Bremsen M26 Flashcards
(193 cards)
Bremsvorschrift
Zweck
Die Bestimmungen der Bremsvorschrift dienen der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb. Die Vorschrift ist dem Sinne nach auch in jenen fällen anzuwenden, welche nicht ausdrücklich angeführt sind.
Bremsvorschrift
Inhalt
Enthält die Bestimmungen für die Inbetriebnahme, die Erprobung und Bedienung der Bremsen im Betrieb, sowie das Verhalten bei Unregelmäßigkeiten
Bremsvorschrift
Geltungsbereich
Gilt für den Einsatz der Bremsen im Eisenbahnbetrieb, vor, während und anch Zug-, Verschub- und Nebenfahrten mit Schienenfahrzeugen im Gesamtbereich der ÖBB
Bremsvorschrift
Durchgehende Bremse
Betätigung erfolgt von einer Stelle des Zuges und wirkt auf alle bremsbaren Fahrzeuge.
Bei der selbsstätigen Druckluftbremse sind alle Fz mittels HLL durchgehend verbunden
Bremsvorschrift
Leitungswagen
Wagen mit HLL allein oder ausgeschaltener Bremse
Bremsvorschrift
Selbsttätige (indirekte) Bremse
Spricht bei Zugtrennung von selbst an und kann auch von den angeschlossenen Fz aus mit Notbremseinrichtungen betätigt werden
Bremsvorschrift
Nichtselbsttätige (direkte) Bremse
Spricht bei Zugtrennung nicht an und lässt keine Notbremsung zu
Bremsvorschrift
Mehrlösige Bremse
Lässt einen stufenweisen Lösevorgang zu
Bremsvorschrift
Einlösige Bremse
Löst bei der ersten Lösestufe komplett aus
Bremsvorschrift
Schnellwirkende Bremse
Baut nach dem Ansprechen den Druck im Bremszylinder rasch auf (3-5 s.) Der Abbau erfolgt rasch (15-20 s)
Bremsvorschrift
Langsamwirkende Bremse
Baut nach dem Ansprechen den Druck im Bremszylinder langsam auf (18-30 s). Der Abbau erfolgt langsam (45-60 s)
Bremsausrüstung
Regel- und bestimmte Nebenfahrzeuge
Grundsätzlich selbsttätige Druckuftbremse
Bremsausrüstung
Bauteile der selbsttätigen Druckluftbremse
- HLL
- Luftabsperrhähn, HLL-Kupplung
- Bremsabsperrhahn
- Steuerventil
- Vorratsluftbehälter
- Bremszylinder
- Bremsgestänge
- Reibelemente (Sohlen od. Beläge)
Bremsausrüstung
Zusätzlich zur Grundausrüstung
- Bremsartumsteller
- Automatische Lastabbremsung oder Lastwechsel
- Löseeinrichtung
- Schnellbremsbeschleuniger
- Notbremseinrichtung
- Bremsgestängesteller
- Anzeigevorrichtungen (Schauzeichen, Meldelampen)
- Gleitschutzeinrichtungen
Bremsausrüstung
Lokomotiven, Triebwagen
- Drucklufterzeugungsanlage
- Führerbremsventil(anlage)
- Zusatzbremsventil(anlage)
- Nachbremsventil/einrichtung
- Schleuderschutz
Bremsausrüstung
Nachbremsventil Stellung EIN ist erforderlich
- bei allen besetzten und ferngesteuerten Tfz im Zugverband
- bei Tfz 10/1163, 1064, 2068, 2070
Bremsausrüstung
Nachbremsventil Stellung AUS erforderlich
- bei Tfz vor Triebwagen
- Verschub (Verschubreserve)
- Schleppen
- bei einem kurzen Zug (bis 3 Wagen) mit Tfz ohne dynamische Bremse
- alleinverkehrendes Tfz
- Fahrt mit Schneepflug
Bremsanschrift
- Hauptbauart (bezieht sich auf das Steuerventil)
- Bremsart
- Zusatzeinrichtungen
- Bremsgewicht
M26
Bremsgewicht
Maß für die Bremsleistung eines Fz oder Zugs
Das angeschriebende Bremsgewicht entsprcht der Leistungsfähigkeit bei einer Schnellbremsung bzw. der höchsten Bremsstufe
Die Leistungsfähigkeit ist für Haltbremsungen ausgelegt, kann nicht als Dauerbremsleistung betrachtet werden
M26
Bremsweg
Der von der Einleitung der Bremsung bis zum Stillstand der FZ zurückgelegte Weg
M26
Bremsweglänge
Der Bremsweg darf nach Einleitung einer Schnellbremsung eine örtlich vorgegebene Länge nicht überschreiten
Bremsuntersuchung
Zweck
Untersuchung und Wratung der Bremsen dienen dem Zweck, die Bremsen ständig in volltauglichem Zustand zu erhalten
Zusätzliche Untersuchungen erfolgen gem ZSB 31
Bremsuntersuchung
Zuständige MA
Jeder die Bremsprobe durchführende MA hat augenscheinlich festgeställte Mängel zu beheben bzw. die Behebung zu veranlassen
M26
Bremswirkung
Wird durch die Bremshundertstel ausgedrückt