Vertragsrecht Definitionen Flashcards
(44 cards)
Definition Willenserklärung (WE)
Äußerung eines Willens in den Rechtsverkehr, die auf Herbeiführung einer bestimmten privatrechtlichen Rechtsfolge (Rechtsänderung) gerichtet ist. Besteht aus Willen (innerer subjektiver TB) und Erklärung (äußerer objektiver TB)
Definition Rechtsgeschäft
Tatbestand, der mindestens eine Willenserklärung enthält und dessen Erfüllung eine bestimmte Rechtsfolge (Rechtsänderung) bewirkt
Einseitiges Rechtsgeschäft = setzt nur eine Willenserklärung voraus
Mehrseitiges Rechtsgeschäft = Voraussetzung des Vorliegens mehrerer WE, damit die Rechtsfolge in Kraft tritt muss der andere also damit einverstanden sein
Definition Vertrag
Rechtsgeschäft, das aus mindestens zwei übereinstimmenden WE besteht, Angebot und Annahme und die Rechtsänderung bewirkt / auf die Herbeiführung eines bestimmte rechtlichen Erfolgs abzielt
Definition Abgabe
Eine WE ist abgegeben, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden aus dessen Machtbereich gelangt und derart auf in Richtung des Empfängers in Bewegung gesetzt wird, dass unter regelmäßigen Umständen mit dem Zugang zu rechnen ist.
Definition Annahme
Eine Annahme ist eine grundsätzliche empfangsbedürftige WE durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem Angebot zu verstehen gibt, sprich das Angebot vorbehaltlos bejaht.
Definition Äußerer Tatbestand
Gegeben, wenn der Erklärende aus Sicht eines objektiven Dritten in der Rolle des Erklärungsempfängers einen Rechtsbindungswille hatte.
Definition Innerer Tatbestand
Liegt vor wenn eine vom menschlichen Gehirn gesteuerte Handlung des Erklärenden vorliegt und dieser sich dabei bewusst ist oder sich zumindest hätte bewusst sein können, dass er dabei rechtlich tätig ist. Setzt sich aus dem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein und dem Geschäftswillen zusammen
Definition Handlungswille
Bewusster Wille überhaupt in bestimmter, nach außen erkennbaren Weise zu handeln, vom menschlichen Gehirn gesteuertes Verhalten
Definition Erklärungsbewusstsein
Das Bewusstsein/der Wille, eine rechtserhebliche Erklärung abzugeben also etwas rechtlich tätiges zu tun.
aktuelles Erklärungsbewusstsein = man weiß dass man Rechtsfolge auslöst
potenzielles Erklärungsbewusstsein = wenn man es hätten wissen können
Definition Geschäftswille
Der Wille eine ganz bestimmte rechtserhebliche Erklärung abzugeben.
Definition Äußerer Tatbestand
Gegeben, wenn der Erklärende aus Sicht eines objektiven Dritten in der Rolle des Erklärungsempfängers einen Rechtsbindungswille hatte. Wie darf ein obj. Empfänger diese WE verstehen?
Definition Rechtsbindungswille
Wille zur Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge Ob dieser vorliegt ist durch Auslegung eines objektiven Empfängerhorizonts zu bestimmen. Maßgeblich ist das Verständnis eines objektiven Dritten in der konkreten Situation unter Zugrundelegung aller erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und des Grundsatzes von Treu und Glaube. Frage nach wie wirkt es auf andere? § 133, 157
Definition Zugang
Eine WE ist zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen
Definition Angebot
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige WE durch die ein Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur von dessen Einverständnis abhängt und das alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthält.
Definition Empfangsbote
Empfangsbote ist, wer vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt ist oder von der Verkehrsauffassung zur Entgegennahme von WE als geeignet und ermächtigt angesehen wird.
Definition Erklärungsbote
Erklärungsbote ist, wer vom Erklärenden mit der Übermittlung der Erklärung an den Empfänger beauftragt wurde.
Definition Anfechtungserklärung
Ist einseitiges Rechtsgeschäft (sog. Gestaltungsrecht), welches durch eine empfangsbedürftige WE ausgeübt wird (Zustimmung des anderen nicht notwendig). Zu ihrer Ausübung ist der Anfechtungsberechtigte berechtigt, aber nicht verpflichtet § 143
Definition Irrtum
Bewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung, wenn also innere Fehlvorstellung in der Gedankenwelt des Erklärenden gegenüber der realen Wirklichkeit besteht.
Definition Erklärungsirrtum
Äußerer Tatbestand entspricht nicht dem Wille des Erklärenden (Verschreiben, Versprechen,…) - jemand gibt eine WE ab, die er nicht abgeben möchte
§ 119 I Alt. 2 BGB
Definition Inhaltsirrtum
Äußerer Tatbestand der Erklärung entspricht dem Willen des Erklärenden, jedoch irrt sich dieser über Bedeutung oder Tragweite der Erklärung. - jemand irrt über die Bedeutung seiner eigenen WE.
§ 119 I Alt. 1 BGB
Definition Verkehrswesentliche Eigenschaft
Eigenschaft einer Person oder Sache ist jeder dauerhafte, wertbildende Faktor, der der Person/ Sache unmittelbar anhaftet; nicht der Wert der Sache selbst.
Verkehrswesentlich ist die Eigenschaft dann, wenn diese im konkreten Rechtsgeschäft als wesentlich vereinbart wurde (auch stillschweigend möglich).
§ 119 II BGB
Definition Falsche Übermittlung
Eine zur Übermittlung bestimmte Person übermittelt eine WE unrichtig. Wird wie Erklärungsirrtum behandelt
§ 120 BGB
Definition Erfüllungsinteresse
bezeichnet das Interesse des Gläubigers / Anfechtungsgegner an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Schuldverhältnisses (positives Interesse). Interesse welches man bei Gültigkeit der Erklärung hätte.
Definition Vertrauensschaden
Die Partei ist so zustellen, wie sie ohne den schädigenden Umstand stehen würde (negatives Interesse)