Definitionen Deliktrecht Flashcards
(19 cards)
Absolutes Recht und Rechtsgüter
Rechte, die dem Berechtigten gegenüber jedermann gelten. Der Rechtsinhaber kann somit die Beachtung von jedem verlangen (inter-omnes-Wirkung). Aufgezählt in § 823 Abs. 1 BGB. Beispiel: das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, das allg. Persönlichkeitsrecht, der Namen, die Firma und gewerbliche Schutzrechte
Relatives Recht
Rechte, die nur gegenüber einer Person oder gegenüber einzelnen Person/en wirken. Ihre Beachtung kann daher nur von dieser/diesen, aber nicht von jedermann verlangt werden (inter-partes-Wirkung). Beispiel: Rechte bei denen man von jemand anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen kann (=sog. Ansprüche & Forderungen, vgl. § 194 Abs. 1)
Besitz
§ 854 I BGB
Besitz ist die vom natürlichen Sachherrschaftswillen getragene und vom Rechtsverkehr anerkannte tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache
Deliktfähigkeit
§§ 827, 828 BGB
Fähigkeit, sich einem anderen durch eigenes Verhalten schadensersatzpflichtig machen zu können
Eigentum
§ 903 BGB
Eigentum ist das umfassende dingliche Recht an einer Sache, mit der der Eigentümer nach Belieben verfahren kann und andere von der Einwirkung ausschließen kann.
Vermögen
Die Gesamtheit der geldwerten Positionen einer Person. An Sachen/Tieren (=körperlichen Gegenständen) das Eigentum und der Besitz und an Rechten/Forderungen (=nicht-körperlichen Gegenständen) die Inhaberschaft bzw. andere Berechtigungen
Fahrlässigkeit
§ 276 II BGB
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohen Maße außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt, wer selbst einfachste Kontrollüberlegungen nicht anstellt.
Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer einen rechtswidrigen Erfolg mit Wissen und Willen verwirklicht – Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
Eigentumsverletzung
Jede Beeinträchtigung der gesetzlich umschriebenen Befugnisse des Eigentümers. Dazu gehören Entziehung, Substanzeingriff und Nutzungsbeeinträchtigung.
Gesundheitsverletzung
Jedes Hervorrufen oder Steigern eines von der normalen körperlichen Funktion (= innere Integrität) nachteilig abweichenden Zustandes
Körperverletzung
Eine Körperverletzung ist die Beeinträchtigung der (äußeren) körperlichen Unversehrtheit.
Notwehrlage
§ 227 BGB
Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff einer natürlichen Person gegen einen selbst oder gegen eine dritte Person (§ 227 II Alt. 2 BGB), der unmittelbar bevor-steht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Die zur Abwehr erforderliche Handlung ist dann nach § 227 BGB nicht rechtswidrig.
Notstandslage
§ 228 BGB
Es liegt eine gegenwärtige oder drohende Gefahr durch eine fremde Sache oder ein fremdes Tier (§ 90 BGB) vor, die sich gegen einen selbst oder einen anderen richtet. Die ausgeübte Notstandshandlung ist nicht widerrechtliche, wenn sie subjektiv mit Abwehrwillen erfolgt und objektiv zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Der angerichtete Schaden darf dabei nicht „außer Verhältnis“ zu der abgewendeten Gefahr stehen.
Notstand
§ 904 BGB
Der Eigentümer einer Sache darf nicht die Einwirkung eines anderen auf diese verbieten, wenn dieser die Sache zur Abwendung einer Notstandslage benötigt. Er kann jedoch Schadensersatz verlangen.
Schaden
Jede unfreiwillige Vermögenseinbuße
Schutzgesetz
Jede Rechtsnorm, die nach Zweck und Inhalt zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen gegen eine Verletzung seiner privaten Rechtsgüter oder Interessen zu schützen
Sittenwidrig
§ 826 BGB
Sittenwidrig ist, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
Naturalrestitution
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre