ZSB 32 Flashcards
(92 cards)
Voraussetzungen zur Verwendung eines Tfzf im Streckendienst
- Fahrerlaubnis für Tfzf und Zusatzbescheinigung als Nachweis der erforderlichen Eignung, kentnisse und Anforderungen
- Triebfahrzeugprüfung gemäß Triebfahrzeugführerverordnung (TFVO), vollendetes 21. Lebensjahr, Typen-/ Streckenkenntnis
Voraussetzungen für Tfzf im Verschubdienst
- Fahrerlaubnis für Tfzf und Zusatzbescheinigung als Nachweis der erforderlichen Eignung, kentnisse und Anforderungen
- Triebfahrzeugprüfung gemäß Triebfahrzeugführerverordnung (TFVO), jedoch noch nicht vollendetes 21. Lebensjahr, Typen-/Ortskenntnis
Für den Tfzf mitzuführende Dokumente
- Fahrerlaubnis für Tfzf
- Zusatzbescheinigung oder Berechtigungsausweis zum Führen von Tfz im Netz der ÖBB
Tfzf Klassen
A: Verschub (A4), Bauzüge (A2), Eisenbahnfz für Unterhaltungsarbeiten (A3), sonstige (A5)
B: Strecken-Tfzf für Personen (B1) oder Güterverkehr (B2)
Mitzuführende Unterlagen und Gegenstände
- La
- alle gültigen Checklisten (bei entsprechender Strecken-/Typenkenntnis
- DB 822 Fehlersuchanleitung/Bedienungsanleitung für das jeweilige Fz
- Streckenliste (kann bei guter Streckenkenntnis entfallen)
- Gültiger Schichtplan
- Taschenlampe
- Warnbluse
- TIM und Diensthandy
Bei np-Zügen
- Befehlsübergabeprotokolle
- Versiegelbare Übergabetasche
Unterlagen, die in Papierform mitgeführt werden müssen
- Checkliste 2a/2b Zuglaufcheckpoint (HOA/FOA/SOA) + Bezettelung gem. ZSB 31
- Checkliste 3 Weichenstörung
- Checkliste Vorfall mit Personenschaden
- Checkliste Vorfall Grenzverkehr Slowakei (falls entsprechender Einsatz
- Checkliste Gefahrgut
- Kunden Checklisten 1 (Fz-Prüfung) für die jeweiligen Typen
- La
- Befehlsblöcke
Führen eines Tfz erfolgt von wo
vom in Fahrtrichtung vordersten Führerstand. Beim Verschub dürfen auch andere Führerstände benutzt werden
Grundsätze Sanden
- Sand niemals auf schleudernde Radsätze
- Sand grundsätzlich nicht auf Weichen und Gleiskreuzungen
- Sand beim Bremsvorgang grundsätzlich nicht unter 20 km/h
- Muss im Bh dennoch bis zum Stillstand gesandet werden, ist bei alleinverkehrenden tfz der Fdl zu verständigen
Spitzensignal Grundsätze
Grundsätzlich ist das stärkste Licht zu verwenden
Blendungen sind zu vermeiden
Das Spitzensignal ist auf Vollständigkeit zu überprüfen
- gem. Checklisten zur ZSB 31
- beim Ablösen
Erprobung Makrophon
Einmal während der Zugfahrt an einer Stelle mit wenig Lärmbelastung der Anrainer
Maximal zulässige Zugkräfte an der Zugspitze
450 kN
500 bzw. 600 kN auf definierten Strecken
700 kN für Schwergüterzüge
Max. zulässige Zugkräfte an Zwischentfz
150 kN
240 kN falls Zug ausschließlich mit DG
100 kN im Weichenbereich mit Signalisierung bis vmax 40 km/h
Voraussetzungen für erhöhte Zugkraftabgabe bei Schwergüterzügen
- im Kopf des Bfpl muss Zugklasse “SWGN” oder “SWGM” stehen
- Züge müssen ausschließlich aus Fz mit verstärkter Zugeinrichtung gebildet sein (Piktogramm) (ausg. N-Tfz)
- Vor Fahrtantritt muss Tfzf die Piktogramme an den Tfz überprüfen
Erhöhung der Zugkraft auf bestimmten Rampenstrecken
- Leistungsabgabe max. 600 kN, bei RoLa 500 kN
- Tfz müssen sich in einer Steigung von min. 20 Prom. befinden (siehe Diagramme in ZSB 32)
- am führenden Fz muss due Gesamtzugkraft aller Fz an der Spitze angezeigt werden können
Zulässige Druckkräfte am Zugschluss
Nachgeschobene Züge
Grundsatz: 150 kN
Zug ausschließlich aus DG: 240 kN (bei ROLA gemäß Auftrag)
Weichenbereiche mit Signalisierung bis 40 km/h: 100 kN (bei einfahrenden Zügen ab ersterreichter Weiche)
Zulässige Druckkräfte am Zugschluss
Wendezüge
Grundsatz: 300 kN
Weichenbereiche mit Signalisierung bis 40 km/h: 150 kN
Besteht ein WZ aus mehreren gekuppelten Wendezuggarnituren, gilt diese Begrenzung je Tfz
Bei Ausfall der kN Anzeige
Weiterfahrt nur zur Beendigung dieser Zugfahrt unter vorsichtiger Einschätzung der zulässigen Zug- und Stoßkräfte
Tfz ohne kN Anzeige
Angebrachte Tabelle ermöglicht Umrechnen der Motorströme in kN
Marke 2 entspricht 225 kN, Marke 3 150 kN
Zulässige dynamische Bremskräfte an Zugspitze
Grundsatz: 150 kN
Ausschließlich DG: 240 kN
ROLA: Gemäß Auftrag
Weichenbereich 40 km/h: 100 kN
Zulässige dynamische Bremskräfte am Zugschluss
450 kN
Zulässige dynamische Bremskräfte am Zwischentfz
Eigengewichtsabstützung 50 kN
Wird die E-Bremse HLL-gesteuert, kann dieser Wert überschritten werden
E-Bremse bei Mehrfachtraktion von nP-Zügen
An der Zugspitze darf nur bei einem Tfz der folgenden Baureihen die E-Bremse wirken:
- 1014
- 1142
- 1044/1144 (falls noch nicht umgebaut)
- DB 110
- DB 111
Dies ist unabhängig, ob 150 od. 240 kN zulässig sind!
Beschränkung der geschobenen Achsen bei WZ
Im Nahverkehr ist die Anzahl der zu schiebenden Achsen auf 32 begrenzt.
Falls bei einer Railjet-Doppelgarnitur keine Traktionsabgabe des eingeschobenen Tfz möglich ist, dürfen vom Zugschluss aus auch mehr Achsen geschoben werden.
Besondere Bestimmungen auch für Autoschleuse Tauernbahn
Schleppen
Def.
Unter Schleppen wird die Beförderung nicht leistungsabgebender Tfz verstanden