Gesundheitssystem DE Flashcards
(37 cards)
Definition Gesundheit
Gesundheit ist ein Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.
WHO 1946
„Gesundheit ist der Zustand optimaler Leistungsfähigkeit eines Individuums, für die wirksame Erfüllung der Rollen und Aufgaben für die es sozialisiert worden ist.“
Gesundheitswesen - Beteiligte
Staat: GG fordert die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung
sicherzustellen
Öffentlich-rechtliche Institutionen: selbstverwaltende Körperschaften und Verbände (z.B. GBA, KV, KK)
Leistungserbringer: ambulante, stationäre Leistungserbringer, Apotheken, Ärzte, Therapeuten, Apotheker, Hebammen, Hersteller von Arzneimittels etc.
Kostenträger: gesetzliche und private Kranken- und Pflegekassen, private Selbstzahler, öffentliche Hand, Steuerzahler
Interessenverbände: KV, Verbände der Krankenhausträger, der Arzneimittelhersteller etc.
Patienten: fragen Leistungen nach, sind Leistungsempfänger
Staat:
GG fordert die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung
sicherzustellen
Öffentlich-rechtliche Institutionen:
selbstverwaltende Körperschaften und Verbände (z.B. GBA, KV, KK)
Leistungserbringer:
ambulante, stationäre Leistungserbringer, Apotheken, Ärzte, Therapeuten, Apotheker, Hebammen, Hersteller von Arzneimittels etc.
Kostenträger:
gesetzliche und private Kranken- und Pflegekassen, private Selbstzahler, öffentliche Hand, Steuerzahler
Interessenverbände:
KV, Verbände der Krankenhausträger, der Arzneimittelhersteller etc.
Patienten:
fragen Leistungen nach, sind Leistungsempfänger
Deutsches Gesundheitswesen – staatliche Regulierungen
Warum funktioniert das Gesundheitswesen nicht als reine Marktwirtschaft und warum greift der Staat umfassend regulierend ein?
* Gesundheit ist ein besonderes Gut, bei eingeschränkter Gesundheit nur eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
* Ausschluss derjenigen, die nicht ausreichende Zahlungsmöglichkeit haben, ist gesellschaftlich (und vom GG) nicht erwünscht
* Qualitätssicherung: Leistungen haben existenzielle Bedeutung
* Gesundheit produziert externe Effekte (Arbeitsfähigkeit,
Medikamentenabhängigkeiten etc)
* Konsumentensouveränität (Patient) ist stark eingeschränkt
* Myopische Präferenz: Erkrankungen im Alter und der
Behandlungsaufwand werden unterschätzt
* Prinzipal Agent Theorie: Leistungsempfänger hat Informationsdefizit gegenüber Leistungserbringer (Arzt, Therapeut)
- Myopische Präferenz:
Erkrankungen im Alter und der
Behandlungsaufwand werden unterschätzt
- Prinzipal Agent Theorie:
Leistungsempfänger hat Informationsdefizit gegenüber Leistungserbringer (Arzt, Therapeut)
Nachfrage nach Gesundheitsleistungen
Nachfrage von Gesundheitsleistungen weist Besonderheiten auf:
* Marktwirtschaftliche Mechanismen von Angebot und Nachfrage und Preis entfallen im Gesundheitswesen (Zugang zur Versorgung für alle sichergestellt)
* Nachfragewachstum durch demographischen Wandel, medizinisch- technischen Fortschritt, Ausprägung von Zivilisationskrankheiten, zunehmendes Gesundheitsbewusstsein
* Moral Hazard: Leistungen, die nicht selbst bezahlt werden müssen (Krankenkassen zahlen), werden großzügig in Anspruch genommen
* Angebotsinduzierte Nachfrage führt zu Leistungsausweitungen
- Moral Hazard:
Leistungen, die nicht selbst bezahlt werden müssen (Krankenkassen zahlen), werden großzügig in Anspruch genommen
Instrumente zur Begrenzung der Nachfrage
1* Prävention
Reduktion von Risikofaktoren für Erkrankungen
2* Optimierung der Behandlung chronischer Erkrankungen Disease Management Programme (DMP)
3* Selbstbeteiligung
Überprüfung ob die jeweilige Leistung wirklich gebraucht wird (Reduktion des Moral Hazard)
4* Festbeträge
Krankenkassen definieren eine Festbetrag für eine Leistung, wird eine höher Leistung verlangt, muss zugezahlt werden (Brillen, Zahnbehandlung, Arzneimittel)
5* Priorisierung nach Krankheiten oder Krankheitsgruppen
6* Rationierung
- implizite Rationierung: Budgetierung reduziert die Anzahl der Leistungen
- explizite Rationierung: bestimmte Leistungen werden ausgeschlossen
(z.B. keine Hüftgelenksimplantate ab 80. LJ)
Gesundheitsausgaben nach Trägern 2020
insgesamt 425 mrd
Gesetzliche Sozialversicherungen ca. 70%, Private Krankenversicherung ca. 9% Private Haushalte ca. 14%
Ausgaben für Gesundheit, Anteil am BIP
Die Gesundheitsausgaben kontinuierlich an.
Die Kostensteigerung ist höher als der Anstieg des BIP, daher steigt der Anteil
am BIP
Private Ausgaben Gesundheitsversorgung
Private Ausgaben 2020: 55 Mrd. €
* davon 3,6 Mrd. € Zuzahlung zu GKV-Leistungen
* IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen)
Leistungen, die nicht von der GKV übernommen werden (Schönheitsoperationen, bestimmte Sonographien, Kieferorthopädie etc.) freiverkäufliche Arzneimittel
IGeL nach Leistungsbereichen
- Prävention/Gesundheitsschutz
- ärztliche Leistungen
- pflegerisch/therapeutische Leistungen - Unterkunft/Verpflegung
- Arzneimittel
- Hilfsmittel
- Zahnersatz
Probleme der sozialen Gesundheitsversorgung
Medizinischer Fortschritt → steigende Leistungsinanspruchnahme
Gesellschaftliche Überalterung → wachsender Finanzierungsbedarf
begrenzte Ressourcen → Budgetzwänge
Verteilungsprobleme → Rationierungszwänge Leistungsausgrenzungen → Festlegung eines Mindestkataloges
↓↓↓↓
Konsequenz:
zunehmende staatliche, gesundheitspolitische Interventionen
Merkmale der GKV - Übersicht
- Solidarprinzip
- Berufsgruppenabgrenzung (Beamte und Selbstständige)
- Einkommensabhängige Versicherungspflicht
- Allgemeiner Beitragssatz und paritätische Finanzierung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Kontrahierungszwang (Versicherungspflicht bis zu Mindesteinkommen)
- Staatliche Zuschüsse (s. Finanzierung)
- Kein Ausschluss (jeder erhält Leistungen, auch ohne Beitragszahlung, z.B.
Familienversicherung) - Bedarfsdeckungsprinzip
- Sachleistungsprinzip
- Umlageverfahren
- Diskriminierungsverbot
Pflichtversicherung
GKV - Pflichtversicherung
- Pflichtversicherungsprinzip wie für alle Sozialversicherungen:
- dem Einzelnen wird Entscheidung abgenommen, ob und wie er für
Krankheitsfall vorsorgen muss - der Staat legt fest welcher Personenkreis als schutzbedürftig angesehen
wird, Definition über Einkommen - paritätische Finanzierung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Befreiung von Versicherungspflicht, wenn
- Jahreseinkommen > 64.350 € p.a. für > 1 Jahr (Versicherungspflichtgrenze) - Selbstständige (Ausnahme Land- und Forstwirtschaft)
- Beamte (Beihilfeberechtigte)
- Richter, Soldaten, Geistliche
- weitere Personengruppen (z.B. geringfügig
Beschäftigte)
- Befreiung von Versicherungspflicht, wenn
- Jahreseinkommen > 64.350 € p.a. für > 1 Jahr (Versicherungspflichtgrenze) - Selbstständige (Ausnahme Land- und Forstwirtschaft)
- Beamte (Beihilfeberechtigte)
- Richter, Soldaten, Geistliche
- weitere Personengruppen (z.B. geringfügig
Beschäftigte)
GKV - Versichertenkreis
- Pflichtversicherte (§5 SGB V)
- Freiwillig Versicherte (§9 SGB V)
Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, aber freiwillig in der GKV versichert sind (Alternative: PKV, keine Versicherung) - Familienversicherte (§ 10 SGB V)
beitragsfrei mitversichert sind - Ehegatten
- Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft) mit Wohnsitz
Deutschland, wenn keine eigene Mitgliedschaft in GKV oder PKV besteht
und das Monatseinkommen < 406 € ist - eigene Kinder (< 18 J, < 23 J ohne Erwerbstätigkeit, < 25 J in Schul- oder
Studienausbildung)
Anmerkung: Ausgeschlossen sind Patchworkfamilien, wenn leiblicher Elternteil in PKV bzw. nicht versicherungspflichtig
- Familienversicherte (§ 10 SGB V)
beitragsfrei mitversichert sind
- Ehegatten
- Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft) mit Wohnsitz
Deutschland, wenn keine eigene Mitgliedschaft in GKV oder PKV besteht
und das Monatseinkommen < 406 € ist
- eigene Kinder (< 18 J, < 23 J ohne Erwerbstätigkeit, < 25 J in Schul- oder
Studienausbildung)
Anmerkung: Ausgeschlossen sind Patchworkfamilien, wenn leiblicher Elternteil in PKV bzw. nicht versicherungspflichtig
Solidaritätsprinzip in der GKV
20% der Versicherten erhalten 80% der Leistungen (Kosten)