BWL Rechnungswesen und Gewinnermittlung Flashcards

1
Q

Struktur des betrieblichen Rechnungswesens

A

Externes Rechnungswesen
1. Handelsrecht
- Jahresabschluss
Konzernabschluss
2. Stauerrecht

Interenes Rechnungswesen
1. Kosten und Leistungsrechnung
2. Investition/ Finanzrechnung
3. Sonstige Rechnungen

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2
Q

Betriebliches Rechnungswesen
Aufgaben

A
  • Alle im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme, die durch den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung hervorgerufen werden, mengen- und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen (Wöhe 1996)
  • Dokumentation und Kontrolle
  • Bereitstellung von Unterlagen für Planungen und Entscheidungen
  • extern gerichtete Rechenschaftslegung und Information (Gesellschafter, Gläubiger, Finanzbehörden)
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3
Q

Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung
(GoB) sind

A

größtenteils im Handelsrecht (HGB) und Steuerrecht (EinkStG) geregelt
* Grundsätze zur Dokumentation (komplette Erfassung aller betrieblichen Vorgänge, die zu Wertveränderungen führen)
* Rahmengrundsätze (Richtigkeit und Willkürfreiheit, Klarheit und Vollständigkeit)
* Abgrenzungsgrundsätze (der Sache und der zeit nach, Realitätsprinzip = aktueller Wert ist beizumessen, Imparitätsprinzip = zu erwartende Verluste sind bei Bekanntwerden zu berücksichtigen)
* Grundsatz der Stetigkeit
* Grundsatz der Vorsicht (hinsichtlich Bewertung von Vermögensgütern)
* Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss von Kaufleuten regelmäßig erstellt werden (§§ 238/239 HGB)
* damit Verpflichtung zur doppelten Buchführung für alle Kaufleute
* Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (§239)
* lebende Sprache (keine Abkürzungen)
* Belege und Datenträger müssen gesammelt und ordnungsgemäß abgelegt werden
* Wer keinen Jahresabschluss machen muss, unterliegt nicht der Verpflichtung zur doppelten Buchführung. Hier reicht die Einfache Buchführung: Einnahmen und Ausgaben

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4
Q

Begriffe: Gewinnermittlung - Buchführung

A
  • Gewinnermittlung (Jahresendergebnis)
  • am Ende des Geschäftsjahres
  • Voraussetzung für Einkommensteuererklärung
  • Zusammenfassung von Einnahmen und Ausgaben
  • Buchführung: Der Weg zum Endergebnis
  • Regelmäßig über das ganze Jahr aufgezeichnete Vorgänge, die
    finanzielle/wirtschaftliche „Auswirkung“ haben
  • Aufzeichnung der Vorgänge heißt „buchen“
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5
Q
  • Gewinnermittlung (Jahresendergebnis)
A
  • am Ende des Geschäftsjahres
  • Voraussetzung für Einkommensteuererklärung
  • Zusammenfassung von Einnahmen und Ausgaben
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6
Q
  • Buchführung: Der Weg zum Endergebnis
A
  • Regelmäßig über das ganze Jahr aufgezeichnete Vorgänge, die
    finanzielle/wirtschaftliche „Auswirkung“ haben
  • Aufzeichnung der Vorgänge heißt „buchen“
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7
Q

Gewinnermittlung Methoden

A

Einkommensteuerrecht (EStG) kennt 3 Methoden
Vermögensvergleich
- kaufmännische, doppelte Buchführung notwendig - Jahresabschluss (Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung)
Einnahmen – Überschussrechnung
- einfache Buchführung
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
- Land- und Forstwirte (§13a EStG)

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8
Q

Vorteile der einfachen Buchführung

A
  • Für Gewinnermittlung nur Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nötig
  • Keine Aufstellung einer Inventur
  • Keine Anfangsbilanz
  • Kein Jahresabschluss, keine Gewinn- und Verlustrehcnung
  • Viel geringerer Aufwand
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8
Q

Vorteile der einfachen Buchführung

A
  • Für Gewinnermittlung nur Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nötig
  • Keine Aufstellung einer Inventur
  • Keine Anfangsbilanz
  • Kein Jahresabschluss, keine Gewinn- und Verlustrehcnung
  • Viel geringerer Aufwand
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9
Q

Einnahmen-Überschussrechnung - Prinzipien

A
  • Einnahmen – Ausgaben = Gewinn
    Hinweis: bei EÜR hier eigentlich Einzahlungen und Auszahlungen
  • Betriebseinnahmen sind zum Zeitpunkt der Zahlung zu versteuern und zu buchen Zuflussprinzip
  • Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind Abflussprinzip
  • Ausnahme: 10-Tage-Regelung
    EÜR ist eine Geldrechnung, es geht nicht um vereinbarte, sondern um vereinnahmte Entgelte!
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10
Q

Zuflussprinzip

A

Betriebseinnahmen sind zum Zeitpunkt der Zahlung zu versteuern und zu buchen

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11
Q

Abflussprinzip

A

Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind

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12
Q

Abflussprinzip

A

Betriebsausgaben sind im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind

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13
Q

Ausnahme: 10-Tage-Regelung

A
  • Zahlungen die zwischen den 22.12. und den 10.1. des Folgejahres fallen und
    regelmäßig anfallen
    müssen zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung erfasst werden
  • Beispiele:
    Sie zahlen die Praxismiete für Januar 2015 am 28.12.2014 Buchung im Jahr 2015
    Telefonrechnung Dezember 2013 geht am 11.01.2014 ein Buchung in 2014
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14
Q

Nachteile der EÜR

A
  • Wenn Leistungen und Geldflüsse in unterschiedliche Kalenderjahre fallen
  • Längere Projekte sind nicht klar dem Kalenderjahr zuzuordnen
  • Bei größeren Unternehmen kann die doppelte Buchführung daher sinnvoll sein
    z.B. Arztpraxis mit 3 Angestellten, Kanzlei mit mehreren Steuerfachgehilfen wenn viel Vermögen im Betrieb ist (Autos, Computeranlagen, Medizintechnik) und die jährliche Veränderung dargestellt werden soll
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15
Q

Buchführung - Pflichten

A
  1. Anmeldung beim Finanzamt
    * Gewerbeanmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit
    * Betriebsanmeldebogen vom Finanzamt (auch bei Betriebsübernahme)
    Angaben im Betriebsanmeldebogen:
    - Jahresumsatz, Jahresgewinn (schätzen)
    - Gewinn = Gewinn vor Steuern (kann im 1. Jahr negativ sein!) - Umsatzsteuer ja/nein
    * Finanzamt berechnet aufgrund der Angaben, ob Steuer-Vorauszahlungen gezahlt werden müssen
  2. Aufzeichnungspflichten
    * Einnahmen/Ausgaben
    * Bareinnahmen und –ausgaben
    * Aufzeichnung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (z.B. zu hohe Bewirtungskosten, Geschenke)
    * Lohnkonten, Wareneingangs- und Warenausgangsbuch
  3. Aufbewahrungspflicht
    * 10 Jahre Jahresabschlüsse, EÜR, Buchungsbeleg
    * 6 Jahre Geschäftsbriefe
  4. Steuererklärung
    * EÜR
    * Anlagen zur Einkommensteuererklärung
    * Umsatzsteuererklärung bei Einnahmen mit Umsatzsteuer
    * Fristen: 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahre (bei Fristverlängerung 9 Monate)
    * wer machts? Steuerberater oder selbst
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16
Q

Buchführung - Pflichten
1. Anmeldung beim Finanzamt

A
  • Gewerbeanmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit
  • Betriebsanmeldebogen vom Finanzamt (auch bei Betriebsübernahme)
    Angaben im Betriebsanmeldebogen:
  • Jahresumsatz, Jahresgewinn (schätzen)
  • Gewinn = Gewinn vor Steuern (kann im 1. Jahr negativ sein!) - Umsatzsteuer ja/nein
  • Finanzamt berechnet aufgrund der Angaben, ob Steuer-Vorauszahlungen gezahlt werden müssen
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17
Q

Buchführung - Pflichten
2. Aufzeichnungspflichten

A
  • Einnahmen/Ausgaben
  • Bareinnahmen und –ausgaben
  • Aufzeichnung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (z.B. zu hohe Bewirtungskosten, Geschenke)
  • Lohnkonten, Wareneingangs- und Warenausgangsbuch
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18
Q

Buchführung - Pflichten
3. Aufbewahrungspflicht

A
  • 10 Jahre Jahresabschlüsse, EÜR, Buchungsbeleg
  • 6 Jahre Geschäftsbriefe
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19
Q

Buchführung - Pflichten
4. Steuererklärung

A
  • EÜR
  • Anlagen zur Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung bei Einnahmen mit Umsatzsteuer
  • Fristen: 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahre (bei Fristverlängerung 9 Monate)
  • wer machts? Steuerberater oder selbst
20
Q

Buchführung - Belege

A
  • Belege
  • Dokument, das Daten über Geschäftsvorgang enthält - jeder Beleg muss erfasst und abgelegt werden
  • Buchführungsgrundsatz: keine Buchung ohne Beleg
  • Belegorganisation
  • offene Posten (Belege über Vorgänge, die noch nicht gebucht sind) - Einnahmen (Belege über bereits gezahlte Vorgänge
  • Ausgaben (Belege über bestellte und bezahlte Rechnungen)
    Ausgabenbelege besonderes wichtig, da Finanzamt Betriebsausgaben nur anerkennt mit korrektem Beleg
21
Q
  • Belegorganisation
A
  • offene Posten (Belege über Vorgänge, die noch nicht gebucht sind) - Einnahmen (Belege über bereits gezahlte Vorgänge
  • Ausgaben (Belege über bestellte und bezahlte Rechnungen)
    Ausgabenbelege besonderes wichtig, da Finanzamt Betriebsausgaben nur anerkennt mit korrektem Beleg
22
Q

Belege

A
  • Dokument, das Daten über Geschäftsvorgang enthält - jeder Beleg muss erfasst und abgelegt werden
  • Buchführungsgrundsatz: keine Buchung ohne Beleg
23
Q

Buchführung – wie muss der Beleg aussehen?

A
  • Umsatzsteuer muss eigens ausgewiesen sein
    (Ausnahme: Beleg < 150 € inkl. MWSt, MWSt-Satz muss dann ausgewiesen sein)
  • Bewirtungskosten:
    Beleg mit Registrierkasse erstellt und Formular mit Angaben zu - Name bewirtete Person
  • Anlass der Bewirtung
  • Höhe der Bewirtungskosten, verzehrten Speisen und Getränke - Name und Adresse des Restaurants
  • Ihr Name , Datum
  • Beleg muss selbst unterschrieben sein
  • Geschenke
    Name des Beschenkten
24
Q

Buchführung – wie muss der Beleg aussehen?

A
  • Umsatzsteuer muss eigens ausgewiesen sein
    (Ausnahme: Beleg < 150 € inkl. MWSt, MWSt-Satz muss dann ausgewiesen sein)
  • Bewirtungskosten:
    Beleg mit Registrierkasse erstellt und Formular mit Angaben zu - Name bewirtete Person
  • Anlass der Bewirtung
  • Höhe der Bewirtungskosten, verzehrten Speisen und Getränke - Name und Adresse des Restaurants
  • Ihr Name , Datum
  • Beleg muss selbst unterschrieben sein
  • Geschenke
    Name des Beschenkten
25
Q
  • Bewirtungskosten:
A

Beleg mit Registrierkasse erstellt und Formular mit Angaben zu - Name bewirtete Person
- Anlass der Bewirtung
- Höhe der Bewirtungskosten, verzehrten Speisen und Getränke - Name und Adresse des Restaurants
- Ihr Name , Datum
- Beleg muss selbst unterschrieben sein

26
Q

Buchführung für EÜR – Belegorganisation

A

offene Posten
Einnahmen
Ausgaben

27
Q

Bilanz

A
  • zeigt Vermögensverhältnisse, den Kapitalaufbau und die Finanzierung
  • informiert, woher die finanziellen Mittel kommen und wie sie eingesetzt
    werden
  • ist auf einen Stichtag bezogen
  • Veränderungen zeigen die Entwicklung im Unternehmen
28
Q

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

A
  • zeigt die Ertragslage
  • stellt Aufwendungen und Erträge dar
29
Q

Inventur und Inventar

A
  • Inventur ist die lückenlose mengen- und wertmäßige Erfassung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag
  • Das Verzeichnis, das bei dieser Bestandsaufnahme erstellt wird, ist das Inventar
  • Handelsrecht und Steuerrecht verpflichten Kaufleute zur Inventur
  • Vermögen und Schulden müssen festgestellt werden - bei Gründung eines Unternehmens
  • am Ende eines jeden Geschäftsjahres
  • bei Verkauf des Unternehmens
    Durchführung der Inventur
  • Erfassen des gesamten Vermögens und aller Schulden
  • Körperliche Bestandsaufnahme der Vorräte sowie Ermittlung der technischen Anlagen und Maschinen, Fuhrparks und der Betriebs- und Geschäftsausstattung (Zählen, Wiegen, Messen und Schätzen)
  • Übrige Vermögenswerte werden anhand von Belegen oder buchhalterischen Aufzeichnungen ermittelt
    Inventar ist Ergebnis der Inventur
  • Ein umfassendes Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert einzeln aufgeführt sind
  • Hauptaufgabe ist die Bestimmung von Werten
  • Inventar wird in 3 Teile aufgeteilt - Vermögen
  • Schulden
  • Ermittlung des Reinvermögens (= Eigenkapital)
30
Q

Durchführung der Inventur

A
  • Erfassen des gesamten Vermögens und aller Schulden
  • Körperliche Bestandsaufnahme der Vorräte sowie Ermittlung der technischen Anlagen und Maschinen, Fuhrparks und der Betriebs- und Geschäftsausstattung (Zählen, Wiegen, Messen und Schätzen)
  • Übrige Vermögenswerte werden anhand von Belegen oder buchhalterischen Aufzeichnungen ermittelt
31
Q

Inventar ist Ergebnis der Inventur

A
  • Ein umfassendes Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert einzeln aufgeführt sind
  • Hauptaufgabe ist die Bestimmung von Werten
  • Inventar wird in 3 Teile aufgeteilt - Vermögen
  • Schulden
  • Ermittlung des Reinvermögens (= Eigenkapital)
32
Q

Vermögen

A

Grundstücke und Gebäude
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge (Fuhrpark) Anlagen im Bau

33
Q

Vermögen

A

Grundstücke und Gebäude
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge (Fuhrpark) Anlagen im Bau

34
Q

Schulden

A

Langfristige Schulden
- Hypothekenschulden
- Grundschulden
- langfristige Darlehen
Kurzfristige Schulden
- Lieferantenverbindlichkeiten
- Kontokorrentschulden
- Wechselverbindlichkeiten

Reinvermögen (Eigenkapital) = Gesamtvermögen - Schulden

35
Q

Reinvermögen (Eigenkapital) =

A

Gesamtvermögen - Schulden

36
Q

x

A

x

37
Q

x

A

x

38
Q

x

A

x

39
Q

x

A

x

40
Q

x

A

x

41
Q

x

A

x

42
Q

Linke Seite der Bilanz = Aktivseite

A
  • zeigt das Vermögen des Unternehmens
  • welche Werte auf die einzelnen Vermögenspositionen entfallen
  • Vermögenswerte in bestimmter Reihenfolge: nach dem Grad wie schwer sie sich liquidieren lassen
  • zeigt die Mittelverwendung (wofür werden die Mittel eingesetzt?)
43
Q

Rechte Seite der Bilanz = Passivseite

A
  • Kapitalwerte aufgeteilt nach Eigenkapital und Fremdkapital
  • zeigt die Mittelherkunft (wo kommen die Mittel her?)
44
Q

Bilanz

A
  • Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital
  • Die Summe der Aktiva und Passiva ist immer gleich
  • Bilanz heißt Gleichgewicht der Waage
45
Q

Gewinn- und Verlustrechnung
GuV

A
  • ist eine Zeitraumrechnung
  • Zeigt Entstehung des Gewinns bzw. Verlustes in der abgelaufenen Periode
  • Stellt Gesamterfolg des Unternehmens da
  • Gesamtergebnis umfasst betriebsbedingte und betriebsfremde Aufwendungen und Erträge
  • Betriebsergebnis zeigt Betriebserfolg, unterrichtet, wie erfolgreich das Unternehmen auf seinem eigentlichen Tätigkeitsgebiet war
  • Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge werden in der Abgrenzungsrechnung herausgerechnet (z.B. Mieterträge, Kursgewinne, Verkauf von Aktien
46
Q

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Aufwendungen:

A
  • Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern, Dienstleistungen, Abgaben
  • Gliederung der Aufwendungen in betriebsbezogene Aufwendungen (= Kosten) und betriebsfremde Aufwendungen (= neutrale Aufwendungen = Nichtkosten)
  • Aufwendungen für Rohstoffe
  • Löhne und Gehälter
  • Soziale Abgaben
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen
  • Abschreibungen
  • Zinsen
  • Steuern
  • Außerordentliche Aufwendungen
47
Q

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Erträge

A
  • Wertzuflüsse aus d* Umsatzerlöse
  • Eigenleistungen
  • Mieterträge
  • Erträge aus Abgang von
    Vermögensgegenständen
  • Zinserträgeem Verkauf der eigenen oder fremder Erzeugnisse und erbrachten Dienstleistungen
  • Gliederung in betriebsbezogene Erträge (= Leistungen) und betriebsfremde Erträge (= neutrale Erträge
48
Q

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Erträge

A
  • Wertzuflüsse aus d* Umsatzerlöse
  • Eigenleistungen
  • Mieterträge
  • Erträge aus Abgang von
    Vermögensgegenständen
  • Zinserträgeem Verkauf der eigenen oder fremder Erzeugnisse und erbrachten Dienstleistungen
  • Gliederung in betriebsbezogene Erträge (= Leistungen) und betriebsfremde Erträge (= neutrale Erträge