmax 50 km/h Fdl verständigen
33
ZSB 32 | Wahl des Stromabnehmers
Grundsätzlich der in Fahrtrichtung hintere. Ausgenommen unmittelbar vor - mit Kfz beladener Wagen - Fz mit Führerstand - mit Container/Wechselbehälter beladener Wagen - RoLa
34
ZSB 32 | Vmax mit Sta
Grundsätzlich 100 km/h. | Über 100 km/h abhängig von Anzahl und Abständen der Sta
35
ZSB 32 | Sta-Stellung für vmax 160 km/h
a) eine Lokomotive mit einem angehobenen Sta b) zwei unmittelbar aneinander gekuppelte Loks, wenn beide den vorderen oder beide den hinteren Sta angehoben haben c) Kombination von b) und weiteren Loks mit angehobenem Sta, wenn dazwischen min. drei 4-achsige Reiszugwagen gereiht sind (70m) d) Triebwagen/züge
36
ZSB 32 | Sta-Stellung für vmax über 160 km/h
a) eine Lokomotive mit einem angehobenen Sta b) zwei unmittelbar aneinander gekuppelte Loks mit jeweils äußerem Sta angehoben c) bei zwei nicht unmittelbar aneinander gekuppelten loks mit jeweils einem angehobenen Sta, wenn dazwischen min. 3 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind d) Kombination von a) und b), wenn dazwischen min. 3 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind e) Triebwagen/Triebzüge
37
ZSB 32 | Max. angehobene Sta
Mehr als 3 Sta dürfen bei unmittelbar aneinander gekuppelten Loks nicht angehoben werden
38
ZSB 32 | Fpl-Geschw. kann aufgrund Sta nicht eingehalten werden
Tfzf muss IB verständigen
39
ZSB 32 | Trennstellen
E-tfz sind möglichst so anzuhalten, dass im Stillstand keine Strecken-/Lufttrenner überbrückt werden Befahren einer Schutzstrecke bzw. schutzstreckenartigen Trennstelle ist nur mit einem angehobenen Sta je Tfz und abgeschaltenem Hauptschalter zulässig
40
ZSB 32 | Verlassen des Tfz
Vor dem Verlassen ist das Tfz gegen Entrollen - bei endgültiger Abstellung zwingend mit der Feststellbremse - und gegen ein unbeabsichtigtes Bewegen und Ingangsetzen zu sichern. Bei Verwendung der Federspeicherbremse außerhalb von Stützpunkten (bzw. deren Dienstruhe) ist zusätzlich der Federspeicherwahlschalter auf "Innen" zu schalten
41
ZSB 32 | Isolierung des Tfz von der Schiene
Besteht die Gefahr von Isolierung: Zugsammelschiene aus, Sta senken. Gleichzeitiges Berühren von Tfz und Erde verboten. Tfz möglichst nicht verlassen, besteigen oder berühren, solange nicht der freigeschaltete und geerdete Zustand hergestellt ist
42
ZSB 32 Unregelmäßigkeiten Allgemein
Werden Unregelmäßigkeiten oder Störungen an Tfz bzw. Wagenzug bemerkt, so entscheidet das EVU (Tfzf) ob und unter welchen Voraussetzungen eine Weiterfahrt erfolgen kann. Bei Beförderungseinschränkung Fdl verständigen
43
ZSB 32 Maßnahmen bei Tfz-Schäden Verminderung der Regelbelastung bei Ausfall von Fahrmotoren 1x16, 1x42, 1x44
1 FM: 25 % | 2 FM: 50 %
44
ZSB 32 Maßnahmen bei Tfz-Schäden Verminderung der Regelbelastung bei Ausfall von Fahrmotoren 1x63, 1064
1 FM: 25 % | 2 FM: untauglich
45
ZSB 32 Maßnahmen bei Tfz-Schäden Verminderung der Regelbelastung bei Ausfall von Fahrmotoren 4020, 4x24
gemäß Fehlersuchanleitung
46
ZSB 32 Maßnahmen bei Tfz-Schäden Ausfall Trafolüftung oder Ölpumpe
Anhalten und Hilfstfz anfordern
47
ZSB 32 | Fahrzeugbrand während Fahrt
- Möglichst rasch mit Betriebsbremsung anhalten (ausg. NBÜ-Bereich) - Sofort Zugsammelschiene und Lüfter abschalten Spätestens nach Anhalten: - Sta senken - ein im Entstehen befindlicher Brand mit den vorhandenen Löschmitteln bekämpfen - Abschaltung der Oberleitung veranlassen Fahrt darf erst fortgesetzt werden, wenn das Feuer verlässlich gelöscht ist und keine Gefahr besteht, dass glimmende Teile wieder angefacht werden könnten.
48
ZSB 32 | Brandmeldeeinrichtung Fehlalarm
Wird nach dem Ansprechen keine Ursache festgestellt, darf die Fahrt nach Rückstellen bzw. unwirksam Schalten, fortgesetzt werden. Verwendung als ferngesteuertes Fz mit unwirksamer Brandmeldeeinrichtung nicht zulässig.
49
ZSB 32 | E-Tfz kommt unter Schutzstrecke zum Stillstand
IB verständigen um weitere Vorgangsweise zu vereinbaren.
50
ZSB 32 | Fahrdrahtspannung
Unter 11 kV bzw. über 18 kV dem IB melden Bei Spannungslosigkeit: a) ist diese auf einen offensichtlichen Fehler am Tfz zurückzuführen: Sta senken, IB verständigen (falls kein Fehler am Tfz festgestellt wird, darf Sta ohne ausdrücklichen Auftrag des Unterwerks / Fdl nicht gesenkt werden b) bei Schnellabsenkung des Sta: IB verständigen
51
ZSB 32 | Zugtrennung, Entgleisung, Kollision
Zugsammelschiene aus, Sta senken
52
ZSB 32 | Ausfall der Registrierung
Keine Herabsetzung der Geschw. EVU hat Instandsetzung unverzüglich zu veranlassen
53
ZSB 32 | Ausfall Geschwindigkeitsanzeige
Bis zur Stellung eines Ersatz-Tfz darf unter vorsichtiger Einschätzung der Geschw. die Fahrt fortgesetzt werden. Bei Zug/Nebenf.: bis max. Endbf Verschub: Max. 24 h IB verständigen Solange eine Geschwindigkeitsanzeige (mech. oder elektr.) vorhanden ist, handelt es sich nicht um einen Ausfall.
54
ZSB 32 Ausfall Geschwindigkeitsanzeige Formel zur Einschätzung der v
360 durch benötigte Zeit für 100m
55
ZSB 32 | Ausfall der Bremse am führenden Fz
Ist selbsttätige Bremse einer führenden Lok oder Stwg nicht wirksam und kann die Bremse des Zuges von der Lok aus bedient werden: - vmax 120 km/h, sofern Zusatzbremse tauglich - vmax 20 km/h, wenn nur noch Festhaltebremse tauglich
56
ZSB 32 | Ausfall akustische Signaleinrichtung
Vmax 20 km/h bis zur Stellung eines Ersatz-Tfz Vor EK, vor denen die Abgabe von - ACHTUNG - vorgesehen ist, anhalten. Fahrt erst fortsetzen, wenn Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Bei Ausfall im Verschub: Verschubbewegung beenden, danach ist das Tfz für den Verschubdienst untauglich Tfz mit untauglicher akustischer SIgnaleinrichtung (Hoch und Tief ausgefallen) darf Stützpunkt nicht verlassen. Notwendige Fahrten vom Zug in den Stützpunkt sind zulässig.
57
ZSB 32 | Spitzensignal unvollständig
Fahrt im nächsten Bf anhalten. Kann Mangel nicht behoben werden darf die Fahrt mit min. einem Licht fortgesetzt werden. Unvollständig: Min. eine Abblend-/Fernlichtlampe ausgefallen Unvollständiges Signal vor der Zugfahrt: Kann Mangel nicht behoben oder Ersatz-Tfz gestellt werden: IB verständigen
58
ZSB 32 | Anordnungsbefugte
- (Betriebs)Techniker der ÖBB Produktion - Betriebsleiter(beauftragte) und Betriebsüberwacher der ÖBB Produktion - Disponent der ÖBB Produktion - Instruktoren im Tfz-Fahrdienst
59
ZSB 32 Dienstfähigkeit der MA Betriebssicherheit
Kann der MA im ausführenden Betriebsdienst seine Dienstleistung nicht betriebssicher durchführen oder antreten, so ist dies dem zuständigen Disponenten zu melden.
60
ZSB 32 Dienstfähigkeit der MA Sicherheitschecks
Einmal jährlich ist bei jedem MA des ausf. Betriebsdienstes der ÖBB PR ein Sicherheitscheck durchzuführen. Erfolgt durch einen Instruktor oder technischen MA des jeweiligen Bereiches. Die Erfassung erfolgt mittels Checkliste. Der Überprüfte bekommt das Ergebnis zur Einsicht. Akzeptiert er dieses nicht ist ein neuerlicher Sicherheitscheck anzuordnen.
61
ZSB 32 Dienstfähigkeit der MA Maßnahmen nach schweren Unfällen
- Nach Unfällen mit Schwerverletzten oder mit Todesfolge sind beteiligte MA unverzüglich abzulösen - nach der Ablöse darf der MA zu keiner weiteren produktiven Dienstleistung innerhalb der betreffenden Schicht herangezogen werden - Stimmt der beteiligte Tfzf zu, darf die fahrt mit vmax 40 km/h in den nächsten Bf fortgesetzt werden. Fst ist mit weiterem Betriebsbediensteten zu besetzen
62
ZSB 32 | Tätigkeiten in der Vp
- Diensthandy einschalten - TIM Inbetriebnahme - Dienstbeginn bestätigen - ev. neue La entnehmen - Einsicht und nachweisliche Kenntnisnahme im Befehlsbuch
63
ZSB 32 | Tätigkeiten im Vb
- Kenntnisnahme von Nummer und Standort des Tfz - Kontrolle und Einsichtnahme in die Bordbücher (Papier oder eRAS). Bei eRAS gilt: 1) Feststellung des Fz-Status 2) Kontrolle der offenen eRAS - Kontrolle und Kenntnisnahme ev. zusätzlicher Piktogramme am Fst (ergänzend zum Fz-Status) - Inbetriebnahme laut Bedienungsanleitung - Behandlung der Registriereinrichtung - Erprobung der Bremsen - Erprobung der Sicherheitseinrichtungen
64
ZSB 32 | Tätigkeiten im Ab
- Außerbetriebnahme laut Bedienungsanweisung - Eintragungen in die Bordbücher - Reperaturen sowie Ergänzungen fehlender Ausrüstungsgegenstände beim zuständigen Disponenten veranlassen - Kontrolle, ob bei Diesel-Tfz genügend Kraftstoff und Kühlwasser vorhanden sind (min. 50 %)
65
ZSB 32 | Abstellen von Tfz
Grundsätzlich ist ein abzustellendes Tfz außer Betrieb zu nehmen. Abweichungen werden dem Tfzf gesondert bekannt gegeben. Ist das Tfz mit einer Vorheizautomatik ausgerüstet, so ist diese zu verwenden.
66
ZSB 32 | Unbeaufsichtigtes Abstellen von E-Tfz
Dürfen unter folgenden Voraussetzungen aufgerüstet abgestellt werden: - Vorheizautomatik aktiviert - Tfz ohne Vorheizautomatik mit Sicherheitsfunktion zum Ausschalten des HS bei Druckluftmangel ausgerüstet (Kennzeichnung mit Aufkleber am Fst)
67
ZSB 32 | Unbeaufsichtigtes Abstellen von V-Tfz
Dürfen mit laufendem Fahr-/Zugheizdieselmotor nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden
68
ZSB 32 Tfz-Übergabe Meldungen des übergebenden Tfzf
- ob weitere Tfz im Zugverband sind - ob Tätigkeiten am Zug erfolgen, im Gange, oder beendet sind - ob alle Voraussetzungen zur Meldung der Abfahrbereitschaft gegeben sind - bei WZ dien Anzahl der Wagen und ev. Besonderheiten der Bremsstellung - ob Einträge in den Bordbüchern vorhanden sind - wichtige betriebliche Infos (z.B. letze Signalisierung, erfolgter Übergang in Verschubfahrt etc.)
69
ZSB 32 Tfz-Übergabe Tätigkeiten des übernehmenden Tfzf
- Kontrolle des Spitzensignals - Kontrolle aller die Bst betreffenden Wagenlisten - Kontrolle der Bordbücher bei nicht persönlicher Übergabe - Kontrolle der eingestellten Zugdaten: Bei Kontrollmöglichkeit am Display sind alle Daten zu überprüfen, ansonsten die korrekte PZB Betriebsart - Bedienstetennr. am DMI eingeben bzw. Wachsamkeitstaste bis Horn betätigen
70
ZSB 32 | Befahren von Drehscheiben und Schiebebühnen
- Tfz voll einbremsen | - Sta senken (bei V-Tfz: Fahrtwendung auf Mitte)
71
ZSB 32 | Schutzmaßnahmen bei Untersuchungen und Arbeiten
- gegen Entrollen sichern - Sorge tragen, dass es zu keinem unbeabsichtigten Ingangsetzen kommt - vor dem Öffnen von Hochspannungsräumen sowie vor Tätigkeiten am Stromkreisen darauf achten, dass keine interne bzw. Spannungsversorgung erfolgt - Schlüssel der Fst-Aktivierung abziehen und gesichert verwahren - bei E-Tfz das Anheben der Sta durch Absperren am Luftgerüst verhindern - bei Fzg mit Erdungsschalter vor Arbeiten im Hochspannungsbereich und/oder Tfz-Dach erden. Bei eingeschalteter ETCS-Fzg-Einrichtung sind Arbeiten unter dem Tfz unzulässig (Strahlung). In solchen Fällen ist ETCS auszuschalten (Störschalter)
72
ZSB 32 | Absperren von Tfz
- in Stützpunkten - außerhalb von Stützpunkten, es sei denn der Tfzf befindet sich unmittelbar beim Zug - Ferngesteuerte Tfz am Zugschluss Ist Versperren nicht möglich, ist der zuständige Disponent zu verständigen (im Stützpunkt: FKO)
73
ZSB 32 | Vmax im Betrieb schadhaft gewordener Tfz
Bei mechanischen Schäden vmax: 1) 20 km/h, sofern Bedienungs-/Fehlersuchanleitungen keine andere vmax vorsehen 2) 10 km/h für (Fahrt bis in den nächsten Bf): - Bestandteil der Tfz-Aufhängung (Feder usw.) gebrochen und das freie Spiel des in Fahrtrichtung vordersten Radsatzes gehemmt - Tiefzuganlenkung gebrochen - Radreifen lose ohne axiale Verschiebung
74
ZSB 32 | Behandlung des Registrierstreifens
1) jeder Streifen ist vom Tfzf vor oder nach der Fahrt zu beschriften 2) Im Zuge dessen ist auf die richtige Funktion der Einrichtung (Uhrzeit) und das Vorhandensein eines Reservestreifens zu achten 3) Ist Streifen zu Ende, hat Tfzf den Tausch vorzunehmen und das Ergänzen mit Reservestreifen zu veranlassen 4) Beschriftung des Streifens mit: - Datum - Streckenabschnitt - Zugnummer - Heimatdienststelle nach Wechsel des Streifens ist auf der Außenseite der Rolle die Fzgnr. anzuschreiben
75
ZSB 32 | Behandlung Registrierstreifen nach Vorfällen
a) Streifen ist unmittelbar an Unfallstelle durch einen Techniker der ÖBB PR oder dem Tfzf sicherzustellen. Tfzf gibt ihn an Heimatdienststelle ab b) Wird Streifen am Unfallort von einem Organ der Sicherheitsbehörde oder des Gerichts verlangt, ist er abzugeben. Übernahme von der Behörde bestätigen lassen (zB. im Bordbuch) c) Beschriftung anch Vorfällen: - Datum - Zugnummer - Strecke und kilomterische Lage der Unfallstelle - Uhrzeit - Fzgnr - Name des Tfzf - Dienststelle und Unterschrift der Person, welche Streifen entnommen hat
76
ZSB 32 | Bordbuch
- Auf allen Tfz muss ein Bordbuch vorhanden sein - In ÖBB wird zwischen betrieblichem (Papierform) und technischen (eRAS) Teil des Bordbuches unterschieden - Betrieblicher Teil muss vom Tfzf bei jeder Inbetrieb-/Übernahme ausgefüllt werden - Mindesteintrag: Datum und Unterschrift - Alle übrigen Spalten im erforderlichen Ausmaß ausfüllen - Fahrzeugbezogene Eintragungen von WZ (Vollbremsprobe ...) sind im Bordbuch des Stwg einzutragen
77
ZSB 32 | Fehlen des betrieblichen Bordbuches
Am Stützpunkt: Keine Ausfahrt aus dem Stp. Über Auftrag des Disponenten wird Tfz mit neuem Bordbuch ausgerüstet Am Bahnhof: Zuständigen Disponenten bzw. Zugvorbereiter und Fdl verständigen um etwaige Besonderheiten nachzufragen. Als Ersatz darf formloses Papier verwendet werden
78
ZSB 32 | eRAS Statusmeldungen
grün: Einsatzbereit (es können offene eRAS-Einträge vorhanden sein) blau: Einsatzbereit mit Mindertauglichkeit(en) grau: Fzg nicht im eRAS erfasst, Bordbuch beachten orange: Servicefahrt. Fzg nicht für Regelbetrieb. Begonnene Zugleistung darf bis Werkstätte beendet werden rot: Fzg nicht einsatzbereit (gesperrt)
79
ZSB 32 | Zulässige Fzg-Bewegungen bei rotem eRAS-Status
Über Auftrag von TS: Verschubfahrten: FKO verständigt Tfzf. Ist kein FKO vor Ort erteilt TS den Auftrag an Tfzf, dies ist im Bordbuch zu dokumentieren (Name des Auftraggebenden und Uhrzeit) Probezug: Schriftlicher Auftrag durch Probefahrtleiter an Tfzf nötig
80
ZSB 32 | Fehlen des technischen Bordbuches bei Tfz die nicht im eRAS gelistet sind
Fzg gilt bis zur Klärung (Disponent) als untauglich
81
ZSB 32 Ausfall Einrichtung PZB Vor der Fahrt
Keine Zugfahrt
82
ZSB 32 Ausfall Einrichtung PZB Während der Fahrt
- rücksprache Disponent | - bis Endbahnhof vmax 100 km/h
83
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Sifa Vor der Fahrt
- Besetzung zweiter Tfzf | - falls nicht vorhanden: MA, der in Leistungsabschaltung, Schnellbremsung und Absetzung eines Notrufes unterwiesen ist
84
ZSB 32 Ausfall Einrichtung PZB Während der Fahrt
- Besetzung zweiter Tfzf - falls nicht vorhanden: MA, der in Leistungsabschaltung, Schnellbremsung und Absetzung eines Notrufes unterwiesen ist - In den nächsten Bf mit Vmax 50 km/h (ausg. Vollüberwachung)
85
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Zugfunk Vor der Fahrt
- am Bf IB verständigen, der entscheidet ob Weiterfahrt | - im Stp: LEL verständigen
86
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Zugfunk Während der Fahrt
- Anhalten im nächsten Bf - Meldung an IB - Fahrt bis Endbf (Zustimmung IB) mit Ersatzkommunikation - Durchfahren bestimmter Tunnel verboten
87
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Makrophon Vor der Fahrt
Keine Zugfahrt
88
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Makrophon Während der Fahrt
Bis zur Stellung eines Ersatz-Tfz: Weiterfahrt mit vmax 20 km/h und anhalten vor EK bei denen das Signal ACHTUNG zu geben wäre
89
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Geschwindigkeitsanzeige Während der Fahrt
Bis zur Stellung eines Ersatz-Tfz: Weiterfahrt mit vorsichtiger Einschätzung der Geschw. (bis max. Endbahnhof). Verschub max. 24 h
90
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Spitzensignal Vor der Fahrt
- Kann Mangel nicht behoben werden -> Meldung LEL | - Fahrt mit min. einem Licht; Meldung an IB (ev. Befehl vmax 60 km/h)
91
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Spitzensignal Während der Fahrt
- Anhalten im nächsten Bf | - Kann Mangel nicht behoben werden: Weiterfahrt mit min. einem Licht; Meldung an IB (ev. Befehl vmax 60 km/h)
92
ZSB 32 Ausfall Einrichtung Selbsttätige Bremse des führenden Fzg
Bremse des Zuges kann von dieser Lok oder Stwg noch bedient werden: - vmax 120 km/h wenn nicht selbsttätige Bremse tauglich - vmax 20 km/h wenn nur mehr Handbremse tauglich