KH Versorgung Flashcards
(39 cards)
Krankenhäuser sind Einrichtungen
1- der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe
2- die fachlich-medizinisch ständige ärztliche Leitung stehen
3- die über ausreichende entsprechende diagnostische und therapeutische
Möglichkeiten verfügen
4- die nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
5- die jederzeit verfügbares ärztliches, Pflege-, Funktions- und medizinisch-
technisches Personal vorhält
6- die darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten/innen zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten
7- in denen Patienten/innen untergebracht und verpflegt werden
Versorgungsstufen KH
- Grund und Regelversorgung
Schwerpunktversorgung
Maximalversorgung
Supramaximalversorgung
KH Trägerschaft
Öffentlicher Träger (568)
1.Bund (Bundeswehr-KH)
2.Land (Universitäts-KH)
3.Kommunal (Stadt, Landkreis, Gemeinde)
Freigemeinnütziger Träger (674)
1.konfessionell (kathol.- Caritas, evang.-Diakonie)
2.Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK)
Privater Träger (706)
Helios, Rhön-Klinikum, Aslklepios, Sana-Kliniken)
Krankenhausversorgung - Einbindung Übersicht
Bund und Länder - KK
1. KHrecht
2.Staatliche Aufsicht
KK-Pat
1. Mitgliedschaft
2. Beeitragszahlungen/Leistungsanspruch
3. Beeitragserhebung
Pat-KH
1. Behanldungsanspruch
2. Sachleistung
3. Behandlungspfli hat
KK- KH
1. Versorgungsvertrag
2. Budgetverhandlungen
3. Vergütung
Grundlagen der Krankenhausbehandlung
1* Freie Krankenhauswahl des Versicherten
2* Sicherstellungsauftrag der Länder (staatliche Krankenhausplanung)
3* Betreiben von Krankenhäusern durch den Staat/Länder/Kommunen nicht notwendig
4* Trägervielfalt zur Zeit politisch gewollt
5* Duale Krankenhausfinanzierung
6* Krankenhausindividuelle Budget- und Pflegesatzverhandlungen
Sicherstellungsauftrag der Länder - Krankenhausplanung
- Staatliche Krankenhausplanung:
jedes Bundesland legt den Bedarf an Krankenhauskapazitäten fest, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen (Plankrankenhäuser). - Landeskrankenhausplan:
legt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschrittes fest: - Anzahl Krankenhäuser und Krankenhausbetten
- Art der Fachabteilungen in jedem Krankenhaus mit Anzahl
Betten - Anzahl Großgeräte in jedem Krankenhaus (CT, MRT,
Herzkatheter etc) - Krankenhausstrukturgesetz 2015
- Festlegung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren (bei dauerhafter
Nichterfüllung Entzug des Versorgungsauftrages)
Stationäre Leistungen der Krankenhäuser
- Vollstationär
− stationäre Aufnahme
− neben der erforderlichen medizinischen Behandlung Verpflegung und Unterkunft während des Aufenthaltes - Teilstationäre Behandlung
− Behandlung nur nachts (Nachtklinik) oder tagsüber (Tagesklinik)
− Unterkunft und Verpflegung - Vor- und nachstationäre Behandlung
− Umfassend alle notwendigen medizinischen Leistungen
− Keine Unterkunft, Verpflegung
− Vorstationäre: Abklärung oder Vorbereitung stationärer Aufenthalt
− Nachstationär: Sicherung des Behandlungserfolges nach stationärem Aufenthalt
- Vollstationär
− stationäre Aufnahme
− neben der erforderlichen medizinischen Behandlung Verpflegung und Unterkunft während des Aufenthaltes
- Teilstationäre Behandlung
− Behandlung nur nachts (Nachtklinik) oder tagsüber (Tagesklinik)
− Unterkunft und Verpflegung
- Vor- und nachstationäre Behandlung
− Umfassend alle notwendigen medizinischen Leistungen
− Keine Unterkunft, Verpflegung
− Vorstationäre: Abklärung oder Vorbereitung stationärer Aufenthalt
− Nachstationär: Sicherung des Behandlungserfolges nach stationärem Aufenthalt
Ambulante Leistungen der Krankenhäuser
- Notfallversorgung
- Ambulantes Operieren
- Psychiatrische Institutsambulanzen
- Medizinische Versorgungszentren
- bei Unterversorgung Ermächtigungen
- hochspezialisierte ambulante Leistungen
- SPZ (sozialpsychiatrische Zentren), Hochschulambulanzen
- seit Jahrzehnten kontroverse Diskussionen über Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen (sektorübergreifende Versorgung) zwischen Interessenvertretungen Krankenhäuser und ambulanter Versorgung (KV)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- seit 2004 dürfen Krankenhäuser, Ärzte/innen, private Unternehmen, Apotheker/innen etc. MVZ gründen und betreiben
- seit 2012 nur noch zugelassene Ärzte/innen und Krankenhäuser, gemeinnützige Träger und best. Dialyseerbringer
- beliebig viele angestellte Ärzte/innen können dort arbeiten
- KV-Zulassung muß erfolgen
- Kassensitze müssen erworben werden
- Leistungserbringung und Abrechnung nach KV-Kriterien (wie niedergelassene Ärzte/innen)
Krankenhäuser in Deutschland
Entwicklung KH, VWD, Fallzahl, Betten, Bettenauslastung, Berechnung und belegungstage
Fallzahl +9
Bettenauslastung 0
Betten -2
Berechnung und Belegungstage -1
KH -8
VWD -10
ausgeprägte Privatisierung von KH SEIT JAHREN IN DE
37 privat
33 freigemeinnützig
29 öffentlich
Internationaler Vergleich – Verweildauer
Deutschland hat im internationalen Vergleich mit die meisten Krankenhausbetten/Einwohner und einer der längsten Verweildauern.
Duale Krankenhausfinanzierung (§4 KHG)
Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser durch
- Investitionsfinanzierung durch die Länder
- Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen
Investitionsfinanzierung Krankenhäuser
- 1993 ca. 4 Mrd €/Jahr, kontinuierlicher Rückgang auf 3 Mrd €/Jahr seit 2005
- die Länder kommen ihren Investitionsverpflichtungen seit Jahren nicht nach
Folge ist ein Investitionsstau - Krankenhäuser tätigen daher Investitionen zunehmend aus Eigenmitteln
- in 2015 wurden 46% aller Investitionen aus Eigenmitteln und Krediten finanziert (Krankenhausbarometer)
- Eigenmittel heißt: Rücklagen, Eigenkapital
Kostensteigerung vs. Beitragssatzstabilität
- seit Jahren steigen die Ausgaben der GKV stärker als das BIP
- Das führt zum Anstieg des GKV-Beitragssatzes
- aber §71 SGB V:
„Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragssatzerhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Beitragssatzerhöhungen nicht zu gewährleisten (Grundsatz der Beitragssatzstabilität).“ - Daher versucht der Gesetzgeber seit Jahren die Ausgaben der GKV zu begrenzen
Inhalte der Gesetze zur Kostenreduktion
1* Zuzahlungen der Versicherten (seit 1977 steigend)
2* Einführung Budgetierung
3* Verschärfung Budgetierung (Mehrleistungen der KH nur zu 35% finanziert)
4* Leistungsbegrenzungen (z.B. Kuren, Brillen)
5* Umstellung Vergütungssystem von Einzelleistungsvergütung auf pauschalierte
Vergütung (Ärzte und Krankenhäuser)
6* Abschläge bei Vergütungssteigerung
7* Arzneimittelrabatte
Reduktion Personalkosten durch Outsourcing
- Outsourcing ist das
- Abgeben von Unternehmensaufgaben an Dritte - Fremdbezug von Leistungen
- Effekt:
- günstigere Tarifstruktur oder keine Tarifbindung
- flexiblerer Einsatz des Personals (es wird nur die Leistung angefordert
und bezahlt nach Bedarf) - Im Krankenhausbereich ist Outsourcing oft die Auslagerung in Tochtergesellschaften (auch hier andere Tarife möglich
- Personalkosten werden zu Sachkosten!
Finanzierung der Krankenhäuser -
Zusammenfassung
- Die Bundesländer kommen ihren Investitionsverpflichtungen nur unzureichend nach
- Betriebskostenostensteigerungen der Krankenhäuser werden nur teilweise durch steigende Erlöse von den Krankenkassen gedeckt
- Krankenhäuser müssen daher seit Jahren kontinuierlich Kostenreduktionen realisieren
- Hauptkostenanteil sind Personalkosten (60%), daher werden Kostenreduktionen im Personalbereich seit Jahren praktiziert
Fazit: Beide Finanzierungsbereiche (Investitionsfinanzierung und Betriebskostenfinanzierung) sind seit Jahren unterausgestattet. Daher müssen die Krankenhäuser seit Jahren Effizienzsteigerungen realisieren, um wirtschaftlich zu überleben.
Historie der Krankenhausfinanzierung
- 1972 – 85: retrospektives Selbstkostendeckungsprinzip - alle entstandenen Kosten wurden bezahlt
- 1985 – 93: prospektives Selbstkostendeckungsprinzip - tagesgleiche Pflegesätze
- Budgetierung, Minder- und Mehrerlösausgleiche
- 1993: Einführung von Fallpauschalen und Sonderentgelten für ca. 20% der Krankenhausfälle
- Fallpauschalen für den gesamten KH-Aufenthalt
(Hüftgelenksersatz, Tonsillektomie, Appendektomie) - Sonderentgelte für aufwendige Einzelleistungen
(Herzkatheter, Herzschrittmacher), zusätzl. tagesgleiche Pflegesätze - 80% der Leistungen weiter als tagesgleiche Pflegesätze
- 2003 Fallpauschalen für alle Krankenhausleistungen (DRG)
Diagnosis Related Groups (DRG)
- Patientenklassifikationssystem
- Patienten werden anhand von Diagnosen und Prozeduren in medizinisch
ähnliche Fallgruppen zusammengefasst - Fallgruppen haben vergleichbaren ökonomischen Aufwand (gleiche Preise)
- Leistungsorientierte Bezahlung (nicht mehr Anzahl von Tagen) bundesweit einheitlich
- Pauschale Bezahlung des Krankenhausfalls von der Aufnahme bis zur Entlassung
- gleiche Vergütung für gleiche Leistungen auf Landesebene
- Angleichung der unterschiedlichen Preise der KH über 5 Jahre
- Jährliche Neukalkulation der Preise
- gilt nur für Somatik, nicht für Psychiatrie
DRG - Einführung – Bilanz nach 18 Jahren
- Vorteile
- unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung
- positive Steuerungseffekte (kurze Verweildauer, Kostenoptimierung,
Spezialisierung, Vernetzung mit anderen Anbietern) - Leistungstransparenz - Förderung von Innovationen
- Nachteile
- negative Steuerungseffekte (Fallzahlausweitung, bei ungünstiger
Kostenstruktur Anreiz zur Aufgabe der Leistung) - keine regionalen Vergütungsunterschieden trotz regional
unterschiedlicher Kosten
- Vorteile DRG
- unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung
- positive Steuerungseffekte (kurze Verweildauer, Kostenoptimierung,
Spezialisierung, Vernetzung mit anderen Anbietern) - Leistungstransparenz - Förderung von Innovationen