Bremsen M26 Flashcards

(193 cards)

1
Q

Bremsvorschrift

Zweck

A

Die Bestimmungen der Bremsvorschrift dienen der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb. Die Vorschrift ist dem Sinne nach auch in jenen fällen anzuwenden, welche nicht ausdrücklich angeführt sind.

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2
Q

Bremsvorschrift

Inhalt

A

Enthält die Bestimmungen für die Inbetriebnahme, die Erprobung und Bedienung der Bremsen im Betrieb, sowie das Verhalten bei Unregelmäßigkeiten

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3
Q

Bremsvorschrift

Geltungsbereich

A

Gilt für den Einsatz der Bremsen im Eisenbahnbetrieb, vor, während und anch Zug-, Verschub- und Nebenfahrten mit Schienenfahrzeugen im Gesamtbereich der ÖBB

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4
Q

Bremsvorschrift

Durchgehende Bremse

A

Betätigung erfolgt von einer Stelle des Zuges und wirkt auf alle bremsbaren Fahrzeuge.
Bei der selbsstätigen Druckluftbremse sind alle Fz mittels HLL durchgehend verbunden

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5
Q

Bremsvorschrift

Leitungswagen

A

Wagen mit HLL allein oder ausgeschaltener Bremse

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6
Q

Bremsvorschrift

Selbsttätige (indirekte) Bremse

A

Spricht bei Zugtrennung von selbst an und kann auch von den angeschlossenen Fz aus mit Notbremseinrichtungen betätigt werden

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7
Q

Bremsvorschrift

Nichtselbsttätige (direkte) Bremse

A

Spricht bei Zugtrennung nicht an und lässt keine Notbremsung zu

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8
Q

Bremsvorschrift

Mehrlösige Bremse

A

Lässt einen stufenweisen Lösevorgang zu

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9
Q

Bremsvorschrift

Einlösige Bremse

A

Löst bei der ersten Lösestufe komplett aus

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10
Q

Bremsvorschrift

Schnellwirkende Bremse

A

Baut nach dem Ansprechen den Druck im Bremszylinder rasch auf (3-5 s.) Der Abbau erfolgt rasch (15-20 s)

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11
Q

Bremsvorschrift

Langsamwirkende Bremse

A

Baut nach dem Ansprechen den Druck im Bremszylinder langsam auf (18-30 s). Der Abbau erfolgt langsam (45-60 s)

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12
Q

Bremsausrüstung

Regel- und bestimmte Nebenfahrzeuge

A

Grundsätzlich selbsttätige Druckuftbremse

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13
Q

Bremsausrüstung

Bauteile der selbsttätigen Druckluftbremse

A
  • HLL
  • Luftabsperrhähn, HLL-Kupplung
  • Bremsabsperrhahn
  • Steuerventil
  • Vorratsluftbehälter
  • Bremszylinder
  • Bremsgestänge
  • Reibelemente (Sohlen od. Beläge)
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14
Q

Bremsausrüstung

Zusätzlich zur Grundausrüstung

A
  • Bremsartumsteller
  • Automatische Lastabbremsung oder Lastwechsel
  • Löseeinrichtung
  • Schnellbremsbeschleuniger
  • Notbremseinrichtung
  • Bremsgestängesteller
  • Anzeigevorrichtungen (Schauzeichen, Meldelampen)
  • Gleitschutzeinrichtungen
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15
Q

Bremsausrüstung

Lokomotiven, Triebwagen

A
  • Drucklufterzeugungsanlage
  • Führerbremsventil(anlage)
  • Zusatzbremsventil(anlage)
  • Nachbremsventil/einrichtung
  • Schleuderschutz
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16
Q

Bremsausrüstung

Nachbremsventil Stellung EIN ist erforderlich

A
  • bei allen besetzten und ferngesteuerten Tfz im Zugverband

- bei Tfz 10/1163, 1064, 2068, 2070

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17
Q

Bremsausrüstung

Nachbremsventil Stellung AUS erforderlich

A
  • bei Tfz vor Triebwagen
  • Verschub (Verschubreserve)
  • Schleppen
  • bei einem kurzen Zug (bis 3 Wagen) mit Tfz ohne dynamische Bremse
  • alleinverkehrendes Tfz
  • Fahrt mit Schneepflug
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18
Q

Bremsanschrift

A
  • Hauptbauart (bezieht sich auf das Steuerventil)
  • Bremsart
  • Zusatzeinrichtungen
  • Bremsgewicht
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19
Q

M26

Bremsgewicht

A

Maß für die Bremsleistung eines Fz oder Zugs
Das angeschriebende Bremsgewicht entsprcht der Leistungsfähigkeit bei einer Schnellbremsung bzw. der höchsten Bremsstufe
Die Leistungsfähigkeit ist für Haltbremsungen ausgelegt, kann nicht als Dauerbremsleistung betrachtet werden

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20
Q

M26

Bremsweg

A

Der von der Einleitung der Bremsung bis zum Stillstand der FZ zurückgelegte Weg

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21
Q

M26

Bremsweglänge

A

Der Bremsweg darf nach Einleitung einer Schnellbremsung eine örtlich vorgegebene Länge nicht überschreiten

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22
Q

Bremsuntersuchung

Zweck

A

Untersuchung und Wratung der Bremsen dienen dem Zweck, die Bremsen ständig in volltauglichem Zustand zu erhalten
Zusätzliche Untersuchungen erfolgen gem ZSB 31

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23
Q

Bremsuntersuchung

Zuständige MA

A

Jeder die Bremsprobe durchführende MA hat augenscheinlich festgeställte Mängel zu beheben bzw. die Behebung zu veranlassen

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24
Q

M26

Bremswirkung

A

Wird durch die Bremshundertstel ausgedrückt

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25
M26 | Bremshundertstel
Verhältnis von Bremsgewicht zu abzubremsender Masse
26
M26 | Festhaltebremshundertstel
Die zum Festhalten der FZ im Stillstand erforderlichen Festhaltebremshundertstel sind in der StL angegeben
27
Inbetriebnahme der Bremsen | Kuppeln
HLL wenn vorhanden, auch HBL Steuerleitungen bei manchen Trieb- und Reisezugwagen
28
Inbetriebnahme der Bremsen | Kuppeln Mg-Bremse
HLL | zur Energieversorgung müssen auch HBL und Zugsammelschiene gekuppelt sein
29
Inbetriebnahme der Bremsen | Stellung der Hähne allgemein
Handgriffe müssen beim Betätigen in die vorgeschriebene Stellung fühlbar einrasten bzw. anschlagen
30
Inbetriebnahme der Bremsen | Luftabsperrhahn
Hähne an miteinander verbundenen Kupplungen sind zu öffnen, an nicht benützten zu schließen Luftabsperrhahn geschlossen: Handgriff senkrecht nach oben geöffnet: Handgriff waagrecht od schräg In geschlossenem Zustand werden die Kupplungsschläuche entlüftet Luftabsperrhähne einer Verbindung sind immer gleichzeitig zu betätigen
31
Inbetriebnahme der Bremsen | Fehlender oder verbogener Luftabsperrhahn
Möglicherweise füllt Zug, bremst aber nicht Abtransport des Wagens bis nächsten Wagenuntersuchungsbf als Nachlaufer gestattet. Bei gegabelter Leitung ist diese zu verwenden
32
Inbetriebnahme der Bremsen | Bremsabsperrhahn
Handgriff ist rot mit federnder Rastrierung Hahn ist in Stellung senkrecht nach unten geöffnet Abweichende Ausführungen bei Tfz -> siehe jeweilige Bedienungsanleitung Alle tauglichen und als mindertauglich geltenden selbstlösenden Bremsen sind einzuschalten
33
Inbetriebnahme der Bremsen | Bremsartumsteller
Handgriff gelb. Auf Schild sind Stellungen und ggf. zugehörige Bremsgewichte angeschrieben Handgriff schlaufenförmig: Nur schnellwirkende Stellungen Handgriff kugelig: Auch G-Stellung vorhanden Grundsätzlich ist der Bremsartumsteller in die jeweils wirksamste Stellung (rechte Endlage) zu bringen
34
Inbetriebnahme der Bremsen | Lastwechsel
Roter Handgriff mit Stellungen "Leer" od. "Beladen" Auf Schild jeweilige Bremsgewichte und Umstellgewicht (Gesamtgewicht, ab welchem Handgriff auf "Beladen" umzustellen ist) Solange Gesamtgewicht unbekannt: "Leer" Handgriff mit Langloch: Mehrere voeinander unabhängige Bremseinrichtung. Angeschriebene Bremsgewichte gelten jeweils nur für die vom jeweiligen Lastwechsel geschaltete Bremse, Umstellgewicht gilt für ganzen Wagen Handgriff zweifach gekröpft: Mehrere Stellungen "Beladen" mit jeweiligem Umstell-/Bremsgewicht
35
Inbetriebnahme der Bremsen | Lastwechsel bei unbekanntem Gesamtgewicht
Grundsätzlich "Leer" Bei vollbeladenen Zuckerrübenwagen und bei beladenen Wagen, bei denen aufgrund der Beschaffenheit und Menge des Ladegutes offensichtlich das Umstellgewicht erricht wird: "Beladen"
36
Inbetriebnahme der Bremsen | Verantwortlichkeit für Stellung der Hähne
Luftabsperrhähne: Kuppelnder MA Sonstige Hähne/Umstelleinrichtungen: - Tfz: Tfzf - Wagenzug: Zgf, Zv - Verschub: Verschubleiter - Nebenfahrt: Kl-Führer, Zv
37
Inbetriebnahme der Bremsen | Füllen der Bremse
Die selbsttätige Druckluftbremse ist über ein Fbv(anlage) oder eine ortsfeste Bremsprobeanlage mit Druckluft zu füllen
38
Inbetriebnahme der Bremsen | Fülldauer
Abhängig von - Zuglänge - Hauptluftbehälterdruck - Ausgangsdruck in HLL
39
Inbetriebnahme der Bremsen | Füllprobe
Sind die Bremsen vollständig gefüllt (ist der Regelbetriebsdruck erreicht) so darf der Druck in der HLL bei abgeschlossenem Fbv innerhalb von wenigen Sekunden nicht absinken
40
Inbetriebnahme der Bremsen | Regelbetriebsdruck
In der HLL: 5 bar bei ortsfesten Brpr-Anlagen: 4,8 - 4,95 bar
41
Inbetriebnahme der Bremsen | Angleichung
Besitzt das Fbv eine Angleicheinrichtung so ist diese zu betätigen Falls keine autom. Angleicheinrichtung am FZ, ist bei jedem Wechsel des Fbv manuell anzugleichen Manuelles Angleichen kann entfallen, wenn gelöster Zustand aller FZ durch zentrale Bremskontrollanzeige feststellbar Bei einem noch nicht auf den Regelbetriebsdruck abgelaufenen Angleichvorgang kann es bei nachfolgenden Bremsvorgängen zu verbremsten Wagen kommen, falls führendes FZ ohne Bremsrechner und die Angleicheinrichtung nicht manuell bedient wird
42
Inbetriebnahme der Bremsen Dichtheitsprüfung Zeitpunkt
Vor jeder Vollbremsprobe | Bei Durchführung mit Tfz ist der Tfzf von dem die Brpr durchführenden MA zu verständigen
43
Inbetriebnahme der Bremsen | Dichtheitsprüfung Ablauf
Nach Erreichen des Regelbetriebsdruckes Fbv dicht stellen und auf Luftverluste achten Wenn Druck in einer Minute nicht mehr als um 0,5 bar abfällt: Bremsanlage dicht Wird dieser Wert überschritten, so ist Ursache festzustellen, zu beheben und Prüfung zu wiederholen Vernatwortlich für Feststellung der Ursache und Behebung: Die Bremsen überprüfender MA (ev. technische Anleitung durch Tfzf)
44
Bremsprobe | Zweck
Überprüfung der ordnungsgemäßen Bedienbarkeit der Bremsen
45
Bremsprobe | Umfang
a) Anlegen der Bremsen b) Feststellung des angelegten Zustandes c) Lösen der Bremsen d) Feststellung des gelösten Zustandes e) Bremsprobemeldung
46
Bremsprobe | Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Grundsätzlich direkt am Reibelement (Anschlagen) Angelegter Zustand: Zweiachsige FZ: Min. eine Achse DG-FZ: Min. eine Achse pro DG Gelöster Zustand (auch durch Augenschein möglich): Alle Achsen (Handbremsen) Bei FZ mit Schauzeichen sind nur diese zu beachten
47
Bremsprobe Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes Gelenkwagen
Für die Brpr ist jeder FZ-Teil als Einzelfahrzeug zu betrachten. Wird Bremse eines Elements asugeschaltet, darf Bremsgewicht des Wagens nicht bei Bremsberechnung berücksicht werden. Vorhandene taugliche Bremsen bleiben eingeschaltet. Ist Wagen am Zugschluss gereiht, gilt er als Nachlaufer.
48
Bremsprobe Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes Ständig gekuppelte Wageneinheit
Für die Brpr ist jeder FZ-Teil als Einzelfahrzeug zu betrachten. Wird Bremse eines Elements asugeschaltet, darf bei offensichtlich ungleichmäßiger Lastverteilung Bremsgewicht der Wageneinheit nicht bei Bremsberechnung berücksicht werden. Vorhandene taugliche Bremsen bleiben eingeschaltet. Ist Wagen am Zugschluss gereiht, gilt er als Nachlaufer.
49
Bremsprobe Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes Tfz
Zustand der Bremse beim Tfzf erfragen | Überprüfung mittels Druckluftmanometer bzw. zentraler Bremskontrollanzeige
50
Bremsprobe Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes Unbesetztes Tfz im Wagenzug
Wird Bremse am Tfz im gelösten Zustand angetroffen: | Druckabsetzung auf unter 3,0 bar. Legt Bremse neuerlich nicht an ist die Ursache festzustellen
51
Bremsprobe | Gesonderte Erprobung
Es müssen alle zur Verwendung kommenden Bremsbauarten eines FZ gesondert erprobt werden
52
Bremsprobe | Sichern der FZ
Die Brpr ausführender MA hat zu sorgen, dass FZ nicht entrollen Sichern während Brpr erfolgt grundsätzlich durch das Tfz. Erforderlichenfalls weitere Sicherungsmittel
53
Bremsprobe | Unbrauchbare Bremsen
Sind zu bezetteln
54
Erprobung der Handbremsen | Zuständigkeit
Von MA, welcher sie bedient, vor der Fahrt zu erproben
55
Erprobung der Handbremsen | Ablauf
Bremse mäßig stark anziehen. Angelegten Zustand überprüfen Danach Bremsen vollständig lösen
56
Erprobung der Handbremsen | Abstoßen
Es erfolgt die Erprobung der Handbremsen durch überprüfen der Wirksamkeit beim Heranfahren zum Abstoßen
57
Erprobung der Handbremsen | Verwendung als Festhaltebremsen
Nach dem Anziehen der Bremse den angelegten Zustand überprüfen. Bei Scheibenbremsen gilt rotes Schauzeichen (trotzdem auch auf Verlauf des Kraftbedarfs beim Anlegen achten)
58
Erprobung der Bremsen | Lokomotiven
Druckluftbremsen: 1x pro Tag Nichtselbsttätige Bremse: Vor erster Fahrt. Bremse bis zum max. Bremszylinderdruck anlegen (Funktionsprüfung Druckbegrenzungseinrichtung). Danach Bremse lösen. Überprüfung der Bremse durch Beobachtung des Bremszylinderdruckmessers. Selbsttätige Bremse: Erprobung im Rahmen Sifa bzw. PZB Erprobung Fbv: Bedienbarkeit bei jeder Inbetriebnahme prüfen Handbremse/Federspeicherbremse: Erprobung beim Abstellen
59
Erprobung der Bremsen | Triebwagen/züge
Selbst. Druckluftbremse: 1x pro Tag durch Vollbrpr Vollbrpr: Bei jeder Inbetriebnahme; bei Frost, wenn seit letzter Fahrt (ausg. Verschub) oder Vollbrpr. mehr als 3 Stunden vergangen sind Wendebremsprobe: Nach Umkehr der Füllrichtung Teilbremsprobe: Nach Verdopplung
60
Erprobung der Bremsen | Wendebremsprobe
Zug mit bisher benutztem Fbv einbremsen (Vollbremsung) Nach Fst-Wechsel Bremsen mit neuem Fbv lösen Bremsen unter Beobachtung der HLL- und Bremszylindermanometer anlegen und lösen. Vorhandene Angleichvorrichtungen sind dabei zu betätigen Bei Triebwagen/zügen mit zentraler Bremskontrollanzeige sind Wendebrpr mit dieser Einrichtung durchzuführen
61
Erprobung der Bremsen Wendebremsprobe Wendezug
Meldet sich beim Tfzf kein MA zur Durchführung einer Voll/Teilbrpr führt Tfzf ohne Auftrag eine Wendebremsprobe durch. Zusätzlich ist dabei nach dem neuerlichen Anlegen der bremsen das neue Fbv für ca. 10 sec abzusperren um zu erkennen, ob durch ein anderes Fbv die HLL nachgespeist wird
62
Erprobung der Bremsen Wendezug Teilbremsprobe (Tfz-Wechsel)
Meldet sich nach Anspannen kein MA zur Durchführung der Brpr, führt Tfzf diese ohne Auftrag durch Bei Stwg R 8073 ist Brpr vom Tfz aus durchzuführen (keine zentrale Kontrollanzeige)
63
Erprobung der Bremsen Wendezug Vollbremsprobe
Bei WZ ohne Tfz-Wechsel und ohne Änderung des Wagenzugses: 1x pro Tag Vollbrpr. Planung von Ort und Zeitpunkt durch Umlaufplaner/Disponent DWZ: Vollbrpr innerhalb der ersten Vb am Kalendertag. Dies ist im Bordbuch des Stwg mit Uhrzeit und Tfz-Nr. zu dokumentieren. Ebenso, falls seit letzter Fahrt mehr als 3 h bei Frost vergangen sind.
64
Erprobung der Bremsen | Züge mit zentraler Bremskontrollanzeige
Erforderliche Brpr sind unter Verwendung dieser durchzuführen Zusätzliche Überprüfung des angelegten/gelösten Zustands durch MA nicht erforderlich Vor jeder Vollbrpr prüfen, ob alle FZ von Einrichtung erfasst sind Bei Störung sind Voll/Teilbrpr mit MA durchzuführen, nötigenfalls vom Tfzf alleine
65
Erprobung der Bremsen | Tfz
Tfz dürfen nur mit tauglichen Druckluftbremsen (direkte und indirekte) einen Stützpunkt verlassen
66
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges Gründe Pkt 44(1)
a) - Mehr als 6 h (3 h bei Frost) seit letzter Fahrt (ausg. Verschub) oder Brpr - Wahrnehmung von Mängeln, welche Ursache für ein Versagen der Bremse sein könnten - nach Behebung eines Mangels zur Herstellung der Bremstauglichkeit - wenn Überprüfung der Bremstauglichkeit angeordnet b) - Einschalten der Bremse - Betätigung der Löseeinrichtung - Verbinden der HLL - Wechsel des Bedienventils
67
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges | Vollbremsprobe
- Bei allen Wagen muss Bremstauglichkeit gem. 44(1)a) festgestellt werden - Bildung eines Zuges aus mehr als 3 Wagengruppen oder Beigabe von mehr als 2 Wagengruppen zu Stammzug - 1x pro Tag bei fortgesetzter Wiederverwendung eines unverändert bleibenden Wagensatzes - Feststellung mangelhafter Bremswirkung
68
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges | Teilbremsprobe
Brpr ist durchzuführen: - Bei einzelnen Wagen muss Bremstauglichkeit gem. 44(1) festgestellt werden - überprüfte Wagen müssen Zug beigestellt werden (an jeweils einem Fz pro Gruppe) Brpr an einem gebremsten Wagen hinter Manipulationsstelle: - Verbinden der HLL an einer Stelle - Wechsel des Fbv unter Beibehaltung der Füllrichtung - Behebung einer Bremsstörung Brpr am letzten gebremsten Wagen - Verbinden der HLL an mehr als einer Stell - Umkehr der Füllrichtung bei lokbespannten Zügen sowie Triebwagen/zügen mit angehängten Wagen
69
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges | Überprüfte Wagengruppe
Wagen die auf einer Anlage gemeinsam erprobt an danach nicht mehr getrennt wurden
70
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges | Einreihung einer Wagengruppe
Gilt als Manipulation an einer Stelle des Zuges, daher Teilbrpr an einem Wagen hinter Manipulationsstelle
71
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges | Verbinden der HLL an mehr als einer Stelle
Wird auch das führende Tfz neu gekuppelt, so ist diese Kupplungsstelle nicht mitzuzählen
72
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges | Anhängen einer überprüften Wagengruppe mit anderer Füllrichtung
Teilbrpr am letzten gebremsten Wagen der Gruppe
73
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges | Verschub
Grundsätzlich gelten Bestimmungen des Pkt 44 Beim Verschub müssen jedoch nur die erforderlichen Bremsen erprobt werden Brpr beim Verschub gelten nicht für anschließende Zugfahrten
74
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges | Entfall der Brpr
- Wechsel der Bremsart (ausg. R + Mg einschalten) - Umstellen Lastwechsel - Wechsel des Fbv auf einem Fst - beim Verschub nach Wechsel des Fst - Ausschalten einer Bremse - Abhängen von FZ am Schluss (bzw. Spitze bei geschobenen Fahrten) - Anhängen von FZ ohne Bremse am Schluss (bzw. Spitze bei geschobenen Fahrten). HLL ist soweit als möglich zu verbinden - Rückstellen einer Notbremseinrichtung
75
Ablauf der Bremserprobung
Über Auftrag erfolgt das Anlegen der Bremse. Bei der Überprüfung des angelegten Zustandes ist auf die richtige Stellung der Hähne und Umstellumrichtungen an den Wagen zu achten. Müssen noch - Bremsen eingeschaltet - Bremskupplungen verbunden - Luftabsperrhähne geöffnet - Lastwechsel umgestellt werden, sind Bremsen zu lösen und erneut anzulegen. Fülldauer abwarten. Bremsartumsteller dürfen auch bei angelegter Bremse umgestellt werden
76
Ablauf der Bremserprobung | Anlegen der Bremsen
HLL-Druck um 0,7 bar absenken | Das Anlegen darf nur mit Fbv(anlage) eines Tfz (Stwg) oder über ortsfeste Bremsprobeanlage erfolgen
77
Ablauf der Bremserprobung | Überprüfung der Bremsen, Selbstlöser
Wird eine Bremse in nicht angelegtem Zustand angetroffen: Neuerlich lösen und anlegen. Löst Bremse innerhalb von 3 Minuten wieder aus: selbstlösende Bremse Bleibt eingeschaltet, darf nicht bei Bremsberechnung angerechnet werden Wagen gemäß ZSB 31 (Rot/Weiß Zettel) bezetteln
78
Ablauf der Bremserprobung | Unbrauchbare Bremse
Bremse, die auch nach dem zweiten Brems- und Lösevorgang nicht anlegt oder löst, ist unbrauchbar und auszuschalten. Bei geschleppten Tfz ist der Tfzf beizuziehen.
79
Ablauf der Bremserprobung | Lösen der Bremse
Mit der Überprüfung des gelösten Zustands ist zu beginnen, wenn die nächstgelegene Bremse gelöst hat. Wir eine angelegte Bremse vorgefunden, ist sie mittels Löseeinrichtung zu lösen. Betreffende Bremse und die des nächstfolgenden Wagens ist durch eine Teilbrpr neuerlich zu überprüfen
80
Ablauf der Bremserprobung | Bremsprobe beim N-Tfz
- Ankuppeln des N-Tfz - N-Tfzf gibt Auftrag zum Anlegen der Bremsen an führenden Tfzf - Führender Tfzf senkt HLL-Druck um 0,7 bar - N-Tfzf achtet auf Druckabsenkung - N-Tfzf gibt Auftrag zum Lösen der Bremsen - N-Tfzf stellt Druckerhöhung fest - N-Tfzf gibt Verständigung über beendete Bremsprobe an führenden Tfzf Verständigung über Zugfunk bzw. UIC Leitung
81
Erprobung der Magnetschienenbremse | Zeitpunkt
Bei Zügen mit Mg-Bremse im Anschluss an die Erprobung der Luftbremse
82
Erprobung der Magnetschienenbremse | Umfang
Bei Vollbrpr: Alle eingeschalteten Mg-Bremsen Bei Teilbrpr: Nur die Mg-Bremsen der als nicht erprobt geltenden FZ (Daher nicht nach Ankuppeln eines Vsp-Tfz, Tfz Wechsel und Stürzen usw.)
83
Erprobung der Magnetschienenbremse | Durchgangsprüfung
Zu Beginn Überprüfung der HBL auf freien Durchgang: Letzter Luftabsperrhahn der HBL für ca. 30 sec öffnen Auf gleich bleibendes Luftausströmgeräusch achten Währenddessen überwacht Tfzf den HBL-Druck. Fällt dieser rasch um 1 bar ab -> Schnellbremsung (Fbv in dieser Stellung belassen) Wird bei der Brpr funk verwendet, so ist zusätzlich Auftrag "Bremsen anlegen" zu geben
84
Erprobung der Magnetschienenbremse | Überprüfung der Mg-Bremse
``` Zu Überprüfen bei jedem Wagen: Bei Drücken des Prüfknopfes: - Absenken der Bremsmagnete - Aufleuchten Leuchtmelder "Mg" Nach Loslassen des Prüfknopfes: - Rückkehr der Bremsmagnete in obere Ruhestellung - Verlöschen Leuchtmelder "Mg" ``` Nachdem Funktion der zu prüfenden Mg-Bremsen festgestellt wurde, ist die Druckluftbremse zu lösen. Das Lösen der nächstgelegenen Bremse ist zu überwachen Fahrzeugbezogen kann die Überprüfung der Mg-Bremse auch über Display erfolgen
85
Erprobung der Magnetschienenbremse | Störungen
Senken Bremsmagnete nicht ab -> Prüfknopf auf der anderen Seite betätigen Kein Aufleuchten "Mg" -> Prüfung auf anderer Seite wiederholen Nichtfunktionierende Mg- Bremsen sind unbrauchbar und auszuschalten
86
Erprobung der Magnetschienenbremse | Unbrauchbare Mg-Bremse
Bremsmagnete bleiben bei nicht gedrücktem Prüfknopf auf Schienen -> Vollständiges Lösend er Druckluftbremse Bleiben weiterhin auf Schiene -> Mg-Bremse unbrauchbar, Ausschalten
87
Zuständig für Anordnung der Bremsprobe
- Zgf bei seinem Zug - Tfzf bei Brpr nach Wechsel des Bedienventils, bei Feststellung mangelhafter Bremswirkung, nach Ankuppeln N-Tfz - Verschubleiter in Funktion des Zugvorbereiters - Kl-Führer - ansonsten ein Zugvorbereiter des EVU
88
Zuständiger MA für Überprüfung der Bremsen
- in vom EVU mit Wagenmeister besetzten Bf bei Zug- und Nebenfahrten mit Tfz: Wgm. In Ausnahmefällen können Brpr von anderen geeigneten MA durchgeführt werden - in Bf, in denen das EVU keinen Wgm stationiert hat und auf der freien Strecke: Geeigneter MA - Beigabe N-Tfz: Tfzf des N-Tfz - Verschubteil: Verschubleiter - Nebenfahrten mit Kl (SKl): Kl-führer (Fahrer) - Schneeräum-, Hilfszugfahrten: Geeigneter MA
89
Bremsprobe | Aufträge
"Bremsen anlegen" "Bremsen lösen" "Bremsprobe beendet" Bei Überprüfung durch mehrere MA hat Abgabe der Aufträge nur durch einen dieser MA zu erfolgen
90
Bremsprobe | Verständigung
- mdl - Funk - Bremsprobesignale Bremsbediener hat Fortgang der Bremsprobe zu beobachten
91
Bremsprobemeldung
Ergebnis der Bremsprobe ist dem Zugvorbereiter zu melden Inhalt: - die Verständigung "bei Zug ..... auf Gleis ..... Bremsprobe beendet" - Bekanntgabe der Wagen mit ausgeschalteter bzw. selbstlösender Bremse - ggf. die Änderung der Stellung einer Umstelleinrichtung, die das Bremsgewicht verändert
92
Entfall der Bremsprobemeldung
- Beim Verschub - nach Wendebremsprobe - Bremsprobe am N-Tfz Weiters: Brpr mit zentraler Bremskontrollanzeige und dabei keine Unregelmäßigkeit festgestellt
93
Bremsbedienung | Bediente Bremse
Bremse die - als durchgehende Bremse vom Tfzf - als Handbremse durch den auf dem FZ befindlichen Bediener in Tätigkeit gesetzt werden kann.
94
Bremsbedienung | Stellung der Fbv auf besetzten Fst
Auf Fst, von denen aus die durchgehende Bremse nicht bedient wird: Neutral/Dichtstellung, nicht versperren
95
Bremsbedienung | Inbetriebnahme eines Fbv
Nach Aufsperren bzw. Aufstecken des Handgriffes eines Fbv ist ordnungsgemäße Bedienbarkeit zu prüfen. Mittels Druckluftmanometer ist zu überprüfen, ob in der Fahrtstellung der Regelbetriebsdruck erreichht wird.
96
Bremsbedienung | Außerbetriebnahme eines Fbv
Handgriff in die Neutralstellung bringen und versperren (abziehen)
97
Arten von Bremsungen | Selbsttätige Druckluftbremse
a) Betriebsbr. (HLL-Druck soweit absenken, dass alle Stv ansprechen, bei nP-Züge min. 0,7 bar) b) Vollbr. (3,5 bar) c) Schnellbr. (vollständiges Entlüften der HLL) d) Notbr. (über Notbremseinrichtung, Luftabsperrhahn, Luftbremskopf) e) Zwangsbr. (SIFA, AFB, LZB, PZB, ETCS, Übertourungsschutz, Zugtrennung, schadhafte HLL)
98
Arten von Bremsungen | Nichtselbsttätige Druckluftbremse
Es können Betriebs- und Vollbremsungen ausgeführt werden
99
Arten von Bremsungen | Dynamische Bremse
Kann allein oder im Zusammenwirken mit der selbsttätigen Druckluftbremse eingesetzt werden. Wird angewendet umd Verschleiß der Reibeelemente zu verringern, deren übermäßige Erwärmung zu vermeiden, sowie elektrische Energie zu gewinnen und rückzuspeisen
100
Arten von Bremsungen | Mg-Bremse
Wird bei Schnell-, Not- oder Zwangsbremsung wirksam wenn - hoher Geschwindigkeitsbereich - Bremsart R + Mg - HBL angeschlossen Mg-Bremse an Lok, Triebwagen/zügen ist außerdem allein einsetzbar
101
Bremsbedienung | Überwachung der Betriebsbereitschaft
Beobachtung der Druckmesser und Anzeigevorrichtungen | In HLL und HBL muss der vorgeschriebene Druck durch die Regeleinrichtungen gehalten werden
102
Bremsbedienung | Lösen vor dem Aufschalten
Vor jeder Anfahrt/Beschleunigung müssen alle Bremsen des Wagenzuges gelöst sein (Gefahr von Flachstellen und Zugtrennung) Aufsteuern gegen AFB-Haltebremse ist zulässig (sofern es die Neigungsverhältnisse zulassen, ist die Haltebremse vor dem Anfahren zu lösen)
103
Bremsbedienung | Schnellbremsung
Nach Möglichkeit durch rechtzeitige Einleitung einer Betriebsbremsung zu vermeiden. Schnellbremsung ist einzuleiten: a) Bei Gefahr b) Bremsung erst am Beginn der vorgegebenen Bremsweglänge Von einer Schnellbremsung darf abgewichen werden, wenn der Tfzf erkannt hat, dass aufgrund örtlicher Verhältnisse im Zusammenhang mit dem vorhandenen Bremsausmaß eine Betriebsbremsung ausreicht
104
Bremsbedienung | Betriebsbremsung
Nach erster Druckabsenkung kann Bremswirkung weiter verstärkt werden. Bremswirkung kann stufenweise verringert werden. Ab HLL-Druck von 4,6 bar dürfen keine Lösestufen mehr eingestellt werden, Bremsen sind vollständig zu lösen. Entsprechen der Zuglänge und vorangegangener Bremsstufe ist die Dauer des Füllstoßes zu wählen Zur Vermeidung von Zerrungen: Bremsung nicht aufheben, bevor sie nicht im ganzen Zug wirksam geworden ist
105
Bremsbedienung | Bremsausrüstung mit Kunststoffbremssohlen
Zug laut Wagenliste überwiegend mit KS: - Bei Frost ca. alle 20 km eine Betriebsbremsung einleiten - Vor Erreichen eines Kopfbf oder langen Gefällestrecke mit größerer Neigung Bremsen warm bremsen - Bei Bremsung bis zum Stillstand kein vorzeitiges Auslösen der indirekten Bremse
106
Bremsbedienung | Verwendung der direkten Druckluftbremse
- allein verkehrende Lokomotiven (Kl, SKl) - beim Verschub, falls durchgehende Bremse nicht bedient werden kann - bei Zug-/Nebenfahrten zur Unterstützung der Bremswirkung wenn das Nachbremsventil wirksam geschalten ist - Zum Fetshalten der FZ bei Aufenthalten und während der Bremsprobe
107
Bremsbedienung | Bremsungen im Gefälle
Zur Aufbringung der Dauerbremsleistung sind möglichst dynamische Bremsen einzusetzen Zur Geschwindigkeitsregulierung ist zusätzlich die selbsttätige Druckluftbremse zu bedienen. Sind keine dynamischen Bremsen vorhanden: Druckluftbremse so bedienen, dass möglichst Abkühlphasen entstehen
108
Bremsbedienung | Frost und Schnee
Bei Vereisungsgefahr wiederholt Betriebsbremsungen während der Fahrt durchführen
109
Bremsbedienung | Extreme winterliche Witterung
Wird während der Fahrt eine Bremsunregelmäßigkeit festgestellt, die eindeutig auf die Witterung zurückzuführen ist (z.B. Flugschnee) so hat der Tfzf die v des Zuges nach eigenem Ermessen zu vermindern und wiederholte Betriebsbremsungen ohne E-Bremse einzuleiten. Wird durch diese Maßnahmen die Unregelmäßigkeit beseitigt, kann die Fahrt uneingeschränkt fortgesetzt werden. Bei Verschlechterung Weiterfahrt mit verminderter v bis nächster Bf, dort Weissung der VLZ einholen
110
Bremsbedienung | Anhalten bei Gefahr
Jede Fahrt ist bei Gefahr unverzüglich mit einer Schnell- oder Notbremsung anzuhalten. Soweit vorhanden, sind zusätzlich dynamische und Mg-Bremsen einzusetzen. Sandstreueinrichtung ist zu betätigen. Bei alleinverkehrenden Tfz: Wird Sandstreueinrichtung zum Anhalten in Bf betätigt, muss Tfzf sogleich anch Stillstand den Fdl davon in Kenntnis setzen (Gleisfreimeldeanlage)
111
Bremsbedienung | Betätigung der Sandtaste
Bei Schnell-, Not- und Zwangsbremsungen ist die Sandungstaste bis zum Stillstand zu betätigen (ausgenommen Selbstrettung)
112
Bedienung der dynamischen Bremsen
Zur Geschwindigkeitsregulierung (bis 70 km/h möglichst ausschließlich) und Aufbringung der Dauerbremsleistung im Gefälle Rucke und Zerrungen im Zug (besonders bei gleichzeitiger Verwendung der Druckluftbremse) sollen weitgehend vermieden werden. Ein sicheres Anhalten bei Ausfall der dynamischen Bremse mus gewährleistet sein. An der Zugspitze und am Zugschluss hat jeweils nur ein Tfz mit tauglicher dynamischer Hochleistungsbremse die volle Bremsleistung zu erbringen. Weitere Tfz nur Eigengewichtsabstützung. (Tfz in Vielfachsteuerung gelten als ein Tfz)
113
Bremsbedienung zur Überprüfung der Wirksamkeit
Bremswirkung ist während der Fahrt durch Einleitung einer Betriebsbremsung zu überprüfen: - nach Inbetriebnahme eines Tfz bei Fahrt zur Dienstleistung - bei der ersten Geschw.verminderung durch vorzeitige Bedienung - nach längeren Bedienpausen bei Frost und Schnee - nach einer Bremsstörung auf der freien Strecke bei der Weiterfahrt in den Bf - Vor Einfahrt in starkes Gefälle (> 10 prom.) - Vor Einfahrt in Kopfbahnhof Bei nP-Zügen an geeigneter Stelle, allerdings so bald als möglich: - nach Abfahrt vom Zugausgangsbf - nach Veränderung der Zugzusammensetzung
114
Bremsen | Abstellen von Fahrzeugen
Vor dem Abkupplen des Tfz ist der Wagenzug (Verschubteil) durch eine Vollbremsung einzubremsen (Verantwortung des Tfzf. Zuvor muss eine Verständigung des MA der abkuppelt erfolgen)
115
Bremsen Abstellen von Fahrzeugen Maßnahmen bei Frost
Bei Stllstand von mehr als 3 Stunden ist die Druckluftbremse zu entlüften (gem. Checkliste "Kuppeln und Sichern", ansonsten nur über Auftrag) Reisezug: Wird Tfz zum Vorheizen verwendet, ist das Fbv in Fahrtstellung zu belassen (Manche Tfz mit Bremsrechner füllen HLL im Vorheizbetrieb automatisch auf 5 bar) Größere Eis- und Schneemengen an den Bremseinrichtungen sollen entfernt werden. Angefrorene Bremsklötze sind vor FZ-Bewegung loszuschlagen oder abzutauen. Werden abgestellte FZ in Bewegung gesetzt ist darauf zu achten, dass sich die Radsätze drehen.
116
M26 Unregelmäßigkeiten | Bremsung vom Zug aus
Jedes Ansprechen der selbsttätigen Druckluftbremse hat der Tfzf durch Einleitung einer Schnellbremsung zu unterstützen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Druckverhältnisse in der HLL, so ist für etwa 10 Sek. das Fbv in die Neutral/Dichtstellung zu bringen. Sinkt dabei der Druck stark ab, ist ebenfalls sofort eine Schnellbremsung einzuleiten. Bis zur Klärung der Ursache ist eine Zugtrennung anzunehmen.
117
M26 Unregelmäßigkeiten Bremsung vom Zug aus Maßnahmen nach Anhalten
- Vollständigkeit des Zuges überprüfen - Nach Ursache des Druckabfalls suchen - Sind weitere MA am Zug: Zweimal Signal "Lösen" geben - Wiederholt Füllstoß geben, falls Tfzf alleine: Fbv in Vollbremsstellung
118
M26 Unregelmäßigkeiten Bremsung vom Zug aus Maßnahmen vor Weiterfahrt
Bremsen wieder füllen. Ist Brpr erforderlich, diese durchführen. Ist dies nicht möglich, erfolgt Fahrt in nächsten Bf mit vmax 20 km/h Bei Weiterfahrt Wirksamkeit überprüfen
119
M26 Unregelmäßigkeiten | Schwache Betriebsbremswirkung
Unverzüglich Schnellbremsung einleiten. Bei ausreichender Schnellbremswirkung darf die Fahrt fortgesetzt werden, wobei aber die Druckabsenkungen bei nachfolgenden Betriebsbremsungen höher als bisher sein müssen.
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M26 Unregelmäßigkeiten | Schwache Schnellbremswirkung
Anhalten, Bremsen untersuchen. Nach Behebung des Mangels und Bremsprobe ist Weiterfahrt zulässig. Kann Mangel nicht beseitigt bzw. Bremsprobe nicht durchgeführt werden, darf nur mit vmax 20 km/h und Überprüfung der Wirksamkeit die Fahrt fortgesetzt werden (falls Hälfte der Bremsen tauglich) Ist eine Untersuchung nicht möglich, erscheint jdeoch ein Anhalten aus stark verminderter Geschw. als gesichert, darf zum Freimachen der Strecke die Fahrt mit vmax 10 km/h bis zu einem für die Untersuchung geeigneten Bf fortgesetzt werden
121
M26 Unregelmäßigkeiten | Bremsuntersuchung (5)
Fbv in Schnellbremsstellung belassen An Hand Wagenliste den angelegten Zustand der Bremsen sowie Grad der Erwärmung der Reibeelemente zu überprüfen (bei den bei der Bremsberechnung berücksichtigeten FZ) Richtige Stellung der Hähne/Umstelleinrichtungen prüfen Vollbremsprobe Alle verfügbaren MA sind zur Untersuchung heranzuziehen
122
M26 Unregelmäßigkeiten | Unerwartet starke Bremswirkung
Bei Reisezügen vermutlich schadhafter Schnellbremsbeschleuniger Bei wiederholtem Auftreten: Fahrt bis nächsten Wgmbf mit vorsichtiger Bremsbedienung Wird Schnellbremsbeschleuniger ausgeschalten: Neue Bremsberechnung
123
M26 Unregelmäßigkeiten | Überhöhter HLL-Druck
Führt zu einer Überladung der Bremsen, die dann mit dem Regelbetriebsdruck nicht mehr gelöst werden können
124
M26 Unregelmäßigkeiten | Lösen überladener Bremsen
a) Angleichvorrichtung betätigen (falls vorhanden) b) Druck in HLL durch Verstellen des Druckreglers erhöhen max. 5,5 bar). Nach Auslösen der Bremsen langsam wieder auf 5 bar senken Lösen Bremsen bei 5,5 bar nicht aus: Löseeinrichtung an jeder Bremse betätigen und beobachten, dass diese löst
125
M26 Unregelmäßigkeiten | Erhöhter HLL-Druck während der Fahrt
Druck durch langsames Ändern des Druckreglers senken Falls nicht möglich: Im nächsten Bf anhalten, Regelbetriebsdruck einstellen, an jeder Bremse Löseeinrichtung betätigen und beobachten Kann erhöhter HLL-Druck vor Tfzf-Wechsel nicht abgebaut werden, ist der übernehmende Tfzf zu verständigen
126
M26 Unregelmäßigkeiten | Ausfall der Drucklufterzeugungsanlage
Anhalten im nächsten Bf. Falls HBL-Druck unter 5 bar: Sofortiges Anhalten Fahrt erst nach Erreichen des vollen HBL-Drucks fortsetzen Falls Anlage des Vsp-Tfz ausfällt: Ohne Einschränkung weiterfahren, wenn Druckluftversorgung über HBL vom Zug-Tfz erfolgt und Bremsen weiter vom Vsp-Tfz bedienbar sind. Ist Bremse nicht vom Vsp-Tfz bedienbar: Bedienung vom Zug-Tfz, Weiterfahrt bis nächster Bf mit vmax 50 km/h
127
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart W
Westinghouse-Bremse | einlösig
128
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart K
Knorr-Bremse | einlösig
129
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart O
Oerlikon-Bremse
130
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart KE
Knorr-Bremse der Einheitsbauart
131
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart Kk
Kunze-Knorr-Bremse
132
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart Hik
Hildebrand-Knorr-Bremse
133
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart Ha
Hardy-Bremse
134
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart Bd
Breda-Bremse
135
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart Bo
Bozik-Bremse
136
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart Ch
Charmilles-Bremse
137
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart DK
Dako-Bremse
138
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart Dr
Drolshammer-Bremse
139
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart KZ
Knorr-Zweikammerbremse
140
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart WA
Westinghouse-Bremse, Bauart A
141
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart WE
Westinghouse-Bremse, Bauart E
142
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart WU
Westinghouse-Bremse, Bauart U
143
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart WS
Westinghouse-Bremse, Bauart S
144
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart SW
Saab Wabco Bremse
145
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart OUT
Oerlikon Universal-Triebwagenbremse
146
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart HaT
Hardy-Triebwagenbremse
147
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart OT
Oerlikon-Triebwagenbremse
148
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart KET
Knorr-Triebwagenbremse
149
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart HiKT
Hildebrand-Knorr-Triebwagenbremse
150
M26 Anlage 3 Anschrift Hauptbauart Ergänzung durch "n"
Tfz mit Nachbremswirkung | muss nicht bei allen Tfz Reihen angeschrieben sein
151
M26 Anlage 3 Anschrift Bremsart G
langsamwirkende Bremse
152
M26 Anlage 3 Anschrift Bremsart Hd
Handbremse
153
M26 Anlage 3 Anschrift Bremsart P
schnell wirkende Bremse
154
M26 Anlage 3 Anschrift Bremsart P2
zweistufig schnell wirkende Bremse | nur auf bestimmten Tfz
155
M26 Anlage 3 Anschrift Bremsart R
schnell und stark wirkende Bremse
156
M26 Anlage 3 Anschrift Bremsart RIC [eingeringelt]
schnell wirkende Bremse nach UIC Bedingungen
157
M26 Anlage 3 Anschrift Bremsart R [eingekastelt]
schnell und stark wirkende Bremse nach UIC-Bedingungen
158
M26 Anlage 3 Anschrift Bremsart C-pn
Computer gesteuerte Bremse mit pneumatischer Rückfallebene (bei diesen Fz, meist Triebwagen, erfolgt die Regelung des Bremszylinderdrucks grundsätzlich rechnergesteuert. Beim Ausfall kommt herkömmliches Steuerventil zum Einsatz)
159
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung Mg
Magnetschienenbremse
160
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung A
Automatische Lastabbremsung
161
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung E
elektrodynamische Bremse
162
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung E 160
erhöhtes anrechenbares Bremsgewicht der elektrodynamischen Bremse in bestimmten Fällen (P-Züge über 140 km/h)
163
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung n
Nachbremsventil
164
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung mZ
mit Zusatzbremse
165
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung RL
Rihosek-Leuchter-Differentiallöseventil
166
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung D [im Kreis]
Scheibenbremse
167
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung K [im Kreis]
Kunststoff-Bremsklötze
168
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung L [im Kreis]
Zusatzklotzbremse mit Verbundstoffsohlen (immer in Verbindung mit Scheibenbremse)
169
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung el
elektrische Bremssteuerung
170
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung ep [schwarz u. eingekastelt]
elektropneumatische Bremse
171
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung ep [rot u. eingekastelt]
durchgehende Steuerleitung für elektropneumatische Bremse
172
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung ep [gelb mit Kabel u. eingekastelt]
elektropneumatische Bremse mit Steuerung über UIC-Kabel (vollständig ausgerüstet) Bauart DB
173
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung ep [rot mit Kabel u. eingekastelt]
elektropneumatische Bremse mit Steuerung über UIC-Kabel (vorbereitet)
174
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung [Notbremse gelb auf rotem Hintergrund]
NBÜ (Bauart UIC)
175
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung [Notbremse gelb mit Kabel]
NBÜ Bauart DB
176
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung [Notbremse rot mit Kabel]
NBÜ (vorbereitet)
177
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung NBÜ [gelb u. eingekastelt]
NBÜ (Sonderbauart)
178
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung H
Hydrodynamische Bremse
179
M26 Anlage 3 Anschrift Zusatzeinrichtung M
Motorbremse
180
M26 Anlage 3 | Rotumrandetes Handbremsgewicht
Bodenbedienbare Handbremse. | darf nur als Festhaltebremse verwendet werden
181
M26 ep Bremse / NBÜ | Einschalten
- Ist bei P-Zügen immer am führende Fz einzuschalten | - Darf erst nach Erprobung der indirekten Bremse eingeschaltet werden
182
M26 ep Bremse / NBÜ | Erproben / Überprüfen
Überprüfung: Im Zuge der Instandhaltunh | Erprobung: Durch PV im Zuge einer Bremsprobe
183
M26 ep Bremse / NBÜ | Ablauf der Erprobung
- Am letzten Fz: MA nimmt Kontakt mit Tfzf auf, der bestätigt Aktivierung der NBÜ-Einrichtung - MA drückt Taster "Notbremse-Test" im Schaltschrank und hält gedrückt - Am führenden Fz: Akustisches Notbremssignal und ML "Notbremse" - Tfzf quittiert (Fbv kurz in Füllstellung) - MA meldet Beendigung der Erprobung dem Tfzf
184
M26 ep Bremse / NBÜ | Ablauf der Erprobung bei Vorspannbeigabe
- NBÜ am Zug-Tfz ausschalten (Tandem sinngemäß) - Durchführen der notwendigen Teilbremsprobe - Danach NBÜ/ep am Vsp-Tfz einschalten - Über Auftrag des Zub NBÜ überprüfen
185
M26 ep Bremse / NBÜ | Ablauf der Erprobung der ep-Bremse
- Erfolgt immer nach Abschluss der Erprobung der indirekten Bremse (ohne Auftrag) - HLL auf 3,5 bar absenken - Lösen, Druck muss innerhalb von 7-10 Sek. 5 bar erreichen Bei WZ kann die Erprobung nach einer Wendebremsprobe entfallen
186
M26 ep Bremse / NBÜ | Störung ep
Ist Ausschalten erforderlich, ist Zub zu verständigen Bestimmungen über NBÜ laut Betriebsvorschrift beachten Steigt bei der ep-Erprobung der HLL-Druck beim Lösen nicht innerhalb von 10 sek. auf 5 bar, bleibt ep trotzdem eingeschaltet
187
M26 ep Bremse / NBÜ | Störung NBÜ
Defekte ML beeinflussen Verwendung nicht Beim führenden Fzg darf entweder das akustische oder das optische Signal ausfallen Tfzf gilt als unterwiesene Person
188
M26 ep Bremse / NBÜ | Ausschalten der NBÜ / ep
- im Endbf vor Deaktivieren des Fst - vor Durchführung der Erprobung der indirekten Bremse des Wagenzuges - über Auftrag des Zub oder Wgm - bei allen nicht führenden Tfz
189
M26 ep Bremse / NBÜ NBÜ Rola Erprobung wann
- erfogt bei Voll- bzw. Teilbrpr in einem öst. RoLa-Terminal - bei RoLa Wörgl-Brenner-Wörgl einmal am Tag im Bf Brennersee - In allen anderen Ausgangs- und Grenzbf keine Erprobung. Tfzf überprüft Ausrüstung (Anschrift am Begleitwagen). Falls NBÜ -> Kuppelzustand der UIC Leitung prüfen, ggf kuppeln
190
M26 ep Bremse / NBÜ NBÜ Rola Erprobung Ablauf
- MA drückt im Wagen Prüftaste und hält gedrückt - Am führenden Fzg ertönt akustisches Notbremssignal, ML "Notbremse" blinkt - Tfzf wird aufgefordert, Notbremse zu überbrücken - Nach dieser Aufforderung quittiert Tfzf die Notbremsung (Fbv kurz in Füllstellung)
191
M26 ep Bremse / NBÜ NBÜ Rola Ausschalten der NBÜ/ep
- beim Übergang zu einer ausländischen Bahn im Grenzbf - im Endbf vor dem Deaktivieren des Fst - vor der Erprobung der indirekten Bremse des Wagenzuges - bei allen nicht führenden Tfz
192
M26 ep Bremse / NBÜ | Nahverkehrs-NBÜ
Ist immer aktiviert und eingeschaltet
193
M26 ep Bremse / NBÜ | Ausschalten ep-Bremse bzw. Deaktivieren des Fst der Lok bei ep gebremsten Zügen
Ausschalten ep: - vor Ausschalten der ep Bremse Vollbremsung durchführen - Erst nach Ausschalten darf Fbv in Fahrtstellung gebracht werden Deaktivieren des Fst: - Vollbremsung - Deaktivieren des Fst - Fbv in Abschlussstellung